Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer ist das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz.
Die Erbschaftsteuer erfasst grundsätzlich alle Vermögensübergänge von Todes wegen. Die Schenkungsteuer ergänzt die Erbschaftsteuer. Sie erfasst die Vermögensübertragungen unter Lebenden. Die Vorschriften für den Erwerb von Todes wegen gelten weitgehend auch für Schenkungen.
- I. Steuerpflicht
- II. Wertermittlung
- § 10 Steuerpflichtiger Erwerb
- § 11 Bewertungsstichtag
- § 12 Bewertung
- § 13 Steuerbefreiungen
- § 13a Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften
- § 13b Begünstigtes Vermögen
- § 13c Verschonungsabschlag bei Großerwerben von begünstigtem Vermögen
- § 13d Steuerbefreiung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke
- III. Berechnung der Steuer
- IV. Steuerfestsetzung und Erhebung
- § 20 Steuerschuldner
- § 21 Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer
- § 22 Kleinbetragsgrenze
- § 23 Besteuerung von Renten, Nutzungen und Leistungen
- § 24 Verrentung der Steuerschuld in den Fällen des § 1 Abs. 1 Nr. 4
- § 25 (weggefallen)
- § 26 Ermäßigung der Steuer bei Aufhebung einer Familienstiftung oder Auflösung eines Vereins
- § 27 Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens
- § 28 Stundung
- § 28a Verschonungsbedarfsprüfung
- § 29 Erlöschen der Steuer in besonderen Fällen
- § 30 Anzeige des Erwerbs
- § 31 Steuererklärung
- § 32 Bekanntgabe des Steuerbescheids an Vertreter
- § 33 Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer, Vermögensverwalter und Versicherungsunternehmen
- § 34 Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden, Beamten und Notare
- § 35 Örtliche Zuständigkeit
- V. Ermächtigungs- und Schlussvorschriften
ErbStG i.d.F. 04.11.2016
Siehe auch Erbschaftsteuer und Erbschaftsteuerrechner bzw. Schenkungsteuerrechner