Wachstumsbooster beschlossen: Mehr Abschreibungen, weniger Steuern – das steckt im Investitionssofortprogramm


Mit dem am 4. Juni 2025 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm möchte die Bundesregierung die Wirtschaft ankurbeln und dem Standort Deutschland wieder internationale Wettbewerbsfähigkeit verleihen.

Kernbotschaft: Unternehmen sollen durch gezielte steuerliche Entlastungen und starke Investitionsanreize zu mehr Wachstum, Innovation und Standorttreue motiviert werden.


1. Super-AfA: Degressive Abschreibung von 30 %

Der Klassiker unter den Investitionsanreizen wird neu belebt:
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird ab dem 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 eine degressive Abschreibung von 30 % eingeführt. Das bedeutet für Unternehmer:

  • Schnellerer Kostenabzug bei Neuanschaffungen
  • Liquiditätsvorteile durch Steuerstundungseffekte
  • Breite Anwendung auf alle Unternehmensgrößen

💡 Praxistipp: Investitionsentscheidungen sollten auf den Förderzeitraum abgestimmt werden. Eine Vorverlagerung auf das 2. Halbjahr 2025 kann sich lohnen.


2. Körperschaftsteuer sinkt ab 2028 auf 10 %

Ein starkes Signal an Kapitalgesellschaften:
Ab dem Jahr 2028 wird die Körperschaftsteuer jährlich um einen Prozentpunkt gesenkt – von aktuell 15 % auf 10 % im Jahr 2032.

Die effektive Gesamtsteuerbelastung (inkl. Gewerbesteuer und SolZ) sinkt damit auf unter 25 %. Im internationalen Vergleich ist das ein Schritt Richtung Wettbewerbsfähigkeit.


3. Turbo-Abschreibung für E-Mobilität

Für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge gibt es einen eigenen Investitionsbooster:
Zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 gilt eine degressive Abschreibung von 75 % im ersten Jahr, mit einem Abschreibungszeitraum von sechs Jahren.

Zudem wird der förderfähige Bruttolistenpreis von 70.000 € auf 100.000 € angehoben – ein klarer Vorteil auch für höherpreisige gewerbliche E-Fahrzeuge.


4. Forschungsförderung ausgeweitet

Die Forschungszulage wird gestärkt – mit Wirkung für den Zeitraum 2026 bis 2030:

  • Erhöhung der Bemessungsgrundlage auf 12 Mio. €
  • Einbezug pauschaler Gemeinkosten durch einen 20 %-Zuschlag
  • Weniger Bürokratie, mehr Planungssicherheit

💡 Hinweis: Die Reform macht die Forschungszulage gerade für mittelständische Unternehmen deutlich attraktiver.


Fazit: Jetzt Investitionen strategisch vorbereiten

Das Investitionssofortprogramm ist ein deutliches Signal: Wer jetzt investiert, profitiert ab 2025 von massiven steuerlichen Vorteilen. Unternehmer sollten gemeinsam mit ihrem Steuerberater prüfen:

  • Welche geplanten Investitionen in den Förderzeitraum passen
  • Ob E-Mobilität wirtschaftlich sinnvoll eingebunden werden kann
  • Wie Forschungs- und Entwicklungsausgaben förderfähig gemacht werden können

📚 Quelle:
BMF, Pressemitteilung vom 04.06.2025: „Wachstumsbooster beschlossen“
Gesetzesentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm