Wichtige Änderungen bei der Beantragung einer Betriebsnummer: Das müssen Sie wissen

Die Beantragung einer neuen Betriebsnummer (BBNR) unter Verwendung der Unternehmensnummer (UNR.S) ist ein wesentlicher Schritt für Unternehmen im Rahmen ihrer sozialversicherungsrechtlichen Pflichten. Zum 1. Januar 2024 haben sich die Prozesse und Anforderungen für diese Beantragung geändert, was für alle beteiligten Parteien, insbesondere Steuerberatungen und andere Dienstleistende zur Lohnabrechnung, von Bedeutung ist.

Hintergrund der Änderungen

Die 31. Sitzung des Ausschusses 70 „Sozialversicherungsbeitragsrecht, Lohnsteuer“ hat die zum Jahresanfang erfolgten Änderungen bei der Vergabe der Betriebsnummer durch den Betriebsnummernservice erörtert. Eine wesentliche Neuerung ist, dass vor der Beantragung einer Betriebsnummer nun zuerst eine Unternehmensnummer bei den Unfallversicherungsträgern beantragt werden muss. Diese Änderung führt zu einer Verzögerung bei der Vergabe der Betriebsnummern, was insbesondere die Prozesse der Sofortmeldung und der A1-Meldung betrifft.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Ohne eine gültige Betriebsnummer können die Verfahren der Sofortmeldung und der A1-Meldung nicht durchgeführt werden. Dies kann zu Verzögerungen und potenziellen Problemen bei der Erfüllung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten führen. Es ist daher von großer Bedeutung, dass Unternehmen sich rechtzeitig um die Beantragung der notwendigen Nummern kümmern.

Verbesserungen und technische Lösungen

Nach Rücksprache mit der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und dem Betriebsnummernservice sowie dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wurden Verbesserungen in diesem Verfahren angemahnt. Eine technische Lösung, die eine automatische Vergabe der Unternehmensnummer ermöglicht, soll zum 1. September 2024 implementiert werden. Dies wird den Prozess erheblich vereinfachen und beschleunigen.

Empfehlungen für Unternehmen

Unternehmen, die neu gegründet werden oder bei denen ein Wechsel des Rechtsträgers stattfindet, sollten die Anmeldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung zeitnah vornehmen. Dies gilt insbesondere für Unternehmen ohne Anzeigepflicht nach der Gewerbeordnung. Informationen zur Anmeldung eines neuen Unternehmens finden Sie auf der Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Fazit

Die Änderungen bei der Beantragung einer Betriebsnummer unterstreichen die Bedeutung einer frühzeitigen und korrekten Anmeldung bei den zuständigen Unfallversicherungsträgern. Durch die bevorstehende technische Lösung zur automatischen Vergabe der Unternehmensnummer wird der Prozess ab September 2024 deutlich vereinfacht. Unternehmen und ihre Berater sollten die Entwicklungen im Auge behalten und die notwendigen Schritte rechtzeitig einleiten, um Verzögerungen und Probleme zu vermeiden.