Das BMF hat am 22.02.2022 den Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung“ veröffentlicht. Mit dem Entwurf soll u. a. der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach § 233a der Abgabenordnung (AO) für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2019 rückwirkend auf 0,15 % pro Monat (1,8 % pro Jahr) gesenkt werden.
Schwerpunkt des Gesetzes ist die vom Bundesverfassungsgericht mit seinem am 18.08.2021 veröffentlichen Beschluss 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17 vom 08.07.2021 (BGBl. I 2021 S. 4303) geforderte rückwirkende Neuregelung des Zinssatzes bei Zinsen nach § 233a AO. Die Neuregelung muss spätestens im Juli 2022 in Kraft treten. Zugleich sollen einzelne kleinere Regelungen zur Mitteilungspflicht über grenzüberschreitende Steuergestaltungen zeitnah an unionsrechtliche Vorgaben angepasst werden.
Quelle: BMF, Mitteilung vom 22.02.2022