Checkliste zur Vorbereitung Ihrer Einkommensteuererklärung
1 Vorbemerkung
Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,
damit wir Ihre Einkommensteuererklärung schnell, vollständig und optimal erstellen können,
benötigen wir – abhängig von Ihrer persönlichen Situation – bestimmte Angaben und Nachweise.
Nutzen Sie diese Checkliste als Leitfaden: Jeder relevante Beleg kann Ihre Steuerlast reduzieren.
Kapitalerträge: Jahressteuerbescheinigungen/Erträgnisaufstellungen der Banken.
Renten: Rentenbescheid(e) und Anpassungsmitteilungen (Details: Sonstige Einkünfte).
Auslandseinkünfte: Nachweise zu Einkünften und Versteuerung im Tätigkeitsstaat.
4 Nachweise zu den Werbungskosten
Werbungskosten sind beruflich veranlasste Ausgaben, die Ihre Steuerlast mindern können.
Bitte reichen Sie Nachweise insbesondere dann ein, wenn Ihre Aufwendungen über der Arbeitnehmer-Pauschale liegen.
Typische Werbungskosten (Auswahl):
Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte
Ort der ersten Tätigkeitsstätte, Entfernung, Arbeitstage, Homeoffice-Tage, Verkehrsmittel.
Hinweis: Die Werbungskostenpauschale wird automatisch berücksichtigt. Wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten höher sind, lohnt sich das Sammeln der Nachweise.
5 Nachweise zu den Sonderausgaben
Sonderausgaben sind bestimmte private Ausgaben, die das zu versteuernde Einkommen mindern können (z.B. Vorsorge, Spenden, Kirchensteuer).
Vorsorgeaufwendungen: Kranken- und Pflegeversicherung, Renten-/Lebensversicherung, Berufsunfähigkeit, Haftpflicht (soweit abziehbar).
Rürup/Basisrente: Police und Bescheinigung (siehe Rürup-Rente).
Außergewöhnliche Belastungen sind zwangsläufige private Aufwendungen (z.B. Krankheit, Pflege), die unter bestimmten Voraussetzungen steuermindernd wirken.
Hinweis: Bei Denkmalschutz/Sanierungsgebiet reichen Sie bitte die entsprechenden Bescheinigungen ein.
10 Einkünfte aus Kapitalvermögen
Jahressteuerbescheinigung und Jahreserträgnisaufstellung je Bank/Depot.
Wertpapier-Verkäufe: Aufstellungen zu Anschaffungskosten und Verkaufserlösen.
Weitere Kapitalanlagen: z.B. Darlehen, Bausparen, ausländische Fonds – bitte entsprechende Nachweise.
11 Sonstige Einkünfte (z.B. Renten)
Bitte reichen Sie pro Rente die letzten Rentenbescheide bzw. Rentenbezugsmitteilungen sowie Änderungsmitteilungen (häufig zum 01.07.) ein.
Bei erstmaligem Rentenbezug benötigen wir den Rentenbewilligungsbescheid.
Kopie einer ggf. erstellten Anlage U (bei Trennung/Scheidung) bitte beifügen.
12 Private Veräußerungsgeschäfte
Haben Sie Immobilien innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung verkauft oder andere Wirtschaftsgüter innerhalb eines Jahres veräußert?
Dann benötigen wir die Belege zu Anschaffungskosten und Verkaufserlösen.
13 Weitere Einkünfte & Sonstiges
Weitere Einkünfte: z.B. Beteiligungen, Optionsgeschäfte, nebenberufliche Tätigkeiten, Vermittlungsprovisionen, Veräußerung von GmbH-Anteilen, sonstige Sonderfälle.
Aufbewahrung: Belege grundsätzlich mindestens 4 Jahre aufbewahren.
Zu viel? Keine Sorge: Fehlende Unterlagen können Sie in der Regel nachreichen.
Bitte senden Sie uns die Unterlagen in Kopie (digital bevorzugt) oder vereinbaren Sie einen Termin zur persönlichen Übergabe.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Personalausweis oder Reisepass: Für die Identifikation, falls erforderlich.
Kontodaten: IBAN für eventuelle Steuererstattungen.
- Nur bei Neuaufnahme: Angabe von Identifikationsnummer, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer/E-Mail-Adresse
- Steuerbescheid des Vorjahres und – soweit Sie das erste Mal zu uns kommen – Kopie der letzten Steuererklärung
- Lohnsteuerbescheinigung des Antragstellers und evtl. des Ehegatten, auch bei Arbeitslosigkeit
- Verträge und Nachweise über die Zahlung einer Abfindung (Abfindungsvertrag, Zahlungseingangsbeleg, Lohnschein mit
Abfindung)
- Nachweis über ausgezahlte Urlaubsvergütung der Baulohnkasse (SOKA-Bau)
- Nachweise über Einkünfte, die im Ausland erzielt wurden, und Nachweis über Versteuerung im Tätigkeitsland
- Nachweise über erhaltene Lohnersatzleistungen für die Zeiten der Nichtbeschäftigung, z.B. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld, Elterngeld, Insolvenzgeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Altersübergangsgeld, Unterhaltsgeld als Zuschuss, Eingliederungsgeld oder Krankengeld, Überbrückungsgeld für Umschulungs- und ABM-Maßnahmen, Verdienstausfallentschädigung, Vorruhestandsgeld, Kurzarbeitergeld etc.
- bei Veränderungen im Familienstand:
- Heiratsurkunde, Datum der Scheidung, Datum des Getrenntlebens etc.
- Wenn Ehegatte verstorben, dann bitte Sterbeurkunde beifügen.
- Angabe der Religionszugehörigkeit beider Ehegatten.
- bei Kirchenaustritt: Kopie der Austrittsbescheinigung
- aktuelle Bankverbindung (IBAN)
- bei Kindern unter 18 Jahren:
- Identifikationsnummer, Name und Geburtsdatum des Kindes
- bei Kindern zwischen 18 und 25 Jahren: Identifikationsnummer, Name und Geburtsdatum des Kindes, zusätzlich Nachweis über etwaige auswärtige Unterbringung
(z.B. Studienbescheinigung). Bei bereits absolvierter erstmaliger Berufsausbildung oder einem abgeschlossenen Erststudium des Kindes bitte Angaben über den Umfang der
Erwerbstätigkeit des Kindes (Nebenjob) machen.
- bei Kindern allgemein: Nachweise über private Krankenversicherungen (Basis- und Zusatzbeiträge) sowie Nachweis einer etwaigen Körperbehinderung
- Nachweis zur Anlage nach dem Vermögensbildungsgesetz = „Anlage VL“ des Anlageinstituts
- Nachweis zur Altersvorsorgezulage (sogenannte Riester-Rente) ZVK oder VBL
- Bescheinigung über Altersvorsorgebeiträge vorhanden – bitte Sozialversicherungsnummer einreichen
- bei Kosten für ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis: Jahresbescheinigung der Minijobzentrale (Knappschaft Bahn See)
- bei Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen im Privathaushalt (Maler, Fensterputzer, Schornsteinfeger, Klempner usw.): entsprechende Rechnungen
2. Einkünfte
Lohn- und Gehaltsabrechnungen: Alle Lohnsteuerbescheinigungen vom Arbeitgeber für das betreffende Jahr.
Renteneinkünfte: Rentenbescheid und ggf. Rentenanpassungsmitteilung.
Kapitalerträge: Steuerbescheinigungen der Banken über Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne.
Vermietung und Verpachtung: Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen, Nachweise über Erhaltungsaufwendungen.
Weitere Einkünfte: Zum Beispiel aus Unterhaltszahlungen, Abfindungen, Arbeitslosengeld oder Elterngeld.
Auslandseinkünfte: Prüfen Sie, ob Sie im vergangenen Jahr Auslandseinkünfte erzielt haben und ob diese bereits im Ausland versteuert wurden.
3 Nachweise zu den Werbungskosten
Werbungskosten sind Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften entstehen. Das bedeutet, es handelt sich um Ausgaben, die notwendig sind, um Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit (wie z.B. Gehalt, Lohn) zu erzielen. Werbungskosten mindern das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast.
Werbungskosten können einen erheblichen Einfluss auf die Steuerlast haben, weshalb es wichtig ist, alle möglichen Aufwendungen in der Steuererklärung zu berücksichtigen. Ihr Steuerberater kann Ihnen dabei helfen, sämtliche anrechenbaren Werbungskosten korrekt zu erfassen.
Beispiele für Werbungskosten:
Fahrtkosten zur Arbeit:
Kosten für die tägliche Fahrt zwischen Wohnung und
Arbeitsstätte. Diese können pauschal mit der sogenannten
Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) von 0,30 Euro pro
Kilometer (einfacher Weg) geltend gemacht werden. Bei einer
längeren Anfahrt (ab dem 21. Kilometer) erhöht sich die
Pauschale auf 0,38 Euro pro Kilometer.
Arbeitsmittel:
Ausgaben für Arbeitsmittel wie z.B. Computer, Software,
Fachliteratur, Schreibmaterialien, Werkzeuge oder
Berufskleidung. Auch Aufwendungen für deren Instandhaltung und
Reparatur gehören dazu.
Fortbildungskosten:
Kosten für berufliche Weiterbildungen, Seminare, Lehrgänge,
Schulungen und Studiengebühren, die in direktem Zusammenhang mit
dem Beruf stehen. Dazu gehören auch Fahrtkosten,
Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwand während der
Fortbildung.
Umzugskosten:
Kosten für einen beruflich veranlassten Umzug, z.B. wenn der
Umzug aus beruflichen Gründen erforderlich ist (z.B. bei einem
Arbeitsplatzwechsel, um die Fahrtzeit zur Arbeit erheblich zu
verkürzen).
Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften:
Mitgliedsbeiträge zu Berufsverbänden, Gewerkschaften oder
ähnlichen Organisationen.
Doppelte Haushaltsführung:
Kosten, die entstehen, wenn jemand aus beruflichen Gründen einen
zweiten Haushalt am Beschäftigungsort unterhält, während der
Hauptwohnsitz weiter entfernt liegt. Dazu zählen z.B. Miete,
Nebenkosten, Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen.
Bewerbungskosten:
Kosten, die durch die Bewerbung für einen neuen Job entstehen,
wie z.B. Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen, Bewerbungsfotos,
Kosten für Bewerbungsmappen oder Porto.
Kontoführungsgebühren:
Pauschal können Kontoführungsgebühren für das Gehaltskonto bis
zu einer gewissen Höhe (z.B. 16 Euro im Jahr) als Werbungskosten
angesetzt werden.
Telefon- und Internetkosten:
Kosten für beruflich veranlasste Telefonate und Internetnutzung.
Diese müssen jedoch nachvollziehbar aufgeteilt werden, wenn sie
auch privat genutzt werden.
Arbeitszimmer:
Wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, können die Kosten
für ein häusliches Arbeitszimmer unter bestimmten Voraussetzungen als
Werbungskosten abgesetzt werden.
Wichtigkeit der Nachweise:
Für viele Werbungskosten müssen entsprechende Nachweise (z.B. Rechnungen, Belege) vorgelegt werden, damit sie steuerlich anerkannt werden. Es ist daher ratsam, sämtliche beruflich bedingten Ausgaben sorgfältig zu dokumentieren und die Belege aufzubewahren.
Belege für Werbungskosten: Sammeln Sie Belege für Werbungskosten, wie z.B. Reisekosten,
Büromaterial, Arbeitszimmerkosten, etc.
- Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte: Für die Geltendmachung der Entfernungspauschale benötigen wir Angaben zum Ort Ihrer ersten Tätigkeitsstätte, zur Anzahl
von Arbeits-, Urlaubs- und Krankheitstagen, zum gewählten Verkehrsmittel (eigenes Fahrzeug, öffentliche Verkehrsmittel etc.), zur Entfernung zwischen Wohnung und
erster Tätigkeitsstätte (kürzeste Straßenverbindung oder tatsächlich genutzte längere Strecke, wenn verkehrsgünstiger) und zu den angefallenen Kosten für
öffentliche Verkehrsmittel.
- Wenn Sie einen Firmenwagen privat nutzen: Nachweis über die monatliche Besteuerung (Gehaltsabrechnung)
Fahrtenbuch und Reisekosten
Fahrtenbuch: Bei Nutzung eines Firmenwagens für Privatfahrten.
- Wenn Sie Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft sind: Name und Anschrift des Fahrers, evtl. Aufstellung, wenn abwechselnd gefahren wird
- Lohnzettel bei Firmen-Pkw bzw. Abzug von Arbeitsmaterialien und Reinigung von Arbeitskleidung
- Sammelbeförderung: Wenn an den Arbeitgeber ein Entgelt zu entrichten ist, bitte Nachweis dazu einreichen.
- Nachweise/Belege über eventuelle Unfallkosten, die auf beruflich veranlassten Fahrten entstanden sind
- Nachweise/Bescheinigungen über berufliche Auswärtstätigkeiten (Dienstreisen) oder wechselnde Einsatzstellen. Bitte hierzu eine Aufstellung mit folgenden
Angaben erstellen: Datum/Uhrzeit – Abfahrt/Rückkehr – betrieblicher Anlass – gefahrene Kilometer mit eigenem Pkw bzw. Firmen-Pkw.
- Nachweise über Bewerbungskosten (für Fotos, Bewerbungsmappen, Porto, Kopien und Fahrten etc.)
- Nachweise über selbstgetragene Kosten für Fortbildungen im erlernten Beruf, für Umschulungsmaßnahmen, die einen Berufswechsel vorbereiten, sowie für ein Erststudium nach bereits abgeschlossener Berufsausbildung (z.B. Prüfungsgebühren, Fachliteratur, Schreibmaterial, Fahrtkosten etc.)
- Nachweise über eine doppelte Haushaltsführung (Mietvertrag am Arbeitsort, Hotelkosten, Fahrtkosten
[Entfernung Wohnung – Arbeitsort, Anzahl der Heimfahrten,
Fahrausweise bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
etc.])
- Nachweis über die gezahlten Gewerkschaftsbeiträge
oder Beiträge für sonstige Berufsverbände
- Nachweis (z.B. Police und Zahlungsbeleg) über die Kosten
einer besonderen Berufshaftpflichtversicherung
- Police und Versicherungsbedingungen für eine
berufsbedingte Unfallversicherung ohne Beitragsrückgewähr
- Bescheinigung des Versicherers über den beruflichen
Anteil des Beitrags zu einer Rechtsschutzversicherung
- Nachweis über Aufwendungen für ein beruflich genutztes
Arbeitszimmer:
- Anschaffungskosten für Mobiliar des Arbeitszimmers,
Beschreibung von Grund, Dauer und Anlass der beruflichen
Nutzung
- Bescheinigung vom Arbeitgeber, dass kein anderer
Arbeitsplatz (Alternativarbeitsplatz im Betrieb) vorhanden
ist
- bei eigenem Haus: Anschaffungs-/Herstellungskosten des
Gebäudes, Quadratmeterangaben (Flächenanteil
Arbeitszimmer), Nebenkosten
- bei Mietwohnung: Skizze der Wohnung mit
Quadratmeterangaben (Flächenanteil Arbeitszimmer),
Mietvertrag, Nebenkostenabrechnungen, Mietzahlungen
- Nachweise/Belege über Aufwendungen für Fachbücher (Titel
muss ersichtlich sein), typische Berufskleidung, beruflich
notwendige Arbeitsmittel wie Aktenschrank,
Schreibtischzubehör, PC etc.
- Bescheinigung des Arbeitgebers (soweit auf der Lohnsteuerbescheinigung nicht vermerkt) über die gezahlten Beträge für Auslösung, Fahrtkostenzuschüsse,
Verpflegungszuschüsse bei beruflichen Auswärtstätigkeiten
(Dienstreisen). Die entsprechenden Formulare halten wir für
Sie bereit.
- Belege zu Kosten für arbeitsrechtliche Rechtsberatungen
bzw. Prozesskosten
Hinweis: Werbungskostenpauschale:
Jeder Arbeitnehmer erhält automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro (Stand 2024). Das bedeutet, dass Werbungskosten bis zu dieser Höhe ohne Nachweis automatisch berücksichtigt werden. Übersteigen die tatsächlichen Werbungskosten diesen Betrag, sollten die Ausgaben nachgewiesen und geltend gemacht werden, um den steuerlichen Vorteil zu erhöhen.
4 Nachweise zu den Sonderausgaben
Sonderausgaben sind bestimmte private Ausgaben, die steuerlich absetzbar
sind und in der Einkommensteuererklärung angegeben werden können. Sie
mindern das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast. Im Gegensatz
zu außergewöhnlichen Belastungen handelt es sich bei Sonderausgaben um
regelmäßig anfallende Kosten, die der Gesetzgeber als sozialpolitisch
förderungswürdig betrachtet.
Beispiele für Sonderausgaben:
Vorsorgeaufwendungen:
Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge:
Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung
sowie zur Pflegeversicherung.
Altersvorsorgeaufwendungen: Beiträge zur
gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen
Versorgungseinrichtungen oder zu Rürup- und Riester-Renten.
Arbeitslosenversicherung: Beiträge zur
gesetzlichen Arbeitslosenversicherung.
Unfall- und Haftpflichtversicherung: Beiträge
zu bestimmten Versicherungen können unter bestimmten
Voraussetzungen absetzbar sein.
Kirchensteuer:
Gezahlt Kirchensteuer kann in voller Höhe als Sonderausgabe
abgesetzt werden.
Spenden und Mitgliedsbeiträge:
Geld- und Sachspenden an gemeinnützige Organisationen,
politische Parteien oder bestimmte religiöse Institutionen. Es
gibt Höchstbeträge für die Absetzbarkeit, die abhängig von der
Art der Spende variieren.
Mitgliedsbeiträge an bestimmte Vereine oder Organisationen, die
gemeinnützige Zwecke verfolgen.
Schulgeld für Privatschulen:
Unter bestimmten Voraussetzungen können Eltern das Schulgeld,
das sie für ihre Kinder an privaten Schulen zahlen, als
Sonderausgabe geltend machen. Dies gilt jedoch nur für den Teil
des Schulgeldes, der für den Unterricht aufgewendet wird, nicht
für Verpflegung oder Unterkunft.
Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt
lebenden Ehegatten
:
Unter bestimmten Voraussetzungen können Unterhaltszahlungen an
den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten als
Sonderausgaben abgezogen werden. Dies erfordert jedoch die
Zustimmung des Unterhaltsempfängers.
- Wurde eine Rentenversicherung (Basisrente) abgeschlossen
– sogenannte Rürup-Rente?
- Nachweis des Versicherers über Basisrente (Police)
- Bescheinigung einer abgeschlossenen „Riester-Rente“ (VBL,
ZVK oder privater Anbieter)
- Nachweise über die gezahlten Versicherungsbeiträge (möglichst formlose Bestätigungen der Versicherungsgesellschaften), z.B. für Kranken- und Pflegeversicherungen, eigenständige Arbeitslosen-, Erwerbs-
und Berufsunfähigkeitsversicherungen, Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie Renten- und Lebensversicherungen, Nachweis von Krankenkassenbeiträgen
mit Angabe der Basis- und Wahl-/Zusatzleistungen (auch für
Ehepartner und Kinder)
- Wurden im Veranlagungszeitraum Versicherungen abgetreten? Wenn ja, welche?
- Nachweise über gezahlte Spenden, Parteibeiträge, freiwillige Kirchensteuer, Kirchgeld etc. (ggf.
Kontoauszüge einreichen)
- Nachweise über Unterhaltsleistungen an den geschiedenen
oder getrenntlebenden Ehegatten bzw. Lebenspartner einer
aufgehobenen Lebenspartnerschaft (Anlage U)
- Nachweise über Aufwendungen für Ihre eigene erstmalige
Berufsausbildung oder ein Erststudium (z.B. Lehrgangs- und
Studiengebühren, Kosten für Fachbücher und Lernmaterial,
Unterkunftskosten bei auswärtiger Unterbringung)
- Nachweise zu Erstattungen von Sonderausgaben
- Beitragsrückerstattungen/Bonuszahlungen von
Versicherungen (Privatversicherte)
- Nachweise über Renten oder Dauernde Lasten, die Sie an eine andere Person gezahlt haben (infolge der Übertragung eines Mitunternehmeranteils, eines (Teil-)Betriebs oder
eines mindestens 50%igen GmbH-Anteils mit Übergang der Geschäftsführertätigkeit). Reichen Sie bitte auch den Vertrag zur Vermögensübertragung ein.
Hinweis: Besonderheiten bei der Absetzbarkeit:
Begrenzungen: Für viele Sonderausgaben gibt es
Höchstbeträge oder Abzugsbeschränkungen. Zum Beispiel können
Altersvorsorgeaufwendungen nur bis zu einer bestimmten Höhe abgesetzt
werden.
Nachweispflicht: Um Sonderausgaben geltend zu machen,
müssen in der Regel Nachweise (z.B. Spendenquittungen,
Versicherungsbescheinigungen) erbracht werden.
5 Nachweise zu den außergewöhnlichen Belastungen
Außergewöhnliche Belastungen sind Ausgaben, die eine Privatperson
zwangsläufig tätigen muss und die ihrer Art und Höhe nach außergewöhnlich
sind, das heißt, sie übersteigen das übliche Maß der Belastungen, die der
überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen mit gleichen Einkommens- und
Vermögensverhältnissen sowie gleichem Familienstand erwachsen.
Der deutsche Staat erkennt bestimmte außergewöhnliche Belastungen steuerlich
an, um die finanzielle Belastung für den Steuerpflichtigen zu mindern. Diese
Ausgaben können in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden und
führen zu einer Minderung der steuerlichen Belastung.
Beispiele für außergewöhnliche Belastungen:
Krankheitskosten:
Kosten für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente,
Therapien und andere medizinische Behandlungen, die nicht von
der Krankenkasse übernommen werden.
Pflegekosten:
Aufwendungen für die Betreuung und Pflege von hilfsbedürftigen
Angehörigen oder die Kosten für einen Pflegeplatz in einem Heim.
Kosten für eine Behinderung:
Ausgaben, die aufgrund einer Behinderung entstehen, wie z.B. der
behindertengerechte Umbau der Wohnung oder spezielle
Hilfsmittel.
Unterhaltsleistungen:
Zahlungen an bedürftige Angehörige, wenn diese finanziell nicht
in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
Bestattungskosten:
Aufwendungen für die Beerdigung eines nahen Angehörigen, soweit
sie nicht aus dem Nachlass gedeckt werden können.
Scheidungskosten:
Kosten für das gerichtliche Scheidungsverfahren (allerdings sind
die Kosten nur in bestimmten Fällen und eingeschränkt
abzugsfähig).
- Zahlungsnachweise über selbstgetragene Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente, Brillen, Hörgeräte, Zahnersatz, Kuraufenthalte, Beerdigungen (soweit die Kosten
den Nachlass übersteigen) etc.
- Bei medizinischen Hilfsmitteln im engeren Sinne wie Hörgeräte, Brillen und Prothesen bitte die Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers vorlegen.
- Bei Bade- oder Heilkuren, psychotherapeutischen Behandlungen, medizinischen Hilfsmitteln im weiteren Sinne (z.B. Magnetmatratzen, Gesundheitsschuhen) oder
wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungsmethoden (z.B. Sauerstofftherapien) bitte vorab ausgestelltes amtsärztliches Gutachten oder eine vorab ausgestellte
ärztliche Bescheinigung des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung einreichen.
- Nachweise über zwangsläufig entstandene Fahrtkosten (z.B. aus Krankheitsgründen) – jedoch abzüglich der Erstattungen
- Bei Kosten für Besuchsfahrten zum Krankenhaus bitte eine Bescheinigung des behandelnden Krankenhausarztes einreichen, wonach der Besuch zur Heilung oder Linderung
einer Krankheit entscheidend beitragen konnte.
- Nachweis über die Pflegebedürftigkeit und/oder Körperbehinderung einer im Haushalt lebenden Person – Behindertenausweis bzw. Bescheid in Kopie und/oder Nachweis
über bewilligtes Pflegegeld. (Bitte informieren Sie uns, wenn der Antrag gestellt wurde, aber noch keine Entscheidung vorliegt.)
- Nachweis über die getragenen Kosten einer Ehescheidung
- bei Unterstützungsleistungen an Familienangehörige
(Großeltern, Eltern, Kinder ohne Kindergeldanspruch, Enkel,
Lebensgefährte/-gefährtin): Identifikationsnummer, Name,
Anschrift, Beruf, Familienstand, Verwandtschaftsgrad der
unterstützten Person, zusätzlich Nachweise über Einkünfte
und Bezüge der unterstützten Person (z.B. Lohn, Rente,
sonstige Einkünfte, Wohngeld etc.)
- Bei Unterstützung von im Ausland lebenden Personen
unterliegen Sie einer erhöhten Nachweispflicht. Bitte
reichen Sie daher sämtliche Belege zur Unterstützung/zum
Geldmittelfluss ein (Überweisung, Geldeingang etc.).
Unterlagen in ausländischer Sprache muss eine deutsche
Übersetzung durch einen amtlich zugelassenen Dolmetscher,
ein Konsulat oder eine sonstige zuständige (ausländische)
Dienststelle beigefügt werden, damit das Finanzamt sie
anerkennt. Bitte Heimatbescheinigung/Unterhaltserklärung
der unterstützten Person beifügen.
Hinweis: Zumutbare Eigenbelastung
Nicht alle außergewöhnlichen Belastungen können in voller Höhe steuerlich
geltend gemacht werden. Es gibt eine sogenannte "zumutbare Eigenbelastung",
die sich nach dem Einkommen, Familienstand und der Anzahl der Kinder
richtet. Erst wenn die außergewöhnlichen Belastungen diese Grenze
überschreiten, können sie steuermindernd berücksichtigt werden. Die Höhe der
zumutbaren Eigenbelastung variiert und wird individuell berechnet.
5. Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Rechnungen und Zahlungsnachweise: Für haushaltsnahe
Dienstleistungen (z.B. Reinigungskraft) und Handwerkerleistungen (z.B.
Renovierung).
6. Kinder und Familien
Kindergeldbescheid: Aktueller Kindergeldbescheid.
Betreuungskosten: Rechnungen und Nachweise für
Kinderbetreuungskosten (z.B. Kita, Tagesmutter).
Ausbildungs- und Studienkosten: Bescheinigungen und
Nachweise über Ausbildungskosten.
7 Haben Sie Einkünfte aus Kapitalvermögen?
Jahresdepotauszüge: Depotauszüge für das betreffende
Jahr.
Beteiligungen: Unterlagen zu Beteiligungen an
Personengesellschaften oder stillen Beteiligungen.
- Bitte bringen Sie alle Belege über Einnahmen und Ausgaben
mit, die in Zusammenhang mit Ihrem Kapitalvermögen stehen,
insbesondere die Nachweise über erzielte Erträge, bezahlte
Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) und die Höhe der
ausgeschöpften Sparer-Pauschbeträge.
- WICHTIG: Bitte
Jahreserträgnisaufstellung je Konto/Anlageinstitut und
Steuerbescheinigung/Jahressteuerbescheinigung mitbringen!
- Nachweise über etwaige weitere Einkünfte aus
Kapitalvermögen im Veranlagungsjahr (z.B.
Bausparverträge, Gesellschaftsdarlehen, Privatdarlehen,
Stockdividenden, Bonusaktien, Zinsanteile im verrechneten
Kaufpreis usw.)
- Bei Wertpapierankäufen oder -verkäufen benötigen wir die
Aufstellung zu Verkaufserlösen und Anschaffungskosten.
- Bitte bringen Sie Belege zu den Einkünften aus sonstigen
Finanzinnovationen (ausländische Fonds etc.) mit.
6 Haben Sie Haus- und Grundbesitz, den Sie vermieten?
Kaufverträge: Kaufvertrag und Grundbuchauszug für
Immobilien, die im Steuerjahr erworben wurden.
Finanzierungsunterlagen: Kreditverträge und
Tilgungspläne.
- Soweit Sie das erste Mal zu uns kommen, bringen Sie bitte
die Berechnungsunterlagen zur Abschreibung der Immobilie
mit, die Ihr vorheriger Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein
erstellt hat.
- Bitte bringen Sie alle Belege über Einnahmen und Ausgaben
mit, die in Zusammenhang mit Ihrem vermieteten Haus oder
Ihrer vermieteten Eigentumswohnung stehen (Mietverträge,
Umlagenabrechnungen, Baurechnungen, Zinsbescheinigungen für
Immobilienfinanzierung, Darlehensverträge,
Handwerkerrechnungen, Grundflächenaufteilungen,
Abrechnungen der Hausverwaltung etc.).
- Sofern Sie umfangreiche Neubau-, Umbau- oder
Renovierungsmaßnahmen durchgeführt haben, bitten wir Sie,
zu den Belegen – soweit möglich – eine Kostenaufstellung
mit Angabe des Zahlungsdatums, des Lieferanten, der
Leistung und des Zahlbetrags zu erstellen (z.B. TT.MM.JJ
– XY-Baumarkt – Elektromaterial – 641,99 € – gefahrene
Kilometer: 50).
- Bei gemischt genutzten Häusern bitte Aufteilung der
Wohnfläche und Kosten vornehmen.
- Sie wollen Grundbesitz unentgeltlich oder gegen
Ausgleichszahlungen/Schuldübernahme übertragen oder Sie
erwerben Grundbesitz von Ihren Verwandten auf diesem Wege?
Bitte sprechen Sie uns vorher an!
- Für den Fall, dass es sich bei Ihrem Mietobjekt um ein
Baudenkmal, ein Gebäude in einem Sanierungsgebiet u.Ä.
handelt, teilen Sie uns dies bitte mit und reichen Sie uns
die dazugehörigen Bescheinigungen ein.
8 Haben Sie sonstige Einkünfte (z.B. Renten)?
- Bitte bringen Sie uns die letzten beiden Rentenbescheide oder Rentenbezugsmitteilungen bzw. die letzten beiden Änderungsmitteilungen zu jeder Rente mit (meist Rentenbescheid zum 01.07.) sowie Unterlagen zu Rentennachzahlungen oder Verrechnungen mit Übergangsgeldern
oder Arbeitslosengeld. Bei erstmaliger Rente benötigen wir den Rentenbewilligungsbescheid.
- Kopie der für den getrenntlebenden oder geschiedenen
Ehegatten erstellten Anlage U
9 Haben Sie Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften?
- Haben Sie im Veranlagungsjahr Grundstücke/Immobilien innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung oder andere
Wirtschaftsgüter innerhalb von einem Jahr nach Anschaffung
weiterveräußert? Dann bringen Sie uns hierzu bitte die
Belege zu den Anschaffungskosten und Verkaufserlösen mit.
10 Haben Sie noch weitere Einkünfte?
- Bitte reichen Sie uns die Nachweise zu weiteren
Einkünften (z.B. Beteiligungseinkünfte, Optionsgeschäfte,
Einkünfte aus nebenberuflichen Tätigkeiten,
Vermittlungsprovisionen für Versicherungen, Einkünfte aus
Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus dem Verkauf von
GmbH-Anteilen, Kapitalherabsetzungen u.a.) ein.
Sonstiges
Sonstige Unterlagen: Alles Weitere, was Einfluss auf Ihre steuerliche Situation haben könnte, wie z.B. Erbschaften, Schenkungen oder außerordentliche Einkünfte.
Nachweise aufbewahren: Bewahren Sie alle Belege und Nachweise für mindestens 4 Jahre auf.
Zu viel? – Keine Angst!
Fehlende Belege und Unterlagen können Sie uns
nachreichen!
Bitte senden Sie uns die gesammelten Unterlagen in Kopie zu oder vereinbaren Sie einen Termin zur persönlichen Übergabe. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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