Gerichtskosten berechnen: Gerichtskostenrechner, Tabelle und Streitwert
Mit unserem Gerichtskostenrechner können Sie die voraussichtlichen Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) überschlägig berechnen. Grundlage sind der Streitwert, die einfache Wertgebühr nach der Gerichtskostentabelle und der jeweilige Gebührensatz des Verfahrens.
Überblick zu Begriff, Berechnung, Fälligkeit, Kostenfreiheit, Prozesskostenhilfe, Kostenschuldnern, Erinnerung gegen den Kostenansatz und typischen Kostenfallen.
Inhalt:
- Gerichtskosten kurz erklärt
- Gerichtskostenrechner nach GKG
- Wie werden Gerichtskosten berechnet?
- Was ist der Streitwert?
- Wann entstehen und wann werden Gerichtskosten fällig?
- Wann ist ein Verfahren gerichtskostenfrei?
- Prozesskostenhilfe und Gerichtskosten
- Wer muss Gerichtskosten zahlen?
- Erinnerung gegen den Kostenansatz
- Besonderheiten nach Verfahrensart
- Checkliste: Kostenrechnung prüfen
- FAQ zu Gerichtskosten
- Gerichtskosten bestehen aus Gerichtsgebühren und Auslagen.
- Die Gebühren richten sich häufig nach dem Streitwert.
- Die aktuelle GKG-Wertgebührentabelle gilt seit dem 01.06.2025.
- Gegen eine fehlerhafte Gerichtskostenrechnung ist regelmäßig die Erinnerung nach § 66 GKG möglich.
Gerichtskosten kurz erklärt: Was gehört dazu?
Gerichtskosten sind die Kosten, die für die Tätigkeit eines Gerichts entstehen. Sie setzen sich aus Gebühren und Auslagen zusammen. Nicht zu verwechseln sind Gerichtskosten mit den Anwaltskosten oder sonstigen außergerichtlichen Kosten der Beteiligten.
- Gerichtsgebühren: gesetzlich festgelegte Gebühren für gerichtliche Verfahren, zum Beispiel Klageverfahren, Berufung, Beschwerde oder einstweiliger Rechtsschutz.
- Auslagen: zusätzlich entstandene Kosten, zum Beispiel Zustellungen, Sachverständigengutachten, Zeugenentschädigungen, Dolmetscher oder Dokumentenpauschalen.
- Außergerichtliche Kosten: insbesondere Rechtsanwaltskosten, Reisekosten oder sonstige notwendige Aufwendungen der Beteiligten.
In vielen Verfahren werden die Gerichtsgebühren nach dem Streitwert berechnet. Je höher der Streitwert, desto höher ist in der Regel auch die Gerichtsgebühr.
Gerichtskostenrechner nach GKG
Mit dem folgenden Rechner können Sie auf Basis eines eingegebenen Streitwerts die einfache 1,0-Gebühr und die daraus resultierende Gesamtgebühr berechnen. Typische Gebührensätze sind zum Beispiel 3,0 für viele erstinstanzliche Klageverfahren oder 1,0 bei bestimmten Ermäßigungstatbeständen.
Hinweis: Der Rechner dient der ersten Orientierung. Kostenfreiheit, Sondertatbestände, Ermäßigungen, mehrere Streitgegenstände, Rechtsmittelverfahren und besondere Kostenordnungen müssen im Einzelfall gesondert geprüft werden.
Eingaben
Szenarien-Helfer
Die Auswahl dient nur der schnellen Orientierung. Maßgeblich ist immer der konkrete Gebührentatbestand im Kostenverzeichnis.
Ergebnis
| Position | Wert |
|---|---|
| Noch keine Berechnung. | |
Tipp: Prüfen Sie zusätzlich, ob Gerichtskostenfreiheit, Prozesskostenhilfe, Ermäßigungstatbestände oder besondere Auslagenpositionen eingreifen.
Wie werden Gerichtskosten berechnet?
Die Berechnung der Gerichtskosten erfolgt in vielen gerichtlichen Verfahren in drei Schritten:
- Streitwert bestimmen: Zunächst wird der Wert des Verfahrensgegenstands ermittelt.
- 1,0-Gebühr aus der Gerichtskostentabelle ablesen: Die einfache Gebühr ergibt sich aus der Wertgebührentabelle nach Anlage 2 zu § 34 GKG.
- Gebührensatz anwenden: Die 1,0-Gebühr wird mit dem einschlägigen Gebührensatz multipliziert, zum Beispiel 3,0 oder 4,0.
Hinzu kommen können Auslagen, etwa für Sachverständige, Zeugen, Dolmetscher, Zustellungen oder Dokumentenpauschalen.
Beispiel: Gerichtskosten bei 5.000 € Streitwert
Bei einem Streitwert von 5.000 € beträgt die einfache 1,0-Gebühr nach aktueller GKG-Tabelle 170,50 €. Bei einem Gebührensatz von 3,0 ergeben sich Gerichtsgebühren von 511,50 €, zuzüglich möglicher Auslagen.
Beispiel: Gerichtskosten bei 10.000 € Streitwert
Bei einem Streitwert von 10.000 € beträgt die einfache 1,0-Gebühr 283,00 €. Bei einem Gebührensatz von 3,0 ergeben sich 849,00 € Gerichtsgebühren, zuzüglich möglicher Auslagen.
Was ist der Streitwert?
Der Streitwert ist der wirtschaftliche Wert des Streitgegenstands. Er ist nicht identisch mit den Gerichtskosten, sondern bildet die Grundlage für deren Berechnung. In manchen Verfahrensarten wird auch vom Gegenstandswert oder Verfahrenswert gesprochen.
Die Höhe des Streitwerts richtet sich grundsätzlich nach der Bedeutung der Sache für den Kläger oder Antragsteller. Fehlen ausreichende Anhaltspunkte, kann ein Auffangwert von 5.000 € angesetzt werden.
Typische Streitwertfragen
- Steuerklage: Maßgeblich ist regelmäßig nicht die Höhe der geltend gemachten Ausgaben, sondern die daraus folgende Steuerentlastung.
- Verwaltungsgericht: Häufig dient der Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit als Orientierung.
- Finanzgericht: Bei Klagen vor dem Finanzgericht gelten besondere Regeln, insbesondere zum Mindeststreitwert.
- Arbeitsgericht: Für arbeitsgerichtliche Streitigkeiten gelten eigene Wertungsgrundsätze, etwa bei Kündigungsschutzklagen.
Das Gericht kann den Streitwert zunächst vorläufig festsetzen. Die endgültige Festsetzung erfolgt häufig erst, wenn das Verfahren beendet ist.
Streitwertkataloge und Downloads:
Wann entstehen und wann werden Gerichtskosten fällig?
Gerichtskosten können bereits mit Eingang des verfahrenseinleitenden Schriftsatzes entstehen, zum Beispiel mit Klageeinreichung. Ob und wann eine Vorauszahlung zu leisten ist, hängt von der jeweiligen Verfahrensart ab.
- Klageverfahren: Häufig wird bereits zu Beginn eine Kostenrechnung oder Vorschussanforderung erstellt.
- Vorläufiger Rechtsschutz: Teilweise werden Gebühren nicht bereits im Voraus, sondern erst später angefordert.
- Rücknahme: Auch bei schneller Rücknahme können bereits Gebühren entstanden sein. In bestimmten Fällen kommt jedoch eine Gebührenermäßigung in Betracht.
- Auslagen: Auslagen können im Laufe des Verfahrens oder nach Abschluss zusätzlich angesetzt werden.
Wann ist ein Verfahren gerichtskostenfrei?
Nicht jedes gerichtliche Verfahren verursacht Gerichtskosten. In bestimmten Sachgebieten ordnet das Gesetz eine Gerichtskostenfreiheit an. Besonders relevant ist dies in sozialen oder fürsorgerechtlichen Streitigkeiten.
Ein wichtiges Beispiel ist § 188 VwGO. Danach werden in bestimmten Verfahren der Verwaltungsgerichtsbarkeit keine Gerichtskosten erhoben, etwa in Angelegenheiten der Fürsorge. Die Abgrenzung ist jedoch häufig schwierig.
- Kostenfreiheit ist sachgebietsbezogen: Entscheidend ist nicht allein die Person des Klägers, sondern der Streitgegenstand.
- Ausnahmen beachten: Erstattungsstreitigkeiten zwischen Leistungsträgern können ausgenommen sein.
- Einzelfall prüfen: Schon kleine Unterschiede im Streitgegenstand können über Kostenfreiheit oder Kostenpflicht entscheiden.
Prozesskostenhilfe: Wer zahlt die Gerichtskosten bei geringem Einkommen?
Wer die Kosten eines Gerichtsverfahrens nicht selbst tragen kann, kann unter bestimmten Voraussetzungen Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen. Prozesskostenhilfe setzt regelmäßig voraus:
- persönliche und wirtschaftliche Bedürftigkeit,
- hinreichende Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung,
- keine Mutwilligkeit der Prozessführung.
Wird Prozesskostenhilfe bewilligt, können Gerichtskosten je nach Beschluss ganz oder teilweise nicht erhoben oder nur in Raten gezahlt werden. Die Bewilligung bedeutet aber nicht automatisch, dass alle Kostenrisiken entfallen. Insbesondere gegnerische Kosten können je nach Verfahrensart weiterhin relevant sein.
Wer muss Gerichtskosten zahlen?
Kostenschuldner ist regelmäßig die Person, die das Verfahren beantragt oder veranlasst hat, oder die Person, der die Kosten durch gerichtliche Entscheidung auferlegt wurden.
- Antragsschuldner: Wer Klage erhebt oder einen Antrag stellt, kann zunächst zur Zahlung herangezogen werden.
- Entscheidungsschuldner: Wer nach der Kostenentscheidung die Kosten zu tragen hat, schuldet diese endgültig.
- Mehrere Kostenschuldner: Bei mehreren Beteiligten kann Gesamtschuldnerschaft bestehen.
Wer den Prozess gewinnt, kann in vielen Fällen einen Erstattungsanspruch gegen die Gegenseite haben. Dafür ist regelmäßig ein Antrag auf Kostenfestsetzung erforderlich.
Erinnerung gegen den Kostenansatz: Was tun bei falscher Kostenrechnung?
Gegen einen fehlerhaften gerichtlichen Kostenansatz ist regelmäßig die Erinnerung nach § 66 GKG statthaft. Zuständig ist das Gericht, bei dem die Kosten angesetzt wurden.
Welche Einwendungen sind möglich?
- Die Gebühr ist nicht entstanden.
- Der falsche Gebührentatbestand wurde angesetzt.
- Der Streitwert wurde falsch übernommen oder falsch berechnet.
- Auslagen wurden zu hoch oder ohne Grundlage angesetzt.
- Der falsche Kostenschuldner wurde in Anspruch genommen.
- Bereits geleistete Zahlungen wurden nicht berücksichtigt.
Was hilft nicht?
Im Kostenansatzverfahren geht es grundsätzlich nicht darum, den gesamten Rechtsstreit inhaltlich neu aufzurollen. Materielle Einwände gegen die Hauptsacheentscheidung helfen regelmäßig nicht, wenn der Kostenansatz formal richtig ist.
Beitreibung von Gerichtskosten: Was passiert bei Nichtzahlung?
Werden festgesetzte Gerichtskosten nicht gezahlt, kann die Justizkasse die Kosten beitreiben. Grundlage ist regelmäßig der wirksame Kostenansatz. Einwendungen gegen die Beitreibung sollten deshalb kostenrechtlich sauber begründet werden.
- Zahlung bereits erfolgt? Zahlungsbelege beifügen.
- Falscher Schuldner? Kostenentscheidung und Kostenrechnung prüfen.
- Falscher Betrag? Streitwert, Gebührensatz und Auslagen kontrollieren.
- PKH bewilligt? PKH-Beschluss und Zahlungsbestimmungen beifügen.
Besonderheiten nach Verfahrensart
Gerichtskosten im Finanzgerichtsverfahren
Klagen vor dem Finanzgericht sind grundsätzlich kostenpflichtig. Maßgeblich ist regelmäßig der Streitwert, also die wirtschaftliche Bedeutung des steuerlichen Begehrens. Bei einer Klage auf Anerkennung von Werbungskosten zählt daher häufig die erwartete Steuerersparnis, nicht der volle Betrag der geltend gemachten Kosten.
Für finanzgerichtliche Klageverfahren fällt häufig eine 4,0-Gebühr an. Bei Anträgen auf vorläufigen Rechtsschutz gelten abweichende Gebührensätze. Wird eine Klage rechtzeitig zurückgenommen, kann sich die Gebühr ermäßigen.
Finanzgerichtskosten mit Rechner berechnen
Kosten des finanzgerichtlichen Verfahrens und Einspruch, Klage und Revision gegen Steuerbescheide
Gerichtskosten im Sozialgerichtsverfahren
In der Sozialgerichtsbarkeit sind viele Verfahren für Versicherte, Leistungsempfänger oder behinderte Menschen gerichtskostenfrei. Es gibt aber wichtige Ausnahmen, insbesondere wenn § 197a SGG eingreift oder Beteiligte nicht zum privilegierten Personenkreis gehören.
Gerichtskosten im Verwaltungsgerichtsverfahren
Verwaltungsgerichtliche Verfahren sind häufig kostenpflichtig. Für bestimmte Sachgebiete kann jedoch Gerichtskostenfreiheit greifen, insbesondere nach § 188 VwGO. Der Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit dient in vielen Fällen als Orientierung für die Streitwertfestsetzung.
Gerichtskosten im Arbeitsgerichtsverfahren
Im Arbeitsrecht gelten Besonderheiten. Vor dem Arbeitsgericht trägt in erster Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten grundsätzlich selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Gerichtskosten können je nach Verfahrensausgang und Beendigung des Verfahrens anfallen oder entfallen.
Checkliste: Gerichtskostenrechnung prüfen
- Welches Kostenrecht ist anwendbar: GKG, FamGKG, GNotKG oder eine Sonderregelung?
- Ist das Verfahren gerichtskostenfrei?
- Ist die Gebühr überhaupt entstanden?
- Wurde der richtige Streitwert angesetzt?
- Wurde die aktuelle Gerichtskostentabelle angewendet?
- Ist der Gebührensatz korrekt?
- Greift eine Ermäßigung, zum Beispiel wegen Rücknahme oder Vergleich?
- Sind Auslagen nachvollziehbar belegt?
- Ist der richtige Kostenschuldner angegeben?
- Wurden bereits geleistete Zahlungen berücksichtigt?
- Kommt Prozesskostenhilfe in Betracht oder wurde sie bereits bewilligt?
- Ist eine Erinnerung gegen den Kostenansatz sinnvoll?
FAQ: Häufige Fragen zu Gerichtskosten
Was ist der Unterschied zwischen Gerichtskosten und Anwaltskosten?
Gerichtskosten entstehen für die Tätigkeit des Gerichts. Anwaltskosten entstehen für die Tätigkeit des Rechtsanwalts. Beide Kostenarten werden getrennt berechnet.
Wann muss ich Gerichtskosten zahlen?
In vielen Klageverfahren erhalten Kläger bereits zu Beginn des Verfahrens eine Kostenrechnung. In anderen Verfahren werden die Kosten erst später oder nach Abschluss des Verfahrens angesetzt.
Bekomme ich Gerichtskosten zurück, wenn ich gewinne?
Häufig ja. Wer den Prozess gewinnt, kann die notwendigen Kosten oft von der unterlegenen Gegenseite erstattet verlangen. Dafür ist regelmäßig eine Kostenfestsetzung erforderlich.
Was passiert, wenn ich die Klage zurücknehme?
Bei Rücknahme können bereits entstandene Gebühren bestehen bleiben. In bestimmten Fällen reduziert sich der Gebührensatz. Eine vollständig kostenfreie Rücknahme ist nicht automatisch möglich.
Kann ich eine Gerichtskostenrechnung anfechten?
Ja. Gegen den Kostenansatz ist regelmäßig die Erinnerung nach § 66 GKG möglich. Dabei sollten konkrete kostenrechtliche Fehler benannt werden.
Was bedeutet Streitwert?
Der Streitwert ist der wirtschaftliche Wert des Verfahrensgegenstands. Er dient als Berechnungsgrundlage für die Gerichtsgebühren.
Gilt der Gerichtskostenrechner für alle Verfahren?
Nein. Der Rechner bietet eine Orientierung für wertabhängige Gebühren nach dem GKG. Für Familiensachen, notarielle Verfahren, Strafsachen, Sonderverfahren und Altverfahren können abweichende Regeln gelten.
Weiterführende Rechner und Informationen
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater, Rechtsanwalt oder einer anderen qualifizierten Beratungsstelle.
Rechtsgrundlagen zum Thema: Gerichtskosten
AOAO § 89 Beratung, Auskunft
AO § 89 Beratung, Auskunft
UStAE
UStAE 10.4. Durchlaufende Posten
UStAE 10.4. Durchlaufende Posten
UStR
UStR 152. Durchlaufende Posten
AEAO
AEAO Zu § 30 Steuergeheimnis:
AEAO Zu § 251 Insolvenzverfahren:
StBerG
§ 9a StBerG Erfolgshonorar
§ 146 StBerG Gerichtskosten