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Steuerberaterkosten Rechner 2026

Die Kosten für einen Steuerberater richten sich nach der gesetzlichen Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hängen maßgeblich vom Gegenstandswert sowie dem Arbeitsaufwand ab. Mit unserem Steuerberaterkosten-Rechner ermitteln Sie schnell die Mindest-, Mittel- und Höchstgebühren für Ihre Steuererklärung, Buchhaltung oder den Jahresabschluss auf Basis der aktuellsten Tabellenwerte.

Was kostet ein Steuerberater?

Steuerberaterkosten Rechner Grafik

Die Vergütung berechnet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die einen gesetzlichen Rahmen für die Honorare vorgibt. Gemäß § 10 StBVV (Berechnung der Gebühr) setzt sich die Rechnung meist aus dem Gegenstandswert (z. B. Summe der Einkünfte oder Bilanzsumme) und einem Gebührensatz (Zehntelsatz) zusammen.

Seit der Fünften Verordnung zur Änderung der StBVV (April 2025) wurden insbesondere die Zeitgebühren und die Schwellenwerte angepasst, um der Inflation und dem gestiegenen Beratungsbedarf gerecht zu werden. Ein Steuerberater wählt innerhalb des Rahmens (z. B. 1/10 bis 6/10) die Gebühr nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung von Schwierigkeit und Haftungsrisiko.

Rechner: Steuerberaterkosten online ermitteln

Nutzen Sie unseren Rechner, um die Gebührenspanne für typische Leistungen nach dem aktuellen Stand 2026 zu kalkulieren. Die Werte basieren auf den Tabellen A (Beratung), B (Abschluss) und C (Buchführung) der StBVV.

Steuerberaterkosten - Schnellberechnung

Dieser Rechner nutzt die neue StbVV ab 1.7.2025

Bemessungsgrundlage

Tabelle

Zehntel
/

Interaktiver Gebührenrechner (StBVV 2025/2026)

Dieser Rechner berücksichtigt die aktuellen Tabellenwerte inklusive der Änderungen vom 01.04.2025.

Leistung (StBVV) Gegenstandswert (€) Mindest-Gebühr Mittel-Gebühr Maximal-Gebühr
Jahresabschluss / Bilanz
Anlage EÜR (§ 25 Abs. 1)
Einkommensteuererklärung
Zeitgebühr pro Std. (neu 2025/26)

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Absetzbarkeit der Steuerberaterkosten

Steuerberatungskosten sind gemäß § 12 EStG (Nicht abzugsfähige Ausgaben) nicht mehr pauschal als Sonderausgaben abziehbar. Ein Abzug ist nur möglich, wenn die Kosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten qualifizieren.

  • Abziehbar: Kosten für die EÜR, Bilanzierung, USt-Erklärung und Ermittlung der Einkünfte (Anlagen G, S, L, V, N).
  • Nicht abziehbar: Kosten für den privaten Teil der Steuererklärung (Mantelbogen, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen).

Tipp: Bei gemischten Kosten (z. B. Software) akzeptiert das Finanzamt meist eine 50/50-Aufteilung oder Pauschalbeträge bis 100 € ohne Nachweis.

Aktuelles zur StBVV 2026

Die Fünfte Verordnung zur Änderung der StBVV hat am 01.04.2025 wichtige Neuerungen gebracht. Die Zeitgebühr (§ 13 StBVV) wurde auf eine Spanne von 75 € bis 150 € pro Stunde angehoben. Formfehler in Vergütungsvereinbarungen führen nach neuem Recht (§ 4b StBVV) nicht mehr zur Nichtigkeit, sondern begrenzen das Honorar lediglich auf die gesetzliche Gebühr.

Dieser Beitrag stellt eine allgemeine Information dar und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.


Haftungsausschluss: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen und Inhalte wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Dennoch können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität übernehmen. Diese Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Für eine persönliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.




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