Erbschaftsteuer-Hinweise (ErbStH)

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H B 168 ErbStH

Zu § 168 BewG

Personengesellschaften/Gemeinschaften (Aufteilung des festzustellenden Grundbesitzwerts)

Beispiel Übergang eines Anteils im Erbfall:

V und X gründen eine Gesellschaft, die land- und forstwirtschaftlich tätig wird. V stellt 10 ha Fläche und die Wirtschaftsgebäude, X die Maschinen. Die V+X GbR erwirbt noch 10 ha Fläche dazu und pachtet zusätzlich 10 ha Fläche an. Beide sind zu je ½ am Gesamthandsvermögen beteiligt. Es tritt der Besteuerungsfall ein.

Die Flächen des V haben einen Buchwert von 280 000 EUR, das Wirtschaftsgebäude einen Buchwert von 20 000 EUR. Die Wirtschaftsgüter des X haben einen Buchwert von 180 000 EUR. Die Flächen der Gesellschaft haben einen Buchwert von 300 000 EUR. Die Verbindlichkeiten für den Kauf der Fläche betragen am Bewertungsstichtag noch 24 000 EUR und für die Anschaffung der Maschinen durch X noch 10 000 EUR.

Die wirtschaftliche Einheit Betrieb der Land- und Forstwirtschaft ist im Ganzen zu bewerten. Der für den Besteuerungsfall notwendige Anteil an der Gesellschaft ist nach § 168 Absatz 3 BewG durch Aufteilung zu ermitteln.

  1. Ermittlung des Grundbesitzwerts

    Bodenwert
    20 ha × 250 EUR × 18,6
    93 000 EUR
    Besatzkapital
    30 ha × 150 EUR × 18,6
    +  83 700 EUR
    Verbindlichkeiten
    ./.  34 000 EUR
    Wert des Wirtschaftsteils
    142 700 EUR
  2. Aufteilung des Grundbesitzwerts:

     
    Gesamt
    V
    X
    Grundstücke nach Eigentumsverhältnissen:
    93 000 EUR
     
     
    davon 10/20 auf V und X zu je ½
    46 500 EUR
    23 250 EUR
    23 250 EUR
    davon 10/20 auf V
    46 500 EUR
    46 500 EUR
     
    Besatzkapital nach den zur Verfügung gestellten Wirtschaftsgütern von 200 000 EUR:
    83 700 EUR
     
     
    davon V
    Wirtschaftsgebäude 20 000 = 10 %
    8 370 EUR
    8 370 EUR
     
    davon X
    Maschinen 180 000 = 90 %
    75 330 EUR
     
    75 330 EUR
    Verbindlichkeiten nach Eigentumsverhältnissen:
    34 000 EUR
     
     
    davon 24 000 EUR auf V und X zu je ½
    24 000 EUR
    ./. 12 000 EUR
    ./.  12 000 EUR
    davon 10 000 EUR auf X
    10 000 EUR
     
    ./.  10 000 EUR
    Summe
     
    66 120 EUR
    76 580 EUR

    Soweit der Besteuerungsfall für V eintritt, ist ein Anteil von 66 120 EUR, bei Eintritt für X ist ein Anteil von 76 580 EUR als Grundbesitzwert festzustellen.

Beispiel Übergang eines Anteils und von Sonderbetriebsvermögen im Wege der Schenkung:

A und B bewirtschaften einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in der Rechtsform einer GbR, an der sie jeweils zu 50 % beteiligt sind. Zum Sonderbetriebsvermögen des A gehört ein Mähdrescher und zum Sonderbetriebsvermögen des B ein Traktor.

B überträgt zum 1.7.2011 im Wege der Schenkung die Hälfte seines Anteils auf S. Den zu seinem Sonderbetriebsvermögen gehörenden Traktor überträgt er in vollem Umfang.

  1. Ermittlung des Grundbesitzwerts

    Wirtschaftsteil
    1 000 000 EUR
    davon Grund und Boden
    750 000 EUR
    davon Besatzkapital
    250 000 EUR
    Betriebswohnungen
    600 000 EUR
    Wohnteil
    400 000 EUR
  2. Ermittlung des zur Verfügung gestellten Besatzkapitals

    Sonderbetriebsvermögen A – Mähdrescher
    Buchwert
    300 000 EUR
    Sonderbetriebsvermögen B – Traktor
    Buchwert
    +  200 000 EUR
    Gesamthandsvermögen – Maschinen und Gebäude GbR
    Buchwert
    +  650 000 EUR
    Buchwerte insgesamt
    1 150 000 EUR
     
    in EUR
    A 50 % in EUR
    B 50 % in EUR
    davon übertragener Anteil
    Erwerber S in EUR
    Wirtschaftsteil
    Grund und Boden
    750 000
    375 000
    375 000
    50 %
    187 500
    Besatzkapital
    250 000
     
     
     
     
    Aufteilungsverhältnis
    650 000 EUR : 1 150 000 EUR
    141 304
    70 652
    70 652
    50 %
    +  35 326
    Sonderbetriebsvermögen A
    300 000 EUR : 1 150 000 EUR
    65 217
    65 217
     
     
     
    Sonderbetriebsvermögen B
    200 000 EUR : 1 150 000 EUR
    43 478
     
    43 478
    100 %
    +  43 478
    Betriebswohnungen
    600 000
    300 000
    300 000
    50 %
    + 150 000
    Wohnteil
    400 000
    200 000
    200 000
    50 %
    + 100 000
    Wert des übertragenen Anteils am Grundbesitzwert
    516 304

    Nach R B 151.2 Absatz 2 Nummer 5 ist der Grundbesitzwert des übertragenen Anteils des B mit einem Betrag von 516 304 EUR festzustellen.


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