
Rückerstattung Einkommensteuer Rechner
Berechnen Sie schnell + einfach Ihre Lohnsteuerrückzahlung / Steuererstattung
Inhalt:
Wie viel bekomme ich von der Lohnsteuer zurück?
Die Höhe der Lohnsteuererstattung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel Ihrem Einkommen, Ihren absetzbaren Ausgaben und den Steuersätzen, die für Sie gelten. Es ist daher schwierig, eine genaue Schätzung der Rückerstattungsbeträge abzugeben.
In der Regel gilt jedoch: Je höher Ihr Einkommen ist und je mehr absetzbare Ausgaben Sie haben, desto höher ist Ihre Chance auf eine größere Rückerstattung. In Deutschland gibt es auch Freibeträge wie z.B. den Arbeitnehmerpauschbetrag, den Sonderausgabenpauschbetrag oder den Kinderfreibetrag, die Ihre Steuerlast senken können.
Eine grobe Schätzung kann man jedoch mithilfe dem Online-Steuerrechner durchführen. Wenn Sie sich unsicher sind, wie viel Lohnsteuer Sie zurückerstattet bekommen könnten, sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden, um eine professionelle Schätzung und Beratung zu erhalten.
Rechner
Erhalten Sie eine Steuerrückzahlung und lohnt sich eine Steuererklärung?
Rechner Steuerertattung
Die Bearbeitungszeit Ihrer Steuererklärung variiert je nach Arbeitsbelastung in Ihrem Finanzamt. Im Durchschnitt dauert die Bearbeitung einer Einkommensteuererklärung acht bis zehn Wochen. Bei umfangreichen oder komplexen Sachverhalten oder in Zeiten, in denen besonders viele Bürgerinnen und Bürger ihre Erklärung abgeben, kann es jedoch länger dauern.
Die Auszahlung eines eventuellen Erstattungsanspruchs an Sie wird im Rahmen der Bekanntgabe des Steuerbescheids veranlasst. Liegt Ihrem Finanzamt eine gültige Bankverbindung für Erstattungszwecke vor und besteht kein Erstattungshinderungsgrund (z. B. Abtretung oder Pfändung), erfolgt die Gutschrift in der Regel in den Tagen des Bescheidzugangs.
Wie kann ich meine Lohnsteuer zurück bekommen?
Wenn Sie zu viel Lohnsteuer im Laufe des Jahres gezahlt haben, können Sie eine Rückerstattung durch eine Einkommensteuererklärung beantragen. Gehen Sie wie folgt vor:
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Sammeln Sie alle relevanten Belege und Dokumente wie Lohnsteuerbescheinigungen, Belege für absetzbare Ausgaben (Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen). Es gibt auch private Ausgaben, die von der Steuer abgesetzt werden können, wie z.B. Spenden oder Kinderbetreuungskosten. Siehe auch Checkliste Steuererklärung. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie alle Ausgaben geltend gemacht haben, sollten Sie einen Steuerberater um Hilfe bitten.
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Füllen Sie die Einkommensteuererklärung aus. Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie einen Steuerberater zur Hilfe hinzuziehen. Jetzt Steuererklärung online erstellen. Es ist wichtig zu wissen, dass Sie eine Steuererklärung für jedes Jahr einreichen und eine Erstattung - auch rückwirkend - erhalten könnnen.
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Senden Sie die Einkommensteuererklärung bis zum Endtermin an das zuständige Finanzamt. In Deutschland ist der Stichtag normalerweise der 31. Juli des Folgejahres.
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Warten Sie auf die Antwort des Finanzamts. Wenn die Einkommensteuererklärung geprüft wird und das Finanzamt feststellt, dass Sie zu viel Lohnsteuer gezahlt haben, erhalten Sie eine Rückerstattung auf Ihr Bankkonto überwiesen.
Steuertipp: Steuerbegünstigte Gehaltszuwendungen an Arbeitnehmer
Muss man jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben?
Wenn Sie einmal eine Steuererklärung abgegeben haben, müssen Sie nicht automatisch jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben. Die Abgabepflicht hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel Ihren Einkünften und Ihrer persönlichen Situation. In Deutschland besteht in der Regel eine Abgabepflicht, wenn Sie im Vorjahr Einkünfte hatten, die über dem jährlichen Grundfreibetrag liegen.
Es ist daher vorteilhaft, eine Steuererklärung abzugeben, wenn Sie Ausgaben haben, die Sie von der Steuer absetzen können, wie z.B. berufsbedingte Kosten (Werbungskosten), Krankheitskosten oder Spenden. Auch wenn Sie im Laufe des Jahres mehrere Arbeitgeber hatten oder Einkünfte aus verschiedenen Quellen erzielt haben, kann es sinnvoll sein, eine Steuererklärung abzugeben.
Es empfiehlt sich, sich jedes Jahr erneut zu prüfen, ob man zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist oder ob es sinnvoll sein kann, eine freiwillige Steuererklärung abzugeben. Eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater kann hierbei hilfreich sein.
Wann lohnt sich eine Steuererklärung nicht?
Es gibt einige Situationen, in denen sich eine Steuererklärung nicht lohnt. Hier sind einige Beispiele:
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Wenn Sie keine Steuern bezahlt haben (z.B. Minijob) bzw. keine steuerpflichtigen Einkünfte hatten, z.B. wenn Sie arbeitslos waren und auch keine anderen Einkünfte hatten.
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Wenn Sie keine Ausgaben hatten, die Sie steuerlich absetzen können.
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Wenn Sie im Ausland leben und in Deutschland keine Einkünfte erzielt haben.
Hinweis: Eine Abgabe der Steuererklärung kann sich aber dennoch lohnen, wenn Sie Verluste erzielt haben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Beispiele nur allgemeine Informationen darstellen und dass es in bestimmten Situationen trotzdem erforderlich oder vorteilhaft sein kann, eine Steuererklärung abzugeben. Es empfiehlt sich daher, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass Sie alle Möglichkeiten der Steuererklärung nutzen und keine Fristen verpassen.
Rechtsgrundlagen zum Thema: Einkommensteuererklärung
EStGEStG § 25 Veranlagungszeitraum, Steuererklärungspflicht
EStG § 32d Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen
EStG § 46 Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
EStG § 51 Ermächtigungen
EStG § 52b Übergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
EStDV 56
AO
AO § 149 Abgabe der Steuererklärungen
AO § 149 Abgabe der Steuererklärungen
UStAE
UStAE 3a.2. Ort der sonstigen Leistung bei Leistungen an Unternehmer und diesen gleichgestellte juristische Personen
UStAE 3a.2. Ort der sonstigen Leistung bei Leistungen an Unternehmer und diesen gleichgestellte juristische Personen
AEAO
AEAO Zu § 122 Bekanntgabe des Verwaltungsakts:
AEAO Zu § 171 Ablaufhemmung:
AEAO Zu § 191 Haftungsbescheide, Duldungsbescheide:
EStH 5.7.4 37 46.2
StbVV
§ 24 StBVV Steuererklärungen
LStH 42d.1