Inhaltsverzeichnis

Beschlusssammlung beim Wohnungseigentum

Der Verwalter von Wohnungseigentum muss die auf einer Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse unverzüglich in die sogenannte Beschlusssammlung eintragen. Gibt es keinen Verwalter, ist der Vorsitzende der Eigentümerversammlung verantwortlich. Die Sammlung dient der Information und der besseren Übersicht über die in einer Wohnungseigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse. So können sich die Eigentümer und Käufer einer Eigentumswohnung schnell einen Überblick über die Beschlusslage in der Eigentümergemeinschaft machen.

Tipp: Jeder Wohnungseigentümer hat das Recht, die Beschlusssammlung einzusehen. Durch eine entsprechende Vollmacht kann dieses Recht auch auf anderen Personen (z. B. Kaufinteressenten) übertragen werden.

In die Beschlusssammlung müssen eingetragen werden

  • alle in Eigentümerversammlungen verkündeten Beschlüsse mit Angabe von Ort und Datum der Versammlung,

  • alle schriftlichen Beschlüsse,

  • alle Gerichtsentscheidungen über einen Rechtsstreit, der im Zusammenhang mit dem Gemeinschaftseigentum steht.

In welcher Form der Verwalter die Beschlusssammlung führt, steht ihm frei. Die Sammlung kann beispielsweise schriftlich in einem Ordner, aber auch elektronisch in einer Computerdatei oder mithilfe einer Hausverwaltungssoftware geführt werden. Die Beschlusssammlung muss übersichtlich und ordnungsgemäß geführt werden. Die Einträge müssen mit Datum versehen sein und eine fortlaufende Nummerierung erhalten. In der Regel müssen die Beschlüsse und Gerichtsentscheidungen innerhalb einer Woche eingetragen werden.

Kommt der Verwalter seiner Pflicht, die Beschlusssammlung zu führen nicht nach oder führt er die Sammlung nicht ordnungsgemäß, ist dies regelmäßig ein wichtiger Grund für seine Abberufung.

Gesetzliche Grundlage: § 24 Wohnungseigentumsgesetz

Inhaltsverzeichnis


Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




Die wahrscheinlich umfangreichste Steuerberaterseite in Deutschland


Steuer-Newsletter Steuer-Newsletter
Aktuelle Steuertipps zum Steuern sparen





Steuerberater Berlin

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)

Termine nach Vereinbarung.
Anfragen bitte nur per E-Mail:
Steuerberater@steuerschroeder.de

Ich bin für Sie da, wenn es um Ihre Steuern geht.



Steuerberatung und Steuererklärung vom Steuerberater in Berlin

Impressum, Haftungsausschluss & Datenschutz | © Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater Berlin


Logo von SteuerschroederKI-Bot!

Willkommen bei Steuer-Robbi!

Hier erhalten Sie sofort Antworten auf Ihre Steuerfragen – und das völlig kostenlos! Unser KI-basierter Steuer-Robbi ist darauf programmiert, Ihnen nicht nur Antworten zu geben, sondern auch direkt auf die relevanten Steuerinformationen und Quellen zu verlinken.

Wie es funktioniert:

Einfach Ihre Frage in das untenstehende Feld eingeben und absenden. Der KI-Steuerbot analysiert Ihre Anfrage und liefert Ihnen eine Antwort, die auf aktuellem Wissen und Daten basiert.

Probieren Sie es jetzt aus und stellen Sie Ihre erste Frage!