Rechtsstand: 02.07.2026

Splittingtabelle 2026: Rechner, PDF-Download und Erklärung zum Ehegattensplitting

Mit der Splittingtabelle 2026 berechnen Ehegatten und eingetragene Lebenspartner die Einkommensteuer bei Zusammenveranlagung. Das gemeinsame zu versteuernde Einkommen wird halbiert, nach dem Grundtarif besteuert und die Steuer anschließend verdoppelt.

Splittingtabelle 2026 Ehegattensplitting Splittingvorteil berechnen PDF-Download

Splittingtabelle 2026 als PDF herunterladen

Die Splittingtabelle zeigt die tarifliche Einkommensteuer bei Zusammenveranlagung. Sie ist besonders hilfreich, wenn Sie schnell ablesen möchten, welche Einkommensteuer bei einem bestimmten gemeinsamen zu versteuernden Einkommen anfällt.

Praxis-Tipp: Nutzen Sie die PDF-Tabelle für den schnellen Überblick und den Online-Rechner, wenn Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Grenzsteuersatz oder ein Vergleich mit der Einzelveranlagung berechnet werden sollen.

Splittingtabelle online berechnen

Der Rechner ermittelt die tarifliche Einkommensteuer nach Grund- oder Splittingtabelle. Zusätzlich können Sie Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz prüfen.

Splittingtabelle erstellen

für das Jahr Interval/Schritte  €
Kirchensteuer Anzahl der Berechnungen
Zu versteuerndes Einkommen

Wie funktioniert die Splittingtabelle?

Bei der Zusammenveranlagung werden die Einkünfte der Ehegatten oder Lebenspartner zusammengerechnet. Anschließend wird die Einkommensteuer nach dem Splittingverfahren berechnet.

Splittingsteuer = 2 × Einkommensteuer nach Grundtabelle auf die Hälfte des gemeinsamen zu versteuernden Einkommens
  1. Gemeinsames zu versteuerndes Einkommen ermitteln: Die Einkünfte werden zusammengerechnet und um abzugsfähige Beträge wie Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Freibeträge gemindert.
  2. Halbierung: Das gemeinsame zu versteuernde Einkommen wird durch zwei geteilt.
  3. Grundtarif anwenden: Auf die Hälfte wird der Einkommensteuertarif nach § 32a Abs. 1 EStG angewendet.
  4. Verdoppelung: Die so berechnete Steuer wird verdoppelt. Das ergibt die tarifliche Einkommensteuer nach der Splittingtabelle.
Achtung / häufiger Fehler: Die Splittingtabelle bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen, nicht auf Bruttogehalt, Nettogehalt oder Summe der Einnahmen.

Splittingverfahren einfach erklärt

Die Grafik zeigt die vier Schritte: gemeinsames Einkommen ermitteln, halbieren, Grundtarif anwenden und Steuer verdoppeln. Splittingtabelle: So wird die Einkommensteuer berechnet 1 Zusammenrechnen Gemeinsames zu versteuerndes Einkommen 2 Halbieren zvE wird durch zwei geteilt 3 Grundtarif Steuer nach § 32a Abs. 1 EStG berechnen 4 Verdoppeln Ergebnis × 2 = Splittingsteuer Je größer der Einkommensunterschied, desto höher kann der Splittingvorteil sein.

Aktuelle Tarifwerte 2026 für die Splittingtabelle

Die Splittingtabelle 2026 basiert auf dem Einkommensteuertarif nach § 32a EStG. Die folgenden Werte gelten für die Grundtabelle; bei der Splittingtabelle wirken sie wegen der Halbierung des gemeinsamen zu versteuernden Einkommens entsprechend doppelt.

Einkommensteuertarif 2026 nach § 32a EStG
Tarifbereich 2026 Grundtabelle Entsprechender Bereich bei Splittingtabelle Steuerliche Bedeutung
Grundfreibetrag bis 12.348 € bis 24.696 € Keine tarifliche Einkommensteuer.
Erste Progressionszone 12.349 € bis 17.799 € 24.698 € bis 35.598 € Steuersatz steigt progressiv ab dem Eingangsbereich.
Zweite Progressionszone 17.800 € bis 69.878 € 35.600 € bis 139.756 € Steuersatz steigt weiter bis zum Spitzensteuersatz.
Proportionalzone 69.879 € bis 277.825 € 139.758 € bis 555.650 € Spitzensteuersatz von 42 %.
Höchstsatzbereich ab 277.826 € ab 555.652 € Höchster Grenzsteuersatz von 45 %.
Steuer-Tipp: Für eine genaue Steuerberechnung sollten Sie den Rechner nutzen. Tabellenwerte sind praktisch, können aber Rundung, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Kinderfreibeträge und Sondertarife nicht immer vollständig abbilden.

Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung: Was ist günstiger?

Ehegatten können grundsätzlich zwischen Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung wählen. Die früher oft verwendete Bezeichnung „getrennte Veranlagung“ ist für aktuelle Veranlagungszeiträume durch die Einzelveranlagung ersetzt.

Splittingvorteil berechnen

Prüfen Sie mit dem Vergleichsrechner, ob die Zusammenveranlagung oder die Einzelveranlagung im konkreten Fall günstiger ist.

Steuervorteil: Grund- vs. Splittingtabelle

für das Jahr
Steuerpflichtiger 1Steuerpflichtiger 2
Zu versteuerndes Einkommen
Vergleich der Veranlagungsarten
Veranlagungsart Berechnung Typischer Vorteil Wann prüfen?
Zusammenveranlagung Einkünfte werden zusammengerechnet; Anwendung des Splittingverfahrens. Häufig günstiger bei unterschiedlich hohen Einkommen. Regelfall bei Ehegatten und Lebenspartnern.
Einzelveranlagung Jeder Ehegatte wird mit den eigenen Einkünften einzeln veranlagt. Kann im Einzelfall günstiger sein. Bei Lohnersatzleistungen, Verlusten, außergewöhnlichen Belastungen, Kirchensteuer, Progressionsvorbehalt oder besonderen Abzugsbeträgen.
Achtung: Die Zusammenveranlagung ist häufig, aber nicht immer günstiger. Ein Vergleich lohnt sich besonders, wenn ein Ehegatte Verluste, Lohnersatzleistungen, außergewöhnliche Belastungen oder hohe Sonderausgaben hat.

Voraussetzungen für das Splittingverfahren

Das Splittingverfahren setzt voraus, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung erfüllt sind.

Ehe oder Lebenspartnerschaft

Die Regelungen für Ehegatten gelten im Einkommensteuerrecht auch für Lebenspartner und Lebenspartnerschaften.

Unbeschränkte Steuerpflicht

Grundsätzlich müssen die Voraussetzungen des § 26 EStG erfüllt sein. Sonderregeln können bei EU-/EWR-Fällen greifen.

Nicht dauernd getrennt

Die Ehegatten dürfen im betreffenden Veranlagungszeitraum nicht dauernd getrennt leben.

Wahl in der Steuererklärung

Die Veranlagungsart wird durch Angabe in der Einkommensteuererklärung gewählt.

Beispielrechnung 2026: So entsteht der Splittingvorteil

Ein Ehepaar hat 2026 ein gemeinsames zu versteuerndes Einkommen von 80.000 €. Ehepartner A erzielt 70.000 €, Ehepartner B 10.000 €. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag bleiben in diesem vereinfachten Beispiel unberücksichtigt.

Vereinfachter Vergleich: Einzelveranlagung vs. Zusammenveranlagung 2026
Berechnung Einzelveranlagung Zusammenveranlagung mit Splitting
Zu versteuerndes Einkommen 70.000 € + 10.000 € 80.000 € gemeinsam
Berechnungsbasis Jeder Ehegatte einzeln nach Grundtabelle 40.000 € × Grundtabelle, Ergebnis × 2
Tarifliche Einkommensteuer ca. 18.264 € ca. 14.418 €
Splittingvorteil ca. 3.846 €

Bei gleich hohen Einkommen fällt der Splittingvorteil dagegen meist gering oder gar nicht aus. Je größer der Unterschied zwischen den Einkommen, desto stärker kann das Splitting wirken.

Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bei der Splittingtabelle

Der Solidaritätszuschlag beträgt zwar grundsätzlich 5,5 % der Bemessungsgrundlage, fällt bei der Einkommensteuer aber wegen der Freigrenzen für viele Steuerpflichtige nicht oder nur teilweise an. Für 2026 liegt die Freigrenze bei einer Einkommensteuer von 20.350 € bei Einzelveranlagung und 40.700 € bei Zusammenveranlagung.

Kirchensteuer wird je nach Bundesland regelmäßig mit 8 % oder 9 % der Einkommensteuer berechnet. Bei Ehegatten können zusätzlich Besonderheiten gelten, wenn nur ein Ehegatte kirchensteuerpflichtig ist.

Wichtig: Addieren Sie den Solidaritätszuschlag nicht pauschal mit 5,5 % auf jede Einkommensteuer. Die Freigrenze und die Milderungszone können das Ergebnis deutlich verändern.

Wird das Ehegattensplitting abgeschafft?

Das Ehegattensplitting wird politisch immer wieder diskutiert. Für die aktuelle Steuerberechnung gilt jedoch weiterhin das gesetzliche Splittingverfahren nach § 32a Abs. 5 EStG bei Zusammenveranlagung. Geplante politische Änderungen sollten erst berücksichtigt werden, wenn sie tatsächlich beschlossen und verkündet sind.

Achtung bei Zukunftsaussagen: Aussagen wie „das Splitting wird abgeschafft“ sind ohne konkrete gesetzliche Änderung nicht belastbar. Für Steuererklärungen ist der jeweils geltende Veranlagungszeitraum maßgeblich.

Checkliste: Splittingvorteil richtig prüfen

  1. Zu versteuerndes Einkommen ermitteln: Nicht Bruttolohn oder Nettoeinkommen verwenden.
  2. Veranlagungsart vergleichen: Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung im Rechner gegenüberstellen.
  3. Einkommensunterschied prüfen: Je ungleicher die Einkommen, desto größer kann der Splittingvorteil sein.
  4. Sonderfälle berücksichtigen: Lohnersatzleistungen, Verluste, außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben prüfen.
  5. Kirchensteuer erfassen: 8 % oder 9 % je nach Bundesland und Kirchenzugehörigkeit.
  6. Solidaritätszuschlag nicht pauschal ansetzen: Freigrenzen und Milderungszone beachten.
  7. EU-/EWR-Sonderfälle prüfen: Bei Wohnsitz eines Ehegatten im Ausland können Sonderregelungen relevant sein.
  8. Steuerbescheid prüfen: Bei Abweichungen Einspruchsfrist beachten und Berechnung nachvollziehen.

Video: Warum spart das Ehegattensplitting Steuern?

Das Video erklärt, warum die gemeinsame Steuererklärung für verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartner steuerlich günstiger sein kann.

FAQ: Häufige Fragen zur Splittingtabelle

Was ist die Splittingtabelle?

Die Splittingtabelle zeigt die Einkommensteuer bei Zusammenveranlagung von Ehegatten oder Lebenspartnern. Dabei wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen halbiert, nach dem Grundtarif besteuert und die Steuer anschließend verdoppelt.

Für wen gilt die Splittingtabelle?

Sie gilt für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, wenn die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung erfüllt sind.

Was ist der Unterschied zwischen Grundtabelle und Splittingtabelle?

Die Grundtabelle gilt bei Einzelveranlagung. Die Splittingtabelle gilt bei Zusammenveranlagung und berechnet die Steuer so, als ob beide Partner jeweils die Hälfte des gemeinsamen zu versteuernden Einkommens hätten.

Wann ist die Zusammenveranlagung günstiger?

Sie ist häufig günstiger, wenn die Einkommen der Partner unterschiedlich hoch sind. Bei annähernd gleichen Einkommen ist der Splittingvorteil meist gering.

Kann die Einzelveranlagung günstiger sein?

Ja. Das kann zum Beispiel bei Verlusten, Lohnersatzleistungen, außergewöhnlichen Belastungen, Sonderausgaben oder Kirchensteuerbesonderheiten der Fall sein.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026 in der Splittingtabelle?

Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 € in der Grundtabelle. Bei der Splittingtabelle wirkt er wegen der Verdoppelung bis 24.696 €.

Fällt bei der Splittingtabelle immer Solidaritätszuschlag an?

Nein. 2026 fällt Solidaritätszuschlag bei Zusammenveranlagung erst oberhalb der gesetzlichen Freigrenze von 40.700 € Einkommensteuer an; darüber greift zunächst eine Milderungszone.

Kann ich die Veranlagungsart nachträglich ändern?

Eine Änderung ist nach Eintritt der Unanfechtbarkeit nur noch unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Deshalb sollte die günstigere Veranlagungsart vor Abgabe der Steuererklärung verglichen werden.

Hinweis

Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.

Quellenverzeichnis

  • § 32a EStG, Einkommensteuertarif und Splittingverfahren, insbesondere Abs. 1 und Abs. 5, Rechtsstand: 02.07.2026.
  • § 26 EStG, Veranlagung von Ehegatten, Wahl zwischen Einzelveranlagung und Zusammenveranlagung, Rechtsstand: 02.07.2026.
  • § 26a EStG, Einzelveranlagung von Ehegatten, Rechtsstand: 02.07.2026.
  • § 26b EStG, Zusammenveranlagung von Ehegatten, Rechtsstand: 02.07.2026.
  • § 2 Abs. 8 EStG, Anwendung der Ehegatten-Regelungen auf Lebenspartner und Lebenspartnerschaften, Rechtsstand: 02.07.2026.
  • § 25 Abs. 3 EStG, Steuererklärung bei Zusammenveranlagung, Rechtsstand: 02.07.2026.
  • § 3 und § 4 SolzG 1995, Bemessungsgrundlage, Freigrenzen und Höhe des Solidaritätszuschlags, Rechtsstand: 02.07.2026.
  • Bundesministerium der Finanzen, Lohn- und Einkommensteuerrechner 2026 und Programmablaufplan als Berechnungsgrundlage.
  • Eigene redaktionelle Überarbeitung des bereitgestellten Ausgangstextes „Splittingtabelle Rechner + Tabelle“.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


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