Kontenrahmen SKR81 für Ärzte: Bedeutung, Umstieg & Buchhaltung 2026

Der Kontenrahmen SKR81 für Ärzte war lange ein branchenspezifischer Kontenrahmen für Arztpraxen. Heute ist er vor allem für Altbestände und die Kontensuche relevant: DATEV hat den SKR81 Ärzte zum 31.12.2016 abgekündigt. Für neue oder umzustellende Buchhaltungen sind in der Praxis meist Ärzte-Kontenrahmen auf Basis von SKR03 oder SKR04 sinnvoll.

Kontenrahmen SKR81 für Ärzte und aktuelle Alternativen für die Praxisbuchhaltung

Rechtsstand: 28.07.2026. Bitte beachten Sie: Ein Kontenrahmen ersetzt keine steuerliche Einzelfallprüfung.

SKR81-Konto suchen: Volltextsuche für Altbestände

Sie suchen ein Konto im historischen SKR81? Nutzen Sie die folgende Volltextsuche für den Kontenrahmen. Für Neuanlagen sollte geprüft werden, ob ein aktueller Ärzte-Kontenrahmen auf Basis SKR03 oder SKR04 besser passt.

 

Kontenrahmen Volltextsuche


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Kontenklasse 0

10Grund und Boden
20Grundstücksanteil Praxis
30Grundstücksanteil des häuslichen Arbeitszimmers
35Gebäudeteil des häuslichen Arbeitszimmers
100Praxis- und Laborräume
180Anbauten, Umbauten
200Medizinische Geräte
210Praxisgeräte
250Laborgeräte
270Röntgengeräte
300Kraftfahrzeuge
310Pkw
400Praxiseinrichtung
410Praxisinventar
450Laborinventar
470Röntgeninventar
480Geringwertige Wirtschaftsgüter
485Geringwertige Wirtschaftsgüter größer 150 bis 1.000 Euro (Sammelposten)
500Beteiligungen (z. B. Laborgemeinschaft)
510Praxiswert
540EDV-Software
600Langfristige Forderungen
700Langfristige Verbindlichkeiten
710Hypotheken Grundschulden (Praxisräume)
720Praxisdarlehen
750Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
780Kautionen
800-09Kapital
870-79Festkapital Vollhafter
880-89Variables Kapital Vollhafter
890-99Gesellschafter-Darlehen Vollhafter
900Abgrenzung unterjährig pauschal gebuchter Abschreibungen für BWA
920Wertberichtigungen auf Forderungen
930Sonderposten mit Rücklageanteil, steuerfreie Rücklagen
931Sonderposten mit Rücklageanteil nach § 7g Abs. 3 und 7 EStG a.F.
932Sonderposten mit Rücklageanteil § 7g Abs. 5 EStG
933Sonderposten mit Rücklageanteil nach § 7g Abs. 2 EStG n.F.
940Rückstellungen
947Rückstellungen
960Aktive Rechnungsabgrenzung
970Passive Rechnungsabgrenzung
980Damnum, Disagio u. a.

Kontenklasse 1

1000Kasse
1100Postbank
1110Postbank l
1120Postbank 2
1200Bank
1210Bankkonto 1
1220Bankkonto 2
1230Bankkonto 3
1295Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (nicht im Finanzmittelfonds enthalten)
1310Wechsel
1360Geldtransit
1370Verrechnungskonto Gewinnermittlung § 4/3 EStG, ergebniswirksam
1371Verrechnungskonto Gewinnermittlung § 4/3 EStG, nicht ergebniswirksam
1372Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens gemäß § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG
1380Überleitung Kostenstellen
1400Forderungen
1401-06reserviert
1410Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne Kontokorrent
1411-14Sonstige Forderungen ohne Kontokorrent
1415Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum allgemeinen Umsatzsteuersatz oder eines Kleinunternehmers (EÜR)
1416Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum ermäßigten Umsatzsteuersatz (EÜR)
1417Forderungen aus steuerfreien oder nicht steuerbaren Lieferungen und Leistungen (EÜR)
1418Sonstige Forderungen ohne Kontokorrent
1419Gegenkonto 1415 - 1418 bei Aufteilung der Forderungen nach Steuersätzen (EÜR)
1420Forderungen an privatärztliche Verrechnungsstelle nach § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG für § 4/3 EStG
1430Forderungen an kassenzahnärztliche Vereinigung nach § 11 Abs. 1 Satz 2 EStG für § 4/3 EStG
1450Forderungen nach § 11Abs. 1 Satz 2 EStG für § 4/3 EStG
1500Sonstige Vermögensgegenstände
1505Forderungen gegenüber Krankenkassen aus Aufwendungsausgleichsgesetz
1510Geleistete Anzahlungen
1530Forderungen gegen Personal aus Lohn- und Gehaltsabrechnung
1540Steuerüberzahlungen
1545USt-Forderungen laufendes Jahr
1546USt-Forderungen Vorjahr
1547USt-Forderungen frühere Jahre
1548Vorsteuer im Folgejahr abziehbar
1560Aufzuteilende Vorsteuer
1564reserviert
1565Aufzuteilende Vorsteuer nach § 13b UStG
1566Aufzuteilende Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb
1567Aufzuteilende Vorsteuer 19%
1568Aufzuteilende Vorsteuer 7%
1569reserviert
1570Abziehbare Vorsteuer
1571-74reserviert
1575Abziehbare Vorsteuer nach § 13b UStG
1576Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb
1577Abziehbare Vorsteuer 19%
1578Abziehbare Vorsteuer 7%
1579reserviert
1580Gegenkonto Vorsteuer § 4/3 EStG
1581Auflösung Vorsteuer aus Vorjahr § 4/3 EStG
1582Vorsteuer aus Investitionen § 4/3 EStG
1590Durchlaufende Posten
1593Verrechnungskonto erhaltene Anzahlungen bei Buchung über Debitoren-Konto
1600Verbindlichkeiten
1601-03reserviert
1605Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum allgemeinen Umsatzsteuersatz (EÜR)
1606Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum ermäßigten Umsatzsteuersatz (EÜR)
1607Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ohne Vorsteuer (EÜR)
1609Gegenkonto 1605 - 1607 bei Aufteilung der Verbindlichkeiten nach Steuersätzen (EÜR)
1610Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ohne Kontokorrent
1624Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen für Investitionen für §4/3 EStG
1710Schuldwechsel
1740Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt
1741Verbindlichkeiten Lohn- und Kirchensteuer
1742Verbindlichkeiten soziale Sicherheit
1743Verbindlichkeiten für Einbehaltungen von Arbeitnehmern
1745Verbindlichkeiten aus Vermögensbildung
1747Lohn- und Gehaltsverrechnungen
1749Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit (für § 4/3 EStG)
1756Lohn- und Gehaltsverrechnung § 11 Abs. 2 EStG für § 4/3 EStG
1759Voraussichtliche Beitragsschuld gegenüber den Sozialversicherungsträgern
1793Verrechnungskonto geleistete Anzahlungen bei Buchung über Kreditorenkonto
1800Sonstige Verbindlichkeiten
1810Sonstige Verbindlichkeiten z.B. nach § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG für § 4/3 EStG
1820Erhaltene Anzahlungen
1860Umsatzsteuer nicht fällig
1864reserviert
1866Umsatzsteuer nicht fällig aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen
1867Umsatzsteuer nicht fällig 19%
1868Umsatzsteuer nicht fällig 7%
1869reserviert
1870Umsatzsteuer
1871reserviert
1872Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb
1873-74reserviert
1875Umsatzsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb ohne Vorsteuerabzug
1876Umsatzsteuer aus im Inland steuerpflichtige EG-Lieferungen
1877Umsatzsteuer 19%
1878Umsatzsteuer 7%
1879reserviert
1880Umsatzsteuervorauszahlungen
1881Umsatzsteuervorauszahlungen 1/11
1882Nachsteuer, UStVA Kz. 65
1883In Rechnung unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Steuerbeträge, UStVA Kz. 69
1884Umsatzsteuer nach § 13b UStG
1885reserviert
1886Umsatzsteuer laufendes Jahr
1887Umsatzsteuer Vorjahr
1888Umsatzsteuer frühere Jahre
1890Sonstige Verrechnungskonten (Interimskonto)
1891Zu klärende Posten
1900Privat
1910Privatsteuern
1920Beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben
1921Lebensversicherungen
1922Krankenversicherungen
1923Ärzteversorgung
1924Unfallversicherung
1925Haftpflichtversicherung
1926Bausparkasse
1927Krankheitskosten
1930Unbeschränkt abzugsfähige Sonderausgaben
1940Zuwendungen, Spenden
1950Außergewöhnliche Belastungen
1959Sonstige Entnahmen
1960Grundstücksaufwand
1969Grundstücksaufwand (Umsatzsteuerschlüssel möglich)
1970Grundstücksertrag
1979Grundstücksertrag (Umsatzsteuerschlüssel möglich)
1980Unentgeltliche Wertabgaben
1990Einlagen

Kontenklasse 2

2000Außerordentliche Aufwendungen
2005Periodenfremde Aufwendungen
2010Praxisfremde Aufwendungen
2029Anlagenabgänge immaterielle Vermögensgegenstände (Restbuchwert bei Buchgewinn)
2030Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn)
2031Anlagenabgänge Finanzanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn)
2034Anlagenabgänge immaterielle Vermögensgegenstände (Restbuchwert bei Buchverlust)
2035Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchverlust)
2036Anlagenabgänge Finanzanlagen (Restbuchwert bei Buchverlust)
2037Abgang von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens nach § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG
2040Steuernachzahlungen Vorjahre
2045Kapitalertragsteuer 25%
2046Anrechenbarer Solidaritätszuschlag auf Kapitalertragsteuer 25 %
2090-91reserviert
2092Einstellungen in Sonderposten mit Rücklageanteil
2094Einstellungen in Sonderposten mit Rücklageanteil (Existenzgründerrücklage)
2110Zinsen für kurzfristige Verbindlichkeiten
2113Nicht abzugsfähige Schuldzinsen gemäß § 4 Abs. 4a EStG (Hinzurechnungsbetrag)
2114Zinsen und ähnliche Aufwendungen §§ 3 Nr. 40, 3c EStG
2115Zinsen langfristige Verbindlichkeiten
2116Zinsen zur Finanzierung des Anlagevermögens
2119Zinsaufwendungen für Gebäude, die zum Betriebsvermögen gehören
2120Skontoaufwendungen
2121-23reserviert
2130Diskontaufwendungen
2135Abschreibung auf Disagio zur Finanzierung
2136Abschreibungen auf Disagio zur Finanzierung des Anlagevermögens
2300Grundstücksaufwendungen, neutral
2310Grundsteuer
2400Forderungsverluste (übliche Höhe)
2430Einstellungen in die Pauschalwertberichtigung zu Forderungen
2500Außerordentliche Erträge
2505Periodenfremde Erträge
2510Praxisfremde Erträge
2540Steuererstattung Vorjahre
2600Erträge aus Beteiligungen
2610Zinserträge
2611Laufende Erträge aus Anteilen an Kapitalgesellschaften (Umlaufvermögen) § 3 Nr. 40 EStG
2620Skontoerträge
2621-23reserviert
2630Diskonterträge
2700Grundstückserträge
2735Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
2740Erträge aus Auflösung Pauschalwertberichtigung auf Forderungen
2790Erträge aus der Auflösung Sonderposten mit Rücklageanteil (steuerfreie Rücklagen)
2791Erträge aus der Auflösung von Sonderposten mit Rücklageanteil (Ansparabschreibungen nach § 7g Abs. 3 EStG a.F. / § 7g Abs. 2 EStG n.F.)
2792Erträge aus der Auflösung von Sonderposten mit Rücklageanteil (Sonderabschreibungen)
2794Erträge aus der Auflösung von Sonderposten mit Rücklageanteil (Existenzgründerrücklage)
2795Steuerfreie Erträge aus der Auflösung von Sonderposten mit Rücklageanteil
2796Investitionszuschüsse (steuerpflichtig)
2797Investitionszulage (steuerfrei)
2798Sonstige steuerfreie Betriebseinnahmen
2799Erstattungen Aufwendungsausgleichsgesetz
2890Verrechnetes kalkulat. Arztgehalt
2892Verrechnete kalkulatorische Miete
2894Verrechnete kalkulatorische Zinsen
2896Verrechnete kalkulatorische Abschreibungen
2990Konto gelöscht

Kontenklasse 3

3000Einkauf Praxisbedarf
3200Einkauf Labormaterial
3250Einkauf Röntgenmaterial
3300Einkauf Behandlungsmaterial
3400Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers § 13b UStG
3420Erhaltene Skonti aus Leistungen, für die als Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG geschuldet wird
3425Erhaltene Skonti aus Leistungen, für die als Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG geschuldet wird ohne Vorsteuer aber mit Umsatzsteuer
3500Innergemeinschaftlicher Erwerb ohne Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer
3505Innergemeinschaftlicher Erwerb 19% Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer
3511-15reserviert
3520Erhaltene Skonti aus steuerpflichtigen innergemeinschaftlichem Erwerb
3600Steuerfreier innergemeinschaftlicher Erwerb
3760Einkauf Kontaktlinsen 19 % Vorsteuer
3761reserviert
3762Wareneingang 19 % Vorsteuer
3800Bezugs- und Nebenkosten
3850Zölle und Einfuhrabgaben
3900Fremdleistungen Labor
3950Verrechnete Stoffkosten (Gegenkonto zu 4000-4029)
3960Bestandsveränderung Material
3980Materialbestand
3990Warenbestand

Kontenklasse 4

4000Praxis- und Laborbedarf
4010Medikamente Praxis
4020Materialien Praxis
4030Sonstiger Praxisbedarf
4040Materialien Labor
4050Sonstiger Laborbedarf
4060Röntgenmaterial
4070Fremdleistungen (Labor)
4100Personalkosten
4110Gehälter
4111Aushilfslöhne (pauschal verrechnet)
4112Gehälter nicht ärztliches Personal
4115Gehälter ärztliches Personal ohne Vertretung (Assistent, AIP)
4120Ehegattengehalt
4124Zuschuss Personalaufwand (Haben)
4130Gesetzliche soziale Aufwendungen
4133Direktversicherung
4135Lohnsteuer und Kirchensteuer
4138Beiträge zur Berufsgenossenschaft
4139Pauschale Steuer
4140Freiwillige soziale Aufwendungen
4141Fahrtkostenersatz
4142Essensgeld
4149Sonstige freiwillige soziale Aufwendungen
4150Sonderzahlungen
4151Prämien
4152Mitarbeiterpool (Erfolgsbeteiligung)
4155Vermögensbildung
4156Urlaubsgeld
4157Weihnachtsgeld
4170-79Sonstige Personalkosten
4180Kosten für Praxisvertretung
4190Kalkulatorisches Arztgehalt
4200Raumkosten
4210Miete (unbewegliche Wirtschaftsgüter)
4212Miete/Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung
4220Kalkulatorische Miete
4221Arbeitszimmer im eigenen Haus
4230Heizung
4240Gas, Strom, Wasser
4250Reinigung, Desinfektion
4260Instandhaltung der Praxisräume, Reparaturen
4270Abgaben für betrieblich genutzten Grundbesitz
4275Grundstücksaufwendungen, betrieblich
4280Sonstige Raumkosten
4288Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (abziehbarer Anteil)
4289Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (nicht abziehbarer Anteil)
4290Privater Raumkostenanteil
4300Beiträge, Versicherungen
4320Nicht abziehbare Vorsteuer 19%
4321reserviert
4322Nicht abziehbare Vorsteuer 7%
4360Versicherungen
4361Berufshaftpflichtversicherung
4362Berufsgenossenschaft (Arzt)
4365Sachversicherungen
4366Versicherung für Gebäude
4369Sonstige Versicherungen
4380Beiträge
4381Kammerbeiträge
4382Verbandsbeiträge
4385KV-Verwaltungskosten
4386Kosten Privatärztliche Verrechnungsstelle
4389Sonstige Beiträge
4400Zur freien Verfügung
4500Kfz-Kosten
4510Kfz-Steuer
4520Kfz-Versicherungen
4530Kfz-Betriebskosten (Benzin, Öl, Wäsche)
4540Kfz-Reparaturen
4550Garagenmiete
4558Mautgebühren
4560AfA Kfz
4562Absetzung für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung des Kfz
4564Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG (für Kfz)
4565Kürzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten gem. § 7g Abs. 2 EStG n. F. (für Kfz)
4570Mietleasing Kfz
4580Sonstige Kfz-Kosten
4588Kfz-Kosten für betrieblich genutzte zum Privatvermögen gehörende Kraftfahrzeuge
4589Fremdfahrzeugkosten
4600Fortbildungskosten
4610Kongress- und Seminarkosten Unternehmer
4615Kongress- und Seminarkosten Arbeitnehmer
4620Fachliteratur
4625Sonstige Fortbildungskosten UN
4630Sonstige Fortbildungskosten AN
4655Reisekosten
4658Reisekosten Arbeitnehmer Verpflegungsmehraufwand
4659Reisekosten Arbeitnehmer Übernachtungsaufwand
4660Reisekosten Arbeitnehmer, Fahrtkosten
4662reserviert
4668Reisekosten Unternehmer Verpflegungsmehraufwand
4669Reisekosten Unternehmer Übernachtungsaufwand
4670Reisekosten Unternehmer, Fahrtkosten
4672Reisekosten Unternehmer (nicht abziehbarer Anteil)
4675Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und Familienheimfahrten (Haben)
4678Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und Familienheimfahrten (abziehbarer Anteil)
4679Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und Familienheimfahrten (nicht abziehbarer Anteil)
4681Verpflegungsmehraufwendungen im Rahmen der doppelten Haushaltsführung
4700Klinikkosten
4710Krankenhausabgaben
4720Klinikkosten für ambulante Leistungen
4730Klinikkosten für stationäre Leistungen
4800Geräte und Einrichtungskosten
4810Instandhaltung Praxisgeräte
4815Miet- und Wartungsverträge (Praxis)
4820Instandhaltung Labor
4823Instandhaltung Röntgen
4825Miet- und Wartungsverträge Labor
4828Miet- und Wartungsverträge Röntgen
4830Kleinere Anschaffungen Praxis
4835Kleinere Anschaffungen Labor
4840Kleinere Anschaffungen Röntgen
4846Mietleasing (bewegliche Wirtschaftsgüter)
4850Kalkulatorische Abschreibungen
4852Abschreibungen auf Gebäudeteil des häuslichen Arbeitszimmers
4855Abschreibungen auf Finanzanlagen
4859Kaufleasing
4860Abschreibungen, Anlagevermögen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude)
4861AfA Praxis
4862AfA Labor
4863AfA Röntgen
4864Abschreibungen auf immaterielle Wirtschaftsgüter
4865Abschreibungen auf Gebäude
4866Absetzung für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung der Gebäude
4867Absetzung für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung sonstige Wirtschaftsgüter
4868Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG (ohne Kfz)
4869Sonstige Abschreibungen
4870Abschreibungen auf aktivierte, geringwertige Wirtschaftsgüter
4871GWG Praxis bis 410 Euro
4872Abschreibungen auf Sammelposten Wirtschaftsgüter
4874Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgütern
4875GWG Labor bis 410 Euro
4876Kürzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten gem. § 7g Abs. 2 EStG n. F. (ohne Kfz)
4878GWG Röntgen bis 410 Euro
4890Kalkulatorische Zinsen
4900Verschiedene Gemeinkosten
4910Porto
4920Telefon/Telefax/Internetkosten
4930Bürobedarf
4935Berufsbekleidung, Praxiswäsche
4940Wartezimmerlektüre
4941Dekorationen
4945Werbekosten (z.B. Anzeigen)
4950Rechts- und Beratungskosten
4951Steuerberatungskosten
4952Buchführungskosten
4955Abfallbeseitigung
4960Geschenke abzugsfähig
4965Geschenke nicht abzugsfähig
4967Geschenke ausschließlich betrieblich genutzt
4970Nebenkosten des Geldverkehrs
4975Aufwendungen aus Anteilen an Kapitalgesellschaften §§ 3 Nr. 40, 3c EStG
4980Bewirtungskosten
4981Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten
4985Aufmerksamkeiten
4990Sonstige Kosten
4995Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
4996Sonstige eingeschränkt abziehbare Betriebsausgaben (abziehbarer Anteil)
4997Sonstige eingeschränkt abziehbare Betriebsausgaben (nicht abziehbarer Anteil)
4998Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben aus Werbe- und Repräsentationskosten (nicht abziehbarer Anteil)

Kontenklasse 5

Kontenklasse 6

Kontenklasse 7

7000Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen
7110Fertige Erzeugnisse

Kontenklasse 8

8000Praxiseinnahmen
8005Praxisgebühr
8010Kassenabrechnung (KV)
8011Primärkassen
8012Ersatzkassen
8020Privatabrechnung
8040Beihilfeberechtigte
8130Berufsgenossenschaften, Unfallversicherung
8140Bundeswehr und KWEA
8150Krankenhäuser
8580Statistisches Konto Erlöse zum allgemeinen Umsatzsteuersatz (EÜR)
8581Statistisches Konto Erlöse zum ermäßigten Umsatzsteuersatz (EÜR)
8582Statistisches Konto Erlöse steuerfrei und nicht steuerbar (EÜR)
8589Gegenkonto 8580 - 8588 bei Aufteilung der Erlöse nach Steuersätzen (EÜR)
8600Steuerpflichtige Gutachten 19 %
8605-10reserviert
8700Sonstige Einnahmen
8709Erlöse aus Verkäufen immaterieller Vermögensgegenstände (bei Buchgewinn)
8710Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen (bei Buchgewinn)
8711Erlöse aus Verkäufen Finanzanlagen (bei Buchgewinn)
8714Erlöse aus Verkäufen immaterieller Vermögensgegenstände (bei Buchverlust)
8715Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen (bei Buchverlust)
8716Erlöse aus Verkäufen Finanzanlagen (bei Buchverlust)
8717Erlöse aus Verkäufen von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens nach § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG
8720Vertretungen
8730Steuerfreie Gutachten
8740Vorträge, schriftstellerische Tätigkeiten
8745Verrechnete sonstige Sachbezüge (keine Waren)
8750Prothetik-Umsatz 7 % USt
8751reserviert
8752Prothetik-Umsatz 7 % USt
8760Kontaktlinsen 19 % USt
8761reserviert
8762Sonstige Erlöse betrieblich und regelmäßig 19 %
8800Erlösminderung
8820Gewährte Skonti aus Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet
8825Gewährte Skonti aus steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen § 4 Nr. 1b UStG
8830Gewährte Skonti aus im Inland steuerpflichtigen EG-Lieferungen
8900Unentgeltliche Wertabgaben
8910Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt
8920Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (z. B. Kfz-Nutzung)
8930Verwendung von Gegenständen für Zwecke außerhalb des Unternehmens ohne USt (Telefon-Nutzung)
8970Unentgeltliche Erbringung einer sonstigen Leistung
8975Unentgeltliche Zuwendung von Waren
8980Sonstige unentgeltliche Wertabgaben
8990Unentgeltliche Wertabgaben umsatzsteuerfrei § 4 Nr. 28 UStG
8995Bestandsveränderungen an unfertigen Erzeugnissen
8996Bestandsveränderungen an unfertigen Leistungen
8997Bestandsveränderungen an fertigen Erzeugnissen

Kontenklasse 9

9000-01EB-Sachkonten
9003-07EB-Sachkonten
9008EB-Debitoren
9009EB-Kreditoren
9060Offene Posten aus 1990
9069Offene Posten aus 1999
9070Offene Posten aus 2000
9071Offene Posten aus 2001
9072Offene Posten aus 2002
9073Offene Posten aus 2003
9074Offene Posten aus 2004
9075Offene Posten aus 2005
9076Offene Posten aus 2006
9077Offene Posten aus 2007
9078Offene Posten aus 2008
9079Offene Posten aus 2009
9080Offene Posten aus 2010
9081Offene Posten aus 2011
9082Offene Posten aus 2012
9083Offene Posten aus 2013
9090Summenvortragskonto
9091Offene Posten aus 1991
9092Offene Posten aus 1992
9093Offene Posten aus 1993
9094Offene Posten aus 1994
9095Offene Posten aus 1995
9096Offene Posten aus 1996
9097Offene Posten aus 1997
9098Offene Posten aus 1998
9106Praxisgröße qm
9190Gegenkonto zu 9106
9200Anzahl der Beschäftigten (ohne Putzfrau)
9209Gegenkonto zu 9200
9240Investitionsverbindlichkeiten bei Leistungsverbindlichkeiten
9241Investitionsverbindlichkeiten aus Sachanlagenkäufen bei Leistungsverbindlichkeiten
9242Investitionsverbindlichkeiten aus Käufen von immateriellen Vermögensgegenständen bei Leistungsverbindlichkeiten
9243Investitionsverbindlichkeiten aus Käufen von Finanzanlagen bei Leistungsverbindlichkeiten
9244Gegenkonto zu 9240-9243
9245Forderungen aus Sachanlagenverkäufen bei sonstigen Vermögensgegenständen
9246Forderungen aus Verkäufen immaterieller Vermögensgegenstände bei sonstigen Vermögensgegenständen
9247Forderungen aus Verkäufen von Finanzanlagen bei sonstigen Vermögensgegenständen
9249Gegenkonto zu 9245-9247
9400-09Privatentnahmen allgemein
9410-19Privatsteuern
9420-29Sonderausgaben beschränkt abzugsfähig
9430-39Sonderausgaben unbeschränkt abzugsfähig
9440-49Zuwendungen, Spenden
9450-59Außergewöhnliche Belastungen
9460-69Grundstücksaufwand
9470-79Grundstücksertrag
9480-89Unentgeltliche Wertabgaben
9490-99Privateinlagen
9550-59Anteil für Konto 9810-19 Vollhafter
9570-79Anteil für Konto 0870-79 Vollhafter
9580-89Anteil für Konto 0880-89 Vollhafter
9590-99Anteil für Konto 0890-99 Vollhafter
9600-09Name des Gesellschafters Vollhafter
9610-19Tätigkeitsvergütung Vollhafter
9620-29Tantieme Vollhafter
9630-39Darlehensverzinsung Vollhafter
9640-49Gebrauchsüberlassung Vollhafter
9650-89Sonstige Vergütungen Vollhafter
9690-99Restanteil Vollhafter
9800-01Lösch- und Korrekturschlüssel
9810-19Kapitalkonto III
9890Statistisches Konto für den Gewinnzuschlag nach §§ 6b, 6c und 7g a.F. EStG (Haben-Buchung)
9891Statistisches Konto für den Gewinnzuschlag nach §§ 6b, 6c und 7g a.F. EStG (Soll) - Gegenkonto zu 9890
9893Umsatzsteuer in den Forderungen zum allgemeinen Umsatzsteuersatz (EÜR)
9894Umsatzsteuer in den Forderungen zum ermäßigten Umsatzsteuersatz (EÜR)
9895Gegenkonto 9893 - 9894 für die Aufteilung der Umsatzsteuer (EÜR)
9896Vorsteuer in den Verbindlichkeiten zum allgemeinen Umsatzsteuersatz (EÜR)
9897Vorsteuer in den Verbindlichkeiten zum ermäßigten Umsatzsteuersatz (EÜR)
9899Gegenkonto 9896 - 9897 für die Aufteilung der Vorsteuer (EÜR)
9910Gegenkonto zur Minderung der Entnahmen § 4 (4a) EStG
9911Minderung der Entnahmen § 4 (4a) EStG (Haben)
9912Erhöhung der Entnahmen § 4 (4a) EStG
9913Gegenkonto zur Erhöhung der Entnahmen § 4 (4a) EStG (Haben)
9918-19reserviert
9970Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Soll)
9971Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Haben) - Gegenkonto zu 9970
9972Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 2 EStG, außerbilanziell (Haben)
9973Hinzurechnung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 2 EStG, außerbilanziell (Soll) - Gegenkonto zu 9972
9974Rückgängigmachung § 7g Abs. 3, 4 EStG und Erhöhung Investitionsabzugsbetrag im früheren Abzugsjahr
9975Rückgängigmachung § 7g Abs. 3, 4 EStG und Erhöhung Investitionsabzugsbetrag im früheren Abzugsjahr Gegenkonto zu 9974
9999Auffangkonto USt/VSt

Infografik: Vom SKR81 zum aktuellen Ärzte-Kontenplan

Die Infografik zeigt den empfohlenen Prüfpfad: Altbestand im SKR81 analysieren, Gewinnermittlung klären, passenden SKR03- oder SKR04-basierten Ärzte-Kontenrahmen wählen und GoBD-konform dokumentieren. 1. Altbestand SKR81-Konten analysieren 2. Gewinnermittlung EÜR oder Bilanz? Rechtsform prüfen 3. Zielkontenplan Ärzte SKR03/04 branchenspezifisch Wichtig für die Praxis Kontenzuordnung dokumentieren, Umsatzsteuer trennen, Belege GoBD-konform archivieren

Was ist der Kontenrahmen SKR81?

Der SKR81 ist ein früher verwendeter, branchenspezifischer Kontenrahmen für Ärzte. Ein Kontenrahmen ist eine systematische Vorlage für Buchhaltungskonten. Aus dieser Vorlage entsteht der individuelle Kontenplan der Praxis: Nicht benötigte Konten werden weggelassen, fehlende Unterkonten werden ergänzt und regelmäßig verwendete Praxisvorgänge werden eindeutig zugeordnet.

Achtung: SKR81 ist nicht mehr der aktuelle DATEV-Standard

DATEV nennt für den Ärzte-SKR81 eine Abkündigung zum 31.12.2016 und verweist als Alternative auf Branchenpakete für Ärzte auf Basis von SKR03/SKR04. Das bedeutet nicht, dass ein alter Kontenplan steuerlich automatisch falsch ist. Für neue Buchhaltungen, Softwarewechsel und Jahresübernahmen sollte aber geprüft werden, ob ein aktueller Ärzte-Kontenrahmen eingesetzt und der alte SKR81 sauber übergeleitet wird.

Welche Alternativen zum SKR81 gibt es für Ärzte?

Für Arztpraxen kommt es zuerst auf die Gewinnermittlungsart und die Rechtsform an. Freiberuflich tätige Ärzte arbeiten häufig mit der Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Kapitalgesellschaften, etwa eine Praxis-GmbH oder ein MVZ in GmbH-Form, sind dagegen regelmäßig bilanzierungspflichtig.

Fall Typischer Kontenrahmen Hinweis für die Praxis
Altbestand mit SKR81 SKR81 historisch Kontenplan prüfen, Mapping dokumentieren und bei Softwarewechsel Umstellung vorbereiten.
Freiberufliche Einzelpraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft mit EÜR Ärzte-Kontenrahmen auf Basis SKR03 oder SKR04 für § 4 Abs. 3 EStG Einnahmen und Ausgaben nach EÜR-Logik auswertbar halten.
Bilanzierende Praxisstruktur, z. B. GmbH-MVZ SKR03/SKR04 oder branchenspezifische Ableitung Bilanz- und GuV-Gliederung, Anlagenbuchhaltung und Abschlusspositionen sauber abstimmen.

Steuer-Tipp: SKR81-Umstieg nicht nur technisch behandeln

Ein Kontenrahmenwechsel ist mehr als eine neue Kontonummernliste. Wichtig sind eine dokumentierte Überleitung, vergleichbare Vorjahreszahlen und klare Buchungsregeln für typische Praxisfälle wie Kassenhonorare, Privatliquidation, Laborleistungen, umsatzsteuerpflichtige Nebenleistungen, Geräteanschaffungen und Personalkosten.

EÜR oder Bilanz: Was gilt für Arztpraxen?

Die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte gehört grundsätzlich zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Wer nicht gesetzlich verpflichtet ist, Bücher zu führen und Abschlüsse zu erstellen, kann den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln.

Anders ist die Lage bei kaufmännisch oder gesellschaftsrechtlich bilanzierungspflichtigen Strukturen. Nach § 238 Abs. 1 HGB muss jeder Kaufmann Bücher führen. Über § 140 AO wirken außersteuerliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten, die für die Besteuerung relevant sind, auch steuerlich.

Praxisbeispiele

  • Einzelpraxis eines niedergelassenen Arztes: häufig EÜR mit Ärzte-Kontenrahmen auf Basis SKR03 oder SKR04.
  • Berufsausübungsgemeinschaft: häufig EÜR, sofern keine besondere Buchführungspflicht eingreift.
  • MVZ-GmbH: regelmäßig Buchführung und Jahresabschluss nach kaufmännischen Grundsätzen.
  • Praxis mit vielen Nebenumsätzen: Umsatzsteuerliche Trennung besonders sorgfältig einrichten.

Wie sollte ein Ärzte-Kontenplan aufgebaut sein?

Ein guter Kontenplan für Ärzte bildet nicht nur Einnahmen und Ausgaben ab. Er unterstützt auch die Auswertung der Praxis: Welche Leistungen sind wirtschaftlich? Welche Kosten steigen? Welche Investitionen sind geplant? Welche Umsätze sind steuerfrei, steuerpflichtig oder besonders zu prüfen?

Typische Kontenbereiche in einer Arztpraxis

  • Einnahmen: Kassenärztliche Honorare, Privatliquidation, Selbstzahlerleistungen, Gutachten, Bescheinigungen.
  • Material und Fremdleistungen: Praxisbedarf, Arznei- und Verbandmittel, Labor, Fremdlabor, Verbrauchsmaterial.
  • Personal: Löhne, Gehälter, Sozialversicherung, Fortbildungen, Reisekosten.
  • Raum und Verwaltung: Miete, Nebenkosten, Telefon, Software, Abrechnungssysteme, Versicherungen.
  • Anlagevermögen: Medizintechnik, Praxis-EDV, Einrichtung, Leasing und Abschreibungen.
  • Finanzkonten: Bank, Kasse, Kreditkarten, Darlehen, private Einlagen und Entnahmen.
  • Steuerkonten: Umsatzsteuerpflichtige Nebenleistungen, Vorsteuer, Lohnsteuer und sonstige Steuerzahlungen.

Achtung / Häufiger Fehler: Steuerfreie und steuerpflichtige Umsätze vermischen

Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin können nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei sein. Nicht jede ärztliche oder praxisnahe Leistung ist jedoch automatisch steuerfrei. Ästhetische Leistungen ohne therapeutisches Ziel, bestimmte Gutachten, Produktverkäufe oder sonstige Nebenleistungen müssen gesondert geprüft und getrennt gebucht werden.

GoBD, Aufbewahrung und E-Rechnung: Was muss die Arztpraxis beachten?

Auch eine Arztpraxis mit EÜR braucht ordentliche und nachvollziehbare Aufzeichnungen. Digitale Buchhaltungsprozesse müssen die GoBD beachten. Das betrifft insbesondere die Nachvollziehbarkeit der Buchungen, die geordnete Belegablage, die Unveränderbarkeit steuerlich relevanter Daten und den Datenzugriff bei einer Außenprüfung.

Für steuerlich relevante Unterlagen gelten die Aufbewahrungspflichten des § 147 AO. Nach aktueller Gesetzesfassung sind u. a. Bücher und Aufzeichnungen sowie bestimmte weitere Unterlagen zehn Jahre, Buchungsbelege acht Jahre und sonstige aufbewahrungspflichtige Unterlagen sechs Jahre aufzubewahren.

Seit dem 01.01.2025 müssen inländische Unternehmer grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Für die Ausstellung von E-Rechnungen im inländischen B2B-Bereich gelten Übergangsregelungen; nach Ablauf der Übergangsfristen wird die E-Rechnung regelmäßig verpflichtend. Für Arztpraxen ist das vor allem bei Lieferantenrechnungen, Kooperationen, Gutachtenleistungen oder anderen B2B-Umsätzen wichtig.

Checkliste für die Praxisbuchhaltung

  1. Kontenrahmen prüfen: SKR81 nur als Altbestand behandeln; Zielkontenrahmen festlegen.
  2. Gewinnermittlung klären: EÜR oder Bilanz anhand Rechtsform und Pflichten prüfen.
  3. Umsatzarten trennen: Heilbehandlung, Privatleistungen, Gutachten und Nebenumsätze getrennt auswerten.
  4. Belegprozess festlegen: Eingangsrechnungen, Kassenbelege, Kontoauszüge und E-Rechnungen nachvollziehbar archivieren.
  5. Mapping dokumentieren: Bei Umstellung vom SKR81 auf SKR03/SKR04 Kontenüberleitung schriftlich festhalten.
  6. Software abstimmen: DATEV-Export, Buchhaltungssoftware und Steuerberater-Kanzlei vor dem Wechsel synchronisieren.
  7. Jahresauswertung testen: EÜR, BWA, Umsatzsteuer-Auswertung und Anlagenverzeichnis vor Jahresende prüfen.

Praxisbeispiel: Umstellung einer Arztpraxis vom SKR81

Eine hausärztliche Einzelpraxis nutzt seit Jahren einen alten SKR81-Kontenplan. Beim Wechsel der Buchhaltungssoftware soll die Praxis auf einen aktuellen Ärzte-Kontenrahmen auf Basis SKR03 für die EÜR umstellen.

Sinnvoll ist in diesem Fall ein dreistufiges Vorgehen: Zuerst werden die bisher bebuchten SKR81-Konten ausgewertet. Danach wird jedes relevante Konto einem neuen Konto zugeordnet. Abschließend werden wiederkehrende Buchungsregeln erstellt, etwa für KV-Honorare, Privatliquidation, Laborrechnungen, Praxisbedarf, Geräteanschaffungen, Kasse und Bank.

Der Vorteil: Die Praxis behält vergleichbare Auswertungen, kann ihre EÜR strukturiert erstellen und reduziert Fehler bei umsatzsteuerlich sensiblen Nebenleistungen.

FAQ zum Kontenrahmen SKR81 für Ärzte

Ist der SKR81 für Ärzte noch aktuell?

Nein, als DATEV-Standard ist der Ärzte-SKR81 abgekündigt. Für Altbestände kann er noch eine Rolle spielen. Für neue Buchhaltungen oder Softwarewechsel sollten aktuelle Ärzte-Kontenrahmen auf Basis SKR03 oder SKR04 geprüft werden.

Darf eine Arztpraxis den alten SKR81 weiter auswerten?

Ein Kontenrahmen ist kein Gesetz. Entscheidend ist, dass die Aufzeichnungen vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und nachvollziehbar sind. Technisch und organisatorisch kann ein Wechsel dennoch sinnvoll oder erforderlich sein, insbesondere bei DATEV-gestützten Prozessen.

Welcher Kontenrahmen passt für eine freiberufliche Arztpraxis?

Häufig passt ein Ärzte-Kontenrahmen auf Basis SKR03 oder SKR04 für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG. Die konkrete Auswahl sollte mit dem Steuerberater und der verwendeten Buchhaltungssoftware abgestimmt werden.

Müssen Ärzte bilanzieren?

Freiberuflich tätige Ärzte können ihren Gewinn häufig per EÜR ermitteln. Bei Kapitalgesellschaften, kaufmännischen Strukturen oder besonderen gesetzlichen Pflichten kann dagegen eine Buchführungs- und Bilanzierungspflicht bestehen.

Sind ärztliche Leistungen immer umsatzsteuerfrei?

Nein. Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin können nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei sein. Andere Leistungen, etwa bestimmte Gutachten, ästhetische Leistungen ohne therapeutisches Ziel oder Produktverkäufe, müssen gesondert geprüft werden.

Was ist beim Umstieg vom SKR81 zu dokumentieren?

Dokumentiert werden sollten der alte Kontenplan, der neue Zielkontenplan, die Kontenüberleitung, Buchungsregeln, Sonderfälle und der Zeitpunkt der Umstellung. So bleiben Vorjahresvergleiche und steuerliche Auswertungen nachvollziehbar.

Welche Rolle spielt die E-Rechnung für Arztpraxen?

Seit dem 01.01.2025 müssen inländische Unternehmer grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können. Für Arztpraxen betrifft das vor allem Lieferantenrechnungen und B2B-Leistungen. Ausgangsrechnungen an Privatpatienten sind davon nicht in gleicher Weise betroffen wie inländische B2B-Umsätze.

Tipp: Mit der Seite Buchhaltung-lernen.com können Sie Buchhaltung selbst online lernen.

Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.

Änderungsübersicht

  • SKR81 fachlich aktualisiert: Hinweis auf DATEV-Abkündigung zum 31.12.2016 ergänzt.
  • Aktuelle Alternativen für Ärzte auf Basis SKR03/SKR04 eingeordnet.
  • Unterscheidung zwischen freiberuflicher Arztpraxis mit EÜR und bilanzierungspflichtigen Strukturen ergänzt.
  • Umsatzsteuerliche Trennung ärztlicher und nichtärztlicher bzw. nicht heilbehandelnder Leistungen ergänzt.
  • GoBD, Aufbewahrungsfristen und E-Rechnungspflicht ab 2025 eingearbeitet.
  • SEO-Struktur optimiert: Meta-Titel, Meta-Description, klare H2-Fragen, FAQ, interne Links, Alt-Text.
  • FAQPage-JSON-LD und barrierefreie Inline-SVG-Infografik ergänzt.

Quellenverzeichnis

  • DATEV Magazin, „Abkündigung von Kontenrahmen“, Hinweis: Ärzte SKR81 abgekündigt zum 31.12.2016; empfohlene Alternative: Branchenpaket Ärzte SKR03/04; abgerufen am 28.07.2026.
  • DATEV, „Kontenrahmen Ärzte (Basis SKR03) § 4 Absatz 3 EStG“, Stand Januar 2026; abgerufen am 28.07.2026.
  • DATEV, „Die DATEV Standard-Kontenrahmen“, Informationen zu SKR03, SKR04 und branchenspezifischen Kontenrahmen; abgerufen am 28.07.2026.
  • § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, Einkünfte aus selbständiger Arbeit, selbständige Berufstätigkeit der Ärzte; Rechtsstand 28.07.2026.
  • § 4 Abs. 3 EStG, Einnahmenüberschussrechnung; Rechtsstand 28.07.2026.
  • § 140 AO, Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach anderen Gesetzen; Rechtsstand 28.07.2026.
  • § 147 AO, Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen; Rechtsstand 28.07.2026.
  • § 238 HGB, Buchführungspflicht des Kaufmanns; Rechtsstand 28.07.2026.
  • § 4 Nr. 14 UStG, Steuerbefreiung für Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin; Rechtsstand 28.07.2026.
  • § 14 UStG, Ausstellung von Rechnungen und elektronische Rechnung; Rechtsstand 28.07.2026.
  • BMF, GoBD: BMF-Schreiben vom 28.11.2019, IV A 4 - S 0316/19/10003 :001, BStBl I 2019 S. 1269, geändert u. a. durch BMF-Schreiben vom 11.03.2024 und 14.07.2025.
  • BMF, FAQ zur obligatorischen E-Rechnung zum 01.01.2025, Stand laut BMF-Seite 2026; abgerufen am 28.07.2026.


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