Einkommensteuererklärung
Sonderausgaben: Stiftungen
Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke werden nur in begrenzter Höhe berücksichtigt (in der Regel bis 5 % des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte; für wissenschaftliche, mildtätige und kulturelle Zwecke weitere 5 %). Bestimmte Zuwendungen an Stiftungen sind darüber hinaus bis 20 450 € begünstigt. Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung innerhalb eines Jahres nach Gründung sind bis 307 000 € begünstigt.
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Sonderausgaben
Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstr. 7, 12161 Berlin
Öffnungszeiten Steuerbüro: Montag - Freitag 9.00 - 18.00 Uhr
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