Vorläufiger Rechtsschutz: Erfordernis eines besonderen Aussetzungsinteresses bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit einer Norm – BFH-Beschluss vom 18. Januar 2023, II B 53/22 (AdV)

In einem Beschluss vom 18. Januar 2023 (Aktenzeichen II B 53/22) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass für den vorläufigen Rechtsschutz bei verfassungsrechtlichen Zweifeln an der Gültigkeit einer Norm ein besonderes Aussetzungsinteresse erforderlich ist. Der BFH begründet diese Entscheidung damit, dass die vorläufige Aussetzung der Vollziehung nur in Betracht kommt, wenn der Steuerpflichtige durch die Vollziehung einen nicht zu ersetzenden Nachteil erleidet, der nicht durch eine spätere Erstattung oder Gutschrift ausgeglichen werden kann. Das Vorliegen von verfassungsrechtlichen Zweifeln allein ist daher nicht ausreichend, um einen Anspruch auf vorläufigen Rechtsschutz zu begründen. Vielmehr muss der Steuerpflichtige darlegen, dass er durch die Vollziehung der Steuer einen schwerwiegenden Nachteil erleidet, der nicht zu kompensieren ist.