Wachstumschancengesetz: BRAK kritisiert hohe Formanforderungen an eRechnungen

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat sich erneut gegen die im Entwurf des Wachstumschancengesetzes vorgesehene Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ausgesprochen. Die BRAK kritisiert insbesondere die hohen Formanforderungen, die an die elektronischen Rechnungen gestellt werden sollen.

Nach dem Entwurf des Wachstumschancengesetzes sollen elektronische Rechnungen für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in einem strukturierten Datensatz übermittelt werden. Der Datensatz soll unter anderem Angaben zum Leistungsempfänger, also der Mandantin bzw. des Mandanten, sowie Angaben zur Leistung selbst enthalten. Die Rechnungen sollen zudem mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einem entsprechenden Sicherungsmittel versehen sein.

Die BRAK sieht in diesen Anforderungen eine Verletzung des Verschwiegenheitsprivilegs der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Die Offenbarung von Informationen über Mandantschaft und Leistung sei nicht zulässig, ohne dass die Mandantin bzw. der Mandant ausdrücklich zustimmt.

Die BRAK kritisiert zudem, dass die hohen Formanforderungen unverhältnismäßig und unpraktisch seien. Die Einführung der qualifizierten elektronischen Signatur würde für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte einen erheblichen finanziellen und organisatorischen Aufwand bedeuten. Zudem sei nicht klar, welche Datensätze für die elektronische Rechnungsstellung verwendet werden müssen.

Schließlich steht die Regelung im Entwurf des Wachstumschancengesetzes im Widerspruch zu der mit dem Entwurf für ein Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz geplanten Formerleichterung. Nach diesem Entwurf soll künftig für anwaltliche Rechnungen die Textform ausreichen.

Die BRAK fordert daher, die Regelungen zur elektronischen Rechnungsstellung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Wachstumschancengesetz zu überarbeiten.