Arbeitnehmer, Arbeitgeber & Steuererklärung

Elektronische Lohnsteuerbescheinigung: Wo Sie sie bekommen, bis wann der Arbeitgeber sie ausstellen muss und was bei Fehlern gilt

Die Lohnsteuerbescheinigung ist eines der wichtigsten Dokumente für die Einkommensteuererklärung. Sie zeigt, welchen Bruttoarbeitslohn Sie erhalten haben und welche Beträge der Arbeitgeber für Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherung einbehalten oder bescheinigt hat. Arbeitgeber müssen die elektronische Lohnsteuerbescheinigung grundsätzlich nach Abschluss des Lohnkontos elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln und Arbeitnehmern als Ausdruck oder elektronisch bereitstellen.

Das Wichtigste zur Lohnsteuerbescheinigung auf einen Blick

  • Wer stellt sie aus? Ihr Arbeitgeber oder ein beauftragter Dritter, zum Beispiel die Lohnbuchhaltung oder der Steuerberater des Arbeitgebers.
  • Bis wann? Nach Jahresende grundsätzlich bis zum letzten Tag des Monats Februar des Folgejahres. Für das Kalenderjahr 2025 also bis zum 28. Februar 2026.
  • Bei Austritt während des Jahres: Die Bescheinigung wird nach Beendigung des Dienstverhältnisses erstellt.
  • Für die Steuererklärung: Die Daten werden elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt und können in vielen Steuerprogrammen vorausgefüllt abgerufen werden.
  • Minijob: Bei pauschal versteuertem Minijob wird regelmäßig keine elektronische Lohnsteuerbescheinigung erstellt.
  • Fehler: Prüfen Sie die Bescheinigung sofort. Korrekturen muss grundsätzlich der Arbeitgeber veranlassen.
  • Aufbewahrung: Bewahren Sie Lohnsteuerbescheinigungen dauerhaft auf, mindestens aber bis alle Steuerbescheide und wichtige Renten- oder Sozialversicherungsfragen geklärt sind.

Steuererstattung mit der Lohnsteuerbescheinigung berechnen

Die Lohnsteuerbescheinigung liefert viele Daten, die Sie für Ihre Steuererklärung benötigen. Mit dem folgenden Rechner können Sie überschlägig prüfen, ob sich eine Einkommensteuererstattung ergibt.

Rechner Steuerertattung

Sind Sie verheiratet?
Steuerpflichtige(r)   Ehepartner(in)
Jahresbruttolohn
Fahrtkosten: Einfache Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte
Häusliches Arbeitszimmer
Doppelte Haushaltsführung
sonstige Werbungskosten
(Fortbildung, Arbeitsmittel etc.)
Kinder
Kinderbetreuungskosten
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Spenden
Außergewöhnliche Belastungen
Kirchensteuer
1) Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen.
2) Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt.
3) Das Vorliegen eines eigenen Hausstandes setzt das Innehaben einer Wohnung sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus.
4) Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung können im Inland die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, höchstens 1.000 Euro im Monat.
5) Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstätte zum Ort des eigenen Hausstandes und zurück (Familienheimfahrt) können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich abgezogen werden.
6) Zur Abgeltung der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstandes und dem Ort der ersten Tätigkeitsstätte anzusetzen.
7) Nummer 4 Satz 3 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.
8) Aufwendungen für Familienheimfahrten mit einem dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart überlassenen Kraftfahrzeug werden nicht berücksichtigt.

Was ist die Lohnsteuerbescheinigung?

Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung fasst die lohnsteuerlichen Daten eines Kalenderjahres oder eines beendeten Dienstverhältnisses zusammen. Sie ersetzt nicht den Lohnzettel, sondern dokumentiert die Jahreswerte, die an die Finanzverwaltung übermittelt wurden.

Definition in einfacher Sprache

Die Lohnsteuerbescheinigung ist die Jahresübersicht Ihres Arbeitgebers für das Finanzamt. Sie zeigt, wie viel Arbeitslohn Sie bekommen haben und welche Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bereits abgezogen wurden.

Die frühere papiergebundene Lohnsteuerkarte wurde durch das elektronische Verfahren abgelöst. Für den laufenden Lohnsteuerabzug nutzt der Arbeitgeber heute die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale, kurz ELStAM. Die Lohnsteuerbescheinigung dokumentiert anschließend die tatsächlich bescheinigten Jahresdaten.

Wann kommt die Lohnsteuerbescheinigung?

Arbeitgeber müssen nach Beendigung des Dienstverhältnisses oder am Ende des Kalenderjahres das Lohnkonto abschließen. Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung ist grundsätzlich bis zum letzten Tag des Monats Februar des Folgejahres an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Arbeitnehmer erhalten einen Ausdruck oder eine elektronische Bereitstellung.

Fall Zeitpunkt Praxis-Hinweis
Kalenderjahr 2025 regelmäßig bis 28. Februar 2026 Die Bescheinigung wird für die Steuererklärung 2025 benötigt.
Kalenderjahr 2026 regelmäßig bis Ende Februar 2027 Das Muster für den Ausdruck 2026 wurde amtlich bekannt gemacht.
Job endet während des Jahres nach Beendigung des Dienstverhältnisses Bei späteren Nachzahlungen kann eine Korrektur erforderlich sein.
Mehrere Arbeitgeber je Arbeitgeber gesondert Für die Steuererklärung brauchen Sie alle Bescheinigungen.

Praxis-Tipp

Beginnen Sie mit der Steuererklärung erst, wenn alle Lohnsteuerbescheinigungen des Jahres vollständig vorliegen. Bei mehreren Jobs, Arbeitgeberwechsel, Betriebsrente oder Nebentätigkeit fehlt sonst schnell ein Datensatz.

Welche Angaben stehen auf der Lohnsteuerbescheinigung?

Die Lohnsteuerbescheinigung folgt einem amtlichen Muster. Der Ausdruck kann optisch leicht abweichen, muss aber die Angaben in der vorgeschriebenen Reihenfolge und Struktur enthalten.

Typische Angaben

  • Name, Anschrift und steuerliche Identifikationsnummer des Arbeitnehmers,
  • Arbeitgeberdaten und Zeitraum des Dienstverhältnisses,
  • Bruttoarbeitslohn, steuerpflichtige und steuerfreie Bestandteile,
  • einbehaltene Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer,
  • Steuerklasse, Kinderfreibeträge und Kirchensteuermerkmal,
  • Versorgungsbezüge und gegebenenfalls Beginn des Versorgungsbezugs,
  • steuerfreie Arbeitgeberleistungen, etwa für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte,
  • pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen, soweit sie anzurechnen sind,
  • Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile zur Rentenversicherung,
  • Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung,
  • Großbuchstaben und besondere Kennzeichen, zum Beispiel für Mahlzeiten, Sammelbeförderung oder Unterbrechungen.

Was hat sich beim Muster 2026 geändert?

Für das Kalenderjahr 2026 wurde ein neues Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung veröffentlicht. Bei den vom Arbeitgeber berücksichtigten Lohnsteuerabzugsmerkmalen werden die Beiträge zur Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung bescheinigt. Die bisherige Bescheinigung des im Lohnsteuerabzug berücksichtigten Teilbetrags der Vorsorgepauschale für private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung entfällt.

Wofür braucht man die Lohnsteuerbescheinigung in der Steuererklärung?

Die Lohnsteuerbescheinigung ist die Grundlage für die Anlage N beziehungsweise den Arbeitnehmerbereich der Einkommensteuererklärung. Das Finanzamt erhält die Daten elektronisch. Viele Steuerprogramme können die Daten über den Belegabruf übernehmen. Trotzdem sollten Sie die Werte prüfen, denn die elektronischen Daten können fehlerhaft oder unvollständig sein.

Diese Angaben sind besonders wichtig

  • Bruttoarbeitslohn,
  • einbehaltene Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer,
  • Sozialversicherungsbeiträge als Vorsorgeaufwendungen,
  • steuerfreie Lohnersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt,
  • steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrtkosten,
  • Angaben zu Versorgungsbezügen und Betriebsrenten,
  • Bescheinigungszeitraum bei Arbeitgeberwechsel.

Mehr zur Steuererklärung finden Sie hier: Einkommensteuererklärung.

Pflichten des Arbeitgebers nach § 41b EStG

Der Arbeitgeber muss das Lohnkonto abschließen und die Lohnsteuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Anschließend muss er dem Arbeitnehmer die Bescheinigung als Ausdruck aushändigen oder elektronisch bereitstellen.

Arbeitgeber müssen insbesondere

  • das Lohnkonto nach Jahresende oder bei Ende des Dienstverhältnisses abschließen,
  • die elektronische Lohnsteuerbescheinigung fristgerecht übermitteln,
  • das Verarbeitungsprotokoll der Finanzverwaltung prüfen,
  • dem Arbeitnehmer einen Ausdruck oder eine elektronische Bereitstellung ermöglichen,
  • unzutreffende Daten bei Bedarf korrigieren oder stornieren,
  • den Arbeitnehmer über Korrekturen informieren,
  • Besonderheiten bei Minijob, Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Betriebsrente und Auslandsfällen beachten.

ELStAM, IdNr. und Lohnsteuerabzug

Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale bestimmen den laufenden Lohnsteuerabzug. Dazu gehören insbesondere Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal und Freibeträge. Der Arbeitgeber ist an die abgerufenen ELStAM gebunden. Sind sie falsch, muss der Arbeitnehmer regelmäßig eine Korrektur beim Finanzamt veranlassen.

Typische ELStAM-Probleme

  • falsche Steuerklasse nach Heirat, Trennung oder Scheidung,
  • Kirchensteuermerkmal falsch oder nicht aktualisiert,
  • Kinderfreibeträge nicht oder nicht korrekt berücksichtigt,
  • Freibetrag aus Lohnsteuerermäßigung fehlt,
  • Arbeitgeber rechnet wegen fehlender Daten nach Steuerklasse VI ab,
  • steuerliche Identifikationsnummer fehlt oder wurde falsch übermittelt.

Mehr dazu: Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM.

Minijob: Wann gibt es keine Lohnsteuerbescheinigung?

Bei einem Minijob ist entscheidend, wie der Arbeitslohn versteuert wurde. Wird der Minijob mit der einheitlichen Pauschsteuer nach § 40a EStG besteuert, wird regelmäßig keine elektronische Lohnsteuerbescheinigung an die Finanzverwaltung übermittelt und auch keine Lohnsteuerbescheinigung an den Arbeitnehmer ausgehändigt.

Übersicht

Besteuerung des Minijobs Lohnsteuerbescheinigung? Steuererklärung
2 % Pauschsteuer regelmäßig nein Arbeitslohn muss regelmäßig nicht angegeben werden.
20 % Pauschsteuer regelmäßig nein Arbeitslohn bleibt regelmäßig abgegolten besteuert.
individuelle Besteuerung nach ELStAM ja Arbeitslohn gehört in die Einkommensteuererklärung.

Der alte Begriff „450-Euro-Job“ ist veraltet. Die Minijob-Grenze ist inzwischen dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Mehr dazu: Minijob-Rechner.

Krankengeld, Kurzarbeitergeld und Unterbrechungen

Auch wenn im gesamten Kalenderjahr kein laufender Arbeitslohn gezahlt wurde, kann eine Lohnsteuerbescheinigung erforderlich sein, wenn das Dienstverhältnis bestand. Das betrifft zum Beispiel längere Krankheit, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Kurzarbeitergeld oder andere Unterbrechungen.

Wichtige Punkte

  • Arbeitgeberzuschüsse zum Krankengeld oder Mutterschaftsgeld können zu bescheinigen sein.
  • Unterbrechungszeiträume können über die Anzahl „U“ relevant sein.
  • Krankengeld selbst wird nicht vom Arbeitgeber als Arbeitslohn gezahlt, kann aber im Rahmen des Progressionsvorbehalts eine Steuererklärungspflicht auslösen.
  • Kurzarbeitergeld und bestimmte Entschädigungen sind in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen und können ebenfalls zur Abgabepflicht führen.

Steuererklärungspflicht möglich

Lohnersatzleistungen wie Krankengeld oder Kurzarbeitergeld sind häufig steuerfrei, erhöhen aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf andere Einkünfte. Ab bestimmten Beträgen kann deshalb eine Einkommensteuererklärung verpflichtend sein.

Arbeitnehmer im Ausland und Betriebsrenten

Auch bei Arbeitnehmern oder Betriebsrentnern mit Wohnsitz im Ausland kann eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung erforderlich sein. Das gilt insbesondere, wenn inländischer Arbeitslohn, Betriebsrenten oder vergleichbare Versorgungsbezüge dem deutschen Lohnsteuerabzug unterliegen oder eine Freistellung nach Doppelbesteuerungsabkommen geprüft wird.

Typische Fälle

  • Betriebsrente aus Deutschland bei Wohnsitz im Ausland,
  • beschränkte Steuerpflicht in Deutschland,
  • Freistellungsbescheinigung des Betriebsstättenfinanzamts,
  • Arbeitgeber mit deutschem Lohnkonto trotz ausländischem Wohnsitz,
  • Wechsel zwischen inländischer und ausländischer Steuerpflicht im Jahr.

Bei grenzüberschreitenden Fällen sollten Lohnsteuerbescheinigung, Doppelbesteuerungsabkommen und Steuererklärung im Wohnsitzstaat aufeinander abgestimmt werden.

Lohnsteuerbescheinigung verloren oder nicht erhalten: Was tun?

Wenn Sie die Lohnsteuerbescheinigung nicht erhalten haben oder der Ausdruck verloren gegangen ist, wenden Sie sich zuerst an den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber kann Ihnen den Ausdruck erneut bereitstellen. Die an die Finanzverwaltung übermittelten Daten stehen häufig zusätzlich über den Belegabruf der Steuerverwaltung oder über Steuersoftware bereit.

Schritt für Schritt

  1. Beim Arbeitgeber oder der Lohnbuchhaltung nachfragen.
  2. Elektronisches Mitarbeiterportal prüfen, falls vorhanden.
  3. Belegabruf beziehungsweise vorausgefüllte Steuererklärung nutzen.
  4. Bei ehemaligem Arbeitgeber schriftlich ein Duplikat anfordern.
  5. Wenn der Arbeitgeber nicht reagiert, das zuständige Finanzamt kontaktieren.

Nicht einfach schätzen

Tragen Sie Werte aus der Lohnsteuerbescheinigung nicht ungeprüft nach Erinnerung ein. Stimmen Bruttoarbeitslohn, Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge nicht mit den elektronischen Daten überein, kann es zu Rückfragen oder falschen Steuerbescheiden kommen.

Falsche Lohnsteuerbescheinigung korrigieren

Fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigungen sollten schnell korrigiert werden. Der Arbeitnehmer kann die elektronische Bescheinigung nicht selbst ändern. Zuständig ist grundsätzlich der Arbeitgeber, der die Daten übermittelt hat.

Typische Fehler

  • falscher Bruttoarbeitslohn,
  • falsche Steuerklasse oder fehlerhafte ELStAM-Daten,
  • fehlende oder falsche Kirchensteuer,
  • Sozialversicherungsbeiträge unvollständig oder falsch zugeordnet,
  • Kurzarbeitergeld, Mutterschaftsgeld oder Krankengeldzuschüsse falsch bescheinigt,
  • steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse oder Jobticket-Leistungen fehlen,
  • Doppelbescheinigung bei Arbeitgeberwechsel oder Systemumstellung,
  • Nachzahlung wurde dem falschen Jahr zugeordnet.

Korrektur und Stornierung

Stellt der Arbeitgeber nach Übermittlung einen Fehler fest, kann je nach Fall eine korrigierte elektronische Lohnsteuerbescheinigung oder eine Stornierung mit Neuübermittlung erforderlich sein. Arbeitnehmer sollten sich die korrigierte Fassung erneut aushändigen oder elektronisch bereitstellen lassen.

Praxistipp

Vergleichen Sie die Bescheinigung mit der Dezemberabrechnung, den Jahreslohnkontowerten und Ihren tatsächlichen Zahlungen. Bei Abweichungen sollten Sie den Arbeitgeber schriftlich um Prüfung bitten und die Antwort für die Steuerakte aufbewahren.

Wie lange muss man die Lohnsteuerbescheinigung aufbewahren?

Arbeitnehmer haben für private Steuerunterlagen nicht dieselben Aufbewahrungspflichten wie Unternehmer. Trotzdem ist es sinnvoll, Lohnsteuerbescheinigungen langfristig aufzubewahren. Sie können später für Steuerfragen, Rentenklärung, Elterngeld, Kreditanträge, Auslandsnachweise oder sozialversicherungsrechtliche Prüfungen hilfreich sein.

Empfehlung

  • mindestens bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids aufbewahren,
  • bei laufenden Einsprüchen oder Außenprüfungen länger aufbewahren,
  • bei Renten- oder Sozialversicherungsfragen dauerhaft aufbewahren,
  • bei Auslandsbezug und Betriebsrente besonders sorgfältig archivieren.

Checkliste für Arbeitnehmer

  • Haben Sie alle Lohnsteuerbescheinigungen des Jahres erhalten?
  • Stimmen Name, Steuer-ID, Zeitraum und Arbeitgeberdaten?
  • Passt der Bruttoarbeitslohn zur letzten Lohnabrechnung?
  • Sind Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer plausibel?
  • Sind Sozialversicherungsbeiträge vollständig ausgewiesen?
  • Sind Lohnersatzleistungen, Kurzarbeitergeld oder Unterbrechungen korrekt bescheinigt?
  • Wurden steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse oder Jobtickets richtig eingetragen?
  • Haben Sie die Bescheinigung in der Steuererklärung mit den elektronischen Daten abgeglichen?

Checkliste für Arbeitgeber

  • Lohnkonten nach Jahresende oder Austritt abschließen.
  • Amtliches Muster und Datensatzbeschreibung für das jeweilige Kalenderjahr verwenden.
  • IdNr., ELStAM und Bescheinigungszeitraum prüfen.
  • Besonderheiten bei Versorgungsbezügen, Kurzarbeit, Krankheit, Firmenwagen, Fahrtkostenzuschüssen und Mahlzeiten berücksichtigen.
  • Pauschal besteuerte Minijobs von individuell besteuerten Beschäftigungen trennen.
  • Elektronische Übermittlung authentifiziert vornehmen.
  • Verarbeitungsprotokoll abrufen und prüfen.
  • Ausdruck oder elektronische Bereitstellung für Arbeitnehmer sicherstellen.
  • Korrekturen, Stornierungen und Arbeitnehmerinformationen dokumentieren.

Lohnsteuerbescheinigung prüfen und Steuererstattung sichern

Fehler in der Lohnsteuerbescheinigung können zu einer falschen Steuererstattung, einer Nachzahlung oder Rückfragen des Finanzamts führen. Wir prüfen Ihre Bescheinigung, gleichen die Werte mit der Steuererklärung ab und unterstützen bei Korrekturen gegenüber Arbeitgeber und Finanzamt.

Jetzt Steuererklärung prüfen lassen

FAQ: Häufige Fragen zur elektronischen Lohnsteuerbescheinigung

Wo bekomme ich meine Lohnsteuerbescheinigung?

Sie erhalten die Lohnsteuerbescheinigung von Ihrem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber kann auch einen Dritten, etwa einen Steuerberater oder Lohnabrechnungsdienstleister, mit der Bereitstellung beauftragen.

Bis wann muss der Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung übermitteln?

Grundsätzlich muss die elektronische Lohnsteuerbescheinigung nach Jahresende bis zum letzten Tag des Monats Februar des Folgejahres übermittelt werden. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses wird das Lohnkonto bereits vorher abgeschlossen.

Muss ich die Lohnsteuerbescheinigung beim Finanzamt einreichen?

In der Regel nein. Die Daten werden elektronisch übermittelt. Sie sollten die Bescheinigung aber für Ihre Unterlagen aufbewahren und die Werte in der Steuererklärung prüfen.

Was tun, wenn die Lohnsteuerbescheinigung fehlt?

Wenden Sie sich zuerst an den Arbeitgeber oder die Lohnbuchhaltung. Zusätzlich können elektronisch übermittelte Daten häufig über den Belegabruf der Steuerverwaltung in die Steuererklärung übernommen werden.

Was tun, wenn die Lohnsteuerbescheinigung falsch ist?

Bitten Sie den Arbeitgeber um Prüfung und Korrektur. Arbeitnehmer können die elektronisch übermittelten Arbeitgeberdaten nicht selbst korrigieren.

Bekommen Minijobber eine Lohnsteuerbescheinigung?

Bei pauschal versteuerten Minijobs regelmäßig nicht. Wird der Minijob dagegen individuell nach ELStAM besteuert, muss der Arbeitgeber eine Lohnsteuerbescheinigung übermitteln und bereitstellen.

Gibt es eine Lohnsteuerbescheinigung bei Krankengeld?

Ja, wenn ein Dienstverhältnis bestand. Arbeitgeberzuschüsse, Unterbrechungszeiträume und bestimmte steuerfreie Leistungen können zu bescheinigen sein. Das Krankengeld selbst wird von der Krankenkasse gezahlt und kann den Progressionsvorbehalt auslösen.

Wie lange sollte ich die Lohnsteuerbescheinigung aufbewahren?

Bewahren Sie sie mindestens bis zum endgültigen Abschluss des Steuerfalls auf. Praktisch ist eine langfristige Aufbewahrung sinnvoll, insbesondere für Rentenklärung, Nachweise und spätere Rückfragen.

Rechtsgrundlagen und Orientierung

  • § 41 EStG – Lohnkonto
  • § 41b EStG – Abschluss des Lohnsteuerabzugs und Lohnsteuerbescheinigung
  • § 41c EStG – Änderung des Lohnsteuerabzugs
  • § 39e EStG – elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale
  • § 40a EStG – Pauschalierung der Lohnsteuer bei geringfügiger Beschäftigung
  • Amtliches Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2026
  • Lohnsteuer-Richtlinien und Lohnsteuer-Hinweise zu § 41b EStG

Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


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