Zinssteuerrichtlinie bringt automatischen Informationsaustausch voran

Nach sechs Jahren zäher Verhandlungen über eine Verschärfung der Richtlinie zur Besteuerung von Zinsen innerhalb der Europäischen Union wurde am 24.03.2014 die Neufassung durch die Mitgliedstaaten formal beschlossen. Hauptneuerung ist die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, am automatisierten Informationsaustausch teilzunehmen. Bis zuletzt hatten vornehmlich Luxemburg und Österreich immer wieder eine Einigung verhindert, da sie das Bankgeheimnis höher werteten als die Informationsbedürfnisse der Steuerbehörden.
Algirdas Semeta, EU-Kommissar für Steuern und Zollunion, erwartet von der neuen Richtlinie, dass Steuerschlupflöcher innerhalb der Europäischen Union geschlossen werden und sie somit einen bedeutenden Schritt im Kampf gegen Steuerhinterziehung darstellt. Weiterhin soll die mit der Richtlinie angestoßene Umsetzung des von der OECD geforderten weltweiten Standards für den automatischen Informationsaustausch die Grundlage für Verhandlungen über den automatischen Informationsaustausch mit Drittstaaten darstellen.

Die Staats- und Regierungschefs haben im Europäischen Rat am 20. und 21.03.2014 die Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Andorra und San Marino aufgefordert, sich uneingeschränkt zu verpflichten, den automatischen Informationsaustausch umzusetzen. Die Kommission wird die Verhandlungen mit diesen Staaten zügig fortsetzen, damit sie bis Jahresende abgeschlossen werden können.

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V., Mitteilung vom 24.03.2014