Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 Außensteuergesetz (AStG) ist seit einigen Jahren verstärkt in den Fokus der steuerlichen Beratung gerückt. Der Grund: Eine Kombination aus zunehmender internationaler Mobilität und erheblichen gesetzlichen Verschärfungen. Wer als Anteilseigner mit mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft ins Ausland verzieht, sieht sich plötzlich mit einer Steuerlast auf fiktive – also tatsächlich nicht realisierte – Gewinne konfrontiert.
Verschärfungen durch das ATAD-Umsetzungsgesetz
Mit dem ATAD-Umsetzungsgesetz vom 25. Juni 2021 hat der Gesetzgeber das Regime der Wegzugsbesteuerung nochmals deutlich verschärft. Die wohl gravierendste Änderung: Die Möglichkeit einer dauerhaften zinslosen Stundung bei Wegzügen in EU-/EWR-Staaten ist entfallen. Zudem können nachträgliche Wertverluste der betroffenen Anteile steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden – ein massiver Eingriff in die Besteuerungssystematik, der hohe Praxisrelevanz hat.
Ausweitung durch das Jahressteuergesetz 2024
Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde das Konzept der Wegzugsbesteuerung über das AStG hinaus ausgedehnt. Nunmehr unterliegen auch „gewichtige“ Beteiligungen an Investmentanteilen im Privatvermögen (§ 19 Abs. 3 InvStG) sowie bestimmte Spezial-Investmentanteile (§ 49 Abs. 5 InvStG) einem fiktiven Besteuerungstatbestand beim Wegzug.
Diese Entwicklung wird flankiert von mehreren bedeutenden Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zur Auslegung der Wegzugsbesteuerung sowie durch ausführliche Hinweise des Bundesministeriums der Finanzen im Anwendungserlass zum AStG vom 22. Dezember 2023.
Beratungsangebot: Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG – Analyse, Gestaltung, Vermeidung
Die Wegzugsbesteuerung stellt für viele Unternehmer, Gesellschafter und Investoren eine erhebliche steuerliche Herausforderung dar – insbesondere bei einem geplanten Wohnsitzwechsel ins Ausland. Im Rahmen unseres Beratungsangebots analysieren wir gemeinsam mit Ihnen die individuelle Ausgangssituation, erläutern die aktuellen rechtlichen Entwicklungen und zeigen praxistaugliche Gestaltungsansätze auf.
Sie profitieren von fundiertem Fachwissen, aktueller Rechtsprechung und einem strukturierten Überblick über:
- Voraussetzungen der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG
- Rechtsfolgen eines Wegzugs – auch bei Investmentanteilen
- Möglichkeiten zur Vermeidung oder Gestaltung
- Konkrete Umsetzung anhand von erprobten Praxisfällen
Unsere Beratung bietet Ihnen eine verständliche und praxisnahe Aufarbeitung dieses komplexen Themas – inklusive individueller Handlungsempfehlungen und konkreter Maßnahmen zur Reduzierung steuerlicher Risiken.
Zielgruppe:
Unternehmer, Anteilseigner, Investoren, vermögende Privatpersonen und steuerliche Berater
Leistungsumfang:
- Individuelle Erstberatung
- Analyse der Beteiligungsverhältnisse und Wegzugskonstellation
- Prüfung von Stundungsoptionen und Rückkehrregelung
- Gestaltungsempfehlungen zur Vermeidung oder Optimierung der Wegzugsbesteuerung
- Unterstützung bei der Umsetzung, ggf. in Zusammenarbeit mit Ihrem steuerlichen Berater
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Gerne stehen wir Ihnen für ein unverbindliches Vorgespräch zur Verfügung. Gemeinsam finden wir die passende Strategie für Ihre persönliche oder unternehmerische Situation.
Fazit:
Die Wegzugsbesteuerung ist kein rein theoretisches Konstrukt – sie trifft in der Praxis häufig Unternehmer, Investoren und zunehmend auch Privatpersonen. Eine frühzeitige steuerliche Beratung und strategische Planung sind unerlässlich, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.