Notarkosten 2026: Gebühren nach GNotKG berechnen, verstehen und steuerlich einordnen
Notarkosten entstehen bei Beurkundungen, Beglaubigungen, Entwürfen, Vollzugstätigkeiten und notarieller Betreuung. Die Gebühren sind in Deutschland gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und bundesweit einheitlich. Maßgeblich sind insbesondere der Geschäftswert, der jeweilige Gebührentatbestand im Kostenverzeichnis und die Gebührentabelle B.
Dieser Leitfaden erklärt die Berechnung der Notargebühren 2026, typische Kosten beim Immobilienkauf, bei Grundschuld, Testament, Vorsorgevollmacht und GmbH-Gründung sowie die steuerliche Behandlung der Notarkosten als Werbungskosten, Betriebsausgaben oder Anschaffungsnebenkosten.
Inhalt
- Notarkosten-Rechner
- Was sind Notarkosten?
- Wie werden Notarkosten berechnet?
- Notarkosten-Tabelle B nach GNotKG
- Gebührenfaktoren im Kostenverzeichnis
- Notarkosten beim Immobilienkauf
- Notarkosten bei Grundschuld und Finanzierung
- Notarkosten bei GmbH, UG und Gesellschaftsrecht
- Notarkosten bei Testament, Erbvertrag und Nachlass
- Notarkosten bei Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Ehevertrag
- Wer zahlt die Notarkosten?
- Was ist der Geschäftswert?
- Steuerliche Abzugsfähigkeit von Notarkosten
- Online-Beurkundung und elektronische Urkunde
- Notarkostenrechnung prüfen
- FAQ zu Notarkosten
- Aktuelles und weitere Informationen
Notarkosten-Rechner
Mit dem Notarkosten-Rechner können Sie die voraussichtlichen Notargebühren für Immobilienkauf, Grundschuld, GmbH-Gründung, Testament, Schenkung oder andere notarielle Vorgänge überschlägig berechnen.
Notar Kosten Rechner nach GNotKG
Die Berechnung des Rechners ist eine Orientierung. Die tatsächliche Kostenrechnung hängt vom konkreten Geschäftswert, der Zahl der Gebührentatbestände, Vollzugstätigkeiten, Auslagen, Grundbuchkosten und der Umsatzsteuer ab.
Was sind Notarkosten?
Notarkosten bestehen aus Gebühren für die notarielle Amtstätigkeit und aus Auslagen, zum Beispiel für Dokumente, elektronische Abrufe, Porto, Telekommunikation oder Register. Auf notarielle Gebühren und Auslagen fällt grundsätzlich 19 % Umsatzsteuer an.
Die Notargebühren sind nicht frei verhandelbar. Notare sind verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben. Rabatte, Sonderpreise oder abweichende Honorarvereinbarungen sind nicht zulässig.
Die drei Grundelemente der Berechnung
- Geschäftswert: wirtschaftlicher Wert des Geschäfts, z. B. Kaufpreis, Stammkapital oder Nachlasswert.
- Gebührentabelle: bei Notarkosten regelmäßig Tabelle B nach Anlage 2 zu § 34 GNotKG.
- Gebührenfaktor: Faktor aus dem Kostenverzeichnis, z. B. 2,0 für viele Beurkundungen.
Wie werden Notarkosten berechnet?
Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten:
- Geschäftswert bestimmen: z. B. Kaufpreis einer Immobilie oder Stammkapital einer GmbH.
- 1,0-Gebühr ablesen: aus Tabelle B der Anlage 2 zum GNotKG.
- Gebührenfaktor anwenden: z. B. 2,0 / 1,0 / 0,5 je nach Tätigkeit.
- Zusatzgebühren addieren: Vollzug, Betreuung, Entwurf, Beglaubigung, Verwahrung oder Registeranmeldung.
- Auslagen ergänzen: Dokumentenpauschale, Porto, Registerauskünfte, elektronische Abrufe.
- Umsatzsteuer berechnen: 19 % auf notarielle Gebühren und Auslagen.
Kurzbeispiel
Bei einem Geschäftswert von 250.000 Euro beträgt die 1,0-Gebühr nach Tabelle B 535 Euro. Bei einer 2,0-Gebühr ergeben sich 1.070 Euro netto. Hinzu kommen gegebenenfalls Vollzugsgebühr, Betreuungsgebühr, Auslagen und Umsatzsteuer.
Notarkosten-Tabelle B nach GNotKG
Für Notarkosten ist regelmäßig die Tabelle B der Anlage 2 zu § 34 Abs. 3 GNotKG maßgeblich. Tabelle A betrifft vor allem bestimmte gerichtliche Verfahren. Die Reform 2025 hat insbesondere Tabelle A angehoben; Tabelle B blieb für notarielle Tätigkeiten im Kern unverändert.
| Geschäftswert bis | 1,0-Gebühr Tabelle B | 2,0-Gebühr, z. B. Kaufvertrag |
|---|---|---|
| 5.000 € | 45 € | 90 € |
| 10.000 € | 75 € | 150 € |
| 25.000 € | 115 € | 230 € |
| 50.000 € | 165 € | 330 € |
| 100.000 € | 273 € | 546 € |
| 200.000 € | 435 € | 870 € |
| 250.000 € | 535 € | 1.070 € |
| 300.000 € | 635 € | 1.270 € |
| 400.000 € | 785 € | 1.570 € |
| 500.000 € | 935 € | 1.870 € |
| 750.000 € | 1.335 € | 2.670 € |
| 1.000.000 € | 1.735 € | 3.470 € |
| 2.000.000 € | 3.335 € | 6.670 € |
| 3.000.000 € | 4.935 € | 9.870 € |
Bei höheren Geschäftswerten erhöht sich die Gebühr nach den gesetzlichen Staffelregeln weiter. Für die konkrete Kostenrechnung ist immer der vollständige Gebührentatbestand maßgeblich.
Gebührenfaktoren im Kostenverzeichnis
Die 1,0-Gebühr ist nur die Ausgangsgröße. Je nach notarieller Tätigkeit wird sie mit dem im Kostenverzeichnis vorgesehenen Faktor multipliziert.
| Notarielle Leistung | Typischer Faktor | Praxis-Hinweis |
|---|---|---|
| Beurkundung Grundstückskaufvertrag | 2,0 | zentrale Gebühr beim Immobilienkauf |
| Beurkundung Schenkungsvertrag | 2,0 | z. B. Immobilienübertragung in der Familie |
| Grundschuld- oder Hypothekenbestellung | 1,0 | abhängig vom Nominalbetrag des Grundpfandrechts |
| Einzeltestament | 1,0 | Geschäftswert regelmäßig Reinvermögen |
| Gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag | 2,0 | regelmäßig höherer Gebührensatz |
| Unterschriftsbeglaubigung | 0,2 | Mindest- und Höchstgebühren beachten |
| Vollzugsgebühr | häufig 0,5 | z. B. Einholung von Genehmigungen, Verzichtserklärungen oder Bescheinigungen |
| Betreuungsgebühr | häufig 0,5 | z. B. Überwachung von Kaufpreisfälligkeit und Sicherheiten |
Notarkosten beim Immobilienkauf
Beim Kauf einer Immobilie entstehen regelmäßig Notarkosten und Grundbuchkosten. Häufig wird überschlägig mit rund 1,5 % bis 2,0 % des Kaufpreises für Notar und Grundbuch gerechnet. Die genaue Höhe hängt von Kaufpreis, Grundschuld, Vollzugsaufwand und Grundbuchvorgängen ab.
Typische Kostenpositionen
- Beurkundung des Kaufvertrags,
- Vollzugsgebühr, z. B. Einholung von Genehmigungen oder Vorkaufsrechtsverzicht,
- Betreuungsgebühr, z. B. Überwachung der Kaufpreisfälligkeit,
- Auflassungsvormerkung,
- Eigentumsumschreibung im Grundbuch,
- Grundschuldbestellung bei Finanzierung,
- Löschung alter Grundpfandrechte des Verkäufers.
Beispiel: Immobilienkauf für 500.000 Euro
| Position | Bemessung | Beispielbetrag |
|---|---|---|
| Beurkundung Kaufvertrag | 2,0 aus 500.000 € | 1.870 € netto |
| Vollzugsgebühr | typisch 0,5 | abhängig vom Einzelfall |
| Betreuungsgebühr | typisch 0,5 | abhängig vom Einzelfall |
| Auslagen und Umsatzsteuer | notarielle Kosten | zusätzlich |
| Grundbuchkosten | Amtsgericht | zusätzlich, ohne Umsatzsteuer |
Notarkosten bei Grundschuld und Finanzierung
Wird der Immobilienkauf finanziert, verlangt die Bank regelmäßig eine Grundschuld. Die Notarkosten richten sich nach dem Nominalbetrag der Grundschuld, nicht nach dem Kaufpreis.
Steuerlicher Hinweis zur Grundschuld
Notarkosten für eine Grundschuld können bei einer vermieteten oder betrieblich genutzten Immobilie sofort abzugsfähige Finanzierungskosten sein, wenn das Darlehen zur Einkünfteerzielung verwendet wird. Bei einer selbst genutzten Immobilie sind diese Kosten privat veranlasst und grundsätzlich nicht abziehbar.
Notarkosten bei GmbH, UG und Gesellschaftsrecht
Notarielle Kosten entstehen insbesondere bei GmbH- oder UG-Gründung, Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen, Geschäftsführerbestellungen, Handelsregisteranmeldungen und Anteilsübertragungen.
Beispiel: GmbH-Gründung mit 25.000 Euro Stammkapital
Bei einer normalen GmbH-Gründung mit individuellem Gesellschaftsvertrag entstehen typischerweise Gebühren für die Beurkundung des Gesellschaftsvertrags, die Handelsregisteranmeldung, Vollzugstätigkeiten, Auslagen und Umsatzsteuer. Hinzu kommen gerichtliche Registergebühren.
Steuerlicher Hinweis zu Gründungskosten
Gründungskosten einer Kapitalgesellschaft sollten in der Satzung ausdrücklich und der Höhe nach geregelt werden, wenn die Gesellschaft sie übernehmen soll. Übernimmt die Gesellschaft zivilrechtlich von den Gesellschaftern zu tragende Gründungskosten ohne ausreichende Satzungsgrundlage, kann eine verdeckte Gewinnausschüttung in Betracht kommen.
Notarkosten bei Testament, Erbvertrag und Nachlass
Bei Testamenten und Erbverträgen richtet sich der Geschäftswert regelmäßig nach dem Reinvermögen. Ein notarielles Testament kann später den Erbschein ganz oder teilweise entbehrlich machen und dadurch Folgekosten vermeiden.
Typische Vorgänge
- Einzeltestament,
- gemeinschaftliches Testament,
- Erbvertrag,
- Erbverzicht oder Pflichtteilsverzicht,
- Nachlassverzeichnis,
- Erbscheinsantrag.
Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Testamentserrichtungskosten ist in der Regel ausgeschlossen, da es sich um private Lebensführung handelt.
Notarkosten bei Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Ehevertrag
Auch für Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen, Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen können Notarkosten entstehen. Die Beurkundung oder Beglaubigung kann praktisch sinnvoll sein, etwa für Grundbuch, Banken, Unternehmensbeteiligungen oder Handelsregister.
Steuerlich sind diese Kosten regelmäßig privat veranlasst. Ein Werbungskosten- oder Betriebsausgabenabzug kommt nur in Ausnahmefällen bei eindeutigem betrieblichen oder einkünftebezogenen Zusammenhang in Betracht.
Wer zahlt die Notarkosten?
Gegenüber dem Notar haften regelmäßig die Personen, die den Auftrag erteilt haben oder für die die notarielle Tätigkeit vorgenommen wurde. Bei Verträgen können mehrere Beteiligte als Gesamtschuldner haften.
Übliche Kostenverteilung
- Immobilienkauf: Käufer trägt regelmäßig Notar- und Grundbuchkosten des Erwerbs.
- Verkäufer: trägt typischerweise Kosten für Löschung eigener Belastungen.
- GmbH-Gründung: Gesellschaft trägt Kosten nur im Rahmen einer wirksamen Satzungsregelung.
- Testament: testierende Person trägt die Kosten.
- Ehevertrag: Kostenverteilung sollte ausdrücklich vereinbart werden.
Was ist der Geschäftswert?
Der Geschäftswert ist die Bemessungsgrundlage für die Notargebühr. Er entspricht dem wirtschaftlichen Wert des Geschäfts, ist aber nicht immer identisch mit dem Marktwert.
| Vorgang | Typischer Geschäftswert |
|---|---|
| Grundstückskaufvertrag | Kaufpreis |
| Grundstücksschenkung | Verkehrswert des übertragenen Grundstücks |
| Grundschuld | Nominalbetrag der Grundschuld |
| GmbH-Gründung | regelmäßig Stammkapital, Mindestwerte beachten |
| Einzeltestament | Reinvermögen der testierenden Person |
| Ehevertrag | regelmäßig Vermögen beider Ehegatten nach gesetzlichen Bewertungsregeln |
| Vorsorgevollmacht | abhängig von Vermögen und Umfang der Vollmacht |
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Notarkosten
Ob Notarkosten steuerlich abziehbar sind, hängt vom Veranlassungszusammenhang ab. Entscheidend ist, ob die Kosten privat, betrieblich oder durch Einkünfteerzielung veranlasst sind.
1. Vermietete Immobilie
Notarkosten im Zusammenhang mit dem Erwerb einer vermieteten Immobilie sind regelmäßig Anschaffungsnebenkosten. Sie erhöhen die AfA-Bemessungsgrundlage des Gebäudes, soweit sie auf den Gebäudeanteil entfallen. Kosten für eine Finanzierungsgrundschuld können dagegen sofort abziehbare Werbungskosten sein, wenn das Darlehen der Vermietung dient.
2. Selbst genutzte Immobilie
Bei einer selbst genutzten Immobilie sind Notarkosten grundsätzlich privat veranlasst und nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar.
3. Betriebliche Vorgänge
Notarkosten für betriebliche Rechtsgeschäfte können Betriebsausgaben oder Anschaffungsnebenkosten sein. Beispiel: Kosten für den Erwerb eines betrieblichen Grundstücks sind zu aktivieren; Notarkosten für eine betriebliche Finanzierung können sofort abzugsfähig sein.
4. Gesellschaftsrechtliche Vorgänge
Bei GmbH-Gründung, Anteilsübertragung, Umwandlung oder Kapitalmaßnahmen ist zu prüfen, ob die Kosten sofort abziehbar sind, zu aktivieren sind oder gesellschaftsrechtlich veranlasst sind. Bei Kostenübernahme durch eine Kapitalgesellschaft ist die Satzungsgrundlage besonders wichtig.
5. Private Lebensführung
Notarkosten für Testament, Erbvertrag, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Ehevertrag oder selbst genutztes Eigenheim sind grundsätzlich privat veranlasst und steuerlich nicht abziehbar.
6. Aktuelle BFH-Hinweise für Immobilienfälle
- Bei teilentgeltlicher Übertragung von Immobilien ist für § 23 EStG eine Aufteilung in entgeltlichen und unentgeltlichen Teil vorzunehmen. Anschaffungsnebenkosten wie Notarkosten folgen regelmäßig dieser Zuordnung.
- Zahlungen in die Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind nicht bereits bei Einzahlung sofort als Werbungskosten abziehbar, sondern erst bei tatsächlicher Verausgabung für Erhaltungsmaßnahmen.
Online-Beurkundung und elektronische Urkunde
Das Notariat wird zunehmend digitalisiert. Für bestimmte gesellschaftsrechtliche Vorgänge stehen notarielle Online-Verfahren zur Verfügung. Dazu zählen insbesondere bestimmte GmbH- und UG-Gründungen sowie Handelsregister- und Registeranmeldungen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Zudem wurde die elektronische Präsenzbeurkundung eingeführt. Dadurch können Urkunden im Präsenztermin originär elektronisch errichtet, elektronisch unterzeichnet und digital verwahrt werden.
Praktische Bedeutung
- weniger Medienbrüche,
- schnellere Registerverfahren,
- digitale Identifizierung in zulässigen Online-Verfahren,
- weiterhin notarielle Belehrung, Prüfung und Verantwortung,
- nicht jeder notarielle Vorgang ist online zulässig.
Notarkostenrechnung prüfen
Obwohl die Gebühren gesetzlich festgelegt sind, kann eine Prüfung sinnvoll sein. Fehler entstehen meist nicht bei der Gebührentabelle, sondern bei Geschäftswert, Gebührenfaktor oder der Frage, ob mehrere Tätigkeiten denselben Gegenstand betreffen.
Prüfpunkte
- Ist der Geschäftswert zutreffend bestimmt?
- Wurde Tabelle B verwendet?
- Ist der Gebührenfaktor korrekt?
- Sind Vollzugs- und Betreuungsgebühren dem Grunde nach entstanden?
- Wurden Auslagen nachvollziehbar berechnet?
- Ist Umsatzsteuer nur auf notarielle Leistungen berechnet worden?
- Wurden Grundbuchkosten getrennt ausgewiesen?
- Ist die steuerliche Zuordnung dokumentiert?
Bei Streit über die Kostenrechnung kommt eine Kostenprüfung bzw. Notarkostenbeschwerde in Betracht.
FAQ zu Notarkosten
Wer zahlt die Notarkosten beim Hauskauf?
In der Praxis trägt regelmäßig der Käufer die Notar- und Grundbuchkosten des Erwerbs. Der Verkäufer trägt typischerweise Kosten für die Löschung eigener Belastungen. Gegenüber dem Notar können mehrere Beteiligte haften.
Sind Notarkosten verhandelbar?
Nein. Notarkosten sind gesetzlich vorgeschrieben. Der Notar darf weder Rabatte gewähren noch höhere Gebühren frei vereinbaren.
Welche Tabelle gilt für Notarkosten?
Für Notarkosten gilt regelmäßig Tabelle B der Anlage 2 zum GNotKG. Tabelle A betrifft vor allem gerichtliche Verfahren.
Fällt Umsatzsteuer auf Notarkosten an?
Ja. Auf notarielle Gebühren und Auslagen fällt grundsätzlich 19 % Umsatzsteuer an. Gerichtliche Grundbuchgebühren sind davon zu unterscheiden.
Sind Notarkosten steuerlich absetzbar?
Bei vermieteten oder betrieblich genutzten Immobilien können Notarkosten Anschaffungsnebenkosten oder Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben sein. Bei rein privater Veranlassung sind sie grundsätzlich nicht abziehbar.
Was kostet eine Unterschriftsbeglaubigung?
Die Kosten richten sich nach dem Geschäftswert und dem einschlägigen Gebührentatbestand. Es gelten gesetzliche Mindest- und Höchstgebühren.
Was kostet ein notarielles Testament?
Die Kosten richten sich nach dem Reinvermögen. Ein Einzeltestament löst regelmäßig eine 1,0-Gebühr aus, ein gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag regelmäßig eine 2,0-Gebühr.
Was passiert, wenn ein beurkundeter Kaufvertrag später scheitert?
Die Notarkosten entstehen grundsätzlich mit der notariellen Tätigkeit und sind auch dann zu zahlen, wenn der Vertrag später nicht durchgeführt wird. Die Kostenverteilung im Innenverhältnis kann gesondert zu prüfen sein.
Kann man Notarkosten vermeiden?
Gesetzlich erforderliche notarielle Beurkundungen können nicht durch private Verträge ersetzt werden. Kostenbewusst planen kann man aber durch klare Vertragsgestaltung, Vermeidung unnötiger Zusatzvorgänge und Prüfung des Geschäftswerts.
Wann ist eine Notarkostenprüfung sinnvoll?
Eine Prüfung ist sinnvoll bei hohen Geschäftswerten, mehreren verbundenen Geschäften, unklarer Kostenverteilung, ungewöhnlichen Gebührenpositionen oder steuerlicher Mischveranlassung.
Aktuelles und weitere Informationen
GNotKG 2026: Tabelle B bleibt maßgeblich
Für notarielle Tätigkeiten bleibt Tabelle B der Anlage 2 zum GNotKG maßgeblich. Die Reform zum 01.06.2025 hat vor allem Tabelle A angepasst; die Notarkostentabelle B bleibt für die typischen Notargeschäfte weiterhin die zentrale Berechnungsgrundlage.
Digitalisierung im Notariat
Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht und elektronische Urkunden gewinnen weiter an Bedeutung. Dennoch bleibt die notarielle Prüfung, Belehrung und Verantwortung unverändert wichtig. Nicht jeder Vorgang kann online durchgeführt werden; insbesondere Immobilienkaufverträge erfordern weiterhin besondere Form- und Schutzanforderungen.
Steuerliche Einordnung frühzeitig prüfen
Besonders bei Immobilienkauf, Vermietung, Betriebsvermögen, GmbH-Gründung, Umwandlung und Schenkung sollten Notarkosten frühzeitig steuerlich zugeordnet werden. Das erleichtert die richtige Buchung und vermeidet spätere Rückfragen in Steuererklärung, Jahresabschluss oder Betriebsprüfung.
Weitere hilfreiche Rechner und Informationen