Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Inhaltsverzeichnis

Umtausch beim Kauf

»Gekauft ist gekauft.« Wenn dem Käufer die Ware ausgehändigt wird und dieser sie bezahlt hat, ist für beide Seiten ein bindender Kaufvertrag zustande gekommen. Ein gesetzliches Umtauschrecht, also ein Recht des Käufers, anstelle der gekauften eine andere, gleichwertige Sache zu verlangen, die der Verkäufer in seinem Geschäft führt, besteht nicht. Entgegen der gängigen Auffassung muss also ein Händler die gekaufte Ware nicht zurücknehmen, wenn sie dem Kunden nicht (mehr) gefällt.

Deshalb kommt ein Umtausch nur in Betracht, wenn es mit dem Verkäufer ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart wurde. Andernfalls handelt der Verkäufer aus Kulanz, wenn er die Ware gegen andere austauscht oder sie zurücknimmt und dem Käufer den Kaufpreis erstattet oder einen Gutschein ausstellt.

Achtung: Nicht um einen Umtausch handelt es sich, wenn die gekaufte Ware mangelhaft ist. In diesem Fall kann der Käufer die ihm gesetzlich zustehenden Gewährleistungsrechte geltend machen.

Inhaltsverzeichnis


Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Aktuelles Steuer- und Wirtschaftsrecht:


Steuer-Newsletter Newsletter + RSS-Feed Steuerrecht RSS Feed



Steuerberater

Die Steuerexperten, die Steuern einfacher machen!

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)
E-Mail: Steuerberater@steuerschroeder.de
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung. Anfragen bitte nur per E-Mail.



Steuerberatung

Holen Sie sich die Steuerberatung, die Sie brauchen - verlassen Sie sich auf einen bewährten Steuerberater








Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin