Rechtsstand: 1. Juli 2026

Prozesskostenrechner: Anwaltsgebühren und Gerichtskosten nach RVG und GKG berechnen

Prozesskosten, Anwaltskosten und Gerichtskosten berechnen

Mit dem Prozesskostenrechner berechnen Sie die voraussichtlichen Kosten eines Gerichtsprozesses: Gerichtskosten nach GKG, Anwaltsgebühren nach RVG, Umsatzsteuer, Auslagen und Kostenrisiko bei Unterliegen.

Prozesskosten setzen sich im Zivilprozess typischerweise aus Gerichtskosten, eigenen Anwaltskosten, möglichen gegnerischen Anwaltskosten sowie weiteren Auslagen zusammen. Entscheidend ist regelmäßig der Streitwert beziehungsweise Gegenstandswert. Seit dem KostBRÄG 2025 gelten für Mandate ab 1. Juni 2025 neue Gebührenwerte.

Streitwert Ausgangspunkt für Gerichtskosten und häufig auch für Anwaltsgebühren.
RVG Regelt die gesetzliche Vergütung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten.
GKG Regelt Gerichtskosten, Gebühren und Auslagen der Gerichte.
Kostenrisiko Wer verliert, trägt regelmäßig auch notwendige Kosten der Gegenseite.

Prozesskosten online berechnen

Geben Sie den Streitwert beziehungsweise Gegenstandswert ein. Der Rechner ermittelt überschlägig die Anwaltskosten nach RVG und die Gerichtskosten nach GKG. Je nach Verfahren, Instanz, Vergleich, mehreren Parteien oder besonderen Gebühren können die tatsächlichen Kosten abweichen.

Prozesskostenrechner 2026 nach RVG und GKG

Berechnen Sie das Kostenrisiko eines Zivilprozesses nach dem seit 1. Juni 2025 geltenden RVG und GKG. Die Berechnung umfasst die eigenen und gegnerischen Anwaltskosten sowie die Gerichtskosten.

Grundlagen
1,0-Gebühr RVG: 1,0-Gebühr GKG:
Verfahrensumfang
Außergerichtliche Vertretung

Die Erhöhungsgebühr VV 1008 und die Auslagenpauschale VV 7002 werden automatisch berücksichtigt.

Voraussichtliche Kosten nach Instanz
Kostenposition1. InstanzBerufungRevisionGesamt
Eigene Anwaltskosten
Gegnerische Anwaltskosten
Gerichtskosten
Gesamtkostenrisiko
Gesamtes Prozesskostenrisiko
Berechnungsannahmen und Hinweise
  • Gebührentabellen nach § 13 RVG und § 34 GKG in der seit 1. Juni 2025 geltenden Fassung.
  • Regelsätze: Verfahrensgebühr 1,3 / 1,6 / 2,3; Terminsgebühr 1,2 / 1,2 / 1,5; Gerichtsgebühr 3,0 / 4,0 / 5,0.
  • Bei mehreren Auftraggebern wird VV 1008 mit 0,3 je weiterer Person, höchstens 2,0, angesetzt.
  • Eine vorgerichtliche Geschäftsgebühr wird zur Hälfte, höchstens mit 0,75, auf die Verfahrensgebühr der ersten Instanz angerechnet.
  • Das Ergebnis ist eine unverbindliche Schätzung. Abweichende Gebührentatbestände, Streitwertfestsetzungen, Auslagen und Kostenerstattungsquoten sind nicht berücksichtigt.
Achtung: Die Berechnung ist eine Orientierung. Gebühren können sich durch Vergleich, Klagerücknahme, Versäumnisurteil, Berufung, mehrere Auftraggeber, Reisekosten, Sachverständige, Rechtsschutzversicherung oder Vergütungsvereinbarung ändern.

Wie viel kostet eine Klage?

Die Kosten einer Klage hängen vor allem vom Streitwert ab. Bei einer Zahlungsklage entspricht der Streitwert regelmäßig dem eingeklagten Betrag. Hinzu kommen die Instanz, die Zahl der beteiligten Rechtsanwälte, die Gebühren nach RVG, die Gerichtsgebühren nach GKG und weitere Auslagen.

Kostenart Berechnung Praxis-Hinweis
Gerichtskosten GKG-Gebührentabelle × Gebührensatz aus dem Kostenverzeichnis. In Zivilverfahren erster Instanz häufig 3,0 Gebühren.
Eigene Anwaltskosten RVG-Tabelle × jeweilige Gebührensätze plus Auslagen und Umsatzsteuer. Typisch: Verfahrensgebühr und Terminsgebühr.
Gegnerische Anwaltskosten Bei Unterliegen regelmäßig zu erstatten, soweit notwendig. Das ist oft der größte Kostenrisiko-Faktor.
Weitere Kosten Sachverständige, Zeugen, Übersetzungen, Reisekosten, Zustellungen. Bei komplexen Verfahren unbedingt einplanen.
Die Infografik zeigt Streitwert, Gerichtskosten, eigene Anwaltskosten, gegnerische Anwaltskosten und Gesamtrisiko. Streitwert wirtschaftlicher Wert Gerichtskosten eigener Anwalt gegnerischer Anwalt Kostenrisiko bei Unterliegen regelmäßig eigene + gegnerische Kosten

Wie werden Prozesskosten berechnet?

Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten. Zuerst wird der Streitwert oder Gegenstandswert bestimmt. Danach werden Gerichtskosten und Anwaltskosten aus den jeweiligen Tabellen und Gebührentatbeständen berechnet.

  1. Streitwert ermitteln: Bei Geldforderungen meist die Forderungssumme.
  2. Gerichtskosten bestimmen: GKG-Anlage 2 liefert die einfache Gebühr; das Kostenverzeichnis bestimmt den Faktor.
  3. Anwaltsgebühren bestimmen: RVG-Anlage 2 liefert die einfache Gebühr; das VV RVG bestimmt den Gebührensatz.
  4. Auslagen ergänzen: etwa Post- und Telekommunikationspauschale, Dokumente, Reisen.
  5. Umsatzsteuer berücksichtigen: regelmäßig 19 % auf anwaltliche Vergütung und Auslagen.
  6. Kostenrisiko prüfen: eigene und gegnerische Anwaltskosten sowie Gerichtskosten einbeziehen.
Typische Rechenlogik im Zivilprozess 1. Instanz: Gerichtskosten: 1,0-GKG-Gebühr × 3,0 Eigene Anwaltskosten: 1,0-RVG-Gebühr × 1,3 Verfahrensgebühr + 1,0-RVG-Gebühr × 1,2 Terminsgebühr + Auslagenpauschale + 19 % Umsatzsteuer Kostenrisiko bei vollständigem Unterliegen: Gerichtskosten + eigene Anwaltskosten + gegnerische notwendige Anwaltskosten

Beispiel: Klage über 10.000 € nach aktueller RVG-/GKG-Tabelle

Beispiel: Eine Klage auf Zahlung von 10.000 € hat regelmäßig einen Streitwert beziehungsweise Gegenstandswert von 10.000 €. Für neue Mandate ab 1. Juni 2025 gelten die angepassten Werte aus dem KostBRÄG 2025.

Position Berechnung Betrag
1,0-RVG-Gebühr bei 10.000 € RVG Anlage 2 652,00 €
Verfahrensgebühr 1,3 × 652,00 € 847,60 €
Terminsgebühr 1,2 × 652,00 € 782,40 €
Post- und Telekommunikationspauschale Nr. 7002 VV RVG, pauschal 20,00 €
Zwischensumme anwaltlich netto 847,60 € + 782,40 € + 20,00 € 1.650,00 €
Umsatzsteuer 19 % 313,50 €
Eigene Anwaltskosten brutto 1.963,50 €
1,0-GKG-Gebühr bei 10.000 € GKG Anlage 2 283,00 €
Gerichtskosten 1. Instanz 3,0 × 283,00 € 849,00 €
Maximales Kostenrisiko bei vollständigem Unterliegen Gerichtskosten + eigener Anwalt + gegnerischer Anwalt 4.776,00 €
Häufiger Fehler im alten Text: Die RVG-Gebühr wird nicht einfach mit dem Streitwert multipliziert. Ausgangspunkt ist die amtliche Gebührentabelle. Bei 10.000 € Gegenstandswert beträgt die einfache RVG-Gebühr aktuell 652,00 €; daraus werden die jeweiligen Gebührensätze berechnet.

Welche RVG-Gebühren gibt es?

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz unterscheidet nach Art der Tätigkeit. Im Zivilprozess erster Instanz sind vor allem Verfahrensgebühr, Terminsgebühr und gegebenenfalls Einigungsgebühr relevant.

Gebühr Typischer Satz Wann entsteht sie?
Geschäftsgebühr häufig 1,3 Außergerichtliche Tätigkeit, z. B. Anspruchsschreiben, Verhandlungen.
Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG: 1,3 Vertretung im gerichtlichen Verfahren erster Instanz.
Terminsgebühr Nr. 3104 VV RVG: 1,2 Teilnahme an gerichtlichen Terminen oder bestimmten Besprechungen.
Terminsgebühr bei Versäumnisurteil Nr. 3105 VV RVG: regelmäßig 0,5 Wenn nur ein Antrag auf Versäumnisurteil gestellt wird und keine Sachverhandlung stattfindet.
Einigungsgebühr häufig 1,0 oder 1,5 Bei Abschluss eines Vergleichs oder einer Einigung.
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG: höchstens 20,00 € Pauschale für Post- und Telekommunikation.
Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG, regelmäßig 19 % Auf anwaltliche Vergütung und Auslagen, soweit steuerpflichtig.

RVG-Tabelle 2026: Auszug aus Anlage 2 zu § 13 RVG

Die folgende Tabelle zeigt ausgewählte 1,0-Gebühren nach aktueller RVG-Tabelle. Die vollständige Tabelle sollte immer anhand der amtlichen Anlage 2 zu § 13 RVG geprüft werden.

Gegenstandswert bis 1,0-Gebühr 1,3-Gebühr 1,2-Gebühr
500 €51,50 €66,95 €61,80 €
1.000 €93,00 €120,90 €111,60 €
2.000 €176,00 €228,80 €211,20 €
3.000 €235,50 €306,15 €282,60 €
5.000 €354,50 €460,85 €425,40 €
10.000 €652,00 €847,60 €782,40 €
25.000 €927,00 €1.205,10 €1.112,40 €
50.000 €1.357,00 €1.764,10 €1.628,40 €
100.000 €1.788,00 €2.324,40 €2.145,60 €

Gerichtskosten nach GKG

Gerichtskosten werden nach dem Gerichtskostengesetz berechnet. Für zivilrechtliche Verfahren vor Amtsgericht oder Landgericht entsteht im Allgemeinen eine 3,0-Gerichtsgebühr. Bei Klagerücknahme oder bestimmten Verfahrensbeendigungen kann sich die Gebühr ermäßigen.

Streitwert bis 1,0-GKG-Gebühr 3,0-Gerichtskosten
500 €40,00 €120,00 €
1.000 €61,00 €183,00 €
2.000 €103,00 €309,00 €
5.000 €170,50 €511,50 €
10.000 €283,00 €849,00 €
25.000 €430,50 €1.291,50 €
50.000 €638,00 €1.914,00 €

Wer trägt die Prozesskosten?

Grundregel im Zivilprozess: Die unterliegende Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits. Dazu gehören insbesondere die Gerichtskosten und die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendigen Kosten der Gegenseite.

Ausgang des Prozesses Typische Kostenfolge Hinweis
Vollständiges Obsiegen Gegner trägt regelmäßig die notwendigen Kosten. Eigene Kosten können erstattungsfähig sein, aber nicht jede Honorarvereinbarung.
Vollständiges Unterliegen Eigene und gegnerische notwendige Kosten plus Gerichtskosten. Höchstes Kostenrisiko.
Teilweises Obsiegen Kostenquote nach Obsiegen und Unterliegen. Beispiel: 70/30-Kostenquote.
Vergleich Kostenregelung im Vergleich oder gesetzliche Verteilung. Vergleich kann Gerichtsgebühren reduzieren, löst aber oft Einigungsgebühr aus.

Vergleich, Anerkenntnis, Rücknahme und Versäumnisurteil

Die tatsächlichen Kosten hängen stark davon ab, wie das Verfahren endet. Ein Vergleich kann Gerichtskosten sparen, aber eine Einigungsgebühr auslösen. Eine frühe Klagerücknahme kann Gerichtskosten reduzieren. Beim Versäumnisurteil entsteht häufig eine reduzierte Terminsgebühr, wenn nur der Antrag auf Versäumnisurteil gestellt wird.

Kosten können sinken bei
  • früher Klagerücknahme,
  • gerichtlichem Vergleich mit reduzierten Gerichtskosten,
  • Erledigung ohne streitige Entscheidung,
  • Teilrücknahme oder klarer Kostenquote.
Kosten können steigen bei
  • Vergleich mit Einigungsgebühr,
  • Beweisaufnahme mit Sachverständigen,
  • mehreren Parteien oder Streitgenossen,
  • Berufung oder Revision,
  • Vergütungsvereinbarung über gesetzlicher RVG-Gebühr.

Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe kann gewährt werden, wenn eine Partei die Kosten nicht selbst tragen kann, die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Der Antrag ist beim zuständigen Gericht zu stellen und muss die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse belegen.

Achtung: Prozesskostenhilfe bedeutet nicht automatisch, dass jedes Kostenrisiko entfällt. Insbesondere Kosten der Gegenseite können je nach Verfahren und Ausgang gesondert zu prüfen sein.

Prozesskosten steuerlich absetzen

Private Zivilprozesskosten sind seit der gesetzlichen Neuregelung in § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG grundsätzlich vom Abzug als außergewöhnliche Belastung ausgeschlossen. Eine Ausnahme kommt nur in Betracht, wenn der Steuerpflichtige ohne den Prozess Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse nicht mehr im üblichen Rahmen befriedigen zu können.

Regelfall: nicht abziehbar
  • private Vertragsstreitigkeiten,
  • Nachbarschaftsstreit,
  • erbrechtliche Streitigkeiten,
  • typische Zivilprozesse ohne Existenzgefährdung.
Gesondert prüfen
  • beruflich veranlasste Prozesskosten als Werbungskosten,
  • betriebliche Prozesskosten als Betriebsausgaben,
  • Finanzgerichtsprozesse im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften,
  • existenzgefährdende Ausnahmefälle nach § 33 EStG.
Steuer-Tipp: Ordnen Sie Prozesskosten zuerst dem Anlass zu: privat, beruflich, betrieblich oder steuerlich veranlasst. Erst danach lässt sich beurteilen, ob ein Abzug als Werbungskosten, Betriebsausgaben oder außergewöhnliche Belastung möglich ist.

Mehr dazu: Kosten für einen Finanzgerichtsprozess berechnen .

Checkliste: Prozesskosten richtig einschätzen

  • Streitwert oder Gegenstandswert realistisch bestimmen.
  • Prüfen, ob Amtsgericht, Landgericht, Arbeitsgericht, Finanzgericht oder Familiengericht zuständig ist.
  • Aktuelle RVG-Tabelle ab 1. Juni 2025 verwenden.
  • Aktuelle GKG-Tabelle und Kostenverzeichnis prüfen.
  • Eigene Anwaltskosten berechnen.
  • Gerichtskosten einbeziehen.
  • Gegnerische Anwaltskosten als Unterliegensrisiko berücksichtigen.
  • Sachverständige, Zeugen, Reisekosten und Auslagen ergänzen.
  • Rechtsschutzversicherung vor Klageerhebung um Deckungszusage bitten.
  • Prozesskostenhilfe prüfen, wenn die Kosten nicht selbst getragen werden können.
  • Steuerliche Einordnung dokumentieren: privat, beruflich, betrieblich oder steuerlich veranlasst.

FAQ: Prozesskosten, RVG und Gerichtskosten

Wie berechne ich Prozesskosten?

Ausgangspunkt ist der Streitwert. Daraus werden Gerichtskosten nach GKG und Anwaltskosten nach RVG berechnet. Zusätzlich sind Auslagen, Umsatzsteuer und mögliche gegnerische Anwaltskosten zu berücksichtigen.

Was kostet eine Klage über 10.000 €?

Bei einer typischen zivilrechtlichen Klage erster Instanz können nach aktueller Tabelle eigene Anwaltskosten von rund 1.963,50 € brutto und Gerichtskosten von 849,00 € entstehen. Bei vollständigem Unterliegen kommt regelmäßig das Kostenrisiko der gegnerischen Anwaltskosten hinzu.

Was ist die 1,0-Gebühr im RVG?

Die 1,0-Gebühr ist der Tabellenwert aus Anlage 2 zu § 13 RVG. Die konkrete Gebühr ergibt sich durch Multiplikation mit dem jeweiligen Gebührensatz, etwa 1,3 für die Verfahrensgebühr.

Wer zahlt die Prozesskosten, wenn ich verliere?

Grundsätzlich trägt die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der notwendigen Kosten der Gegenseite.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung Prozesskosten?

Das hängt vom Versicherungsvertrag, Rechtsgebiet, Zeitpunkt des Versicherungsfalls, Wartezeiten und Erfolgsaussichten ab. Vor Klageerhebung sollte eine Deckungszusage eingeholt werden.

Kann ich Prozesskosten steuerlich geltend machen?

Private Zivilprozesskosten sind grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Beruflich oder betrieblich veranlasste Kosten sowie Finanzgerichtsprozesse sind gesondert zu prüfen.

Was ist Prozesskostenhilfe?

Prozesskostenhilfe unterstützt Personen, die Prozesskosten nicht selbst tragen können, wenn die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig ist.

Prozesskosten vor Klageerhebung realistisch prüfen

Bevor Sie klagen oder sich verteidigen, sollten Streitwert, Erfolgsaussichten, Kostenrisiko, Rechtsschutzversicherung, Prozesskostenhilfe und steuerliche Einordnung geprüft werden.

So vermeiden Sie, dass der Prozess wirtschaftlich teurer wird als der Streit selbst.

Weitere hilfreiche Rechner und Themen

Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Quellen und Rechtsstand

  • § 91 ZPO, Kostentragungspflicht der unterliegenden Partei, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 114 ZPO, Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 3 GKG und Anlage 1 KV 1210 GKG, Gerichtskosten im zivilrechtlichen Prozessverfahren erster Instanz, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • Anlage 2 zu § 34 GKG, Gerichtskostentabelle, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 13 RVG und Anlage 2 RVG, Wertgebühren und RVG-Gebührentabelle, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • VV RVG Nr. 3100, Verfahrensgebühr 1,3; Nr. 3104, Terminsgebühr 1,2; Nr. 3105, reduzierte Terminsgebühr 0,5; Rechtsstand: 01.07.2026.
  • VV RVG Nr. 7002, Post- und Telekommunikationspauschale; Nr. 7008, Umsatzsteuer, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 12 Abs. 1 UStG, allgemeiner Umsatzsteuersatz 19 %, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG, Ausschluss privater Prozesskosten vom Abzug als außergewöhnliche Belastung mit enger Existenz-Ausnahme, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • KostBRÄG 2025, BGBl. 2025 I Nr. 109, Anpassung von RVG- und Justizkostenrecht ab 01.06.2025.
  • BFH, Urteil vom 15.06.2016, VI R 29/15, Zivilprozesskosten aus erbrechtlichen Streitigkeiten nicht als außergewöhnliche Belastungen.
  • BFH, Urteil vom 20.01.2016, VI R 93/13, Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastungen nur in engen Ausnahmefällen.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


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