Vorratsdatenspeicherung

Vorratsdatenspeicherung

Kernaussage
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten für ungültig erklärt. Sie beinhaltet nach Auffassung des EuGH einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt.

Sachverhalt
Durch die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sollten die diesbezüglichen Vorschriften innerhalb der einzelnen Mitgliedsstaaten harmonisiert werden. Es sollte sichergestellt werden, dass die Daten von Kommunikationsdiensten zur Verhütung, Ermittlung und Verfolgung schwerer Straftaten wie organisierter Kriminalität und Terrorismus zur Verfügung stehen. Der österreichische Verfassungsgerichtshof und der irische High Court riefen den Europäischen Gerichtshof (EuGH) an, um zu überprüfen, ob die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gegen das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens sowie das Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten verstößt.

Entscheidung
Der EuGH erklärte die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig. Zunächst können aus den auf Vorrat zu speichernden Daten sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben der Personen, deren Daten gespeichert werden, gezogen werden, womit in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und des Schutzes personenbezogener Daten eingegriffen wird. Auch wenn die Zielsetzung (Bekämpfung schwerer Kriminalität) dem Gemeinwohl dient, so wird hier doch unverhältnismäßig in die Grundrechte der Unionsbürger eingegriffen. Notwendig ist, dass die Eingriffe auf Basis der Richtlinie auf das Notwendigste beschränkt werden und zudem gewährleistet wird, dass eine missbräuchliche Verwendung der Daten ausgeschlossen ist.

Konsequenz
Nachdem das Bundesverfassungsgericht das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt hatte, wollte der deutsche Gesetzgeber das nun ergangene EuGH-Urteil abwarten. Auch wenn der Koalitionsvertrag eine Umsetzung der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vorsieht, so ist nun völlig offen, ob, wie und wann eine diesbezügliche Regelung in Deutschland erfolgt.