Zur Verwertbarkeit der vom Land Rheinland-Pfalz angekauften Steuerdaten-CD im Strafverfahren

In einem Verfassungsbeschwerdeverfahren, das sich gegen die Verwertbarkeit der vom Land Rheinland-Pfalz angekauften sogenannten Steuerdaten-CD im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren richtet, hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz Freitag, den 10. Januar 2014, 10.30 Uhr (Sitzungssaal E 009), als Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt.

Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse des Amtsgerichts Koblenz und Beschlüsse des Landgerichts Koblenz über die Beschwerden hiergegen in Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung. Er macht im Wesentlichen geltend, die Beschlüsse verstießen gegen das Rechtsstaatsprinzip, das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, da der für die Ermittlungsmaßnahmen erforderliche Anfangsverdacht nicht auf das „dem Land Rheinland-Pfalz im Jahre 2012 angebotene Datenpaket“ einer schweizerischen Bank gründen dürfe. Der Finanzminister des Landes hat im April 2013 bestätigt, dass Rheinland-Pfalz eine sogenannte Steuerdaten-CD angekauft hat. Dabei handelt es sich seinen Angaben zufolge um ca. 40.000 Datensätze, die nach intensiven Vorermittlungen zum Preis von vier Millionen Euro von den rheinland-pfälzischen Behörden erworben wurden. (Aktenzeichen: VGH B 26/13).

Quelle: Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 05.11.2013