Mit dem am 4. Juni 2025 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzesentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm möchte die Bundesregierung die Wirtschaft ankurbeln und dem Standort Deutschland wieder internationale Wettbewerbsfähigkeit verleihen.
Kernbotschaft: Unternehmen sollen durch gezielte steuerliche Entlastungen und starke Investitionsanreize zu mehr Wachstum, Innovation und Standorttreue motiviert werden.
1. Super-AfA: Degressive Abschreibung von 30 %
Der Klassiker unter den Investitionsanreizen wird neu belebt:
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird ab dem 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 eine degressive Abschreibung von 30 % eingeführt. Das bedeutet für Unternehmer:
- Schnellerer Kostenabzug bei Neuanschaffungen
- Liquiditätsvorteile durch Steuerstundungseffekte
- Breite Anwendung auf alle Unternehmensgrößen
💡 Praxistipp: Investitionsentscheidungen sollten auf den Förderzeitraum abgestimmt werden. Eine Vorverlagerung auf das 2. Halbjahr 2025 kann sich lohnen.
2. Körperschaftsteuer sinkt ab 2028 auf 10 %
Ein starkes Signal an Kapitalgesellschaften:
Ab dem Jahr 2028 wird die Körperschaftsteuer jährlich um einen Prozentpunkt gesenkt – von aktuell 15 % auf 10 % im Jahr 2032.
Die effektive Gesamtsteuerbelastung (inkl. Gewerbesteuer und SolZ) sinkt damit auf unter 25 %. Im internationalen Vergleich ist das ein Schritt Richtung Wettbewerbsfähigkeit.
3. Turbo-Abschreibung für E-Mobilität
Für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge gibt es einen eigenen Investitionsbooster:
Zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 gilt eine degressive Abschreibung von 75 % im ersten Jahr, mit einem Abschreibungszeitraum von sechs Jahren.
Zudem wird der förderfähige Bruttolistenpreis von 70.000 € auf 100.000 € angehoben – ein klarer Vorteil auch für höherpreisige gewerbliche E-Fahrzeuge.
4. Forschungsförderung ausgeweitet
Die Forschungszulage wird gestärkt – mit Wirkung für den Zeitraum 2026 bis 2030:
- Erhöhung der Bemessungsgrundlage auf 12 Mio. €
- Einbezug pauschaler Gemeinkosten durch einen 20 %-Zuschlag
- Weniger Bürokratie, mehr Planungssicherheit
💡 Hinweis: Die Reform macht die Forschungszulage gerade für mittelständische Unternehmen deutlich attraktiver.
Fazit: Jetzt Investitionen strategisch vorbereiten
Das Investitionssofortprogramm ist ein deutliches Signal: Wer jetzt investiert, profitiert ab 2025 von massiven steuerlichen Vorteilen. Unternehmer sollten gemeinsam mit ihrem Steuerberater prüfen:
- Welche geplanten Investitionen in den Förderzeitraum passen
- Ob E-Mobilität wirtschaftlich sinnvoll eingebunden werden kann
- Wie Forschungs- und Entwicklungsausgaben förderfähig gemacht werden können
📚 Quelle:
BMF, Pressemitteilung vom 04.06.2025: „Wachstumsbooster beschlossen“
Gesetzesentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm