Wachstumschancengesetz: Wichtige Neuerungen für Unternehmen

Das Wachstumschancengesetz, beschlossen vom Bundestag im Jahr 2023, bringt eine Reihe bedeutender Änderungen und Erleichterungen für Unternehmen. Diese Neuerungen betreffen verschiedene steuerliche Pflichten und Möglichkeiten, die das Ziel haben, Bürokratie abzubauen und Wachstum zu fördern. Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick:

Anhebung der Schwellenwerte für die Buchführungspflicht und Aufbewahrungspflicht

Ein bedeutender Aspekt des neuen Gesetzes ist die Erhöhung der Schwellenwerte für die Buchführungspflicht gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) und Abgabenordnung (AO):

  • HGB-Schwellenwerte: Die Grenze für Umsatzerlöse wurde von 600.000 € auf 800.000 € und die für den Jahresüberschuss von 60.000 € auf 80.000 € angehoben. Diese Änderungen gelten ab dem Geschäftsjahr, das nach dem 31. Dezember 2023 beginnt.
  • AO-Schwellenwerte: Auch hier wurden die Grenzen angehoben. Ab 2024 gilt eine Buchführungspflicht bei Überschreiten der Umsatzgrenze von 800.000 € oder der Gewinngrenze von 80.000 €.

Diese Anpassungen entlasten insbesondere die mittelständische Wirtschaft von bürokratischem Aufwand.

Verpflichtung zur Übermittlung von elektronischen Rechnungen

Ab 2025 sind Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen im B2B-Bereich zu übermitteln:

  • Elektronische Rechnungen: Diese müssen in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden, um eine elektronische Verarbeitung zu ermöglichen.
  • Übergangsregelungen: Für die Jahre 2025 bis 2027 gibt es abgestufte Übergangsregelungen, bevor ab 2028 die Anforderungen zwingend anzuwenden sind.
  • Ausnahmen: Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Fahrausweise sind von dieser Pflicht ausgenommen und können weiterhin als sonstige Rechnungen übermittelt werden.

Verbesserungen für Kleinunternehmer bei der Umsatzsteuer

Kleinunternehmer profitieren von mehreren Erleichterungen:

  • Befreiung von der Umsatzsteuer-Voranmeldung: Ab 2025 sind Unternehmer von der Pflicht zur Abgabe von vierteljährlichen Voranmeldungen befreit, wenn die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 2.000 € betragen hat.
  • Verzicht auf Kleinunternehmerregelung: Der Verzicht kann nun bis zu dem Ablauf des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahrs erklärt werden.

Steuerbefreiung für Verfahrenspfleger

Ab dem 1. April 2024 sind die Leistungen von Verfahrenspflegern in Betreuungs- und Unterbringungssachen von der Umsatzsteuer befreit. Diese Änderung basiert auf dem besonderen Gemeinwohlinteresse an der Tätigkeit der Verfahrenspfleger.

Ertragsteuerliche Änderungen

Mehrere ertragsteuerliche Änderungen wurden eingeführt, um die steuerliche Belastung zu reduzieren:

  • Freigrenze für Geschenke an Geschäftsfreunde: Ab 2024 wurde die Freigrenze von 35 € auf 50 € angehoben.
  • Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte: Diese wurde von 600 € auf 1.000 € erhöht.
  • Pauschalversteuerung bei Gruppenunfallversicherungen: Beiträge können ab 2024 unabhängig von der Höhe pauschal mit 20 % versteuert werden.
  • Option zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften: Diese Möglichkeit wurde nun auf alle Personengesellschaften ausgeweitet, einschließlich eingetragener Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR).
  • Steuerliche Erleichterungen für Photovoltaikanlagen: Die Unschädlichkeitsgrenze bei der erweiterten Kürzung wurde von 10 % auf 20 % erhöht.

Fazit

Das Wachstumschancengesetz bringt zahlreiche Erleichterungen und Anpassungen, die insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen zugutekommen sollen. Von erhöhten Schwellenwerten für die Buchführungspflicht über verpflichtende elektronische Rechnungen bis hin zu steuerlichen Erleichterungen, die neuen Regelungen bieten vielfältige Vorteile. Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die Änderungen einstellen und ihre internen Prozesse entsprechend anpassen, um die neuen Möglichkeiten optimal zu nutzen und rechtliche Anforderungen zu erfüllen.

Bleiben Sie informiert über weitere Entwicklungen und nutzen Sie die Chancen, die das Wachstumschancengesetz bietet, um Ihre Geschäftsprozesse zu optimieren und Ihre steuerlichen Verpflichtungen effizient zu erfüllen.