Einspruchsverfahren
Die StBVV hat zum 1.7.2020 Veränderungen erfahren: eine Gleichstellung von Steuerberatern und Rechtsanwälten bei der Abrechnung von Einsprüchen.
Einspruchsverfahren
StbVV § 40 Verfahren vor den Verwaltungsbehörden
Auf die Vergütung des Steuerberaters für Verfahren vor den Verwaltungsbehörden sind die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes sinngemäß anzuwenden.
Rechtsgrundlagen zum Thema: Einspruchsverfahren
AOAO § 348 Ausschluss des Einspruchs
AO § 363 Aussetzung und Ruhen des Verfahrens
AO § 348 Ausschluss des Einspruchs
AO § 363 Aussetzung und Ruhen des Verfahrens
AEAO
AEAO Zu § 78 Beteiligte:
AEAO Zu § 122 Bekanntgabe des Verwaltungsakts:
AEAO Zu § 163 Abweichende Festsetzung von Steuern aus Billigkeitsgründen:
AEAO Zu § 172 Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden:
AEAO Zu § 184 Festsetzung von Steuermessbeträgen:
AEAO Zu § 218 Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis:
Zu § 237 Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung:
AEAO Zu § 251 Insolvenzverfahren:
Vor § 347 Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren:
AEAO Zu § 347 Statthaftigkeit des Einspruchs:
AEAO Zu § 350 Beschwer:
AEAO Zu § 361 Aussetzung der Vollziehung:
AEAO Zu § 362 Rücknahme des Einspruchs:
AEAO Zu § 364a Erörterung des Sach- und Rechtsstands:
AEAO Zu § 364b Fristsetzung:
AEAO Zu § 367 Entscheidung über den Einspruch:
LStH 42d.1