Rechtsstand: 30. Juni 2026
Checkliste Einkommensteuererklärung: Unterlagen für Arbeitnehmer, Selbstständige & Vermieter
Welche Belege brauchen Sie für Ihre Einkommensteuererklärung? Diese aktuelle Checkliste zeigt, welche Unterlagen Sie für Arbeitnehmer, Selbstständigkeit, Vermietung, Kapitalerträge, Renten, Kinder, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen bereithalten sollten.
Eine gute Vorbereitung spart Zeit, Rückfragen und oft auch Steuern. Nutzen Sie diese Checkliste zur Einkommensteuererklärung, um Ihre Unterlagen vollständig zusammenzustellen. Nicht jeder Punkt betrifft jeden Steuerpflichtigen – reichen Sie bitte nur die Unterlagen ein, die zu Ihrer persönlichen Situation passen.
1. Allgemeine Unterlagen
Bitte reichen Sie diese Unterlagen ein, soweit sie vorhanden oder für das betreffende Jahr relevant sind:
- Steuer-ID und, soweit vorhanden, Steuernummer.
- Personalausweis oder Reisepass als Kopie oder Scan, falls eine Identifikation erforderlich ist.
- IBAN für Steuererstattungen.
- Steuerbescheid des Vorjahres und bei Neuaufnahme die letzte Steuererklärung.
- Lohnsteuerbescheinigung(en) aller Arbeitgeber.
- Lohnersatzleistungen: Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld.
- Familienstand: Heirat, Trennung, Scheidung, Tod des Ehegatten oder Lebenspartners.
- Kirchensteuer: Religionszugehörigkeit, Kirchenaustritt, Kirchgeld oder Kirchensteuererstattungen.
- Kinder: Steuer-ID, Name, Geburtsdatum, Ausbildungsnachweise und Unterlagen zu auswärtiger Unterbringung.
- Riester, VBL, ZVK oder VL: Bescheinigungen zu Altersvorsorgezulage und vermögenswirksamen Leistungen.
- Alleinerziehende: Nachweise zum Entlastungsbetrag und zur Haushaltszugehörigkeit.
Nur bei Neuaufnahme: Bitte zusätzlich Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer und E-Mail-Adresse mitteilen.
2. Einkünfte: Welche Einnahmen hatten Sie?
- Lohnsteuerbescheinigung(en)
- Abrechnungen zu Boni, Prämien und Einmalzahlungen
- Unterlagen zu Firmenwagen, Jobticket oder Sachbezügen
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Buchhaltungsunterlagen
- Umsatzsteuer-Voranmeldungen
- Anlageverzeichnis, Kassenbuch, Bankunterlagen
- Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen
- Hausgeldabrechnungen und Verwalterunterlagen
- Zinsbescheinigungen, Reparaturen, AfA-Unterlagen
- Jahressteuerbescheinigungen der Banken
- Rentenbescheide und Rentenanpassungsmitteilungen
- Nachweise zu Auslandseinkünften und ausländischer Steuer
3. Werbungskosten: Berufliche Ausgaben
Werbungskosten mindern Ihre Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird automatisch berücksichtigt. Höhere tatsächliche Kosten sollten nachgewiesen werden.
- Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte: Entfernung, Arbeitstage, Homeoffice-Tage, Verkehrsmittel, ÖPNV-Nachweise.
- Homeoffice / Tagespauschale: Anzahl der Tage, an denen überwiegend oder ausschließlich zu Hause gearbeitet wurde.
- Arbeitsmittel: Rechnungen für PC, Monitor, Software, Fachliteratur, Werkzeug, typische Berufskleidung.
- Fortbildung: Rechnungen, Teilnahmebescheinigungen, Fahrtkosten, Übernachtung und Verpflegung.
- Reisekosten: Datum, Ziel, Anlass, gefahrene Kilometer, Übernachtungskosten und Reisekostenabrechnung.
- Doppelte Haushaltsführung: Mietvertrag am Beschäftigungsort, Nebenkosten, Heimfahrten, Nachweis eigener Hausstand.
- Arbeitszimmer: Raumdaten, Flächenaufteilung, Kosten, Arbeitgeberbescheinigung, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
- Weitere Kosten: Bewerbungskosten, Gewerkschaft, Berufsverband, Berufshaftpflicht, beruflicher Rechtsschutz, Steuerberatungskosten.
4. Sonderausgaben
Sonderausgaben sind private Aufwendungen, die steuerlich ausdrücklich begünstigt sind. Dazu gehören insbesondere Vorsorgeaufwendungen, Spenden, Kirchensteuer, Kinderbetreuungskosten und bestimmte Unterhaltsleistungen.
- Kranken- und Pflegeversicherung: Bescheinigungen zur Basisabsicherung und Erstattungen.
- Altersvorsorge: gesetzliche Rentenversicherung, Rürup-/Basisrente, berufsständische Versorgung.
- Riester-Rente: Anbieterbescheinigung und Zulageninformationen.
- Versicherungen: Haftpflicht, Berufsunfähigkeit, Unfall, Arbeitslosenversicherung, soweit steuerlich relevant.
- Kirchensteuer: Zahlungen und Erstattungen.
- Spenden und Mitgliedsbeiträge: Zuwendungsbestätigungen oder vereinfachte Nachweise.
- Unterhalt an Ex-Ehegatten oder Lebenspartner: Zahlungsnachweise und ggf. Anlage U.
- Kinderbetreuungskosten: Rechnung, Vertrag oder Gebührenbescheid und unbarer Zahlungsnachweis.
- Schulgeld: Schulbescheinigung und Zahlungsnachweise; nicht begünstigt sind Unterkunft, Betreuung und Verpflegung.
5. Außergewöhnliche Belastungen
Außergewöhnliche Belastungen sind zwangsläufige private Aufwendungen, etwa wegen Krankheit, Pflege, Behinderung oder Unterhalt. Steuerlich wirken sie sich regelmäßig erst aus, soweit die zumutbare Eigenbelastung überschritten ist.
- Krankheitskosten: Arzt, Medikamente, Zahnersatz, Brille, Hörgerät, Hilfsmittel, Eigenanteile.
- Medizinische Nachweise: Verordnung, amtsärztliches Gutachten oder MD-Bescheinigung bei bestimmten Maßnahmen.
- Pflege: Pflegegrad-Bescheid, Behindertenausweis, Pflegekosten, Heimkosten, Pflegegeld.
- Unterstützung Angehöriger: Angaben zur unterstützten Person, Einkünfte und Bezüge, Zahlungsnachweise.
- Auslandsunterhalt: lückenlose Geldflussnachweise, Unterhaltserklärung, ggf. Übersetzung.
- Bestattungskosten: Rechnungen, Zahlungsnachweise und Nachlassunterlagen.
6. Haushaltsnahe Dienstleistungen & Handwerkerleistungen
Für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen kommt eine direkte Steuerermäßigung in Betracht. Bitte reichen Sie immer Rechnung und unbaren Zahlungsnachweis ein. Barzahlungen werden steuerlich nicht anerkannt.
| Bereich | Beispiele | Steuerermäßigung |
|---|---|---|
| Haushaltsnahe Dienstleistungen | Reinigung, Gartenpflege, Hausmeister, Winterdienst | 20 % der Aufwendungen, höchstens 4.000 € |
| Handwerkerleistungen | Renovierung, Erhaltung, Modernisierung im Haushalt | 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € |
| Minijob im Privathaushalt | Haushaltshilfe über Minijob-Zentrale | 20 % der Aufwendungen, höchstens 510 € |
7. Kinder & Familie
- Steuer-ID und Geburtsdaten der Kinder.
- Kindergeld-/Familienkassen-Unterlagen bei Besonderheiten.
- Kinderbetreuung: Kita, Hort, Tagesmutter, Babysitter, Au-pair-Anteil für Betreuung.
- Volljährige Kinder: Ausbildungs-, Schul- oder Studienbescheinigung.
- Auswärtige Unterbringung: Mietvertrag, Studienort, Zahlungsnachweise.
- Behinderung oder Pflege: Bescheide und Nachweise.
- Alleinerziehende: Nachweis, dass keine schädliche Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person besteht.
8. Vermietung & Verpachtung
Bei Vermietung ist eine vollständige Unterlagensammlung besonders wichtig, weil sich Anschaffungs-, Herstellungs-, Erhaltungs- und laufende Werbungskosten steuerlich unterschiedlich auswirken können.
- Objektunterlagen: Kaufvertrag, Übergabeprotokoll, Grundbuchauszug, Makler- und Notarkosten.
- Finanzierung: Darlehensverträge, Zinsbescheinigungen, Tilgungspläne.
- Mieteinnahmen: Mietverträge, Mieterwechsel, Nebenkostenabrechnungen.
- Hausverwaltung: Hausgeldabrechnung, Wirtschaftsplan, Instandhaltungsrücklage.
- Ausgaben: Grundsteuer, Versicherungen, Reparaturen, Fahrten zum Objekt, Rechtsberatung.
- AfA: bisherige AfA-Berechnung, Kaufpreisaufteilung, Herstellungskosten.
- Baumaßnahmen: Rechnungen mit Leistungsbeschreibung, Zahlungsdatum und Aufstellung größerer Maßnahmen.
- Denkmalschutz / Sanierungsgebiet: Bescheinigungen der zuständigen Behörde.
9. Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Jahressteuerbescheinigung je Bank und Depot.
- Jahreserträgnisaufstellung und Verlustbescheinigungen.
- Ausländische Kapitalerträge: Steuerbescheinigungen, Quellensteuer, ausländische Depots.
- Wertpapierverkäufe: Anschaffungskosten, Verkaufserlöse, Gebühren und Verlustverrechnung.
- Private Darlehen: Verträge, Zinszahlungen und Rückzahlungen.
- Beteiligungen: Feststellungsbescheide, Ausschüttungen, Sonderwerbungskosten.
10. Renten, private Veräußerungsgeschäfte & Sonstiges
Renten und sonstige Einkünfte
- Rentenbewilligungsbescheid bei erstmaligem Rentenbezug.
- Rentenanpassungsmitteilungen, häufig zum 1. Juli.
- Unterlagen zu privaten Renten, Betriebsrenten und Riester-/Rürup-Leistungen.
- Anlage U bei Unterhalt zwischen getrennten oder geschiedenen Ehegatten.
Private Veräußerungsgeschäfte
- Verkauf einer Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung.
- Verkauf anderer privater Wirtschaftsgüter innerhalb eines Jahres.
- Nachweise zu Anschaffungskosten, Verkaufserlösen, Nebenkosten und Nutzung.
- Krypto-Transaktionen: Wallet-Auszüge, Börsenreports, Anschaffungs- und Veräußerungsdaten.
Weitere Sonderfälle
- Abfindungen, Jubiläumszahlungen oder außerordentliche Einkünfte.
- Erbschaften, Schenkungen, Vermögensübertragungen.
- Beteiligungen, Optionsgeschäfte, stille Beteiligungen, GmbH-Anteile.
- Nebenberufliche Tätigkeiten, Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale.
Downloads & Online-Steuererklärung
Ob sich eine Steuererklärung lohnt, können Sie vorab mit unserem Steuerrechner prüfen:
Rechner Steuerertattung
Einkommensteuererklärung online erstellen lassen
Senden Sie uns Ihre Unterlagen digital oder vereinbaren Sie einen Termin zur persönlichen Übergabe. Fehlende Belege können in der Regel nachgereicht werden.
FAQ: Unterlagen für die Einkommensteuererklärung
Welche Unterlagen brauche ich immer?
In der Regel benötigen wir Steuer-ID, Steuerbescheid des Vorjahres, Lohnsteuerbescheinigung, Kontodaten, Nachweise zu Einkünften und alle Belege zu steuermindernden Ausgaben.
Muss ich Belege automatisch beim Finanzamt einreichen?
Viele Belege müssen nicht ungefragt eingereicht werden. Sie sollten aber aufbewahrt und für die steuerliche Beratung bereitgestellt werden, damit alle Abzugsmöglichkeiten geprüft werden können.
Wann lohnen sich Werbungskosten?
Werbungskosten lohnen sich besonders, wenn die tatsächlichen Kosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegen. Typische Beispiele sind Fahrtkosten, Homeoffice, Arbeitsmittel, Fortbildung und Reisekosten.
Welche Nachweise brauche ich für Kinderbetreuungskosten?
Erforderlich sind Rechnung, Vertrag oder Gebührenbescheid sowie ein unbarer Zahlungsnachweis. Barzahlungen werden nicht anerkannt.
Was ist bei Handwerkerleistungen wichtig?
Abziehbar sind nur die Arbeitskosten einschließlich Fahrt- und Maschinenkosten, nicht jedoch Materialkosten. Rechnung und unbarer Zahlungsnachweis sind erforderlich.
Kann ich fehlende Unterlagen nachreichen?
Ja. Fehlende Unterlagen können regelmäßig nachgereicht werden. Je vollständiger die Unterlagen von Beginn an sind, desto schneller lässt sich die Steuererklärung erstellen.
Quellen und Rechtsstand
- § 9 EStG, Werbungskosten und Entfernungspauschale, Rechtsstand: 30.06.2026.
- § 9a EStG, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €, Rechtsstand: 30.06.2026.
- § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b und 6c EStG, häusliches Arbeitszimmer und Tagespauschale, Rechtsstand: 30.06.2026.
- § 10 EStG, Sonderausgaben, insbesondere Kinderbetreuungskosten nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG, Rechtsstand: 30.06.2026.
- § 20 EStG, Einkünfte aus Kapitalvermögen und Sparer-Pauschbetrag, Rechtsstand: 30.06.2026.
- § 33 EStG, außergewöhnliche Belastungen, Rechtsstand: 30.06.2026.
- § 33a EStG, Unterhaltsleistungen und besondere außergewöhnliche Belastungen, Rechtsstand: 30.06.2026.
- § 35a EStG, haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen, Rechtsstand: 30.06.2026.
- § 22 EStG, sonstige Einkünfte, insbesondere Renten, Rechtsstand: 30.06.2026.
- § 23 EStG, private Veräußerungsgeschäfte, Rechtsstand: 30.06.2026.