Zusammenfassung des BMF-Schreibens vom 13.02.2024 zur Vorsteueraufteilung nach dem Verhältnis der Umsätze im Sinne von § 15 Absatz 4 Satz 3 UStG:

Grundlagen:

  • Unternehmer, die Vorsteuerbeträge für gemischt genutzte Gegenstände und Leistungen geltend machen, müssen diese aufteilen.
  • Der Grundsatz ist die Aufteilung nach dem Verhältnis der Umsätze (Gesamtumsatzschlüssel).
  • Abweichend davon kann eine „andere wirtschaftliche Zurechnung“ gewählt werden, wenn diese ein präziseres Ergebnis liefert.

Anwendung des Gesamtumsatzschlüssels:

  • Der Gesamtumsatzschlüssel wird nach Art. 175 Abs. 1 MwStSystRL berechnet.
  • Der EuGH hat entschieden, dass die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet sind, die Rundungsregel des Art. 175 Abs. 1 MwStSystRL anzuwenden, wenn der Pro-rata-Satz nach einer abweichenden Methode berechnet wird.

Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses:

  • Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) wurde an die Rechtsprechung des EuGH angepasst.
  • Die neue Regelung gilt für alle offenen Fälle.

Weitere Informationen:

  • Das vollständige BMF-Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF.