Steuererklärung selbst erstellen – Anleitung, Formulare & Rechner vom Steuerberater.
Eine Steuererklärung selbst zu erstellen ist nicht unmöglich – vorausgesetzt, Sie bereiten sich gut vor, wählen das passende Tool und kennen die typischen Stolperfallen. Für Arbeitnehmer, Studierende, Rentner und viele Vermieter ist das gut machbar. Bei Selbstständigen ist es ebenfalls möglich, die Anforderungen sind jedoch höher (EÜR, ggf. USt/GewSt), und die Abgabe erfolgt grundsätzlich elektronisch.
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Rechner Steuerertattung
1. Steuerformulare – welche Anlagen brauchen Sie wirklich?
Die Grundlage jeder Einkommensteuererklärung ist der Hauptvordruck (ESt 1A), der persönliche Daten und die Veranlagungsart enthält. Je nach Lebenssituation kommen spezifische Anlagen hinzu:
- Arbeitnehmer: Anlage N (Lohn/Gehalt)
- Vorsorge: Anlage Vorsorgeaufwand (KV, PV, RV, Haftpflicht)
- Familie: Anlage Kind
- Vermieter: Anlage V (Vermietung und Verpachtung)
- Rentner: Anlage R
- Selbstständige & Gewerbe: Anlage S (Freiberufler), Anlage G (Gewerbe) und Anlage EÜR
Über ELSTER finden Sie alle amtlichen Steuerformulare und Ausfüllhilfen. Papierformulare werden heute kaum noch verschickt, können aber bei Bedarf heruntergeladen oder bestellt werden.
2. Steuererklärung selber machen – Programm, ELSTER oder App?
Welcher Weg für Sie der beste ist, hängt von der Komplexität Ihres Falls ab:
| Option | Vorteile | Nachteile |
|---|---|---|
| Mein ELSTER (kostenlos) | Amtlich, direkt, kostenlos | Kaum Steuersparhilfen, eher für Fortgeschrittene |
| Steuersoftware (Desktop/Web) | Interviewmodus, Plausibilitätsprüfung, Bescheidvergleich | Kostenpflichtige Lizenz |
| Steuer-Apps | Einfach (Chat-Stil), Beleg-Upload, mobile Nutzung | Für komplexe Fälle meist nicht geeignet |
Empfehlung: Finanztip nennt u. a. WISO Steuer, Taxfix, Smartsteuer oder Steuerbot als zuverlässige Lösungen. WISO Steuer wurde zudem von COMPUTER BILD als Testsieger ausgezeichnet. Hier finden Sie weitere Infos zu den Steuerprogrammen.
3. Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Steuererklärung
- Fristen klären: Die allgemeine Abgabefrist ist in § 149 AO geregelt. Für das Steuerjahr 2025 endet sie bei selbst erstellter Pflichtabgabe am 31. Juli 2026.
- Unterlagen sammeln: Lohnsteuerbescheinigung, Versicherungsnachweise, Spendenquittungen und Handwerkerrechnungen bereithalten.
- Abzüge erfassen: Berücksichtigen Sie Werbungskosten (§ 9 EStG), Sonderausgaben (§ 10 EStG) und außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG).
- Elektronisch übermitteln: Senden Sie Ihre Daten über ELSTER oder eine Steuersoftware. Belege müssen dank des Belegvorhalteprinzips meist nicht mitgeschickt, aber für Rückfragen bereitgehalten werden.
4. Besonderheiten für Selbstständige (Freiberufler & Gewerbetreibende)
Bei Gewinneinkünften ist die elektronische Übermittlung der Steuererklärung und der EÜR gesetzlich vorgeschrieben (§ 25 Abs. 4 EStG, § 60 Abs. 4 EStDV). Achten Sie auf ein sauberes Rechnungs- und Belegmanagement gemäß § 147 AO und § 14 UStG.
5. Steuererklärung selber berechnen – das Prinzip verstehen
Sie müssen den Einkommensteuertarif nicht selbst berechnen, sollten aber das Grundprinzip kennen: Zuerst werden die Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten (§ 2 EStG) ermittelt. Nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen ergibt sich das zu versteuernde Einkommen. Darauf wird der Einkommensteuertarif (§ 32a EStG) angewendet.
Rechtsgrundlagen zum Thema: Steuererklärung
EStGEStG § 4g Bildung eines Ausgleichspostens bei Entnahme nach § 4 Absatz 1 Satz 3
EStG § 6 Bewertung
EStG § 10
EStG § 13a Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen
EStG § 16 Veräußerung des Betriebs
EStG § 25 Veranlagungszeitraum, Steuererklärungspflicht
EStG § 26 Veranlagung von Ehegatten
EStG § 32d Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen
EStG § 33a Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen
EStG § 41a Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer
EStG § 46 Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
EStG § 51a Festsetzung und Erhebung von Zuschlagsteuern
EStG § 52b Übergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
EStR
EStR R 4.4 Bilanzberichtigung und Bilanzänderung
EStR R 34c. Anrechnung und Abzug ausländischer Steuern
EStDV 56 60 65
KStG 8d 14 31
UStG
UStG § 18 Besteuerungsverfahren
UStG § 18b Gesonderte Erklärung innergemeinschaftlicher Lieferungen und bestimmter sonstiger Leistungen im Besteuerungsverfahren
UStG § 18h Verfahren der Abgabe der Umsatzsteuererklärung für einen anderen Mitgliedstaat
UStG § 22b Rechte und Pflichten des Fiskalvertreters
AO
AO § 33 Steuerpflichtiger
AO § 91 Anhörung Beteiligter
AO § 138a Länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen
AO § 149 Abgabe der Steuererklärungen
AO § 150 Form und Inhalt der Steuererklärungen
AO § 151 Aufnahme der Steuererklärung an Amtsstelle
AO § 152 Verspätungszuschlag
AO § 155 Steuerfestsetzung
AO § 170 Beginn der Festsetzungsfrist
AO § 173a Schreib- oder Rechenfehler bei Erstellung einer Steuererklärung
AO § 176 Vertrauensschutz bei der Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden
AO § 181 Verfahrensvorschriften für die gesonderte Feststellung, Feststellungsfrist, Erklärungspflicht
AO § 269 Antrag
AO § 33 Steuerpflichtiger
AO § 91 Anhörung Beteiligter
AO § 138a Länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen
AO § 149 Abgabe der Steuererklärungen
AO § 150 Form und Inhalt der Steuererklärungen
AO § 151 Aufnahme der Steuererklärung an Amtsstelle
AO § 152 Verspätungszuschlag
AO § 155 Steuerfestsetzung
AO § 170 Beginn der Festsetzungsfrist
AO § 173a Schreib- oder Rechenfehler bei Erstellung einer Steuererklärung
AO § 176 Vertrauensschutz bei der Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden
AO § 181 Verfahrensvorschriften für die gesonderte Feststellung, Feststellungsfrist, Erklärungspflicht
AO § 269 Antrag
UStAE
UStAE 3a.2. Ort der sonstigen Leistung bei Leistungen an Unternehmer und diesen gleichgestellte juristische Personen
UStAE 3a.16. Besteuerungsverfahren bei sonstigen Leistungen
UStAE 3d.1. Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs
UStAE 4.16.5. Weitere Betreuungs- und/oder Pflegeeinrichtungen
UStAE 6a.1. Innergemeinschaftliche Lieferungen
UStAE 13b.15. Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers
UStAE 13b.16. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und allgemeines Besteuerungsverfahren
UStAE 15.2c. Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen
UStAE 15.10. Vorsteuerabzug ohne gesonderten Steuerausweis in einer Rechnung
UStAE 16.3. Fahrzeugeinzelbesteuerung
UStAE 18.1. Verfahren bei der Besteuerung nach § 18 Abs. 1 bis 4 UStG
UStAE 18.6. Abgabe der Voranmeldungen in Sonderfällen
UStAE 18.7a. Besteuerungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die ausschließlich sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 5 UStG erbringen
UStAE 18.7b. Besteuerungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 5 UStG im Inland erbringen
UStAE 18.8. Verfahren bei der Beförderungseinzelbesteuerung
UStAE 18.9. Verfahren bei der Fahrzeugeinzelbesteuerung
UStAE 18.15. Vorsteuer-Vergütungsverfahren und allgemeines Besteuerungsverfahren
UStAE 18.17. Umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen durchführen
UStAE 18a.1. Abgabe der Zusammenfassenden Meldung
UStAE 18f.1. Sicherheitsleistung
UStAE 18h.1. Besteuerungsverfahren für im Inland ansässige Unternehmer, die sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 5 UStG im übrigen Gemeinschaftsgebiet erbringen
UStAE 19.2. Verzicht auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG
UStAE 22.3. Aufzeichnungspflichten bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und innergemeinschaftlichen Erwerben
UStAE 24.6. Vereinfachungsregelung für bestimmte Umsätze von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
UStAE 25b.1. Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte
UStAE 25d.1. Haftung für die schuldhaft nicht abgeführte Steuer
UStAE 27.1. Übergangsvorschriften
UStAE 3a.2. Ort der sonstigen Leistung bei Leistungen an Unternehmer und diesen gleichgestellte juristische Personen
UStAE 3a.16. Besteuerungsverfahren bei sonstigen Leistungen
UStAE 3d.1. Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs
UStAE 4.16.5. Weitere Betreuungs- und/oder Pflegeeinrichtungen
UStAE 6a.1. Innergemeinschaftliche Lieferungen
UStAE 13b.15. Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers
UStAE 13b.16. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und allgemeines Besteuerungsverfahren
UStAE 15.2c. Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen
UStAE 15.10. Vorsteuerabzug ohne gesonderten Steuerausweis in einer Rechnung
UStAE 16.3. Fahrzeugeinzelbesteuerung
UStAE 18.1. Verfahren bei der Besteuerung nach § 18 Abs. 1 bis 4 UStG
UStAE 18.6. Abgabe der Voranmeldungen in Sonderfällen
UStAE 18.7a. Besteuerungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die ausschließlich sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 5 UStG erbringen
UStAE 18.7b. Besteuerungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 5 UStG im Inland erbringen
UStAE 18.8. Verfahren bei der Beförderungseinzelbesteuerung
UStAE 18.9. Verfahren bei der Fahrzeugeinzelbesteuerung
UStAE 18.15. Vorsteuer-Vergütungsverfahren und allgemeines Besteuerungsverfahren
UStAE 18.17. Umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen durchführen
UStAE 18a.1. Abgabe der Zusammenfassenden Meldung
UStAE 18f.1. Sicherheitsleistung
UStAE 18h.1. Besteuerungsverfahren für im Inland ansässige Unternehmer, die sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 5 UStG im übrigen Gemeinschaftsgebiet erbringen
UStAE 19.2. Verzicht auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG
UStAE 22.3. Aufzeichnungspflichten bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und innergemeinschaftlichen Erwerben
UStAE 24.6. Vereinfachungsregelung für bestimmte Umsätze von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
UStAE 25b.1. Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte
UStAE 25d.1. Haftung für die schuldhaft nicht abgeführte Steuer
UStAE 27.1. Übergangsvorschriften
UStR
UStR 39c. Auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen im Sinne des § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG
UStR 182a. Leistungsempfänger als Steuerschuldner
UStR 192. Abzug der gesondert in Rechnung gestellten Steuerbeträge als Vorsteuer
UStR 201. Vorsteuerabzug ohne gesonderten Steuerausweis in einer Rechnung
UStR 221a. Fahrzeugeinzelbesteuerung
UStR 225. Verfahren bei der Besteuerung nach § 18 Abs. 1 bis 4 UStG
UStR 231. Verfahren bei der Beförderungseinzelbesteuerung
UStR 231a. Verfahren bei der Fahrzeugeinzelbesteuerung
UStR 243. Vorsteuer-Vergütungsverfahren und allgemeines Besteuerungsverfahren
UStR 245. Umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen durchführen
UStR 247. Verzicht auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG
UStR 276b. Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte
GewStDV 25
AEAO
AEAO Zu § 33 Steuerpflichtiger:
Zu § 87a Elektronische Kommunikation:
Zu § 88 Untersuchungsgrundsatz:
AEAO Zu § 122 Bekanntgabe des Verwaltungsakts:
AEAO Zu § 129 Offenbare Unrichtigkeit beim Erlass eines Verwaltungsakts:
AEAO Zu § 150 Form und Inhalt der Steuererklärungen:
AEAO Zu § 151 Aufnahme der Steuererklärung an Amtsstelle:
AEAO Zu § 152 Verspätungszuschlag:
AEAO Zu § 153 Berichtigung von Erklärungen:
AEAO Zu § 162 Schätzung von Besteuerungsgrundlagen:
AEAO Zu § 167 Steueranmeldung, Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern:
AEAO Zu § 170 Beginn der Festsetzungsfrist:
AEAO Zu § 171 Ablaufhemmung:
AEAO Zu § 173 Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel:
AEAO Zu § 173a Schreib- oder Rechenfehler bei Erstellung einer Steuererklärung:
AEAO Zu § 175 Änderung von Steuerbescheiden auf Grund von Grundlagenbescheiden und bei rückwirkenden Ereignissen:
Zu § 175b Änderung von Steuerbescheiden bei Datenübermittlung durch Dritte
AEAO Zu § 191 Haftungsbescheide, Duldungsbescheide:
AEAO Zu § 233a Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen:
AEAO Zu § 235 Verzinsung von hinterzogenen Steuern:
AEAO Zu § 251 Insolvenzverfahren:
AEAO Zu § 364b Fristsetzung:
AEAO Zu § 367 Entscheidung über den Einspruch:
ErbStG 13a 28a 31
BewG 28 127
EStH 4a 5.7.4 13a.1 25 37 46.2
StbVV
§ 24 StBVV Steuererklärungen
LStH 42d.1
ErbStH E.7.4.4 E.10.7 E.14.1.3 E.31
GrStG
§ 44 GrStG Steueranmeldung
Steuer-Newsletter.