Xetra Gold Inhaberschuldverschreibungen

Xetra Gold Inhaberschuldverschreibungen

Kernaussage
Xetra Gold Inhaberschuldverschreibungen führen beim Einlösen nicht zu steuerbaren Einkünften aus Kapitalvermögen.

Sachverhalt
Der Kläger erwarb Xetra Gold Inhaberschuldverschreibungen, die einen Anspruch auf Lieferung von Gold verbriefen. Im Jahr 2011 ließ er sich dreimal Gold liefern. Die Bank legte die Ausübung der Lieferansprüche als Einkünfte aus Kapitalvermögen (211.000 EUR) aus, wohingegen der Kläger die Auffassung vertritt, es könne lediglich ein Veräußerungsgewinn gem. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStGvorliegen, sofern die Veräußerung des erhaltenen Goldes innerhalb der Jahresfrist erfolge. Gegen die Einspruchsentscheidung wurde Klage vor dem Finanzgericht (FG) Münster erhoben.

Entscheidung
Das FG gab der Klage statt. Die Rückgabe der Inhaberschuldverschreibung führe lediglich zum Untergang dieser und stelle keine Veräußerung dar. Weiterhin werde die Emittentin von ihrer Leistungspflicht – Auslieferung des Goldes – befreit, so dass keine Kapitalforderung vorliege. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache ist die Revision zum Bundesfinanzhof vom Finanzgericht zugelassen worden.

Konsequenz
Entsprechende Fälle sollten mit Rücksicht auf das anhängige Verfahren offen gehalten werden. Zu beachten ist, dass das im Wege der Geltendmachung des Lieferrechts erhaltene Gold bei einer anschließenden Veräußerung innerhalb eines Jahres zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgeschäft führt.