Inhaltsverzeichnis

Garantie beim Kauf

Der Verkäufer muss dem Käufer eine mangelfreie Ware übereignen. Andernfalls stehen dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Neben diesen gesetzlichen Mängelrechten können dem Käufer auch Rechte aus einer Garantie zustehen, die der Hersteller oder Verkäufer freiwillig übernimmt.

  • Mit der Beschaffenheitsgarantie garantiert der Verkäufer oder der Hersteller einer Sache eine bestimmte Funktionsfähigkeit der Kaufsache zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware. Beispiel: Der Hersteller bezeichnet das von ihm produzierte Essbesteck als »garantiert spülmaschinenfest«.

  • Mit der Haltbarkeitsgarantie steht der Händler oder Hersteller dafür ein, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält. Beispiel: Der Hersteller eines Pkw gibt eine Garantie, dass das Auto innerhalb von sechs Jahren nicht durchrostet.

Während die Gewährleistungsrechte dem Käufer gesetzlich garantiert sind, ist die Garantie immer eine freiwillige Leistung des Herstellers (Herstellergarantie) oder des Händlers (Händlergarantie). Diese können die Dauer und die Bedingungen der Garantie frei bestimmen. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt daneben aber immer bestehen. Laufen also sowohl Gewährleistung als auch Garantie noch, kann der Käufer in der Regel frei wählen, ob er seine Rechte aus der Gewährleistung oder aus der Garantie in Anspruch nimmt.

Urteil: Nach einem Urteil des OLG Oldenburg (Az. 1 U 65/16) muss ein privater Autoverkäufer dann ein Fahrzeug zurücknehmen, wenn das Auto einen anderen Tachostand ausweist, als in den Verkaufsunterlagen angegeben und der Verkäufer die Laufleistung im Kaufvertrag unter der Rubrik »Zusicherungen des Verkäufers« eigenhändig eingetragen hat. Durch die Zusicherung im Kaufvertrag habe der Verkäufer ausdrücklich eine Garantie übernommen.

Gesetzliche Grundlage: § 443 BGB

Inhaltsverzeichnis


Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Steuer-Newsletter Steuer-Newsletter
Aktuelle Steuertipps zum Steuern sparen





Steuerberater Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)

Termine nach Vereinbarung.
Anfragen bitte nur per E-Mail:
Steuerberater@steuerschroeder.de

Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht.



Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin


Logo von SteuerschroederKI-Bot!

Willkommen bei Steuer-Robbi!

Hier erhalten Sie sofort Antworten auf Ihre Steuerfragen – und das völlig kostenlos! Unser KI-basierter Steuer-Robbi ist darauf programmiert, Ihnen nicht nur Antworten zu geben, sondern auch direkt auf die relevanten Steuerinformationen und Quellen zu verlinken.

Wie es funktioniert:

Einfach Ihre Frage in das untenstehende Feld eingeben und absenden. Der KI-Steuerbot analysiert Ihre Anfrage und liefert Ihnen eine Antwort, die auf aktuellem Wissen und Daten basiert.

Probieren Sie es jetzt aus und stellen Sie Ihre erste Frage!