Weniger Zuzahlung durch Steuersenkung

Die bis Ende des Jahres befristete Senkung der Mehrwertsteuer kann in einzelnen Leistungsbereichen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu geringeren Eigenbeteiligungen und Zuzahlungen führen. Eine darüber hinausgehende Reduzierung würde jedoch dem Zweck der Eigenbeteiligungen und Zuzahlungen entgegenstehen, heißt es in der Antwort ( 19/21554 ) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage ( 19/21258 ) der Linken-Fraktion.

Die Zuzahlungen trügen zu einer ausgewogenen Lastenverteilung im Gesundheitswesen bei. Mit Blick auf die langfristigen gesellschaftlichen Herausforderungen stellten Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen einen Stabilitätsfaktor dar.

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 18.08.2020