Weitere Beschlüsse zur Gleichstellung

Der Finanzausschuss hat am 04.06.2014 weitere Maßnahmen zur steuerlichen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften beschlossen. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil verlangt. Mit dem Stimmen aller Fraktionen stimmte der Ausschuss dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (18/1306) zu, nachdem zuvor ein klarstellender Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD angenommen worden war. Dennoch gab es unterschiedliche Ansichten zwischen den Fraktionen über die Gleichstellung.
Mit dem Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013 war bereits zum Ende der 17. Legislaturperiode kurzfristig zunächst die steuerliche Gleichbehandlung von Lebenspartnern nur für das Einkommensteuerrecht umgesetzt worden. Weitere Folgeänderungen hatte die Bundesregierung für den Beginn der 18. Legislaturperiode angekündigt, die in dem Gesetzentwurf enthalten sind. Anpassungen zur steuerlichen Gleichbehandlung von Lebenspartnern werden damit insbesondere in der Abgabenordnung, im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz, im Bewertungsgesetz, im Bundeskindergeldgesetz, im Eigenheimzulagengesetz und im Wohnungsbau-Prämiengesetz vorgenommen.

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 04.06.2014

Quelle: hib-Nr. 298/2014