Erbschaftsteuer-Hinweise (ErbStH)
| zurück zu: § 185 BewG | zum Inhaltsverzeichnis | weiter zu: H B 185.4 ErbStH |
H B 185.1 (3) ErbStH
Zu § 185 BewG
Selbstständig verwertbare Teilfläche

Für das Ertragswertobjekt auf dem Grundstück A ist lediglich die Teilfläche 1 für den zu erzielenden Ertrag notwendig. Die Teilfläche 2 ist selbstständig nutzbar. Eine sofortige Parzellierung der beiden Teilflächen ist nicht möglich, so dass das Grundstück A eine wirtschaftliche Einheit bildet. Bei der Berechnung des Betrags der Bodenwertverzinsung ist ausschließlich die Teilfläche 1 zu berücksichtigen. Bei der Bodenwertermittlung sind dagegen beide Teilflächen anzusetzen.
| zurück zu: § 185 BewG | zum Inhaltsverzeichnis | weiter zu: H B 185.4 ErbStH |
Steuer-Newsletter
