Spenden von der Steuer absetzen: Weihnachtsgeschenke in Spenden umwandeln

In diesem Jahr möchten Sie Ihren Kunden und Geschäftspartnern keine Weihnachtsgeschenke machen, sondern den dafür geplanten Betrag lieber an eine Organisation spenden? Eine sehr schöne Idee! Und das Beste daran: Sie können Ihre Spenden steuerlich geltend machen. Damit das reibungslos funktioniert, müssen allerdings drei Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Freiwillige Spende ohne Gegenleistung

Die Spende muss freiwillig und ohne Gegenleistung erfolgen. Ein Beispiel: Eine Spende an einen anerkannten Hilfsverein für ein soziales Projekt ist problemlos möglich. Allerdings erkennt das Finanzamt eine Spende nicht an, wenn sie als Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in einem Verein verlangt wird.

2. Spenden für steuerbegünstigte Zwecke

Die Spende muss an eine steuerbegünstigte Organisation gehen, die einen steuerbegünstigten Zweck verfolgt. Solche Organisationen sind häufig gemeinnützige Vereine, aber auch öffentliche Einrichtungen wie Universitäten oder Bibliotheken können darunterfallen.

3. Spendenquittung vorlegen

Um die Spende steuerlich geltend zu machen, benötigen Sie eine Spendenquittung – offiziell als „Zuwendungsbestätigung“ bezeichnet.

Wichtig bei hohen Spenden

Für die steuerliche Berücksichtigung von Spenden gibt es eine Obergrenze: Sie können jährlich Spenden in Höhe von bis zu 20 % Ihres Gesamtbetrags der Einkünfte von der Steuer absetzen. Beträge darüber hinaus können Sie in den folgenden Jahren geltend machen.

Das gilt für die Spendenbescheinigung:

  • Spenden bis 300 Euro: Hier genügt ein vereinfachter Nachweis, z. B. ein Kontoauszug oder Einzahlungsbeleg.
  • Spenden über 300 Euro: In diesem Fall benötigen Sie eine offizielle Spendenquittung mit folgenden Angaben:
    • Name, Vorname und Adresse des Spenders oder der Spenderin
    • Datum der Spende
    • Betrag der Geldspende (in Ziffern und Buchstaben) oder Wert der Sachspende
    • Nachweis der Gemeinnützigkeit
    • Bestätigung, dass die Spenden ausschließlich dem steuerbegünstigten Zweck zufließen
    • Unterschrift des Spendenempfängers

Aufbewahrung der Belege

Sie müssen die Spendenbelege nicht zusammen mit Ihrer Steuererklärung einreichen. Es reicht aus, wenn Sie die Belege sicher mit Ihren Steuerunterlagen aufbewahren und sie vorlegen können, falls das Finanzamt nachfragen sollte.

Fazit

Spenden sind eine wunderbare Möglichkeit, Gutes zu tun und gleichzeitig Steuern zu sparen. Achten Sie darauf, die oben genannten Voraussetzungen zu erfüllen, um Ihre Spenden steuerlich geltend zu machen. Bei Fragen oder Unsicherheiten stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Hinweis: Dieser Blogbeitrag dient nur zur allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.