Steuerformulare für Ihre Steuererklärung zum kostenlosen Download und Elster Formular
hier können Sie kostenlos Steuerformulare zum Download als ausfüllbares und speicherbares PDF-Dokument downloaden (Steuerformular Management-System der Bundesfinanzverwaltung). Außerdem finden Sie hier die Grundsätze für die Verwendung von Steuerformularen.
Inhalt:
Darüber hinaus können Sie Ihre Steuererklärung auch ohne Formular elektronisch per Elster abgeben. Bitte beachten Sie, dass die betrieblichen Steuererklärungen elektronisch per ELSTER abgegeben werden müssen. Hierfür stellt Ihnen das Finanzamt das kostenlose Elsterformular als Download zur Verfügung.
Die Steuerformulare werden im Format FormsForWeb® zur Verfügung gestellt. Anders als bei den herkömmlichen PDF-Dateien benötigen Sie für die Anzeige und Bearbeitung der Steuerformulare im Web-Browser weder ein zusätzliches Ausfüllprogramm noch ist die Installation eines Plug-Ins oder ActiveX Controls erforderlich. Mit dem neuen Format FormsForWeb® haben Sie die Möglichkeit eingegebene Werte zu speichern. Sie können dadurch die weitere Bearbeitung des Steuerformulars zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen, ohne dass die bereits eingetragenen Werte verloren sind.
Die Speicherung der eingegebenen Daten erfolgt über das Disketten-Symbol mit der Aufschrift XML in der Menüleiste. Die Daten werden als XML-Datei gespeichert und lokal auf der Festplatte Ihres PCs abgelegt. Die XML-Datei darf nicht verändert werden, da sonst eine weitere Bearbeitung des Steuerformulars u. U. nicht möglich ist.
Speichern und Laden der Steuerformulare
Wenn Sie die Bearbeitung unterbrochen haben und diese zu einem späteren Zeitpunkt unter Berücksichtigung der bis dahin eingegebenen Werte wieder aufnehmen möchten, müssen Sie die gespeicherte XML-Datei zunächst wieder in das Formular-Management-System hochladen.
Drucken der Steuerformulare: Das Steuerformular kann mit den eingegebenen Daten durch Betätigung des Drucksymbols für den Ausdruck vorbereitet werden. Nach Betätigung des Drucksymbols wird zunächst eine PDF-Datei erzeugt. Diese PDF-Datei kann anschließend in einem neuen Fenster über ein PDF-Anzeigeprogramm angezeigt und wie gewohnt ausgedruckt werden. Falls Sie das Formular nicht am Bildschirm ausfüllen möchten, sondern per Hand, verwenden Sie für den Ausdruck bitte das PDF-Symbol in der Symbolleiste um ein leeres Steuerformular zu erstellen.
Top Steuerformulare
Sie können auch eine Steuersoftware mit Elster für Ihre Einkommensteuererklärung benutzen. Hier finden Sie einen Vergleich: Einkommensteuerprogramm. Zur Steuerberechnung können Sie die kostenlosen Steuerrechner nutzen.
Wenn Sie Hilfe bei Ihrer Steuererklärung benötigen, dann finden Sie unterLohnsteuerjahresausgleich mein besonderes Angebot: Ich prüfe vorab, ob sich eine Steuererklärung für Sie lohnt. Die Steuerberatungskosten können Sie vorher berechnen
Ihre persönliche Checkliste Steuererklärung.
Im Hinblick auf die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Lohnsteuer-Anmeldungen (§ 41a Abs. 1 EStG) wird ein ausfüll- und druckbarer Vordruck Lohnsteuer-Anmeldung nicht zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie die nebenstehenden Informationen.
Die Vordrucke stehen in dem neuen Format FormsForWeb® zur Verfügung. Informationen und Anleitungen zu diesem Format finden Sie rechts.
Die Vordrucke stehen in dem neuen Format FormsForWeb® zur Verfügung. Informationen und Anleitungen zu diesem Format finden Sie rechts.
Top Steuerformulare
Steuererklärungen sind nach amtlich vorgeschriebenem Steuerformularen abzugeben § 150 Abs. 1 AO).
Amtlich vorgeschriebene Steuerformulare sind:
Die Verwendung nichtamtlicher Steuerformulare ist zulässig, wenn diese in der drucktechnischen Ausgestaltung (Layout), in der Papierqualität und in den Abmessungen den amtlichen Steuerformularen entsprechen.
Die Steuerformulare müssen danach insbesondere
Geringfügige Veränderungen der Zeilen- und Schreibabstände sowie des Papierformats sind zugelassen; der Gründruck kann durch entsprechende Graustufen ersetzt werden. Soweit die Seiten des vierseitigen Hauptvordrucks der Steuererklärung auf zwei getrennten Blättern gedruckt werden, sind sie dem amtlichen Steuerformular entsprechend miteinander zu verbinden (z.B. durch Klebeheftung). Soweit Unterscheidungsmerkmale für die Kennzeichnung nichtamtlicher Steuerformular vorgesehen sind, ist die entsprechende Eintragung vorzunehmen. Die Unterscheidungsmerkmale (z.B. Kennzahl und Wert) ergeben sich aus dem jeweiligen Steuerformular.
Bei der Verwendung komprimierter Steuerformulare ist ein beidseitiger Druck nicht erforderlich. Die Anforderungen an die Papierqualität bei der Verwendung nichtamtlicher Steuerformulare sind einzuhalten.
Die vom Steuerpflichtigen zu unterzeichnende Versicherung lautet bei der Verwendung nichtamtlicher Steuerformulare oder komprimierter Steuerformulare wie folgt: "ich versichere, dass ich die in dem amtlichen Steuerformular geforderten Angaben wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe." Sie wird bei der Verwendung komprimierter Steuerformular wie folgt ergänzt: "In der maschinell erstellten Erklärung wurden keine Änderungen vorgenommen."
Diese Regelungen zu den Steuerformularen tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2000 an die Stelle des BMF-Schreibens vom 14.11.1996, BStBl 1996 I S. 1411. Die in dem BMF-Schreiben vom 9.1.1992, BStBl 1992 I S. 82 bzw. vom 27.10.1993, BStBl 1993 I S. 940, und vom 22.1.1997, BStBl 1997 I S. 182 aufgestellten Grundsätze zur Verwendung von Steuerformularen, die von den amtlich vorgeschriebenen Steuerformularen bei Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen- bzw. beim Vorsteuer-Vergütungsverfahren abweichen, bleiben unberührt. E-Mail:Steuerformulare@SteuerSchroeder.de
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Dipl.-Kfm. Michael Schröder, Steuerberater
Schmiljanstraße 7, 12161 Berlin
(Tempelhof-Schöneberg/ Friedenau)
E-Mail: Steuerberater@steuerschroeder.de
Öffnungszeiten Steuerbüro: Mo. - Fr. 9 - 18 Uhr
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