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Steuern sparen

Die besten Steuertipps vom Steuerberater zum Steuern sparen


Willkommen auf meiner Seite Steuern sparen,

hier erfahren Sie, wie Sie als Privatperson, Arbeitnehmer und Unternehmer Steuern sparen können:


Steuern sparen

Wichtige Infos zum Steuern sparen

Warum sollten Sie Steuern sparen?

Sie können mit eingesparten Steuern ein Vermögen aufbauen und das ganz legal: Hier können Sie in wenigen Stunden zehntausende, sogar hunderttausende Euro sparen. 10.000 Euro eingsparte Steuern bedeuten 10.000 Euro mehr Netto-Gewinn auf dem Konto. Aus diesen Steuerersparnissen kann wegen des Zinseszins-Effektes ein stattliches Vermögen werden.

Sie werden weniger Sorgen haben, da Sie über Kapitalrücklagen verfügen. Sie werden so finanziell unabhängig werden und Ihre neue Freiheit genießen.

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Wann lohnt es sich, Steuern zu sparen?

Steuern zu sparen lohnt sich (fast) immer. Am Anfang investieren Sie Zeit und Geld und bekommen dafür eine sehr hohe Rendite.

Voraussetzung für das Steuern sparen ist, dass Sie auch Steuern zahlen.

  • Wenn Sie also keine oder nur wenig Steuern zahlen müssen, dann können Sie auch keine bzw. nur wenig Steuern sparen.
  • Wenn Sie dagegen viel Steuern zahlen, wie z.B. 20.000 Euro pro Jahr Steuern sparen, dann summiert sich die Steuerersparnis über 20 Jahre bereits auf 400.000 Euro! Wenn Sie jetzt noch Zinseszinsen mit einberechnen, sind Sie Millionär - und das nur aus ersparten Steuern!

Vorab: Es geht nicht um Steuern zu sparen, koste was es wolle. Denn jede Investition muss sich zuerst betriebswirtschaftlich rechnen. Der Fiskus erstattet nämlich nicht die Kosten, sondern nur die darauf entfallenden Steuern.

Die Steuerersparnis kann nur der maximale Einkommensteuersatz von 45% (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) sein. Die restlichen 55% sind verloren. Daher sollte man auch bei Steuersparmodellen sehr vorsichtig sein.

Ich sage meinen Mandanten aus Spaß, wenn Sie Steuern sparen wollen, dann stelle ich Ihnen gerne eine Rechnung über 10.000 Euro.
Damit wird jedem schnell klar, dass dies Geldvernichtung wäre.

Mit Steuern alleine können Sie also kein Geld verdienen. Sie sollten also nicht nur auf den Steuervorteil schauen, sondern auf das Return on Investment (ROI) = Anlagenrendite.

Außerdem müssen Sie berücksichtigen, dass nur der betrieblich veranlasste Teil der Ausgaben abzugsfähig ist, wie z.B. beim PKW. Einige Kosten wirken sich auch nicht sofort aus, sondern über mehrere Jahre, wie z.B bei Anschaffung von Anlagevermögen nur verteilt über die Nutzungsdauer (Abschreibungen).

Wer absolut keine Steuern zahlen möchte, der darf auch nicht viel verdienen (zumindest rechnerisch auf dem Papier) oder muss auswandern.

"Es gibt nur etwas, was mehr schmerzt,
als Steuern zu zahlen, keine Steuern zu zahlen.

(James Dewar, englischer Politiker)"

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Bedenken gegen das Steuern sparen?

Steuern sind die wichtigsten Einnahmen des Staates und dienen sinnvollen Ausgaben (abgesehen von sinnlosen Steuerverschwendungen durch unfähige bzw. korrupte Politiker), ohne die ein Staat nicht funktionieren würde.

Die Steuern werden i.d.R. nicht auf ewig gespart, sondern meistens "nur" aufgeschoben. Die Steuerstundung ist aber dennoch nicht zu vernachlässigen, da Sie daraus ein steuerfreies Vermögen und damit weiteres (passives) Einkommen (wie z.B. Mieteinkünfte, Kapitalerträge, etc.) als Altersvorsorge aufbauen können. Sie arbeiten mit Steuerkrediten vom Finanzamt mit dem sog. Zinseszins-Effekt. Sie können also tatsächlich Steuern in Vermögen verwandeln und so finanziell unabhängig werden.

Sie denken vielleicht, dass kommt für mich nicht in Frage, weil bereits alle Steuerschlupflöcher geschlossen sind. Das gilt nur für modellhafte Steuersparmodelle (sog. Steuerstundungsmodelle).

Moralische Bedenken müssen Sie nicht haben, denn Steuerersparnisse sind meist nicht endgültig, sondern nur aufgeschoben. Sie können schneller ein Vermögen aufbauen (z.B. Unternehmenswachtum) und werden schließlich sogar mehr Geld verdienen und damit insgesamt auch mehr Steuern zahlen. Gesellschaftlich tun Sie etwas Gutes: Sie sichern Arbeitsplätze, sorgen für Wohlstand in der Gesellschaft etc.

Da alle "Steuertricks" legal sind, sind sie vom Staat bzw. Gesetzgeber auch so gewollt. Daher brauchen Sie auch keine Bedenken haben, wenn Sie alle (legale) Möglichkeiten des Steuern sparens für sich nutzen.


Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen,
hat auch das Recht Steuern zu sparen.

(BFH-Urteil und Helmut Schmidt, Bundeskanzler von 1974 bis 1982)


Vorsicht: Wer in der Steuererklärung schummelt, macht sich strafbar.

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Warum sparen nicht alle Steuern?

Eine gute Frage ist, warum viele Steuerzahler sich nicht mit dem Thema Steuern sparen beschäftigen. Folgende Gründe sind möglich:

  • Einige haben keinen Steuerberater.
  • Andere haben einen Steuerberater, der sie aber nicht optimal berät.
  • Einige denken, es lohnt sich nicht.
  • Wiederum denken viele, es gibt keine Steuerpar-Möglichkeiten (Teurer Irrtum).
  • Andere scheuen das Thema Steuern, weil sie sich mit Steuern nicht auskennen
  • Vielen ist das Thema zu kompliziert und aufwändig
  • Viele haben auch keine Zeit, weil sie sich in Ihrem Job engagieren.
  • etc.

Es gibt also unzählige Gründe, warum das Thema Steuern sparen - zu Unrecht - vernachlässigt wird.

Dabei ist die Lösung sehr einfach: Sie beauftragen einen Steuerberater mit der Beratung, wie Sie Steuern sparen können. Sie müssen natürlich bereits sein, in die Steuerberatung zu investieren und die Gestaltungen - zusammen mit dem Steuerberater - auch umzusetzen. Wie bereits erwähnt, die Rendite ist exorbitant.

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System des Steuern sparens

Spätestens alle Jahre wieder fragen Sie sich sicherlich, welche Ausgaben Sie in Ihrer Steuererklärung von der Steuer absetzen können. Es gibt keine abgeschlossene Aufzählung aller Ausgaben, die man absetzen kann. Es kommt vielmehr darauf an, dass die Ausgaben in einen steuerrelevanten Bezug gesetzt werden.

Es geht aber nicht nur um das absetzen von Ausgaben, sondern auch möglichst wenig Einnahmen zu versteuern.

Grundsätzlich haben Sie nahezu unbegrenzte Möglichkeiten Steuern zu sparen. Die Grundregeln des Steuernsparens will ich Ihnen gerne näher erläutern, so dass Sie möglichst viel von der Steuer absetzen können bzw. viel Steuern sparen können.

Sie erfahren auch, wie Sie Ihr Vermögen steueroptimiert innerhalb der Familie übertragen (“Tax Optimised Asset Transfer”).

Wie Sie ihre Steuerlast dauerhaft senken können, erkläre ich Ihnen gerne in meiner online Steuerberatung

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Steuern sparen für Unternehmer (Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende etc.)

Ich helfe Ihnen, wie Sie als Unternehmer Ihre Steuern halbieren bzw. sogar noch weiter senken können (Einkommen-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer).

  • Steuerlast in Deutschland von ca. 50 % auf bis zu 15 % senken bzw.
  • Internationale Steuerlast von ca. 50 % auf 1 % drücken

Steuerbelastungsvergleich

Gewerbesteuer-Hebesatz %

Anteil am Unternehmen %
  
  

Kirchensteuer

 KapitalgesellschaftEinzelunternehmer
Personengesellschaft
  operativer Gewinn Euro Euro
- Gehalt an Gesellschafter Euro Euro
- Zinsen an Gesellschafter Euro Euro

- sonst. Vergütungen an Gesellschafter Euro Euro
handelsrechtlicher Gewinn vor Steuern Euro Euro


Wie können Unternehmen Sie als Unternehmer Steuern sparen? Deutschland steht mit anderen Ländern in einem Steuerwettbewerb um Investitionen. Mit Steuervorteilen sollen große Unternehmen nach Deutschland gelockt werden, damit diese Arbeitsplätze schaffen, die wieder Steuereinnahmen und Sozialabgaben generieren. Daher gibt es für Konzerne günstige Steuersätze und Abschreibungsmöglichkeiten.

Sie können Sie von den Steuertricks der großen Konzerne profitieren (wie z.B. Google, Apple, Facebook, Amazon & Co.): Sie versteuern nur soviel, wie Sie für Ihren Konsum wirklich brauchen und den Rest investieren Sie. Außerdem erfahren Sie, wie Sie Ihr Vermögen vor Fremdzugriffen und dem Finanzamt absichern (“Asset Protection”).

Sie können Ihre Steuerlast durch relativ einfache Steuergestaltungen erheblich senken und auch noch für vergangene Jahre erheblich Steuern sparen. Die Steuerstrategien umfassen z.B. die steueroptimierte Rechtsform und internationale Steuergestaltungen, wie die Verlagerung von Unternehmensgewinnen in das Ausland.

Auch für kleine und mittlere Unternehmen gibt es spezielle Steuervorteile: Profitieren Sie z.B. von den Sonderabschreibungen von bis zu 20 %. Schaffen Sie bewegliche Wirtschaftsgüter wie z. B. Maschinen an oder stellen Sie diese selbst her, können Sie – unter weiteren Voraussetzungen – im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sowie in den folgenden 4 Wirtschaftsjahren neben der normalen Abschreibung zusätzlich Sonderabschreibungen in Höhe von insgesamt bis zu 20 % in Anspruch nehmen. Sie als Unternehmer entscheiden, in welchem Jahr Sie wie viel Prozent der Sonderabschreibung beanspruchen möchten und steuern somit Ihren Gewinn und damit Ihre Steuern. Mehr Infos hierzu: Investitionsabzugsbetrag

Wenn Ihre höchste Ausgabe Steuern sind, dann sollten Sie meine Online Steuerberatung in Anspruch nehmen. Die Online Steuerberatung ist genau das Richtige für Sie, wenn Sie Steuern sparen wollen und nicht Tausende Euro für eine individuelle Steuerberatung ausgeben möchten. Steueroptimierungen können Ihnen hunderttausende Euro Steuern einsparen.

Lernen Sie, wie Google, Amazon & Co ihre Steuerlast dauerhaft senken und sparen Sie systematisch hunderttausende Euro Steuern ein. Ich kann jedem versprechen, dass jeder von den Steuerstrategien profitieren wird. Mit dem Steuersparsystem gebe Ihnen getestete Strategien an die Hand, mit denen Sie garantiert Steuern sparen könen.

Beispiel:

  • Über 40% Steuern mit der richtigen Unternehmensform sparen
  • Durch Bilanzoptimierungen Steuern zu sparen
  • Firmenwagen fahren - ohne einen Sachbezug zu versteuern
  • Doppelt so hohe Reisekosten auszahlen
  • Bis zu 250.000€ weniger pro Kind versteuern
  • 95% Steuern beim Unternehmensverkauf sparen
  • etc.

Wie Sie ihre Steuerlast dauerhaft senken können, erkläre ich Ihnen gerne in meiner online Steuerberatung


Möglichkeiten, Steuern für Unternehmen zu sparen. Die folgenden Tipps sind die wichtigsten:

  1. Nutzen Sie das steuerliche Schachtelprivileg einer Holding GmbH.
  2. Nutzen Sie die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.
  3. Bilden Sie einen Investitionsabzugsbetrag.
  4. Abschreiben Sie geringwertige Wirtschaftsgüter direkt. Dadurch können Sie Ihre Liquidität erhöhen.
  5. Nutzen Sie die Sofortabschreibung bei Software und Computer. Dadurch können Sie Ihre Steuerlast sofort senken.
  6. Nutzen Sie die Sonderabschreibung von 20 % auf bewegliche Wirtschaftsgüter. Dadurch können Sie Ihre Liquidität verbessern.
  7. Optimieren Sie die Abschreibung von Firmenwerten.
  8. Neubewertung Ihrer Lagerbestände.
  9. Abwertung von zweifelhaften Forderungen.
  10. Rückstellung zur steuerlichen Optimierung nutzen.
  11. Abweichendes Wirtschaftsjahr wählen.

Details zu den einzelnen Tipps:

1. Steuerliches Schachtelprivileg einer Holding GmbH

Das steuerliche Schachtelprivileg einer Holding GmbH ermöglicht es, Gewinne aus einer operativen GmbH zu versteuern, ohne dass diese Gewinne bei der Holding GmbH erneut besteuert werden. Dies ist möglich, da Holdinggesellschaften in der Regel nicht aktiv am Wirtschaftsleben teilnehmen, sondern lediglich die Beteiligung an anderen Unternehmen halten. Holding GmbH

2. Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Die degressive Abschreibung ist eine Sonderform der Abschreibung, bei der die Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren höher sind als in den Folgejahren. Dies kann dazu führen, dass Unternehmen ihre Liquidität in den ersten Jahren erhöhen können. Siehe auch degressive Abschreibung

3. Investitionsabzugsbetrag

Der Investitionsabzugsbetrag ist eine Möglichkeit, rückwirkend Steuern zu sparen. Unternehmen können bis zu 50 % der geplanten Netto-Anschaffungskosten für ein Wirtschaftsgut als Aufwand geltend machen. Dies ist möglich, wenn das Wirtschaftsgut innerhalb von drei Jahren angeschafft wird. Dadurch können Sie sogar rückwirkend Steuern sparen. Siehe auch Investitionsabzugsbetrag.

4. Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter direkt

Geringwertige Wirtschaftsgüter sind Wirtschaftsgüter, die einen Anschaffungspreis von weniger als 800 € netto haben. Diese Güter können Unternehmen direkt abschreiben, d. h., sie können den gesamten Anschaffungspreis in einem Jahr als Betriebsausgabe abziehen. Siehe auch geringwertige Wirtschaftsgüter

5. Sofortabschreibung bei Software und Computer

Die Nutzungsdauer von Software und Computern wurde von 3 Jahren auf 1 Jahr verkürzt. Dadurch können Unternehmen diese Wirtschaftsgüter sofort abschreiben. Siehe auch Abschreibung Hardware + Software.

6. Sonderabschreibung von 20 % auf bewegliche Wirtschaftsgüter

Unternehmen mit einem Gewinn von bis zu 200.000 € können eine Sonderabschreibung von 20 % auf alle bereits angeschafften beweglichen Wirtschaftsgüter der letzten fünf Jahre geltend machen. Dies kann dazu führen, dass Unternehmen ihre Liquidität deutlich verbessern können. Siehe auch Sonderabschreibungen

7. Optimierung der Abschreibung von Firmenwerten

Firmenwerte sind Vermögenswerte, die nicht materiell sind, wie z. B. ein guter Ruf oder ein patentiertes Produkt. Die Abschreibung von Firmenwerten kann steuerlich optimiert werden, indem die Nutzungsdauer verkürzt wird.

8. Steuerliche Optimierung durch Neubewertung der Lagerbestände

Lagerbestände können steuerlich abgeschrieben werden. Eine Neubewertung der Lagerbestände mit Wertabschlägen kann dazu führen, dass Unternehmen ihre Steuerlast senken können.

9. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen steuerlich optimal bewerten

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen können steuerlich abgeschrieben werden, wenn die Wahrscheinlichkeit, dass diese Forderungen erfüllt werden, als gering angesehen werden kann. Eine Abwertung von Forderungen kann dazu führen, dass Unternehmen ihre Steuerlast senken können.

10. Rückstellung zur steuerlichen Optimierung nutzen

Unternehmen können Rückstellungen bilden, um für bestimmte Kosten, die jetzt schon feststehen, aber deren genaue Höhe noch unbekannt ist, eine Vorsorge zu treffen. Dadurch können sie ihre Gewinne und ihre Steuerlast senken.

  • Die Rückstellungsbildung sollte auf einer sorgfältigen Analyse der jeweiligen Situation des Unternehmens basieren.

  • Die Höhe der Rückstellung sollte so bemessen sein, dass sie den erwarteten Kosten angemessen entspricht.

  • Die Rückstellung sollte in der Bilanz ausgewiesen werden.

  • Die Rückstellung sollte in den Folgejahren mit den tatsächlichen Kosten verrechnet werden.

Beispiele für Rückstellungen:

11. Geschenke für Geschäftspartner

Unternehmen können steuerfreie Geschenke an Geschäftspartner machen, wenn sie nicht mehr als 35 € brutto gekostet haben. Zu besonderen Anlässen wie Geburtstag, Hochzeitstag, Tauftag oder Namenstag können Unternehmen sogar Geschenke im Wert von 60 € brutto steuerfrei machen. Siehe auch Bewirtungskosten + Geschenke

  • Die Höhe der Geschenke für Geschäftspartner sollte angemessen sein.

  • Geschenke sollten nicht als Bestechung oder Vorteilsnahme angesehen werden.

12. Abweichendes Wirtschaftsjahr vereinbaren

Das abweichende Wirtschaftsjahr ist ein steuerliches Gestaltungsmodell, das es Unternehmen ermöglicht, ihr Wirtschaftsjahr abweichend vom Kalenderjahr festzulegen. Dies kann unter bestimmten Voraussetzungen zu Steuervorteilen führen.

Voraussetzungen

Um ein abweichendes Wirtschaftsjahr wählen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Unternehmen muss einen Gewerbebetrieb betreiben und im Handelsregister eingetragen sein.
  • Das Unternehmen muss bei Betriebseröffnung oder bei einer Änderung des Wirtschaftsjahres eine schriftliche Erklärung beim Finanzamt abgeben.
  • Das Wirtschaftsjahr muss mindestens zwölf Monate betragen.

Steuerliche Vorteile

Das abweichende Wirtschaftsjahr kann zu folgenden steuerlichen Vorteilen führen:

  • Steuerverschiebung: Durch die Wahl eines abweichenden Wirtschaftsjahres kann ein Unternehmen seine Gewinne in Jahre mit niedrigeren Steuersätzen verschieben.
  • Steuerstundung: Durch die Wahl eines abweichenden Wirtschaftsjahres kann ein Unternehmen die Zahlung von Steuern aufschieben.

Nachteile

Das abweichende Wirtschaftsjahr kann auch zu folgenden Nachteilen führen:

  • Komplexität: Das abweichende Wirtschaftsjahr kann die Buchhaltung und Steuererklärung des Unternehmens erschweren.
  • Risiko: Das Finanzamt kann ein abweichendes Wirtschaftsjahr als unangemessene Gestaltungsmaßnahme verwerfen.

Fazit:

Diese Steuertipps können Unternehmen dabei helfen, Steuern zu sparen. Unternehmen sollten sich jedoch vor der Umsetzung dieser Tipps von einem Steuerberater beraten lassen, um sicherzustellen, dass sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten.


Hier finden Sie weitere Infos zum Steuern sparen:

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Steuern sparen für Privatpersonen, Arbeitnehmer und Rentner

Wie können Sie als Privatperson Steuern sparen? Es liegt in der Systematik des Steuerrechts begründet, dass Sie bei den sog. Überschusseinkünften (wie bei Arbeitslohn und Rente) nicht so viel Steuersparmöglichkeiten haben, wie ein Unternehmer. Aber d.h. nicht, dass Sie keine Steuern sparen könnten. Außerdem können Sie auch (nebenberuflich bzw. durch Investitionen) Unternehmer werden und entsprechend mehr Steuern sparen.

Das sind einige sehr nützliche Steuertipps zum Jahresende für Steuerzahler. Hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

  1. Handwerkerkosten:

    • Zahlungen von bis zu 6.000 Euro pro Jahr werden anerkannt.
    • 20% (max. 1.200 Euro) können von der Steuer abgezogen werden.
    • Nur Arbeits- und Fahrtkosten sowie Maschinenmieten sind absetzbar.
    • Zahlungen sollten per Banküberweisung oder EC-Karte erfolgen.
  2. Haushaltsnahe Dienstleistungen:

    • 20% von bis zu 20.000 Euro können geltend gemacht werden.
    • Maximal 4.000 Euro Steuerersparnis.
    • Beispiele: Reinigungsarbeiten, Gärtner, Winterdienst.
  3. Betreuungskosten:

    • Bis zu 6.000 Euro pro Kind (bis 14 Jahre) können geltend gemacht werden.
    • 2/3 dieser Kosten (max. 4.000 Euro) sind absetzbar.
    • Arbeitgeber kann zusätzlich 600 Euro steuerfrei beisteuern.
  4. Werbungskosten:

    • Automatischer Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro.
    • Kosten über 1.230 Euro können zusätzlich abgesetzt werden.
    • IT-Ausgaben wie Laptops sind sofort voll abzugsfähig.
  5. Homeoffice:

    • 6 Euro pro Tag können als Werbungskosten angesetzt werden.
    • Maximal 1.260 Euro für bis zu 210 Tage im Homeoffice.
  6. Fahrtkostenpauschale:

    • 0,30 Euro pro Kilometer bis 20 Kilometer.
    • Ab 21 Kilometern 0,38 Euro pro Kilometer.
  7. Inflationsausgleichsprämie:

    • Bonus von maximal 3.000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei.
    • Gültig bis 31. Dezember 2024.
  8. Spenden:

    • Bis zu 300 Euro reicht ein Kontobeleg.
    • Bei höheren Beträgen ist eine Spendenquittung erforderlich.
    • Bis zu 20% des jährlichen Einkommens können abgesetzt werden.

Weitere Steuertipps:


Diese Tipps können Steuerzahlern helfen, ihre Steuerlast zu reduzieren und das Beste aus ihren Finanzen herauszuholen. Es ist jedoch immer ratsam, sich bei Unsicherheiten an einen Steuerberater oder Fachmann zu wenden.

Wie Sie ihre Steuerlast dauerhaft senken können, erkläre ich Ihnen gerne in meiner online Steuerberatung

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Steuern sparen für Kapitalanlager

Das Teileinkünfte verfahren für Kapitaleinkünfte wurde abgeschafft und die Abgeltungssteuer für Zinsen, Dividenden, Investmenterträge usw. eingeführt.

Seit dem sind auch alle Gewinne aus der Veräußerung von nach 2008 angeschafften Wertpapieren, mit einem Steuersatz von 25 Prozent zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer zu versteuern. Die Spekulationsfrist bei Aktiengeschäften wurde abgeschafft.

Außerdem sind Werbungskosten nicht mehr absetzbar. Bei Privatanlegern mit fremdfinanzierten Anlageprodukten laufen die gezahlten Zinsen seit 2009 steuerlich ins Leere.

Zusätzlich erschwert die Beschränkung des Verlustabzugs aus Aktienverkäufen die Verlustverrechnung.

Eine Alternative zu abgeltungssteuerpflichtigen Kapitalanlagen sind z.B. individuelle Lebensversicherungen oder Stiftungen in der Schweiz, Luxemburg, Liechtenstein usw.

Eine weitere steuerlich interessante Gestaltung ist es, die Wertpapiere in eine GmbH übertragen und dort die Erträge nahezu steuerfrei zu erhalten.

Steuertipp:

Abgeltungsteuer
Steuertipp

Gerne berate ich Sie zu steuerbegünstigten Kapitalanlagen. Diese ermöglichen Ihnen die Nutzung Steuergesetze und eine sinnvolle Streuung Ihrer Vermögensanlagen sowie Lösungsmöglichkeiten zur steueroptimalen Umstrukturierung Ihres Depots im Erbschaft- oder Schenkungsfall aufzuzeigen.

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Mit Immobilien Steuern sparen

Die Immobilie gilt als eine steuerbegünstigte Kapitalanlage. Das Immobiliensteuerrecht bietet erhebliche Steuervorteile, wie z.B. bei steuerfreie Veräußerungsgewinne und hervorragende Abschreibungsmöglichkeiten.

Der Veräußerungsgewinn bei Immobilien ist i.d.R. nach 10 Jahren steuerfrei.

Besonders bei denkmalgeschützten Gebäuden können Vermieter und Selbstnutzer hohe Sonderabschreibungen nutzen. Die Steuerersparnis kann bis zu 40 % des Kaufpreises ausmachen.


Sie können über 60% Steuern sparen bei der Einbringung von Immobilien in ein Unternehmen und später trotzdem fast steuerfrei verkaufen.

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Erbschaft- und Schenkungsteuer sparen

Bei der Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer können Sie ebenfalls erheblich Steuern sparen. Durch eine steueroptimierte Übertragung des Vermögens können Sie sowohl die Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer deutlich reduzieren bzw. sogar ganz vermeiden. Die bestehenden Vorteile bei Vermögensübertragungen sollten schnell genutzt werden, da weitere Änderungen des Erbschaftsteuergesetzes drohen.


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Checkliste zur Steuerminimierung und Steuervermeidung

Zielorientierung/Grundsätze

  • Frühzeitiges Handeln zur Minderung, Verschiebung oder Vermeidung von Steuerbelastungen.
  • Überprüfung steuerlicher Konsequenzen bei Entscheidungen, die Einkommens- und Vermögensverhältnisse betreffen.
  • Beachtung von Konsequenzen in anderen Bereichen (Sozialversicherung, Krankenversicherung, Rentenansprüche etc.).
  • Optimierung muss zu geringerer finanzieller Belastung führen.

Typische auslösende Momente

  • Verlust des Arbeitsplatzes, Abfindungsregelungen.
  • Gründung einer selbständigen Existenz.
  • Erbfall, vorzeitige Vermögensübertragung/Schenkung.
  • Vorzeitige Kündigung von Lebensversicherungen.
  • Güterrechtliche Auseinandersetzung bei Scheidung.
  • Immobilientransaktionen.
  • Unternehmenskauf/-verkauf, -krise, -liquidation/Insolvenz.
  • Investitionen in Wirtschaftsgüter, Kapitalanlagen.

Privatpersonen (allgemein)

  • Vorsorgeaufwendungen, vorweggenommene Erbfolge, Nießbrauchsrechte.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen.
  • Außergewöhnliche Belastungen, Kapitaleinkünfte.
  • Ausbildungskosten, Unterstützung von Angehörigen.
  • Realsplitting, Altersvorsorge, Spendenverhalten.
  • Sparzulage, Wohnungsbauprämie, Riester-Förderung.

Familien mit Kindern

  • Elterngeld, Kinderbetreuungsaufwendungen, Privatschulgebühren.
  • Berücksichtigung von Kindern über 18, Alleinerziehende.
  • Verlustvortrag, Sonderregelungen für behinderte Kinder.
  • Einkommensfreibeträge für Kinder.

Immobilieneigentümer

  • Steuervermeidung bei Immobilienübertragung/Veräußerung.
  • Steueroptimierung bei Neubau/Kauf, Denkmalschutz.
  • Vermietung, Sanierungsstrategien, Umschuldungen.

Kapitalanleger

  • Freistellungsaufträge, Abgeltungsteuer, Gewinnverschiebung.
  • Steueroptimierte Kapitalanlagen, Photovoltaikanlagen.

Vorruheständler, Rentner, Pensionäre

  • Steuerliche Einordnung von Altersbezügen, Abfindungsvereinbarungen.
  • Anlage hoher Einmalzahlungen, Übertragung von Vermögen.

Arbeitnehmer

  • Steuer- und sozialversicherungsoptimierte Gehaltsgestaltung.
  • Werbungskosten, Kinderbetreuungsaufwendungen, Sonderausgaben.

Unternehmer/Gewerbetreibende/Selbständige/Freiberufler

  • Betriebsausgabenoptimierung, Sonderabschreibungen, Investitionsabzugsbeträge.
  • Gestaltung von Verträgen mit Angehörigen, Gewerbesteuerreduzierung.
  • Thesaurierungsbegünstigung, Gewinnermittlungsoptimierung.

Kapitalgesellschaften (aus Sicht der Gesellschafter)

  • Gewinnausschüttungsoptimierung, Verträge mit Angehörigen.
  • Überführung von Immobilien, Gewerbesteuerreduzierung.

Diese Checkliste bietet einen Überblick über mögliche Steuergestaltungsbereiche und sollte individuell angepasst und durch einen Steuerberater oder Fachexperten ergänzt werden.

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Steuertipps + Aktuelles

Diese Tipps können Ihnen dabei helfen, Steuern zu sparen und Ihre Steuerlast zu senken. Allerdings sollten Sie sich vorher immer genau informieren, ob die jeweiligen Maßnahmen für Sie auch tatsächlich sinnvoll sind. Die Steuertipps sind wie folgt:

  1. Schaffen Sie noch in 2023 an, was Sie 2024 brauchen.

In diesem Tipp geht es darum, Anschaffungen, die Sie im nächsten Jahr ohnehin tätigen müssten, vorzuziehen. Dadurch können Sie die Kosten noch in 2023 als Betriebsausgaben geltend machen und Ihren Gewinn senken. Besonders gut geeignet sind hier geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), die Sie bis zu einem Wert von 800 € im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sofort abschreiben können.

  1. Brauchen Sie neue Computerausstattung?

Computer, Peripheriegeräte und Software können Sie seit 2021 ebenfalls sofort im Jahr der Anschaffung abschreiben. Dies ist eine gute Möglichkeit, Steuern zu sparen, wenn Sie Ihre Computerausstattung aufrüsten müssen. Siehe auch Abschreibung auf Computer

  1. Einnahmen ins Jahr 2024 verschieben.

Wenn Sie ausreichend Liquidität haben, können Sie auch Einnahmen von 2023 auf 2024 verschieben. Dies funktioniert, indem Sie Rechnungen erst nach Jahresende versenden. Die Zahlungseingänge werden dann steuerlich erst 2024 erfasst.

  1. Inflationsausgleichsprämie auszahlen.

Die Inflationsausgleichsprämie kann bis Dezember 2024 ausgezahlt werden. Wenn Sie noch nicht alle 3.000 € pro Mitarbeiter ausgeschöpft haben, können Sie diese noch vor Jahresende auszahlen und als Betriebsausgabe geltend machen. Siehe auch Inflationsausgleichspraemie

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


Alle Informationen und Angaben haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Diese Informationen können daher eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.


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Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
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