Zum Umfang des Gemeinschaftsgebietes i. S. d. UStG

Zum Umfang des Gemeinschaftsgebietes i. S. d. UStG

Einführung
Nach dem Beitritt Kroatiens gehören mittlerweile 28 Staaten der Europäischen Union an. Grundsätzlich entspricht das Hoheitsgebiet dieser Staaten zwar dem Gemeinschaftsgebiet, es gibt allerdings auch Ausnahmen. So gehören z. B. die Balearen und die Kanarischen Inseln zum spanischen Hoheitsgebiet, aber nur die Balearen gelten als Gemeinschaftsgebiet, in dem die Umsatzsteuer harmonisiert ist.

Neue Verwaltungsanweisung
Das Bundesfinanzministerium (BMF) weist in einem Schreiben auf die jüngsten Entwicklungen hin, die das französische Staatsgebiet betreffen.

Konsequenz
Um eine korrekte umsatzsteuerliche Erfassung sicher zu stellen, sollten Unternehmen, die Leistungsbeziehungen zu „exotischen“ Gebieten der Staaten der Europäischen Union unterhalten, prüfen, ob es sich hierbei um Gemeinschaftsgebiet oder Drittland handelt. Als Hilfe kann hier die nun aktualisierte Liste in Abschn. 1.10 UStAE dienen.