Einkommensteuererklärung


Sonderausgaben: Parteibeiträge

Bei Zuwendungen an politische Parteien (Zeile 91) ermäßigt sich die Einkommensteuer um 50 % der Ausgaben, höchstens 825 €; bei zusammen veranlagten Ehegatten höchstens 1 650 €. Höhere Zuwendungen als 1 650 € bzw. 3 300 € werden bis maximal 1 650 € bzw. 3 300 € als Sonderausgaben berücksichtigt.

Bei Zuwendungen an unabhängige Wählervereinigungen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, ermäßigt sich die Einkommensteuer um 50 % der Ausgaben, höchstens 825 €; bei zusammen veranlagten Ehegatten höchstens 1 650 €.

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Sonderausgaben

 

Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
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