Weltweiter Datenaustausch: Schädlichen Steuerwettbewerb bekämpfen

Deutschland will sich am weltweiten Austausch steuerrelevanter Daten von Unternehmen beteiligen. Als Voraussetzung dafür hat das Bundeskabinett der Unterzeichnung der „Mehrseitigen Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte“ zugestimmt.

Die Vereinbarung ist ein multilaterales Abkommen, das eine Vielzahl von Staaten am 26./ 27. Januar 2016 unterzeichnen wollen. Durch mehr Transparenz wollen die Vertragsstaaten eine faire Unternehmensbesteuerung sicherstellen. Die „Mehrseitige Vereinbarung“ regelt den verpflichtenden Austausch der Unternehmensdaten und die Rahmenbedingungen dafür.

Wichtigstes Ziel des jährlichen Informationsaustausches ist es, Gewinnverkürzungen und Gewinnverlagerungen zu verhindern. Die neue Verpflichtung gilt für Konzerne ab 750 Millionen Euro Umsatz im Jahr. Die Konzernobergesellschaft wird ihrem Finanzamt die Unternehmenskennzahlen für alle Konzernteile mitteilen. Dies betrifft die globale Aufteilung der Erträge, entrichtete Steuern und weitere Indikatoren der Geschäftstätigkeit.

Die Steuerbehörden der Staaten, in denen die Gesellschaften des Konzerns sitzen, tauschen diese Daten aus. Deutschland wird also künftig die länderbezogenen Berichte von Unternehmen erhalten, die im Ausland mittels Tochtergesellschaften tätig sind, und umgekehrt.

Datenschutz und Steuergeheimnis gewahrt

Der Datenaustausch erfolgt nach einem standardisierten Schema unter Berücksichtigung umfangreicher datenschutzrechtlicher Vorgaben. Datenschutz und Steuergeheimnis bleiben dabei gewahrt.

Am 5. Oktober 2015 hat die Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) die Ergebnisse des „Base Erosion Profit Shifting Projects“ (BEPS-Projekts) veröffentlicht. Bei dem Projekt handelt es sich um ein international abgestimmtes steuerpolitisches Vorgehen der OECD, der G20 sowie von Schwellen- und Entwicklungsländern gegen schädlichen Steuerwettbewerb und gegen aggressive Steuergestaltungen international tätiger Unternehmen. Die G20 Staats- und Regierungschefs haben die Abschlussberichte anlässlich des Gipfeltreffens am 15./ 16. November 2015 in Antalya/ Türkei gebilligt.

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 09.12.2015