Wettbewerbsrecht wird novelliert

Der Bundesrat hat am 07.06.2013 den Weg frei gemacht für die Novelle des Wettbewerbsrechts. Damit kann das neue Fusionskontrollrecht, das unter anderem auch Zusammenschlüsse von Presseverlagen vereinfacht, nach monatelangen Verhandlungen im Vermittlungsausschuss doch noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten. Das Gesetz enthält Verbesserungen der wettbewerblichen Rahmenbedingungen und zahlreiche Änderungen bei der Missbrauchsaufsicht und im Verfahren bei Kartellverstößen.

Im Vermittlungsverfahren wurden auf Wunsch der Länder Anpassungen bei der Fusionskontrolle der Krankenkassen und der Aufsicht über kommunale Anbieter vorgenommen. Nur einen Tag nach dem Deutschen Bundestag hat am 07.06.2013 auch der Bundesrat die Änderungen bestätigt. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Verkündung vorgelegt.

Das Achte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB-ÄndG) finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.

Quelle: Bundesrat, Pressemitteilung vom 07.06.2013