GmbH und UG einfach erklärt: Gründung, Steuern, Kosten und Holding
GmbH und UG sind beliebte Rechtsformen für Gründer, Unternehmer und Investoren, die Haftung begrenzen, Gewinne thesaurieren oder Beteiligungen strukturieren möchten. Dieser Ratgeber erklärt verständlich, wann sich eine GmbH oder UG lohnt, welche Steuern anfallen, wie die Gründung abläuft, welche Kosten entstehen und wo bei Holding, Immobilien-GmbH und Anteilsverkauf steuerliche Risiken liegen.
GmbH und UG im Überblick
Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie kann Verträge schließen, Vermögen erwerben, klagen und verklagt werden. Gesellschafter haften grundsätzlich nicht persönlich, sondern nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Diese Haftungsbeschränkung wirkt jedoch erst mit Eintragung im Handelsregister vollständig.
Die UG (haftungsbeschränkt) ist keine eigene Rechtsform, sondern eine Sonderform der GmbH. Sie eignet sich für Gründer mit geringem Startkapital, ist aber wegen Rücklagenpflicht, geringerer Kapitalausstattung und Außenwirkung nicht immer die bessere Wahl.
GmbH oder UG: Was ist der Unterschied?
| Kriterium | GmbH | UG (haftungsbeschränkt) |
|---|---|---|
| Rechtsform | Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. | Sonderform der GmbH. |
| Mindeststammkapital | 25.000 €. | Unter 25.000 € möglich, praktisch ab 1 €. |
| Einzahlung vor Anmeldung | Mindestens 12.500 € insgesamt; auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel, soweit Bareinlage. | Stammkapital muss vor Anmeldung vollständig eingezahlt sein. |
| Sacheinlagen | Möglich, aber form- und nachweispflichtig. | Ausgeschlossen. |
| Rücklagenpflicht | Keine besondere gesetzliche UG-Rücklage. | 25 % des um Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses bis zum Erreichen des GmbH-Mindestkapitals. |
| Außenwirkung | Höheres Ansehen bei Banken, Kunden und Lieferanten. | Kann bei geringem Kapital weniger vertrauenswürdig wirken. |
| Geeignet für | Wachstum, Haftungsrisiko, Mitarbeiter, B2B, Investoren, Holding. | Start mit wenig Kapital, digitale Dienstleistungen, risikoarme Kleingründung. |
Welche Vor- und Nachteile hat eine GmbH?
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Haftungsbegrenzung auf das Gesellschaftsvermögen. | Haftungsbegrenzung schützt nicht bei persönlichen Bürgschaften, Pflichtverletzungen oder Insolvenzverschleppung. |
| Professioneller Auftritt gegenüber Kunden, Banken und Investoren. | Notar, Handelsregister, Buchhaltung, Jahresabschluss und Offenlegung verursachen Kosten. |
| Gewinne können in der Gesellschaft thesauriert und reinvestiert werden. | Bei Ausschüttung entsteht eine zweite Steuerbelastung auf Gesellschafterebene. |
| Holding-Strukturen können Unternehmensverkauf und Reinvestition steuerlich erleichtern. | Einbringung, Sperrfristen, Bewertung und Grunderwerbsteuer müssen sauber geplant werden. |
| Geschäftsführergehalt, Pensionszusage und Mitarbeiterbeteiligungen können gestaltbar sein. | Verdeckte Gewinnausschüttungen und Fremdvergleich sind zentrale Risiken. |
GmbH gründen: Ablauf, Musterprotokoll und Online-Gründung
Die GmbH entsteht durch notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag und Eintragung im Handelsregister. Bei Standardgründungen kann das gesetzliche Musterprotokoll genutzt werden. Es verbindet Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste in einem Dokument.
Typischer Ablauf der GmbH-Gründung
- Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand und Gesellschafterstruktur klären.
- Gesellschaftsvertrag oder Musterprotokoll vorbereiten.
- Notarielle Beurkundung durchführen, vor Ort oder im zulässigen Online-Verfahren.
- Geschäftskonto eröffnen und Stammkapital einzahlen.
- Handelsregisteranmeldung durch den Notar einreichen lassen.
- Nach Eintragung Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung und ggf. USt-IdNr. erledigen.
- Buchhaltung, E-Rechnung, Lohn, Versicherungen und Verträge einrichten.
| Variante | Vorteil | Nachteil |
|---|---|---|
| Musterprotokoll | Schneller und günstiger bei Standardgründungen. | Nur bis zu drei Gesellschafter und einem Geschäftsführer; keine individuellen Regelungen. |
| Individuelle Satzung | Regelt Exit, Vesting, Vinkulierung, Wettbewerbsverbote, Erbfall, Abfindung und Streitfälle. | Höhere Notar- und Beratungskosten. |
Download: Musterprotokoll GmbH-Gründung Einpersonengesellschaft
Download: Musterprotokoll GmbH mit bis zu drei Gesellschaftern
Online-Gründung
GmbH- und UG-Gründungen können in vielen Fällen über das notarielle Online-Verfahren erfolgen. Das ersetzt nicht die notarielle Prüfung, sondern verlagert Beurkundung und Beglaubigung in ein sicheres Videokommunikationsverfahren.
Wer bekommt den Gewinn einer GmbH?
Der Gewinn gehört zunächst der GmbH. Die Gesellschafter entscheiden über die Ergebnisverwendung, soweit Gesetz und Satzung nichts anderes vorsehen. Gewinn kann ausgeschüttet, in Rücklagen eingestellt, zur Schuldentilgung verwendet oder reinvestiert werden.
| Verwendung | Steuerliche Wirkung | Praxis-Hinweis |
|---|---|---|
| Thesaurierung | Gewinn bleibt nach Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer in der GmbH. | Vorteilhaft für Reinvestition und Vermögensaufbau. |
| Ausschüttung | Zusätzlich Kapitalertragsteuer oder Teileinkünfteverfahren auf Gesellschafterebene. | Gesamtbelastung prüfen. |
| Geschäftsführergehalt | Betriebsausgabe bei Fremdüblichkeit; privat Arbeitslohn. | Zu hohes Gehalt kann verdeckte Gewinnausschüttung sein. |
| Rücklagen / Investitionen | Keine Ausschüttungsbesteuerung, solange Gewinne in der GmbH bleiben. | Liquiditätsplanung und Investitionsstrategie entscheidend. |
Was kostet eine GmbH im Jahr?
Die laufenden GmbH-Kosten hängen stark von Buchungsvolumen, Mitarbeitern, Umsatzsteuer, Lohnabrechnung, Jahresabschluss, Beratung und Branche ab. Pauschale Aussagen sind nur grobe Orientierung.
| Kostenblock | Typische Inhalte | Hinweis |
|---|---|---|
| Buchhaltung | Finanzbuchhaltung, Belegverwaltung, Umsatzsteuer-Voranmeldung. | Abhängig von Belegzahl und Automatisierungsgrad. |
| Jahresabschluss | Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer. | Auch kleine GmbHs benötigen einen handelsrechtlichen Jahresabschluss. |
| Lohnabrechnung | Geschäftsführer, Mitarbeiter, Minijobs, Sozialversicherung. | Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungsrechtlich gesondert prüfen. |
| IHK / Rundfunk / Versicherungen | IHK-Beiträge, Rundfunkbeitrag, Betriebshaftpflicht, D&O, Cyber-Versicherung. | Je nach Tätigkeit und Risiko sehr unterschiedlich. |
| Steuerberatung und Rechtsberatung | Gestaltung, Verträge, Gesellschafterbeschlüsse, Holding, Umwandlung. | Bei Strukturthemen nicht am falschen Ende sparen. |
Wie hoch sind die Steuern bei einer GmbH?
Auf Ebene der GmbH fallen insbesondere Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer an. Die Körperschaftsteuer beträgt bis einschließlich 2027 15 % und sinkt ab 2028 stufenweise. Die Gewerbesteuer hängt vom Hebesatz der Gemeinde ab. Kapitalgesellschaften erhalten keinen Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 €; dieser gilt für natürliche Personen und Personengesellschaften.
| Steuer | 2026 | Hinweis |
|---|---|---|
| Körperschaftsteuer | 15 % | Bis VZ 2027; ab 2028 stufenweise Senkung auf 10 % ab 2032. |
| Solidaritätszuschlag | 5,5 % auf Körperschaftsteuer | Bei Kapitalgesellschaften weiterhin relevant. |
| Gewerbesteuer | 3,5 % Messzahl × kommunaler Hebesatz | Effektiv oft etwa 7 % bis 17 %, je nach Gemeinde. |
| Umsatzsteuer | 19 % / 7 % | Durchlaufender Posten, soweit voller Vorsteuerabzug besteht. |
| Ausschüttungsbesteuerung | Kapitalertragsteuer oder Teileinkünfteverfahren | Zusätzliche Ebene beim Gesellschafter. |
Wie hoch sind die Steuern bei Ihrer GmbH? Nutzen Sie den Rechner:
Körperschaftsteuer
als PDF
Ausschüttung, Geschäftsführergehalt und Geld aus der GmbH
Geld kann nicht beliebig „steuerfrei aus der GmbH entnommen“ werden. Jede Zahlung braucht einen rechtlichen Grund: Gehalt, Darlehen, Miete, Kaufpreis, Auslagenersatz, Ausschüttung oder Rückzahlung von Einlagen. Fehlt ein Fremdvergleich, droht eine verdeckte Gewinnausschüttung.
| Weg | Steuerliche Behandlung | Risiko |
|---|---|---|
| Geschäftsführergehalt | Betriebsausgabe der GmbH, Arbeitslohn beim Geschäftsführer. | Überhöhtes Gehalt = verdeckte Gewinnausschüttung. |
| Ausschüttung | Kapitalertragsteuer oder Teileinkünfteverfahren. | Liquiditätsabfluss und zweite Besteuerungsebene. |
| Darlehen | Zins und Rückzahlung nach Fremdvergleich. | Unverzinslichkeit, fehlende Sicherheiten, Ausfallrisiko. |
| Verkauf eines privaten Wirtschaftsguts an die GmbH | Beim Verkäufer je nach Wirtschaftsgut steuerpflichtig oder steuerfrei. | Verkehrswert, Grunderwerbsteuer, Finanzierung, verdeckte Gewinnausschüttung. |
| Rückzahlung steuerliches Einlagekonto | Kann nicht steuerbare Einlagenrückgewähr sein. | Formelle Feststellung und richtige Bescheinigung erforderlich. |
Holding-GmbH und Anteilsverkauf
Eine Holding-GmbH kann sinnvoll sein, wenn Beteiligungen aufgebaut, Gewinne reinvestiert oder ein Unternehmensverkauf vorbereitet werden soll. Verkauft eine Kapitalgesellschaft Anteile an einer anderen Kapitalgesellschaft, sind Veräußerungsgewinne nach § 8b KStG regelmäßig zu 95 % steuerfrei. Effektiv werden 5 % steuerlich belastet.
| Fall | Steuerliche Grundidee | Praxis-Hinweis |
|---|---|---|
| Privater Direktverkauf bei Beteiligung ab 1 % | Regelmäßig § 17 EStG und Teileinkünfteverfahren. | 60 % des Gewinns steuerpflichtig; Freibetrag nur begrenzt. |
| Verkauf durch Holding-GmbH | 95 % steuerfrei nach § 8b KStG; 5 % nicht abzugsfähige Betriebsausgaben. | Liquidität bleibt in der Holding, private Entnahme löst weitere Steuer aus. |
| Einbringung vor Verkauf | Kann steuerneutral möglich sein. | 7-jährige Sperrfrist und jährliche Abschmelzung prüfen. |
| Dividenden an Holding | Körperschaftsteuerlich oft 95 % frei; gewerbesteuerlich Beteiligungsschwellen beachten. | Bei Streubesitz oder Minderbeteiligungen kann die Steuerbelastung höher sein. |
Immobilien-GmbH und vermögensverwaltende GmbH
Eine vermögensverwaltende GmbH kann sinnvoll sein, wenn Immobilien, Wertpapiere oder Beteiligungen langfristig gehalten und Gewinne überwiegend reinvestiert werden. Der Vorteil liegt regelmäßig in der niedrigeren laufenden Steuerbelastung innerhalb der GmbH – nicht in einer endgültigen Steuerfreiheit.
Immobilien-GmbH
Bei ausschließlich grundstücksverwaltender Tätigkeit kann die erweiterte Gewerbesteuerkürzung dazu führen, dass Mieteinkünfte im Ergebnis nur mit Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag belastet werden. Die Voraussetzungen sind streng. Schädliche Nebentätigkeiten können die Kürzung gefährden.
Wertpapier- oder Trader-GmbH
Aktienveräußerungsgewinne einer GmbH können nach § 8b KStG weitgehend steuerfrei sein. Dividenden sind dagegen komplexer: Für die Körperschaftsteuer ist insbesondere die 10-%-Beteiligungsschwelle bei Streubesitzdividenden relevant; für die Gewerbesteuer gelten eigene Beteiligungsschwellen. Bei Publikumsaktien erreicht eine vermögensverwaltende GmbH diese Schwellen häufig nicht.
| Geeignet | Weniger geeignet |
|---|---|
| Langfristiger Vermögensaufbau mit Reinvestition. | Wenn laufend privat konsumiert werden soll. |
| Hohe private Steuerprogression und planbare Erträge. | Bei kleinem Vermögen und hohen Verwaltungskosten. |
| Immobilien mit sauberer Grundstücksverwaltung. | Bei vielen operativen Nebentätigkeiten. |
| Beteiligungs- oder Holdingstrategie. | Bei kurzfristigem Verkauf ohne Sperrfristplanung. |
Buchhaltung, Jahresabschluss und Offenlegung bei GmbH und UG
GmbH und UG sind kraft Rechtsform buchführungs- und bilanzierungspflichtig. Sie müssen Bücher führen, einen Jahresabschluss erstellen und Offenlegungspflichten beachten. Auch kleine GmbHs benötigen zumindest Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie je nach Größenklasse weitere Angaben.
| Pflicht | Was bedeutet das? | Praxis-Hinweis |
|---|---|---|
| Finanzbuchhaltung | Laufende Verbuchung aller Geschäftsvorfälle. | Digitale Belegprozesse von Anfang an einrichten. |
| Umsatzsteuer | Voranmeldungen, Jahreserklärung, Rechnungsprüfung. | EU-Geschäfte und Reverse Charge separat kontieren. |
| Lohnbuchhaltung | Gehalt des Geschäftsführers und Mitarbeiterabrechnungen. | Sozialversicherung des Gesellschafter-Geschäftsführers prüfen. |
| Jahresabschluss | Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, ggf. Anhang. | Fristen und Größenklasse beachten. |
| Offenlegung | Einreichung beim Unternehmensregister / Bundesanzeiger. | Verspätung kann Ordnungsgeld auslösen. |
Tipp: Mit digitaler Buchhaltungssoftware lassen sich Belege, Rechnungen, Bankumsätze und Steuerberater-Schnittstellen frühzeitig sauber organisieren. Mehr dazu: Buchhaltungssoftware.
UG haftungsbeschränkt als Einstiegsvariante
Die UG eignet sich vor allem für Gründer, die eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft benötigen, aber noch nicht genügend Kapital für eine GmbH bereitstellen möchten. Sie muss den Rechtsformzusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ führen.
UG-Vorteile
- Gründung mit geringem Stammkapital möglich,
- Haftungsbeschränkung nach Handelsregistereintragung,
- späterer Übergang zur GmbH möglich,
- geeignet für kleinere, risikoarme Geschäftsmodelle.
UG-Nachteile
- vollständige Einzahlung des Stammkapitals vor Anmeldung,
- Sacheinlagen ausgeschlossen,
- 25-%-Rücklagenpflicht,
- geringere Bonität bei Banken und Lieferanten,
- gleiche Buchhaltungs- und Steuerpflichten wie bei einer GmbH.
Wichtige rechtliche Haftungsfallen bei GmbH und UG
Die Haftungsbeschränkung der GmbH ist kein Freibrief. Geschäftsführer und Gesellschafter können in bestimmten Fällen persönlich haften.
| Risiko | Was kann passieren? | Vorbeugung |
|---|---|---|
| Vor-GmbH | Haftungsrisiken vor Handelsregistereintragung. | Geschäfte vor Eintragung nur kontrolliert aufnehmen. |
| Unterkapitalisierung | Liquiditätskrise kurz nach Gründung. | Realistische Kapital- und Liquiditätsplanung. |
| Insolvenzverschleppung | Persönliche Geschäftsführerhaftung und Strafbarkeit möglich. | Zahlungsfähigkeit und Überschuldung laufend überwachen. |
| Verdeckte Sacheinlage | Einlage gilt wirtschaftlich nicht wie geplant als erbracht. | Sacheinlagen offenlegen und sauber bewerten. |
| Hin- und Herzahlen | Einlage wird an Gesellschafter zurückgeführt. | Rückzahlungsansprüche, Fälligkeit und Offenlegung prüfen. |
| Verdeckte Gewinnausschüttung | Korrektur bei GmbH und Gesellschafter. | Fremdvergleich, Verträge und Gesellschafterbeschlüsse dokumentieren. |
Checkliste: GmbH oder UG gründen?
- Geschäftsmodell, Haftungsrisiko und Kapitalbedarf prüfen.
- GmbH, UG, Einzelunternehmen, GmbH & Co. KG oder Holding vergleichen.
- Stammkapital und Liquidität realistisch planen.
- Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand und Genehmigungen klären.
- Musterprotokoll nur bei einfachen Standardgründungen verwenden.
- Individuelle Satzung bei mehreren Gesellschaftern, Investoren, Exit oder Nachfolge wählen.
- Geschäftsführer-Eignung und Vertretungsregelung prüfen.
- Geschäftskonto eröffnen und Einlagen sauber dokumentieren.
- Handelsregistereintragung abwarten, bevor risikoreiche Geschäfte starten.
- Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung erledigen.
- USt-IdNr., E-Rechnung, Buchhaltung und Lohnprozesse einrichten.
- Gesellschafter-Geschäftsführergehalt fremdüblich vereinbaren.
- Holding oder Immobilien-GmbH vor Gründung und nicht erst kurz vor Verkauf prüfen.
- Offenlegung, Jahresabschluss und Steuerfristen in einen Fristenkalender aufnehmen.
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FAQ: GmbH und UG
Was ist der Unterschied zwischen GmbH und UG?
Die GmbH benötigt mindestens 25.000 € Stammkapital. Die UG ist eine Sonderform der GmbH und kann mit weniger Kapital gegründet werden, muss aber das Stammkapital vollständig einzahlen und 25 % des Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen.
Wie viel Kapital braucht man für eine GmbH?
Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 €. Vor der Anmeldung müssen bei Bargründung grundsätzlich mindestens 12.500 € eingezahlt sein.
Kann man eine GmbH online gründen?
Ja, GmbH- und UG-Gründungen können in vielen Fällen über das notarielle Online-Verfahren erfolgen. Die notarielle Prüfung bleibt bestehen.
Wie hoch sind die Steuern bei einer GmbH?
Die GmbH zahlt Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Bis 2027 beträgt die Körperschaftsteuer 15 %. Die Gewerbesteuer hängt vom Hebesatz der Gemeinde ab.
Ist eine Holding-GmbH wirklich steuerfrei?
Nein. Veräußerungsgewinne aus Kapitalgesellschaftsbeteiligungen sind auf Ebene einer Holding-GmbH regelmäßig zu 95 % steuerfrei. 5 % gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben und werden besteuert.
Kann ich steuerfrei Geld aus der GmbH entnehmen?
Nicht pauschal. Zahlungen an Gesellschafter brauchen einen rechtlichen Grund. Gehalt, Darlehen, Kaufpreis, Ausschüttung oder Einlagenrückgewähr haben jeweils eigene steuerliche Folgen.
Wann lohnt sich eine vermögensverwaltende GmbH?
Sie kann sich lohnen, wenn Vermögen langfristig aufgebaut und Gewinne überwiegend reinvestiert werden. Bei laufendem Privatverbrauch oder kleinem Vermögen können Kosten und Ausschüttungsbesteuerung die Vorteile aufzehren.
Ist die UG günstiger als die GmbH?
Die Gründung kann günstiger sein, aber die laufenden Pflichten sind im Wesentlichen gleich. Buchhaltung, Jahresabschluss, Steuererklärungen und Offenlegung fallen auch bei der UG an.
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Quellenverzeichnis
- § 2 GmbHG – notarielle Form des Gesellschaftsvertrags, Musterprotokoll und Online-Beurkundung; Rechtsstand: 28.06.2026.
- § 3 GmbHG – Inhalt des Gesellschaftsvertrags; Rechtsstand: 28.06.2026.
- § 5 GmbHG – Stammkapital mindestens 25.000 €, Geschäftsanteile auf volle Euro; Rechtsstand: 28.06.2026.
- § 5a GmbHG – Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), vollständige Einzahlung, Ausschluss von Sacheinlagen, 25-%-Rücklage; Rechtsstand: 28.06.2026.
- § 6 GmbHG – Geschäftsführer, persönliche Voraussetzungen und Ausschlussgründe; Rechtsstand: 28.06.2026.
- § 7 GmbHG – Anmeldung der GmbH und Mindesteinzahlungen vor Handelsregisteranmeldung; Rechtsstand: 28.06.2026.
- § 13 GmbHG – juristische Person und Haftungsbeschränkung; Rechtsstand: 28.06.2026.
- § 19 GmbHG – Einlagepflicht, verdeckte Sacheinlage und Hin- und Herzahlen; Rechtsstand: 28.06.2026.
- § 40 GmbHG – Gesellschafterliste; Rechtsstand: 28.06.2026.
- §§ 41, 42 GmbHG sowie §§ 238, 242, 264, 325 HGB – Buchführung, Jahresabschluss und Offenlegung von Kapitalgesellschaften; Rechtsstand: 28.06.2026.
- § 23 KStG – Körperschaftsteuer: 15 % bis 2027, 14 % in 2028, 13 % in 2029, 12 % in 2030, 11 % in 2031, 10 % ab 2032; Rechtsstand: 28.06.2026.
- § 8b KStG – Beteiligungserträge und Veräußerungsgewinne bei Körperschaften, 5 % nicht abzugsfähige Betriebsausgaben; Rechtsstand: 28.06.2026.
- § 4 SolzG 1995 – Solidaritätszuschlag 5,5 % der Bemessungsgrundlage; Rechtsstand: 28.06.2026.
- § 11 GewStG – Gewerbesteuermesszahl 3,5 %; Freibetrag 24.500 € nur für natürliche Personen und Personengesellschaften; Rechtsstand: 28.06.2026.
- § 9 Nr. 1 GewStG – Grundbesitzkürzung und erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen; Rechtsstand: 28.06.2026.
- § 12 UStG – Umsatzsteuer 19 % und ermäßigter Steuersatz 7 %; Rechtsstand: 28.06.2026.
- § 17 EStG – Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften bei wesentlicher Beteiligung; Rechtsstand: 28.06.2026.
- § 20, § 32d und § 43a EStG – Dividenden, Kapitalertragsteuer und Abgeltungsteuer; Rechtsstand: 28.06.2026.
- § 23 EStG – private Veräußerungsgeschäfte, insbesondere Immobilien-Haltefrist und Eigennutzung; Rechtsstand: 28.06.2026.
- § 1 GrEStG – Grunderwerbsteuer bei Grundstücksübertragungen und Share-Deal-Tatbeständen; Rechtsstand: 28.06.2026.
- §§ 20 ff. UmwStG – Einbringung von Anteilen in Kapitalgesellschaften, Sperrfrist- und Nachversteuerungsrisiken; Rechtsstand: 28.06.2026.
- Bundesnotarkammer / BMJ – notarielle Online-Verfahren für GmbH-/UG-Gründungen und Registeranmeldungen; Stand: 28.06.2026.
Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.
Rechtsgrundlagen zum Thema: GmbH
EStGEStG § 3
EStG § 92a Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung
EStR
EStR R 15.8 Mitunternehmerschaft
GewStG
GewStG § 3 Befreiungen
KStG 5
UStAE
UStAE 1.6. Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen
UStAE 2.2. Selbständigkeit
UStAE 2.3. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit
UStAE 2.6. Beginn und Ende der Unternehmereigenschaft
UStAE 2.8. Organschaft
UStAE 2.10. Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug bei Vereinen, Forschungsbetrieben und ähnlichen Einrichtungen
UStAE 2.11. Juristische Personen des öffentlichen Rechts
UStAE 3.15. Dienstleistungskommission
UStAE 4.8.10. Gesellschaftsanteile
UStAE 4.12.2. Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen
UStAE 4.14.7. Rechtsform des Unternehmers
UStAE 4.21.5. Bescheinigungsverfahren für Ergänzungsschulen und andere allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen
UStAE 10.2. Zuschüsse
UStAE 12.4. Umsätze der Zahntechniker und Zahnärzte
UStAE 13b.3. Bauleistender Unternehmer als Leistungsempfänger
UStAE 14c.2. Unberechtigter Steuerausweis
UStAE 15.2a. Ordnungsmäßige Rechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug
UStAE 1.6. Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen
UStAE 2.2. Selbständigkeit
UStAE 2.3. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit
UStAE 2.6. Beginn und Ende der Unternehmereigenschaft
UStAE 2.8. Organschaft
UStAE 2.10. Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug bei Vereinen, Forschungsbetrieben und ähnlichen Einrichtungen
UStAE 2.11. Juristische Personen des öffentlichen Rechts
UStAE 3.15. Dienstleistungskommission
UStAE 4.8.10. Gesellschaftsanteile
UStAE 4.12.2. Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen
UStAE 4.14.7. Rechtsform des Unternehmers
UStAE 4.21.5. Bescheinigungsverfahren für Ergänzungsschulen und andere allgemein bildende oder berufsbildende Einrichtungen
UStAE 10.2. Zuschüsse
UStAE 12.4. Umsätze der Zahntechniker und Zahnärzte
UStAE 13b.3. Bauleistender Unternehmer als Leistungsempfänger
UStAE 14c.2. Unberechtigter Steuerausweis
UStAE 15.2a. Ordnungsmäßige Rechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug
GewStR
GewStR R 2.4 Mehrheit von Betrieben
GewStR R 8.2 Vergütungen an persönlich haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft auf Aktien
UStR
UStR 6. Leistungsaustausch bei Gesellschaftsverhältnissen
UStR 17. Selbständigkeit
UStR 18. Gewerbliche oder berufliche Tätigkeit
UStR 19. Beginn und Ende der Unternehmereigenschaft
UStR 21. Organschaft
UStR 22. Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug bei Vereinen, Forschungsbetrieben und ähnlichen Einrichtungen
UStR 23. Juristische Personen des öffentlichen Rechts
UStR 32. Dienstleistungskommission
UStR 66. Gesellschaftsanteile
UStR 77. Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen
UStR 93. Rechtsform des Unternehmers
UStR 150. Zuschüsse
UStR 165. Umsätze der Zahntechniker und Zahnärzte
UStR 182a. Leistungsempfänger als Steuerschuldner
UStR 190d. Unberechtigter Steuerausweis
UStR 192. Abzug der gesondert in Rechnung gestellten Steuerbeträge als Vorsteuer
UStR 264. Umsätze im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
KStR 13.2 17
AEAO
AEAO Zu § 34 Pflichten der gesetzlichen Vertreter und der Vermögensverwalter:
AEAO Zu § 35 Pflichten des Verfügungsberechtigten:
AEAO Zu § 55 Selbstlosigkeit:
AEAO Zu § 58 Steuerlich unschädliche Betätigungen:
AEAO Zu § 75 Haftung des Betriebsübernehmers:
AEAO Zu § 122 Bekanntgabe des Verwaltungsakts:
AEAO Zu § 153 Berichtigung von Erklärungen:
AEAO Zu § 154 Kontenwahrheit:
AEAO Zu § 173 Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen oder Beweismittel:
AEAO Zu § 191 Haftungsbescheide, Duldungsbescheide:
AEAO Zu § 197 Bekanntgabe der Prüfungsanordnung:
AEAO Zu § 233a Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen:
AEAO Zu § 251 Insolvenzverfahren:
HGB
§ 13e HGB Zweigniederlassungen von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland
§ 13g HGB Zweigniederlassungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit Sitz im Ausland
§ 125a HGB Angaben auf Geschäftsbriefen
§ 289a HGB Erklärung zur Unternehmensführung
ErbStR 3.4 3.5 10.13 12.3 13b.6 28
EStH 4.2.1 4.2.2 4.2.15 4.3.1 4.3.2.4 5.5 6.15 6a.1 10.11 15.1 15.6 15.7.1 15.7.6 15.8.1 15.8.3 15.8.6 15a 16.2 16.4 16.6 16.13 17.2 17.3 17.4 17.5 17.6 18.2 20.1 22.1 22.8 24.1 36
GewStH 2.3.1 2.5.1 7.1.3 8.1.3 9.2.1 9.2.4 10a.2 10a.3.3
KStH 1.1 3 5.4 8.5 8.7 8.8 8.9 11 13.1 14.7 17
LStH 3b 9.1 19.3 42d.1
ErbStH E.3.4.3 E.3.5 E.7.4.3 E.10.4 E.10.10 E.12.3 E.13a.4.5 E.13a.4.6 E.13a.4.7 E.13a.8 E.13a.9 E.13b.7 E.13b.15 E.13b.20 E.19a.2 E.19a.3 B.153 B.154 B.186.1