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Steuererklärung selbst erstellen – Anleitung, Formulare & Rechner vom Steuerberater.

Steuererklärung selber machen

Eine Steuererklärung selbst zu erstellen ist nicht unmöglich – vorausgesetzt, Sie bereiten sich gut vor, wählen das passende Tool und kennen die typischen Stolperfallen. Für Arbeitnehmer, Studierende, Rentner und viele Vermieter ist das gut machbar. Bei Selbstständigen ist es ebenfalls möglich, die Anforderungen sind jedoch höher (EÜR, ggf. USt/GewSt), und die Abgabe erfolgt grundsätzlich elektronisch.


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Rechner Steuerertattung

Sind Sie verheiratet?
Steuerpflichtige(r)   Ehepartner(in)
Jahresbruttolohn
Fahrtkosten: Einfache Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte
Häusliches Arbeitszimmer
Doppelte Haushaltsführung
sonstige Werbungskosten
(Fortbildung, Arbeitsmittel etc.)
Kinder
Kinderbetreuungskosten
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Spenden
Außergewöhnliche Belastungen
Kirchensteuer
1) Notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen.
2) Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und auch am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt.
3) Das Vorliegen eines eigenen Hausstandes setzt das Innehaben einer Wohnung sowie eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung voraus.
4) Als Unterkunftskosten für eine doppelte Haushaltsführung können im Inland die tatsächlichen Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft angesetzt werden, höchstens 1.000 Euro im Monat.
5) Aufwendungen für die Wege vom Ort der ersten Tätigkeitsstätte zum Ort des eigenen Hausstandes und zurück (Familienheimfahrt) können jeweils nur für eine Familienheimfahrt wöchentlich abgezogen werden.
6) Zur Abgeltung der Aufwendungen für eine Familienheimfahrt ist eine Entfernungspauschale von 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstandes und dem Ort der ersten Tätigkeitsstätte anzusetzen.
7) Nummer 4 Satz 3 bis 5 ist entsprechend anzuwenden.
8) Aufwendungen für Familienheimfahrten mit einem dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer Einkunftsart überlassenen Kraftfahrzeug werden nicht berücksichtigt.

1. Steuerformulare – welche Anlagen brauchen Sie wirklich?

Die Grundlage jeder Einkommensteuererklärung ist der Hauptvordruck (ESt 1A), der persönliche Daten und die Veranlagungsart enthält. Je nach Lebenssituation kommen spezifische Anlagen hinzu:

  • Arbeitnehmer: Anlage N (Lohn/Gehalt)
  • Vorsorge: Anlage Vorsorgeaufwand (KV, PV, RV, Haftpflicht)
  • Familie: Anlage Kind
  • Vermieter: Anlage V (Vermietung und Verpachtung)
  • Rentner: Anlage R
  • Selbstständige & Gewerbe: Anlage S (Freiberufler), Anlage G (Gewerbe) und Anlage EÜR

Über ELSTER finden Sie alle amtlichen Steuerformulare und Ausfüllhilfen. Papierformulare werden heute kaum noch verschickt, können aber bei Bedarf heruntergeladen oder bestellt werden.


2. Steuererklärung selber machen – Programm, ELSTER oder App?

Welcher Weg für Sie der beste ist, hängt von der Komplexität Ihres Falls ab:

Option Vorteile Nachteile
Mein ELSTER (kostenlos) Amtlich, direkt, kostenlos Kaum Steuersparhilfen, eher für Fortgeschrittene
Steuersoftware (Desktop/Web) Interviewmodus, Plausibilitätsprüfung, Bescheidvergleich Kostenpflichtige Lizenz
Steuer-Apps Einfach (Chat-Stil), Beleg-Upload, mobile Nutzung Für komplexe Fälle meist nicht geeignet

Empfehlung: Finanztip nennt u. a. WISO Steuer, Taxfix, Smartsteuer oder Steuerbot als zuverlässige Lösungen. WISO Steuer wurde zudem von COMPUTER BILD als Testsieger ausgezeichnet. Hier finden Sie weitere Infos zu den Steuerprogrammen.


3. Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Steuererklärung

  1. Fristen klären: Die allgemeine Abgabefrist ist in § 149 AO geregelt. Für das Steuerjahr 2025 endet sie bei selbst erstellter Pflichtabgabe am 31. Juli 2026.
  2. Unterlagen sammeln: Lohnsteuerbescheinigung, Versicherungsnachweise, Spendenquittungen und Handwerkerrechnungen bereithalten.
  3. Abzüge erfassen: Berücksichtigen Sie Werbungskosten (§ 9 EStG), Sonderausgaben (§ 10 EStG) und außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG).
  4. Elektronisch übermitteln: Senden Sie Ihre Daten über ELSTER oder eine Steuersoftware. Belege müssen dank des Belegvorhalteprinzips meist nicht mitgeschickt, aber für Rückfragen bereitgehalten werden.

4. Besonderheiten für Selbstständige (Freiberufler & Gewerbetreibende)

Bei Gewinneinkünften ist die elektronische Übermittlung der Steuererklärung und der EÜR gesetzlich vorgeschrieben (§ 25 Abs. 4 EStG, § 60 Abs. 4 EStDV). Achten Sie auf ein sauberes Rechnungs- und Belegmanagement gemäß § 147 AO und § 14 UStG.

5. Steuererklärung selber berechnen – das Prinzip verstehen

Sie müssen den Einkommensteuertarif nicht selbst berechnen, sollten aber das Grundprinzip kennen: Zuerst werden die Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten (§ 2 EStG) ermittelt. Nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen ergibt sich das zu versteuernde Einkommen. Darauf wird der Einkommensteuertarif (§ 32a EStG) angewendet.

Rechtsgrundlagen zum Thema: Steuererklärung

EStG 
EStG § 4g Bildung eines Ausgleichspostens bei Entnahme nach § 4 Absatz 1 Satz 3

EStG § 6 Bewertung

EStG § 10

EStG § 13a Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen

EStG § 16 Veräußerung des Betriebs

EStG § 25 Veranlagungszeitraum, Steuererklärungspflicht

EStG § 26 Veranlagung von Ehegatten

EStG § 32d Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen

EStG § 33a Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen

EStG § 41a Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer

EStG § 46 Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

EStG § 51a Festsetzung und Erhebung von Zuschlagsteuern

EStG § 52b Übergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

EStR 
EStR R 4.4 Bilanzberichtigung und Bilanzänderung

EStR R 34c. Anrechnung und Abzug ausländischer Steuern

EStDV 56 60 65
KStG 8d 14 31
UStG 
UStG § 18 Besteuerungsverfahren

UStG § 18b Gesonderte Erklärung innergemeinschaftlicher Lieferungen und bestimmter sonstiger Leistungen im Besteuerungsverfahren

UStG § 18h Verfahren der Abgabe der Umsatzsteuererklärung für einen anderen Mitgliedstaat

UStG § 22b Rechte und Pflichten des Fiskalvertreters

AO 
AO § 33 Steuerpflichtiger

AO § 91 Anhörung Beteiligter

AO § 138a Länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen

AO § 149 Abgabe der Steuererklärungen

AO § 150 Form und Inhalt der Steuererklärungen

AO § 151 Aufnahme der Steuererklärung an Amtsstelle

AO § 152 Verspätungszuschlag

AO § 155 Steuerfestsetzung

AO § 170 Beginn der Festsetzungsfrist

AO § 173a Schreib- oder Rechenfehler bei Erstellung einer Steuererklärung

AO § 176 Vertrauensschutz bei der Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden

AO § 181 Verfahrensvorschriften für die gesonderte Feststellung, Feststellungsfrist, Erklärungspflicht

AO § 269 Antrag

AO § 33 Steuerpflichtiger

AO § 91 Anhörung Beteiligter

AO § 138a Länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen

AO § 149 Abgabe der Steuererklärungen

AO § 150 Form und Inhalt der Steuererklärungen

AO § 151 Aufnahme der Steuererklärung an Amtsstelle

AO § 152 Verspätungszuschlag

AO § 155 Steuerfestsetzung

AO § 170 Beginn der Festsetzungsfrist

AO § 173a Schreib- oder Rechenfehler bei Erstellung einer Steuererklärung

AO § 176 Vertrauensschutz bei der Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden

AO § 181 Verfahrensvorschriften für die gesonderte Feststellung, Feststellungsfrist, Erklärungspflicht

AO § 269 Antrag

UStAE 
UStAE 3a.2. Ort der sonstigen Leistung bei Leistungen an Unternehmer und diesen gleichgestellte juristische Personen

UStAE 3a.16. Besteuerungsverfahren bei sonstigen Leistungen

UStAE 3d.1. Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs

UStAE 4.16.5. Weitere Betreuungs- und/oder Pflegeeinrichtungen

UStAE 6a.1. Innergemeinschaftliche Lieferungen

UStAE 13b.15. Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers

UStAE 13b.16. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und allgemeines Besteuerungsverfahren

UStAE 15.2c. Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen

UStAE 15.10. Vorsteuerabzug ohne gesonderten Steuerausweis in einer Rechnung

UStAE 16.3. Fahrzeugeinzelbesteuerung

UStAE 18.1. Verfahren bei der Besteuerung nach § 18 Abs. 1 bis 4 UStG

UStAE 18.6. Abgabe der Voranmeldungen in Sonderfällen

UStAE 18.7a. Besteuerungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die ausschließlich sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 5 UStG erbringen

UStAE 18.7b. Besteuerungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 5 UStG im Inland erbringen

UStAE 18.8. Verfahren bei der Beförderungseinzelbesteuerung

UStAE 18.9. Verfahren bei der Fahrzeugeinzelbesteuerung

UStAE 18.15. Vorsteuer-Vergütungsverfahren und allgemeines Besteuerungsverfahren

UStAE 18.17. Umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen durchführen

UStAE 18a.1. Abgabe der Zusammenfassenden Meldung

UStAE 18f.1. Sicherheitsleistung

UStAE 18h.1. Besteuerungsverfahren für im Inland ansässige Unternehmer, die sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 5 UStG im übrigen Gemeinschaftsgebiet erbringen

UStAE 19.2. Verzicht auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG

UStAE 22.3. Aufzeichnungspflichten bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und innergemeinschaftlichen Erwerben

UStAE 24.6. Vereinfachungsregelung für bestimmte Umsätze von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

UStAE 25b.1. Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte

UStAE 25d.1. Haftung für die schuldhaft nicht abgeführte Steuer

UStAE 27.1. Übergangsvorschriften

UStAE 3a.2. Ort der sonstigen Leistung bei Leistungen an Unternehmer und diesen gleichgestellte juristische Personen

UStAE 3a.16. Besteuerungsverfahren bei sonstigen Leistungen

UStAE 3d.1. Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs

UStAE 4.16.5. Weitere Betreuungs- und/oder Pflegeeinrichtungen

UStAE 6a.1. Innergemeinschaftliche Lieferungen

UStAE 13b.15. Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers

UStAE 13b.16. Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und allgemeines Besteuerungsverfahren

UStAE 15.2c. Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen

UStAE 15.10. Vorsteuerabzug ohne gesonderten Steuerausweis in einer Rechnung

UStAE 16.3. Fahrzeugeinzelbesteuerung

UStAE 18.1. Verfahren bei der Besteuerung nach § 18 Abs. 1 bis 4 UStG

UStAE 18.6. Abgabe der Voranmeldungen in Sonderfällen

UStAE 18.7a. Besteuerungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die ausschließlich sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 5 UStG erbringen

UStAE 18.7b. Besteuerungsverfahren für im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 5 UStG im Inland erbringen

UStAE 18.8. Verfahren bei der Beförderungseinzelbesteuerung

UStAE 18.9. Verfahren bei der Fahrzeugeinzelbesteuerung

UStAE 18.15. Vorsteuer-Vergütungsverfahren und allgemeines Besteuerungsverfahren

UStAE 18.17. Umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen durchführen

UStAE 18a.1. Abgabe der Zusammenfassenden Meldung

UStAE 18f.1. Sicherheitsleistung

UStAE 18h.1. Besteuerungsverfahren für im Inland ansässige Unternehmer, die sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 5 UStG im übrigen Gemeinschaftsgebiet erbringen

UStAE 19.2. Verzicht auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG

UStAE 22.3. Aufzeichnungspflichten bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen und innergemeinschaftlichen Erwerben

UStAE 24.6. Vereinfachungsregelung für bestimmte Umsätze von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

UStAE 25b.1. Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte

UStAE 25d.1. Haftung für die schuldhaft nicht abgeführte Steuer

UStAE 27.1. Übergangsvorschriften

UStR 
UStR 39c. Auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen im Sinne des § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG

UStR 182a. Leistungsempfänger als Steuerschuldner

UStR 192. Abzug der gesondert in Rechnung gestellten Steuerbeträge als Vorsteuer

UStR 201. Vorsteuerabzug ohne gesonderten Steuerausweis in einer Rechnung

UStR 221a. Fahrzeugeinzelbesteuerung

UStR 225. Verfahren bei der Besteuerung nach § 18 Abs. 1 bis 4 UStG

UStR 231. Verfahren bei der Beförderungseinzelbesteuerung

UStR 231a. Verfahren bei der Fahrzeugeinzelbesteuerung

UStR 243. Vorsteuer-Vergütungsverfahren und allgemeines Besteuerungsverfahren

UStR 245. Umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern, die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen durchführen

UStR 247. Verzicht auf die Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG

UStR 276b. Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte

GewStDV 25
AEAO 
AEAO Zu § 33 Steuerpflichtiger:

Zu § 87a Elektronische Kommunikation:

Zu § 88 Untersuchungsgrundsatz:

AEAO Zu § 122 Bekanntgabe des Verwaltungsakts:

AEAO Zu § 129 Offenbare Unrichtigkeit beim Erlass eines Verwaltungsakts:

AEAO Zu § 150 Form und Inhalt der Steuererklärungen:

AEAO Zu § 151 Aufnahme der Steuererklärung an Amtsstelle:

AEAO Zu § 152 Verspätungszuschlag:

AEAO Zu § 153 Berichtigung von Erklärungen:

AEAO Zu § 162 Schätzung von Besteuerungsgrundlagen:

AEAO Zu § 167 Steueranmeldung, Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern:

AEAO Zu § 170 Beginn der Festsetzungsfrist:

AEAO Zu § 171 Ablaufhemmung:

AEAO Zu § 173 Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel:

AEAO Zu § 173a Schreib- oder Rechenfehler bei Erstellung einer Steuererklärung:

AEAO Zu § 175 Änderung von Steuerbescheiden auf Grund von Grundlagenbescheiden und bei rückwirkenden Ereignissen:

Zu § 175b Änderung von Steuerbescheiden bei Datenübermittlung durch Dritte

AEAO Zu § 191 Haftungsbescheide, Duldungsbescheide:

AEAO Zu § 233a Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen:

AEAO Zu § 235 Verzinsung von hinterzogenen Steuern:

AEAO Zu § 251 Insolvenzverfahren:

AEAO Zu § 364b Fristsetzung:

AEAO Zu § 367 Entscheidung über den Einspruch:

ErbStG 13a 28a 31
BewG 28 127
EStH 4a 5.7.4 13a.1 25 37 46.2
StbVV 
§ 24 StBVV Steuererklärungen

LStH 42d.1
ErbStH E.7.4.4 E.10.7 E.14.1.3 E.31
GrStG 
§ 44 GrStG Steueranmeldung


Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


BFH Urteile zu diesem Thema und weiteres:


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