Einkommensteuer-Hinweise (EStH)

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EStH H 5.7 (4) (Zu § 5 EStG)

Zu § 5 EStG

H 5.7 (4)

Öffentliche Leitsätze

Allgemeine öffentliche Leitsätze, z. B. die Verpflichtung der Wohnungsbauunternehmen, im Interesse der Volkswirtschaft die errichteten Wohnungen zu erhalten, rechtfertigen keine Rückstellung (> BFH vom 26.5.1976 - BStBl II S. 622).

Rückstellungen für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen sind u. a. zulässig für:

  • Verpflichtung zur Aufstellung der Jahresabschlüsse (> BFH vom 20.3.1980 - BStBl II S. 297).

  • Verpflichtung zur Buchung laufender Geschäftsvorfälle des Vorjahres (> BFH vom 25.3.1992 - BStBl II S. 1010).

  • Gesetzliche Verpflichtung zur Prüfung der Jahresabschlüsse, zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger, zur Erstellung des Lageberichts und zur Erstellung der die Betriebssteuern des abgelaufenen Jahres betreffenden Steuererklärungen (> BFH vom 23.7.1980 - BStBl 1981 II S. 62, 63), aber >H 5.7 (3) Gesellschaftsvertraglich begründete Pflicht zur Prüfung des Jahresabschlusses.

  • Verpflichtung zur Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen gem. § 257 HGB und § 147 AO (> BFH vom 19.8.2002 - BStBl 2003 II S. 131).

  • Verpflichtungen zur Wiederaufbereitung (Recycling) und Entsorgung von Bauschutt (> BFH vom 25.3.2004 – BStBl 2006 II S. 644 und vom 21.9.2005 – BStBl 2006 II S. 647). § 5 Abs. 4b EStG ist zu beachten.

  • Zulassungskosten (Gebühren) für ein neu entwickeltes Pflanzenschutzmittel (> BFH vom 8.9.2011 - BStBl 2012 II S. 122).

  • eine nach Maßgabe des § 106 Abs. 5a SGB V zu erwartende Honorar-Rückzahlungsverpflichtung an eine Kassenärztliche Vereinigung (> BFH vom 5.11.2014 -BStBl 2015 II S. 523).

nicht zulässig für:

  • Verpflichtung zur Durchführung der Hauptversammlung (> BFH vom 23.7.1980 - BStBl 1981 II S. 62).

  • Künftige Betriebsprüfungskosten, solange es an einer Prüfungsanordnung fehlt (> BFH vom 24.8.1972 - BStBl 1973 II S. 55); das gilt nicht für Großbetriebe > BMF vom 7.3.2013 (BStBl I S. 274).

  • Künftige Beitragszahlungen an den Pensionssicherungsverein (> BFH vom 6.12.1995 - BStBl 1996 II S. 406).

  • Verpflichtung zur Erstellung der Einkommensteuererklärung und der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung des Gewinns einer Personengesellschaft (> BFH vom 24.11.1983 – BStBl 1984 II S. 301).

  • Verpflichtung zur Entsorgung eigenen Abfalls (> BFH vom 8.11.2000 - BStBl 2001 II S. 570).

  • Gesetzliche Verpflichtungen, wenn die Rechtsnorm eine Frist für die Erfüllung enthält und diese am Bilanzstichtag noch nicht abgelaufen ist (> BFH vom 13.12.2007 - BStBl 2008 II S. 516, vom 6.2.2013 – BStBl II S. 686 und vom 17.10.2013 – BStBl 2014 II S. 302).

Sanierungsverpflichtungen

Zur Bildung von Rückstellungen für Verpflichtungen zur Sanierung von schadstoffbelasteten Grundstücken > BMF vom 11.5.2010 (BStBl I S. 495).


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