Zollkontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns im Jahr 2024

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 05.09.2025

Im Jahr 2024 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls bundesweit umfangreiche Prüfungen zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in den Antworten der Bundesregierung (BT-Drucks. 21/1425 bis 21/1440) auf Kleine Anfragen der Fraktion Die Linke veröffentlicht. Grundlage sind die statistischen Auswertungen des Zolls.


Umfang der Prüfungen

  • Arbeitgeberüberprüfungen: 25.274
  • Personenüberprüfungen: 299.104

Die meisten Arbeitgeberprüfungen entfielen auf:

  • Bauhaupt- und Baunebengewerbe: 5.612
  • Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe: 5.503

Damit konzentrieren sich die Kontrollen auf besonders risikogeneigte Branchen, in denen erfahrungsgemäß häufig Verstöße gegen Mindestlohnvorgaben auftreten.


Hintergrund

Die FKS des Zolls ist nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz für die Überwachung des Mindestlohns zuständig. Ihre Aufgaben umfassen:

  • Prüfung der ordnungsgemäßen Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns,
  • Kontrolle von Arbeitszeiten und Dokumentationspflichten,
  • Ahndung von Verstößen durch Bußgelder oder Strafverfahren.

Bedeutung für Arbeitgeber

Die Zahlen machen deutlich, dass die Einhaltung des Mindestlohngesetzes weiterhin streng überwacht wird. Arbeitgeber sollten daher sicherstellen, dass:

  • der gesetzliche Mindestlohn (2024: 12,41 Euro pro Stunde) korrekt gezahlt wird,
  • Arbeitszeiten ordnungsgemäß dokumentiert sind,
  • Lohnunterlagen vollständig und prüfbar aufbewahrt werden.

Fazit

Die Zollkontrollen im Jahr 2024 unterstreichen, dass die Behörden den Mindestlohn mit Nachdruck durchsetzen. Besonders im Bau- und Gastgewerbe müssen Arbeitgeber mit häufigen Überprüfungen rechnen. Verstöße können erhebliche finanzielle und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.


Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 390/2025