Rechtsstand: 2. Juli 2026

Steuerberaterkosten-Rechner 2026: Gebühren nach StBVV berechnen

Steuerberaterkosten-Rechner 2026: Gebühren nach StBVV berechnen

Mit dem Steuerberaterkosten-Rechner berechnen Sie überschlägig, welche Gebühren nach der Steuerberatervergütungsverordnung für Steuererklärung, EÜR, Jahresabschluss, Buchführung, Lohnabrechnung oder Beratung entstehen können.

Steuerberaterkosten richten sich nicht nach Bauchgefühl, sondern grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), einer Vergütungsvereinbarung oder einer zulässigen Pauschalvereinbarung. Entscheidend sind meist der Gegenstandswert, die richtige Gebührentabelle, der gesetzliche Gebührenrahmen, der Arbeitsumfang und das Haftungsrisiko. Seit 1. Juli 2025 gelten angepasste Tabellenwerte und neue Regeln zu Vergütungsvereinbarungen.

💡 Was bedeutet StBVV?
Die Steuerberatervergütungsverordnung ist die gesetzliche Grundlage in Deutschland. Sie stellt sicher, dass Kanzlei-Honorare stets fair, einheitlich und für Sie als Mandant nachvollziehbar abgerechnet werden. Als Basis für die Berechnung dient in der Regel der sogenannte Gegenstandswert (z.B. Ihr Jahresumsatz, die Bilanzsumme oder Ihr Einkommen).
StBVV seit 01.07.2025 Geänderte Tabellenwerte und überarbeitete Regeln zu Vergütungsvereinbarungen.
Zeitgebühr 16,50 € bis 41 € je angefangene Viertelstunde.
Erstberatung Verbraucher Maximal 190 € zuzüglich Umsatzsteuer, wenn es beim ersten Beratungsgespräch bleibt.
Umsatzsteuer Die gesetzliche Umsatzsteuer kommt regelmäßig zusätzlich zur Nettovergütung hinzu.

Was kostet ein Steuerberater?

Steuerberater rechnen nach der StBVV häufig mit sogenannten Wertgebühren. Dabei wird zunächst der Gegenstandswert bestimmt. Anschließend wird aus der passenden Tabelle eine volle Gebühr abgelesen. Darauf wird ein gesetzlicher Bruchteil angewendet, etwa 1/10 bis 6/10 bei der Einkommensteuererklärung oder 10/10 bis 40/10 beim Jahresabschluss.

Vereinfachte Formel: Gegenstandswert bestimmen → passende Tabelle A, B, C oder D wählen → volle Gebühr ablesen → Gebührensatz anwenden, z. B. 1/10, 6/10 oder 20/10 → Auslagen und Umsatzsteuer hinzurechnen
Korrektur zum Alttext: Die StBVV-Änderung gilt seit dem 1. Juli 2025. Die Zeitgebühr beträgt nicht pauschal 75 € bis 150 € pro Stunde, sondern 16,50 € bis 41 € je angefangene Viertelstunde.
Die Infografik zeigt Gegenstandswert, Tabelle, Gebührenrahmen und Umsatzsteuer als Schritte der StBVV-Berechnung. Gegenstandswert z. B. Einkünfte, Umsatz Tabelle A, B, C oder D Rahmen z. B. 1/10 bis 6/10 USt extra Die Mittelgebühr ist Orientierung, nicht automatisch der Rechnungsbetrag Umfang, Schwierigkeit, Bedeutung und Haftungsrisiko bestimmen den konkreten Satz.

Rechner für Steuerberaterkosten 2026: Gebühren online kalkulieren

Was kostet eigentlich ein Steuerberater? Mit unserem kostenlosen Rechner für Steuerberaterkosten ermitteln Sie Ihr voraussichtliches Honorar transparent und in wenigen Klicks. So behalten Sie von Anfang an die volle Kostenkontrolle.

Oftmals ist die Sorge vor unkalkulierbaren Gebühren groß. Unser Tool schafft hier Klarheit: Es greift direkt auf die offiziellen Tabellenwerte der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) zurück und berechnet verlässlich die übliche Gebührenspanne für die wichtigsten steuerlichen Leistungen.

Für diese Leistungen können Sie die Kosten sofort ermitteln:

  • Finanzbuchhaltung: Die laufende Verbuchung Ihrer betrieblichen Geschäftsvorfälle.
  • Jahresabschluss: Die Erstellung von Bilanzen oder der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).
  • Steuererklärungen: Sowohl für Privatpersonen (Einkommensteuer) als auch für Unternehmen (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer).

Steuerberaterkosten Rechner: Ihr voraussichtliches Honorar berechnen

Für die Zusammenstellung von typischen Steuerberatungskosten wählen Sie bitte:

Typische Kostenarten für:

Tätigkeit Gegenstandswert Satz EURO/ Jahr

    pro Monat pro Jahr
Netto EUR 0,00 0,00
zzgl. 19% MwSt. EUR 0,00 0,00
Steuerberatervergütung brutto EUR 0,00 0,00

Ihre Zahlen liegen vor? Lassen Sie uns sprechen!

Unser Rechner gibt Ihnen eine hervorragende erste Orientierung. Wenn Sie die genauen Konditionen für Ihre individuelle Situation erfahren möchten, laden wir Sie herzlich ein. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei für ein persönliches Beratungsgespräch – wir erstellen Ihnen gerne ein maßgeschneidertes Angebot, das exakt zu Ihren Anforderungen passt.

Steuerberaterkosten - Schnellberechnung

Bemessungsgrundlage

Tabelle

Zehntel
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Zusatzrechner: Gebührenrahmen aus voller Gebühr berechnen

Tragen Sie die volle Gebühr aus Tabelle A, B oder C ein. Der Zusatzrechner berechnet daraus Mindest-, Mittel- und Höchstgebühr. Die konkrete Gebühr bleibt eine Ermessensentscheidung nach § 11 StBVV.

Mindestgebühr
Mittelwert als Orientierung
Höchstgebühr
Hinweis

So funktioniert die StBVV-Berechnung

Die StBVV unterscheidet Wertgebühren, Zeitgebühren und Betragsrahmengebühren. Bei Wertgebühren bestimmen die Tabellen A bis D die volle Gebühr. Innerhalb des gesetzlichen Gebührenrahmens wählt der Steuerberater den angemessenen Satz nach billigem Ermessen.

Schritt Was passiert? Beispiel
1. Tätigkeit bestimmen Welche Leistung wurde erbracht? Einkommensteuererklärung, EÜR, Bilanz, Buchführung, Lohnabrechnung.
2. Gegenstandswert bestimmen Je nach Vorschrift: Einkünfte, Einnahmen, Ausgaben, Bilanzsumme, Jahresleistung. Bei der EÜR: höherer Betrag aus Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben, mindestens 17.500 €.
3. Tabelle wählen Tabelle A, B, C oder D. Tabelle A für viele Steuererklärungen, Tabelle B für Abschlussarbeiten, Tabelle C für Buchführung.
4. Gebührensatz bestimmen Rahmen wie 1/10 bis 6/10 oder 10/10 bis 40/10 anwenden. Bei durchschnittlichem Aufwand häufig im mittleren Bereich, aber nicht automatisch.
5. Auslagen und USt Post-/Telekommunikationspauschale und Umsatzsteuer hinzurechnen. Umsatzsteuer nach § 15 StBVV zusätzlich, wenn sie anfällt.
Praxis-Tipp: Bitten Sie vor Auftragserteilung um eine Honorarspanne oder eine schriftliche Vergütungsvereinbarung. So vermeiden Sie Überraschungen, wenn Gegenstandswert oder Aufwand höher ausfallen als erwartet.

Typische Gebühren nach Leistung

Leistung Rechtsgrundlage Gebührenrahmen Gegenstandswert / Besonderheit
Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der Einkünfte § 24 Abs. 1 Nr. 1 StBVV 1/10 bis 6/10 Tabelle A Summe der positiven Einkünfte, mindestens 8.000 €.
Ermittlung Überschuss Einnahmen/Werbungskosten § 27 StBVV 1/20 bis 12/20 Tabelle A z. B. Anlage V, Anlage N, sonstige Einkünfte; Mindestwert 8.000 €.
Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) § 25 StBVV 5/10 bis 30/10 Tabelle B Höherer Betrag aus Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben, mindestens 17.500 €.
Jahresabschluss / Bilanz und GuV § 35 StBVV 10/10 bis 40/10 Tabelle B Mittel zwischen berichtigter Bilanzsumme und betrieblicher Jahresleistung.
Erstellung eines Anhangs § 35 StBVV 2/10 bis 12/10 Tabelle B Zusätzlich zum Jahresabschluss möglich.
Laufende Buchführung § 33 StBVV 2/10 bis 12/10 Tabelle C monatlich Gegenstandswert regelmäßig Umsatz, Aufwand, Einnahmen oder Ausgaben.
Kontieren der Belege § 33 StBVV 1/10 bis 6/10 Tabelle C monatlich Wenn nur Kontierung vereinbart ist.
Lohnabrechnung § 34 StBVV 6 € bis 30 € je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum Lohnsteueranmeldung ist damit grundsätzlich abgegolten.
Prüfung Steuerbescheid § 28 StBVV Zeitgebühr 16,50 € bis 41 € je angefangene Viertelstunde.
Erstberatung Verbraucher § 21 StBVV max. 190 € Nur beim ersten Beratungsgespräch, wenn keine andere Gebührentätigkeit entsteht.

Zeitgebühr, Erstberatung und Umsatzsteuer

Die Zeitgebühr greift immer dann, wenn die StBVV dies vorsieht oder kein ausreichender Anhaltspunkt für die Schätzung eines Gegenstandswerts vorliegt. Sie wird je angefangene Viertelstunde berechnet.

Zeitgebühr nach § 13 StBVV: Mindestwert je angefangene Viertelstunde: 16,50 € Höchstwert je angefangene Viertelstunde: 41,00 € Rechnerisch pro Stunde: 66,00 € bis 164,00 € netto + ggf. Auslagen + ggf. Umsatzsteuer
Achtung: Die „angefangene Viertelstunde“ ist wichtig. Eine Tätigkeit von 20 Minuten kann daher zwei Viertelstunden auslösen.

Vergütungsvereinbarung, Pauschalhonorar und Fixpreis

Steuerberater und Mandant können eine Vergütungsvereinbarung treffen. Sie muss in Textform geschlossen, klar als Vergütungsvereinbarung bezeichnet und von anderen Vereinbarungen ausreichend abgesetzt werden. Seit 2025 regelt § 4b StBVV, dass aus einer fehlerhaften Vergütungsvereinbarung keine höhere als die gesetzliche Vergütung gefordert werden kann.

Sinnvoll bei
  • regelmäßiger Buchhaltung,
  • monatlicher Lohnabrechnung,
  • digitaler Zusammenarbeit,
  • klar planbaren Paketen,
  • Existenzgründern und Freiberuflern.
Besonders regeln
  • Leistungsumfang,
  • nicht enthaltene Zusatzleistungen,
  • Fristen und Mitwirkungspflichten,
  • Umsatzsteuer und Auslagen,
  • Änderungen bei Mehraufwand.

Steuerberatung 2026: Pakete für Effizienz und Kostentransparenz

Digitale Prozesse können Steuerberaterkosten deutlich senken, wenn Belege vollständig, sauber vorkontiert und zeitnah bereitgestellt werden. Besonders Freiberufler, IT-Berufe und Gründer profitieren von klaren Abläufen.

Steuerberaterkosten absetzen: Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Privatkosten?

Steuerberatungskosten sind seit 2006 nicht mehr pauschal als Sonderausgaben abziehbar. Ein Abzug kommt nur in Betracht, soweit die Kosten mit steuerpflichtigen Einkünften zusammenhängen, etwa als Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Kosten für den rein privaten Teil der Steuererklärung sind grundsätzlich nicht abziehbar.

Kostenart Abziehbarkeit Beispiele
Betrieblich regelmäßig Betriebsausgaben Buchführung, EÜR, Jahresabschluss, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Anlage G oder S.
Beruflich / einkünftebezogen regelmäßig Werbungskosten Anlage V, Renteneinkünfte, Arbeitnehmereinkünfte, Kapitalerträge im Einzelfall.
Privat grundsätzlich nicht abziehbar Mantelbogen, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Kinderangaben.
Gemischt aufteilen Gesamtrechnung nach Leistungsanteilen oder nachvollziehbarem Schlüssel aufteilen.
Steuer-Tipp: Lassen Sie Steuerberaterrechnungen möglichst nach Leistungen aufgliedern. Das erleichtert die Trennung zwischen abziehbaren einkünftebezogenen Kosten und privaten Kosten.

Wie Sie Steuerberaterkosten praktisch senken

  1. Belege digital und vollständig liefern: Fehlende Belege verursachen Rückfragen und Zusatzaufwand.
  2. Private und betriebliche Zahlungen trennen: Ein separates Geschäftskonto spart Zeit.
  3. Buchhaltungssoftware anbinden: Automatisierte Bank- und Belegschnittstellen reduzieren manuelle Arbeit.
  4. Vorkontierung und Kassenführung sauber halten: Kassenfehler sind besonders prüfungs- und arbeitsintensiv.
  5. Fristen einhalten: Eilige Arbeiten kurz vor Fristablauf erhöhen Aufwand und Risiko.
  6. Leistungsumfang schriftlich klären: Welche Erklärungen, Anlagen, Rückfragen und Bescheide sind enthalten?
  7. Vergütungsvereinbarung nutzen: Bei wiederkehrenden Leistungen kann ein Fixpreis sinnvoll sein.

Häufige Fehler bei Steuerberaterkosten

Rechenfehler
  • Bruttowerte mit Nettogebühren verwechselt,
  • Umsatzsteuer nicht hinzugerechnet,
  • falsche Tabelle A, B oder C verwendet,
  • Gegenstandswert zu niedrig angesetzt,
  • alte StBVV-Werte vor 01.07.2025 genutzt.
Honorar- und Abzugsfehler
  • Mittelgebühr als Anspruch missverstanden,
  • Vergütungsvereinbarung nicht sauber dokumentiert,
  • private Steuerberatungskosten abgezogen,
  • gemischte Kosten nicht aufgeteilt,
  • Zusatzleistungen nicht vorab geklärt.

Checkliste: Steuerberaterkosten vor Auftrag klären

  • Welche konkrete Leistung soll erbracht werden?
  • Welche Steuerjahre und Steuerarten sind betroffen?
  • Welche Tabellengebühr oder Zeitgebühr ist einschlägig?
  • Welcher Gegenstandswert wird angesetzt?
  • Welche Unterlagen müssen Sie liefern?
  • Welche Leistungen sind nicht im Auftrag enthalten?
  • Wird nach StBVV, Zeitgebühr oder Vergütungsvereinbarung abgerechnet?
  • Fallen Auslagen, Dokumentenpauschalen oder Reisekosten an?
  • Ist Umsatzsteuer zusätzlich zu zahlen?
  • Kann die Rechnung nach abziehbaren und privaten Leistungen aufgeteilt werden?
  • Wie werden Bescheidprüfung, Einspruch oder Rückfragen der Finanzverwaltung abgerechnet?

FAQ: Steuerberaterkosten und StBVV

Was kostet ein Steuerberater für die Steuererklärung?

Das hängt vom Gegenstandswert und vom Gebührenrahmen ab. Bei der Einkommensteuererklärung ohne Ermittlung der einzelnen Einkünfte gilt nach § 24 StBVV ein Rahmen von 1/10 bis 6/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A.

Ist die Erstberatung kostenlos?

In der Regel nicht. Für Verbraucher ist das erste Beratungsgespräch nach § 21 StBVV auf höchstens 190 € zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt, wenn es nicht mit einer weiteren gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt.

Wie hoch ist die Zeitgebühr nach StBVV?

Die Zeitgebühr beträgt 16,50 € bis 41 € je angefangene Viertelstunde. Pro Stunde entspricht das rechnerisch 66 € bis 164 € netto.

Was bedeutet Gegenstandswert?

Der Gegenstandswert ist die Bemessungsgrundlage für die Wertgebühr. Er wird je nach Tätigkeit unterschiedlich bestimmt, etwa nach positiven Einkünften, Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben, Bilanzsumme oder Jahresleistung.

Was ist die Mittelgebühr?

Die Mittelgebühr ist ein rechnerischer Orientierungswert innerhalb des Gebührenrahmens. Der konkrete Satz muss nach Umfang, Schwierigkeit, Bedeutung und Haftungsrisiko angemessen sein.

Kann ein Steuerberater einen Fixpreis anbieten?

Ja. Steuerberater und Mandant können eine Vergütungsvereinbarung oder ein Pauschalhonorar vereinbaren. Die Vereinbarung sollte den Leistungsumfang klar beschreiben und die Formanforderungen der StBVV einhalten.

Kann ich Steuerberaterkosten absetzen?

Ja, soweit die Kosten mit steuerpflichtigen Einkünften zusammenhängen. Betriebliche oder berufliche Steuerberatungskosten können Betriebsausgaben oder Werbungskosten sein. Rein private Steuerberatungskosten sind grundsätzlich nicht abziehbar.

Kommt Umsatzsteuer hinzu?

Ja. Die Vergütung nach StBVV ist regelmäßig netto zu verstehen. Umsatzsteuer ist zusätzlich zu zahlen, soweit sie nach dem Umsatzsteuergesetz anfällt.

Steuerberaterkosten transparent planen

Die StBVV schafft einen gesetzlichen Rahmen, ersetzt aber keine saubere Auftragsklärung. Je klarer Unterlagen, Leistungsumfang, Gegenstandswert und Gebührenmodell vorab geregelt sind, desto besser lassen sich Kosten steuern.

Besonders bei EÜR, Jahresabschluss, Buchführung und mehreren Steuerarten lohnt sich eine schriftliche Honorarabsprache.

Weitere hilfreiche Rechner und Themen

Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater.

Quellen und Rechtsstand

  • Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), Rechtsstand: 02.07.2026.
  • Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung vom 31.03.2025, BGBl. 2025 I Nr. 105; Inkrafttreten am 01.07.2025.
  • § 4 StBVV, Vergütungsvereinbarung; Textform, Bezeichnung und Absetzen von anderen Vereinbarungen.
  • § 4b StBVV, fehlerhafte Vergütungsvereinbarung; keine höhere als die gesetzliche Vergütung.
  • § 10 StBVV, Wertgebühren nach Tabellen A bis D.
  • § 11 StBVV, Rahmengebühren nach billigem Ermessen; Umfang, Schwierigkeit, Bedeutung, Einkommens-/Vermögensverhältnisse und Haftungsrisiko.
  • § 13 StBVV, Zeitgebühr; 16,50 € bis 41 € je angefangene Viertelstunde.
  • § 15 StBVV, Umsatzsteuer zusätzlich zur Vergütung, soweit sie anfällt.
  • § 16 StBVV, Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen; Pauschsatz 20 %, höchstens 20 € je Angelegenheit.
  • § 21 StBVV, Rat, Auskunft und Erstberatung; Verbraucher-Erstberatung höchstens 190 €.
  • § 24 StBVV, Steuererklärungen; Einkommensteuererklärung ohne Einkünfteermittlung 1/10 bis 6/10 Tabelle A, Mindestgegenstandswert 8.000 €.
  • § 25 StBVV, Einnahmenüberschussrechnung; 5/10 bis 30/10 Tabelle B, Mindestgegenstandswert 17.500 €.
  • § 27 StBVV, Ermittlung Überschuss Einnahmen/Werbungskosten; 1/20 bis 12/20 Tabelle A, Mindestgegenstandswert 8.000 €.
  • § 33 StBVV, Buchführung; Monatsgebühr nach Tabelle C.
  • § 34 StBVV, Lohnbuchführung; 6 € bis 30 € je Arbeitnehmer und Abrechnungszeitraum bei Führung von Lohnkonten und Lohnabrechnung.
  • § 35 StBVV, Abschlussarbeiten; Jahresabschluss 10/10 bis 40/10 Tabelle B.
  • § 4 EStG, Betriebsausgaben; § 9 EStG, Werbungskosten; § 12 EStG, nicht abziehbare private Ausgaben.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


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