Vierter Steuerprogressionsbericht vorgelegt

Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag zum vierten Mal einen Steuerprogressionsbericht (19/22900) vorgelegt. Es handelt sich dabei um eine Schätzung der kalten Progression bei der Einkommensteuer in den Jahren 2020 und 2021. Zur Definition heißt es in dem Bericht: “Als kalte Progression werden Steuermehreinnahmen bezeichnet, die entstehen, soweit Einkommenserhöhungen die Inflation ausgleichen und es in Folge des progressiven Einkommensteuertarifs bei somit unverändertem Realeinkommen zu einem Anstieg der Durchschnittsbelastung kommt.” Auf der Grundlage einer Simulationsrechnung kommt die Bundesregierung zu dem Ergebnis, dass die kalte Progression, die bei unverändertem Steuerrecht durch die erwartete Inflationsrate entstehen würde, durch bereits beschlossene Entlastungsmaßnahmen mehr als kompensiert werden.

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 23.11.2020