Wie oft muss der Mieter lüften?

Wie oft muss der Mieter lüften?

Um Schimmel in der Wohnung zu vermeiden, muss regelmäßig gelüftet werden. 3- bis 4-mal täglich ist für einen Mieter zumutbar.

Hintergrund

Die Mieterin hatte die Miete gemindert, weil in der Wohnung Schimmel aufgetreten war. Als Ursache des Schimmels wurde von einem Sachverständigen fehlerhaftes Lüftungsverhalten festgestellt. Der Schimmel hätte sich durch täglich 3- bis 4-maliges Stoßlüften vermeiden lassen. Die Mieterin wendet ein, sie sei berufstätig und könne daher tagsüber nicht lüften.

Der Vermieter verlangt von der Mieterin die Nachzahlung einbehaltener Miete.

Entscheidung

Die Klage des Vermieters hat Erfolg. Weil sie den Schimmel durch ihr Lüftungsverhalten selbst verursacht hat, kann die Mieterin keine Minderung geltend machen.

Das durch den Sachverständigen geforderte 3- bis 4-malige Stoßlüften ist erforderlich und zumutbar.

Ob die Mieterin aus beruflichen Gründen tagsüber abwesend ist, ist ohne Belang, denn es muss während der Abwesenheit des Mieters nicht gelüftet werden. Das ergibt sich daraus, dass bei Abwesenheit nicht geduscht, gekocht, gewaschen noch sonst Feuchtigkeit seitens des Mieters verursacht wird, die herausgelüftet werden müsste.