Schenkungssteuer: Rechner, Freibeträge & Tipps
Mit dem Schenkungssteuer Rechner können Sie die Schenkungssteuer mit Freibetrag berechnen. Außerdem erhalten Sie Tipps, wie Sie Schenkungssteuer umgehen bzw. sparen können.
Inhalt Schenkungssteuer
Schenkungssteuer Rechner
Mit dem Schenkungssteuer Rechner können Sie schnell und eifach die Schenkungssteuer selbst berechnen:
Schenkungssteuer Rechner
Beispiele für die Berechnung der Schenkungsteuer

Was unterliegt der Schenkungsteuer?
Der Schenkungsteuer unterliegen Schenkungen unter Lebenden. Als Schenkung gilt nach §§ 1, 7, 10 ErbStG unter anderem:
- jede freigebige Zuwendung,
- die Bereicherung, die ein Ehegatte oder ein eingetragener Lebenspartner bei Vereinbarung der Gütergemeinschaft erfährt,
- was als Abfindung für einen Erbverzicht gewährt wird oder
- was ein Vorerbe dem Nacherben mit Rücksicht auf die angeordnete Nacherbschaft vor ihrem Eintritt herausgibt.

Hinweis: Übernimmt der Schenker die Schenkungsteuer oder verpflichtet er einen Dritten zur Zahlung, liegt eine erneute Zuwendung des Schenkers vor. Diese ist mit der ursprünglichen Schenkung zusammenzurechnen.
Tipps + Infos zur Schenkungssteuer
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- Vermögenszuwachs muss versteuert werden
- 360.000 Euro zurückgeforderte Schenkungen pro Jahr
- Risiko der Schenkung
- Überblick Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Schenkungssteuer und Steuerberatung
Weitere Infos zur Schenkungssteuer im Steuerlexikon:
1. Vorbemerkung
2. Vermögensübertragungen (§§ 3, 7 ErbStG)
2.1 Erwerb von Todes wegen (§ 3 ErbStG)
2.2 Schenkung unter Lebenden (§ 7 ErbStG)
5. Steuerklassen / Freibeträge
6. Steuersatz der Erbschaftsteuer
8. Mehrfacherwerbe (§ 27 ErbStG)
10. Besteuerung von Renten, Nutzungen und Leistungen (§ 23 ErbStG)
12. Anzeigepflichten / Steuererklärung (§ 30 ErbStG)