Bewertungsgesetz (BewG)

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BFH - Urteile

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BewG Anlage 8 Zweifamilienhäuser

Vervielfältiger

A.
bei Massivbauten mit Mauerwerk aus Ziegelsteinen, Natursteinen, Kalksandsteinen, Schwemmsteinen oder ähnlichen Steinen sowie bei Stahl- und Stahlbetonskelettbauten außer bei solchen Bauten, die unter B fallen
Gemeindegrößenklassen
über
über
über
über
über
über
über
bis
2 000
5 000
10 000
50 000
100 000
200 000
500 000
2 000
bis
bis
bis
bis
bis
bis
Ein-
5 000
10 000
50 000
100 000
200 000
500 000
wohner
Altbauten
vor 1895 …
8,6
8,1
6,9
6,7
7,0
6,8
6,8
6,8
1895 bis 1899 …
8,8
8,4
7,1
6,9
7,1
7,0
7,0
7,0
1900 bis 1904 …
9,3
8,8
7,4
7,1
7,4
7,2
7,2
7,2
1905 bis 1915 …
9,8
9,3
7,8
7,5
7,7
7,5
7,5
7,5
1916 bis 31. 3. 1924 …
10,3
9,7
8,2
7,8
8,0
7,8
7,8
7,8
Neubauten
1. 4. 1924 bis 31. 12. 1934 …
11,6
11,0
9,5
9,1
9,0
9,0
9,0
9,0
1. 1. 1935 bis 20.  6. 1948 …
11,9
11,3
9,7
9,3
9,2
9,2
9,2
9,2
Nachkriegsbauten
nach dem 20. 6. 1948 …
11,4
11,0
10,6
10,5
10,5
10,5
10,5
10,5
B.
bei Holzfachwerkbauten mit Ziegelsteinausmauerung, Gebäuden aus großformatigen Bimsbetonplatten oder ähnlichen Platten sowie bei anderen eingeschossigen massiven Gebäuden in leichter Bauausführung
Altbauten
vor 1908 …
7,9
7,5
6,4
6,2
6,6
6,5
6,5
6,5
1908 bis 1915 …
8,3
7,8
6,7
6,4
6,8
6,7
6,7
6,7
1916 bis 31. 3. 1924 …
9,1
8,6
7,3
7,0
7,3
7,1
7,1
7,1
Neubauten
1. 4. 1924 bis 31. 12. 1934 …
10,6
10,1
8,7
8,4
8,5
8,5
8,5
8,5
1. 1. 1935 bis 20.  6. 1948 …
11,2
10,7
9,2
8,9
8,8
8,8
8,8
8,8
Nachkriegsbauten
nach dem 20. 6. 1948 …
11,0
10,6
10,2
10,1
10,1
10,1
10,1
10,2
C.
bei Holzfachwerkbauten mit Lehmausfachung und besonders haltbaren Holzbauten mit massiven Fundamenten
Altbauten
vor dem 1. 4. 1924 …
7,0
6,7
5,8
5,6
6,1
6,0
6,0
6,0
Neubauten
1. 4. 1924 bis 31. 12. 1934 …
8,7
8,3
7,3
7,0
7,3
7,3
7,3
7,3
1. 1. 1935 bis 20.  6. 1948 …
10,0
9,5
8,3
8,0
8,1
8,1
8,1
8,1
Nachkriegsbauten
nach dem 20. 6. 1948 …
10,2
9,8
9,5
9,5
9,5
9,5
9,5
9,7

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