Werbungskostenabzug für mit Dienstwagen durchgeführte Familienheimfahrten

Korrespondierender Anwendungsbereich von § 9 EStG und § 8 Abs. 2 EStG

BFH, Urteil VI R 33/11 vom 28.02.2013

Leitsatz

  1. Aufwendungen für Familienheimfahrten des Arbeitnehmers mit einem vom Arbeitgeber überlassenen Dienstwagen berechtigen nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 6 EStG nicht zum Werbungskostenabzug.
  2. Trägt der Arbeitgeber durch Überlassung eines Dienstwagens im Ergebnis die Aufwendungen des Arbeitnehmers für dessen Familienheimfahrten, ist ein Werbungskostenabzug nicht geboten.

Volltext des BFH-Urteils auf http://www.steuerschroeder.de/steuer/vi-r-33-11-werbungskostenabzug-fuer-mit-dienstwagen-durchgefuehrte-familienheimfahrten-korrespondierender-anwendungsbereich-von-par-9-estg-und-par-8-abs-2-estg/