Im September 2024 treten mehrere wichtige Änderungen in Deutschland in Kraft, die verschiedene Bereiche betreffen:
1. Fortentwicklung des Völkerstrafrechts:
- Ziel: Schließung von Lücken in der Strafbarkeit, Stärkung der Opferrechte und Verbesserung der Wirkung völkerstrafrechtlicher Prozesse und Urteile.
- Hintergrund: Das Völkerstrafgesetzbuch, das seit über 20 Jahren in Kraft ist, wird aktualisiert, um sicherzustellen, dass Gräueltaten im Krieg unabhängig vom Tatort und der Staatsangehörigkeit des Täters verfolgt werden können.
2. Abgasnorm Euro 6e für Neuzulassungen:
- Geltungsbereich: Ab September gilt die Abgasnorm Euro 6e für alle Neuzulassungen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen.
- Ziel: Die EU strebt bis 2030 eine Reduktion des CO2-Ausstoßes bei Pkw um 55 % und bei leichten Nutzfahrzeugen um 51 % im Vergleich zu 2021 an.
- Details: Die neue Norm verschärft die Grenzwerte für Stickoxide und Partikel und verlangt von Herstellern, diese Werte auch unter realen Fahrbedingungen zu erfüllen.
3. Gesetzlicher THC-Grenzwert im Straßenverkehr:
- Neuer Grenzwert: Seit dem 22. August 2024 gilt ein gesetzlicher Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter im Blutserum im Straßenverkehr.
- Besondere Regelungen: Für Fahranfänger sowie Fahrerinnen und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Cannabisverbot am Steuer. Zusätzlich gilt für alle Cannabiskonsumenten ein absolutes Alkoholverbot beim Fahren, da der Mischkonsum als besonders gefährlich eingestuft wird.
Diese Änderungen sind Teil der laufenden Bemühungen der Bundesregierung, die Rechtsprechung, den Umweltschutz und die Verkehrssicherheit zu modernisieren und zu stärken.
Quelle: Bundesregierung