Wegzugsbesteuerung soll Steuerausfälle verhindern

Die Wegzugsbesteuerung hat im Jahr 2018 einen Steuerbetrag von 180,3 Millionen Euro ergeben, wobei rund 170 Millionen Euro gestundet wurden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/30326) auf eine Kleine Anfrage (19/29996) der FDP-Fraktion hervor. Die Wegzugsbesteuerung diene primär der Sicherstellung der deutschen Besteuerungsrechte an den in den Anteilen enthaltenen stillen Reserven, schreibt die Bundesregierung. Sie habe damit die Verhinderung von Steuerausfällen zum Ziel.

Die Wegzugsbesteuerung ist zuletzt im Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie verschärft worden. Die Stundung ist begrenzt, die Frist zur Steuerforderung verkürzt worden.

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 21.06.2021