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Klimapaket 2030

Klimapaket + CO2 Steuer berechnen

Mit Einführung des CO2-Preises setzt die Bundesregierung einen Anreiz für klimafreundliches Wirtschaften.


Das Klimapaket Deutschland ist ein Maßnahmenpaket, das die Bundesregierung im Jahr 2019 verabschiedet hat, um die Klimaziele bis 2030 zu erreichen. Das Klimapaket umfasst eine Reihe von Maßnahmen und Gesetzesänderungen in verschiedenen Bereichen wie Energie, Verkehr und Landwirtschaft, um den CO2-Ausstoß in Deutschland zu reduzieren.

Einige der wichtigsten Maßnahmen des Klimapakets Deutschland sind:

  • Einführung einer CO2-Steuer auf fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl und Gas
  • Förderung erneuerbarer Energien wie Wind- und Solarenergie
  • Ausbau der Elektromobilität durch Förderung von Elektroautos und den Ausbau von Ladeinfrastruktur
  • Förderung energieeffizienter Gebäude durch steuerliche Anreize
  • Förderung von klimafreundlicheren Verkehrsmitteln wie Fahrrädern und öffentlichem Nahverkehr
  • Stärkung des Schienenverkehrs durch Ausbau und Modernisierung der Infrastruktur.

Das Klimapaket Deutschland ist jedoch umstritten und es gibt Kritik an einigen der Maßnahmen, da sie nicht ausreichen, um die Klimaziele zu erreichen. Außerdem haben einige Kritiker bemängelt, dass das Klimapaket sozial ungerecht sei, da es vor allem diejenigen belastet, die sich die teureren klimafreundlichen Alternativen nicht leisten können.


Mit dem Klimapaket hat die Bundesregierung beschlossen, wie viel man für die Emission von CO2 in Zukunft zahlen muss. So kostete im Jahr 2021 eine Tonne des klimaschädlichen Gases 25 Euro. In den folgenden Jahren steigen die Abgaben dann schrittweise, bis sie 2025 einen Wert von 45 Euro pro Tonne erreichen. Unternehmen, die Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel in den Markt bringen, bezahlen ab 2021 dafür einen CO2-Preis. Sie werden verpflichtet, für den Treibhausgas-Ausstoß, den diese Brennstoffe verursachen, Emissionsrechte zu erwerben. Das geschieht über den neuen nationalen Emissionshandel. Über einen nationalen CO2-Emissionshandel erhält der Ausstoß von Treibhausgasen beim Heizen und Autofahren einen Preis.

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Klimapaket

Der Bundestag hat am Freitag, 15. November 2019, das sogenannte Klimapaket angenommen. Teil des Klimapakets ist zum einen der von CDU/CSU und SPD eingebrachte Gesetzentwurf „zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften“ ( 19/14337 ), der als wortgleicher Gesetzentwurf der Bundesregierung ebenfalls vorliegt ( 19/14948 , 19/15079 ). Die Vorlage der Koalitonsfraktionen CDU/CSU und SPD wurde gegen die Stimmen von AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Die Regierungsvorlage wurde für erledigt erklärt.

Mit dem Gesetz werden im Kern die Klimaschutzziele erstmals gesetzlich normiert und die Sektorziele des Klimaschutzplans 2050 in jährliche Emissionsbudgets für die Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft übertragen. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Technikfolgenabschätzung hat dazu eine Beschlussempfehlung ( 19/15128 ) und einen Bericht ( 19/15230 ) vorgelegt.

Änderungs- und Entschließungsanträge zum Klimaschutzgesetz

Ein Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen ( 19/15172 ), der eine angemessene Beteiligung der Öffentlichkeit und Beachtung der Wissenschaft durch den Expertenrat für Klimafragen einfordert, wurde bei Unterstützung durch Die Linke von den übrigen Fraktionen in zweiter Beratung abgelehnt.

Ein Entschließungsantrag der Linksfraktion zum Klimaschutzgesetz ( 19/15173 ) wurde bei Enthaltung der Grünen mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen abgelehnt. Darin wurde unter anderem gefordert, anstelle des vorgesehenen Emissionshandels für die Sektoren Wärme und Verkehr unverzüglich mit einem Mix aus Förderprogrammen und Ordnungsrecht die sozial-ökologischen Alternativen in den Bereichen Wohnen und Mobilität zu stärken.

Ein Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen ( 19/15174 ) wurde bei Unterstützung durch die Linksfraktion von den übrigen Fraktionen zurückgewiesen. Darin war unter anderem eine Überarbeitung des Regierungsentwurfs im Hinblick auch die Treibhausgasneutralität verlangt worden.

Ein weiterer Entschließungsantrag der Grünen ( 19/15175 ) wurde bei gleichem Abstimmungsverhalten abgelehnt. Er sah den beschleunigten Ausbau der Windenergie vor.

Entschließung verabschiedet

Angenommen wurde eine Entschließung ( 19/15128 ) zum Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 ( 19/13900 ). Darin heißt es , der Bundestag wolle die Kontrollaufgabe des Parlaments gegenüber der Bundesregierung in der Klima- und Nachhaltigkeitspolitik stärken, indem eine jährliche Plenarwoche „Nachhaltigkeit und Klima“ in den Parlamentskalender des Bundestages aufgenommen wird.

Die Hoheit des Bundestages, darüber zu entscheiden, wann im Laufe des Jahres eine solche Plenarwoche stattfinden soll, bleibe davon unberührt, heißt es in der Entschließung. Das Parlament sprach sich dafür aus, in dieser jährlich festgelegten Plenarwoche einen Plenartag für die Aussprache zur Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und einen Plenartag für die Aussprache zur Erreichung der internationalen, europäischen und nationalen Klimaziele zu verwenden. Dabei sollen alle Bundesministerien die Möglichkeit haben, über den Umsetzungsstand bisheriger und geplanter Maßnahmen zu berichten.

Steuerrechtliche Umsetzung des Klimaschutzprogramms

Für den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“ ( 19/14338 ) stimmten schließlich die Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Linken gegen das Votum der übrigen Oppositionsfraktionen. Das Gesetz zielt darauf ab, umweltfreundliches Verhalten künftig steuerlich stärker zu fördern. Beschlossen wurden unter anderem eine steuerliche Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum, Entlastungen für Pendler, eine Absenkung der Mehrwertsteuer im Personenschienenbahnfernverkehr sowie die Einführung eines neuen Hebesatzes bei der Grundsteuer für Windenergieanlagen.

Ein wortgleicher Entwurf der Bundesregierung ( 19/14937 , 19/15080 ) wurde für erledigt erklärt. Der Finanzausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung ( 19/15125 ) und einen Bericht ( 19/15229 ), der Haushaltsausschuss einen Bericht zur Finanzierbarkeit nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages ( 19/15157 ) vorgelegt.

Entschließungsanträge zum Steuerrecht abgelehnt

Ein Entschließungsantrag der FDP-Fraktion ( 19/15176 ) zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht wurde mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen abgelehnt. Darin war vorgesehen, die Entfernungspauschale für alle Steuerpflichtige zu erhöhen und nicht nur für einige wenige.

Bei Enthaltung der Grünen wurde ein Entschließungsantrag der Linken ( 19/15177 ) abgelehnt, der einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Mobilitätsgeldes forderte, der unter anderem die Mobilitätsprämie und die Entfernungspauschale in ein einheitliches und einkommensunabhängiges Mobilitätsgeld als festen Betrag pro Kilometer vorsah.

Einen Entschließungsantrag der Grünen ( 19/15178 ), dass unter anderem ein nationaler CO2-Preis für die Bereiche Verkehr und Wärme mithilfe einer CO2 -Komponente im Energiesteuergesetz eingeführt wird, wurde bei Enthaltung der Linksfraktion gegen die Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt. Ein solcher CO2-Preis sollte in der Höhe ökologisch wirksam sein und möglichst viele Sektoren erfassen.

Luftverkehrsteuer wird erhöht

Nach namentlicher Abstimmung mit 356 Ja-Stimmen, gegen 200 Nein-Stimmen bei 55 Enthaltungen angenommen hat der Bundestag den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes“ ( 19/14339 ). Der wortgleiche Entwurf der Bundesregierung ( 19/14938 , 19/15083 ) wurde für erledigt erklärt. Kern des Gesetzes ist eine Erhöhung der Luftverkehrsteuer zum 1. April 2020, um das in „besonders hohem Maße klima- und umweltschädliche Fliegen“ weiter zu verteuern.

Der Finanzausschuss hatte dazu Beschlussempfehlung ( 19/15126 ) und Bericht ( 19/15239 ), der Haushaltsausschuss einen Bericht zur Finanzierbarkeit nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung ( 19/15156 ) vorgelegt.

Entschließungsanträge zum Luftverkehrsteuergesetz abgelehnt

Ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion ( 19/15180 ) wurde mit den Stimmend er übrigen Fraktionen abgelehnt. Darin war gefordert worden, von der geplanten Erhöhung der Luftverkehrsteuer abzusehen oder sie zumindest bis zum 1. Januar 2021 auszusetzen.

Ein FDP-Entschließungsantrag ( 19/15181 ), die Luftverkehrsteuer nicht zu erhöhen und die Einnahmen für Forschungszwecke einzusetzen, um klimafreundliches Fliegen zu fördern, wurde gegen das Votum der übrigen Abgeordneten abgelehnt.

Ein Entschließungsantrag der Linken ( 19/15182 ) zu dem Thema wurde bei Enthaltung der Grünen zurückgewiesen. Darin wurde gefordert, dass sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine europaweit einheitliche Energiebesteuerung des gewerblich verwendeten Kerosins im Luftverkehr in Höhe des derzeit in Deutschland geltenden Steuersatzes für Benzin einsetzen und auf die Aufnahme von Vereinbarungen zur Besteuerung von Kerosin in Luftverkehrsabkommen mit Drittstaaten hinwirken soll.

Brennstoffemissionshandelsgesetz angenommen

Angenommen hat das Parlament in geänderter Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von AfD, FDP, Die LInke und Grüne einem Gesetzentwurf der Koalition „über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen“ ( 19/14746 , Brennstoffemissionshandelsgesetz). Ein wortgleich vorgelegter Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 19/14949 , 19/15081 ) wurde für erledigt erklärt. Dem Beschluss lag eine Beschlussempfehlung ( 19/15127 ) und ein Bericht ( 19/15197 ) des Umweltausschusses zugrunde.

Ziel des Gesetzes ist es, die Grundlagen für einen Zertifikatehandel für Emissionen aus Brennstoffen zu schaffen und damit fossile Treibhausgasemissionen zu bepreisen.

Entschließungsantrag der Linken abgelehnt

Bei Enthaltung der Fraktion Die Linke wurde ein Entschließungsantrag der Grünen ( 19/15183 ) zum nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen abgelehnt, der auf fossile Kraft- und Brennstoffe zum Einstieg ein Preisaufschlag von anfangs 40 Euro je Tonne CO2 vorsah, der über die Zeit weiter anwachsen sollte. Dieser Aufschlag sollte langfristig die Kosten der Klimaschäden abbilden.

Außerdem sollte ein CO2-Mindestpreis in Höhe von 40 Euro je Tonne CO2 im Bereich des europäischen Emissionshandels (ETS) eingeführt werden, möglichst gemeinsam mit den europäischen Nachbarn.

Koalitionsantrag zu Madrid angenommen

Angenommen wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD bei Enthaltung der FDP gegen die Stimmen von AfD, Die Linke und Grünen ein von den Koalitionsfraktionen vorgelegter Antrag ( 19/15063 ), der die Bundesregierung auffordert, sich dafür einzusetzen, dass vor allem die großen Treibhausgasemittenten spätestens im Jahr 2020 aktualisierte Minderungsbeiträge unter dem Übereinkommen von Paris vorlegen, Langfristpläne zur Erreichung von Klimaneutralität im Jahr 2050 entwickeln und spätestens im Jahr 2020 vorlegen. Hierzu sollten im Vorfeld der deutschen EU-Ratspräsidentschaft die finanziellen und personellen Beiträge der Bundesregierung zur NDC-Partnerschaft gestärkt werden, um weitere Entwicklungs- und Schwellenländer bei der Umsetzung ihrer Klimaziele zu unterstützen.

Auch soll die Regierung darauf hinwirken, dass die EU bis Ende 2019 das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 beschließt und auf dieser Grundlage Anfang 2020 eine langfristige EU-Klimastrategie an die Vereinten Nationen übermittelt. Außerdem soll sich die EU darauf vorbereiten, ihre Minderungsbeiträge bis 2020 zu aktualisieren.

SPD: Riesenschritt zu mehr Klimaschutz

In der Debatte betonte Dr. Matthias Miersch für die SPD-Fraktion, dass die Auseinandersetzung darüber, was wirkungsvoller Klimaschutz sei, im Parlament weitergehe. „Neun Jahre hat es gedauert, bis wir ein Klimaschutzgesetz bekommen. Heute ist der Tag, an dem wir einen Riesenschritt zu mehr Klimaschutz in diesem Land gehen“, sagte Miersch.

Halte sich ein Ministerium nicht an die gesetzlich fixierten Ziele, müsse sich vor dem Parlament verantwortet und müssten Pläne aufgestellt werden, wie diese doch erreicht werden können. Es werde jedes Jahr im Bundestag darüber diskutiert, „ob wir auf dem richtigen Weg sind oder nicht“, sagte er. Die beschlossenen Maßnahmen seien „erste Schritte“, weitere Maßnahmen, wie etwa das Kohleausstiegsgesetz müssten folgen, kündigte Miersch an.

AfD: Blinder Aktionismus

Marc Bernhard (AfD) kritisierte die Klimapolitik der Bundesregierung als „blinden Aktionismus“ und „nationalen Alleingang“. Die Bundesregierung habe keine Ahnung, wie sich das Paket in der Realität auswirke und wie viel CO2 eingespart werden könne.

Das Paket sei „völlig überstürzt, handwerklich schlecht und nach Auffassung von Experten auch verfassungswidrig“, sagte Bernhard. Autofahren werde etwa zu einem „Privileg der Reichen“. Er kritisierte, dass durch die „Klimahysterie die deutsche Automobilindustrie den Löffel abgibt“ und Arbeitsplätze vernichtet würden.

CDU/CSU: Verantwortungsvolles Paket

Dass das Thema Klimaschutz im Bundestag bleibe und dieser die Zustimmung zu der Versorgungsermächtigung geben müsse, betonte Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU). Das Paket sei verantwortungsvoll und bedeute nicht „Klimaschutz über allem“, entgegnete er der AfD-Fraktion. Mit den Innovationen, die angestoßen würden, gehe es nicht darum, das Verhalten der Menschen zu ändern und auf Repressionen statt auf Anreize und Technologien zu setzen.

Weil es den internationalen Anstoß brauche, sei er stolz darauf, dass mit dem Paket ein nationaler Emissionshandel angestoßen werde. Entscheidend sei, dass dieser anschlussfähig sei an das, was die Europäische Union machen werde. Nüßlein betonte, die Umstellung werde den Wettbewerb voranbringen. In Richtung der Grünen-Fraktion appellierte er, dem gesamten Klimapaket im Bundesrat zuzustimmen.

FDP: Verbindung des Nutzlosen mit dem Teuren

Frank Sitta (FDP) sagte, dass zwischen den Ambitionen der Bundesregierung und erfolgreichem Klimaschutz Welten lägen. „Das vorgelegte Paket verbindet das Nutzlose mit dem Teuren“, kritisierte Sitta. Es enthalte kein klares CO2-Limit und könne keine Lenkungswirkung erzeugen.

Darüber hinaus seien die Regelungen so kompliziert, dass Unternehmen vor dem hohen Verwaltungsaufwand und Doppelbelastungen warnten. Dem CO 2-Emissionhandel würden „aus der Luft gegriffene Förderprogramme“ zur Seite gestellt, die teuer seien für die Bürger und „null Zusatznutzen“ für das Klima hätten. Es sei unklar, was mögliche Sofortmaßnahmen seien, wenn die Zielvorgaben verfehlt würden.

Linke: Damit werden die Klimaziele nicht erreicht

Auf die kritischen Stellungnahmen von Experten zum Klimapaket verwies Lorenz Gösta Beutin (Die Linke). „Die Bundesregierung ist dabei, die energie- und klimapolitischen Ziele vor die Wand zu fahren. Hören Sie auf diese Brandbriefe“, rief er der Bundesregierung zu. Mit dem Paket sei Deutschland nicht in der Lage, die Klimaziele 2030 zu erreichen. „Das ist das Prinzip Hoffnung, und damit werde wir nicht weiterkommen“, sagte Gösta Beutin.

Er kritisierte weiter, dass Arbeitsplätze im Fotovoltaik- und Windenergiebereich verloren gegangen seien und mahnte, dass durch die neuen Abstandsregelungen bei der Windkraft weitere Arbeitsplätze in der Branche auf dem Spiel stünden. Er plädierte für einen raschen Kohleausstieg per Gesetz, eine echte Verkehrswende und energetische Sanierungen, die sozial gerecht seien.

Grüne: Regierung hat Kontakt zur Realität verloren

Dr. Anton Hofreiter (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, die Bundesregierung habe „zu wesentlichen Teilen der Gesellschaft und zur Realität den Kontakt verloren.“ Der Tag sei ein schlechter für den Klimaschutz. „Echter Klimaschutz geht nur gegen diese Regierung“, sagte Hofreiter. Viele der Maßnahmen des Pakets seien „im besten Fall ungenügend und im schlechtesten Fall kontraproduktiv“.

Die selbst gesetzten Klimaziele und auch die Pariser Klimaziele könnten mit dem Klimapaket nicht erreicht werden. Auch das Instrument des CO 2-Preises sei ökologisch unwirksam ausgestaltet. Das Paket sei zudem sozial ungerecht, da ein Großteil des eingenommenen Geldes einbehalten und nicht an die Menschen zurückgegeben werde.

Klimaschutz-Anträge der Opposition abgelehnt

Mit breiter Mehrheit abgelehnt wurde ein Antrag der FDP mit dem Titel „Klimaschutz mit Vernunft – Marktanreize zur Klimaneutralität“ ( 19/14344 ). Ebenfalls keine Mehrheit fand bei Unterstützung durch die Linksfraktion ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen „Klimabilanz mit Gesetzesfolgenabschätzung aufnehmen und CO2-Bremse einführen“ ( 19/11153 ). Ein weiterer Antrag der Grünen mit dem Titel „Handeln jetzt – Auf dem Weg zum klimaneutralen Deutschland“ ( 19/13538 ) wurde bei Enthaltung der Linken abgelehnt. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Technikfolgenabschätzung hatte hierzu ebenfalls eine Beschlussempfehlung ( 19/15128 ) und einen Bericht ( 19/15230 ) vorgelegt. Abgesetzt wurde die Abstimmung über einen Antrag der AfD mit dem Titel „Echten Klimaschutz betreiben – Aufgabe aller Klimaschutz- und Energiewendeziele für eine faktenbasierte Klima- und Energiepolitik“ ( 19/14069 ).

FDP für „umfassendes Emissionshandelssystem“

Die FDP-Fraktion forderte ( 19/14344 ), ein umfassendes Emissionshandelssystem durch eine nationale Integration der Bereiche Verkehr und Gebäude auf den Weg zu bringen.

Sie verlangte, eine „solide und rechtssichere Basis für einen sektorübergreifenden gesamteuropäischen und später möglichst viele andere Länder einschließenden CO2-Markt zu errichten“.

Grüne fordern CO2-Bremse

Alle Regelungsentwürfe der Bundesregierung sollten auf zu erwartende Treibhausgasemissionen hin geprüft werden, forderten die Grünen in einem weiteren Antrag ( 19/11153 ). Klimaschutz müsse demnach als Querschnittsthema gedacht und angepackt werden. „Entsprechend ist es notwendig, den Klimaschutz auch im Gesetzgebungswesen zu verankern, indem die Prüfung der Klimawirkung von Gesetzen verbindlich gemacht und die Feststellungen in Einklang mit den Verpflichtungen aus dem Pariser Klima-Abkommen gebracht werden“, begründeten die Grünen ihren Vorschlag.

Grünen-Vorstoß für Klimaneutralität

Die Grünen drangen darüber hinaus auf sektorübergreifende Maßnahmen auf dem Weg zu einem klimaneutralen Deutschland ( 19/13538 ). Das Klimaziel für das Jahr 2020 werde gerissen und für die Jahre 2021 bis 2030 seien für das Verfehlen der Klimaziele in den Sektoren „Verkehr“ und „Gebäude“ europäische Strafzahlungen in Milliardenhöhe zu erwarten. Deshalb forderte die Fraktion unter anderem ein Klimaschutzgesetz einzuführen, den Klimaschutz im Grundgesetz zu verankern, den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzubringen und den Mieterstrom für Solarstrom zu stärken. Auch im Bereich Verkehr müsse eine Wende eingeleitete werden, heißt es im Antrag.

Abgesetzter Antrag der AfD

Die AfD fordert in dem nicht abgestimmten Antrag, alle „Gesetze, Verordnungen und sonstigen Vorschriften in der Klima- und Energiepolitik zu beenden“ sowie ebenfalls alle nationalen und internationalen Verpflichtungen und sämtliche Zahlungen mit Bezug zum Klimaschutz vertragskonform zu beenden.

Auch solle die Bundesregierung das in Vorbereitung befindliche Klimaschutzgesetz stoppen und das Klimakabinett auflösen, heißt es im Antrag. Die „Deindustrialisierung“ Deutschlands müsse beendet und das die „Wirtschaft und Verbraucher schwer schädigenden Erneuerbare-Energien-Gesetz“ abgeschafft werden.

Linken-Antrag zur Luftverkehrsteuer abgelehnt

Abgelehnt wurde bei Zustimmung durch die Linksfraktion diesbezüglich ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Umweltfreundliche Mobilität fördern, Luftverkehr gerecht besteuern und Subventionierung beenden“ ( 19/13078 ).

Der Finanzausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung ( 19/15126 ) und einen Bericht ( 19/15239 ), der Haushaltsausschuss einen Bericht zur Finanzierbarkeit nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages ( 19/15156 ) vorgelegt.

FDP-Antrag zum Emissionshandel abgelehnt

Abgelehnt wurde ein FDP-Antrag mit der Mehrheit der übrigen Fraktionen unter der Überschrift „Klimaschutz braucht ein CO2-Limit – Klimaziele durch Ausweitung des EU-Emissionshandels in Deutschland garantiert erreichen“ ( 10/14782 ), der für eine CO2-Bepreisung im Emissionshandel statt einer „kleinteiligen Regulierung und teuren Sektorzielen“ eintritt.

Den Entscheidungen lag eine Beschlussempfehlung des Umweltausschusses ( 19/15127 , 19/15197 ) zugrunde.

Grünen-Antrag zu Madrid überwiesen

Überwiesen an den Umweltausschuss wurde ein Antrag ( 19/15119 ) der Grünen zur UN-Klimakonferenz im Dezember 2019 in Madrid (Spanien). Darin wird die Regierung aufgefordert, vorhandene Lücken im Regelbuch zur Umsetzung des Pariser Abkommens zu schließen und insbesondere Artikel 6 so auszugestalten, dass eine doppelte Anrechnung internationaler Marktmechanismen zur Emissionsreduktion ausgeschlossen wird. Auch sollten sich möglichst viele Staaten zu Erhöhungen ihrer nationalen Minderungszusagen (Nationally Determined Contributions, NDCs) verpflichten, um die Pariser Klimaziele zu erreichen.

Deutschland müsse hier als Mitglied der besonders ambitionierten Staaten (High Ambition Coalition) seiner Verantwortung gerecht werden, schreibt die Fraktion, und sich dafür einzusetzen, dass der europäische Klimaschutzbeitrag von derzeit 40 Prozent auf mindestens 60 Prozent bis 2030 erhöht und dass eine mit dem Pariser Klimaabkommen kompatible EU-Langfriststrategie bis 2050 erarbeitet wird.

Grünen-Antrag zum Klimapaket abgelehnt

Zurückgewiesen mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP bei Zustimmung durch Die Linke wurde ein Antrag der Grünen. Unter der „Überschrift Klimapaket neu auflegen – Verkehrswende für eine klimafreundliche Mobilität einleiten“ ( 19/14093 ) dringt die Fraktion unter anderem darauf, eine „wirksame“ CO 2-Bepreisung für fossile Kraft- und Brennstoffe mit einem steigenden Preis von anfangs 40 Euro pro Tonne CO2 einzuführen, deren Einnahmen als Energiegeld sowie durch eine Senkung der Stromsteuer vollständig an die Bürger ausgezahlt werden soll.

Der Abstimmung über diesen Antrag lag eine Beschlussempfehlung ( 19/15019 ) des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur vor.

FDP-Antrag zu Madrid abgelehnt

In direkter Abstimmung wurde ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Internationale Klimaschutzverpflichtungen einhalten – Die 25. Weltklimakonferenz nutzen, um marktbasierte Klimaschutzmechanismen voranzutreiben“ ( 19/15052 ) abgelehnt. Die Vorlage fand gegen das Votum der übrigen Fraktionen keine Mehrheit. Die Fraktion forderte die Bundesregierung darin auf, sich bei der Klimaschutzkonferenz der Vereinten Nationen in Madrid dafür einzusetzen, dass die notwendigen Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit der Vertragsstaaten bei der Umsetzung ihrer Klimaschutzziele nach Artikel 6 des Pariser Abkommens geschaffen wird.

Die Regierung sollte sich ferner dafür stark machen, dass die Anreize zu internationaler Klimaschutzkooperation nicht durch übermäßige Anforderungen und bürokratische Hürden erschwert werden. Ebenso wollte die FDP, dass sich die Regierung für einen gemeinsamen, grenzüberschreitenden Handel mit Treibhausgas-Emissionszertifikaten engagiert und die Gründung einer Klima-Koalition möglichst vieler Staaten anpeilt, die ein internationales Emissionshandelssystem möglichst rasch umsetzen und die Voraussetzung für die Beteiligung weiterer Länder schaffen soll.

Grünen-Gesetzentwurf zum EEG abgelehnt

Mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP bei Zustimmung durch Die Linke wurde ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017, 19/13517 ) abgelehnt. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie ( 19/14319 ) zugrunde. Mit dem Gesetzentwurf wollte die Fraktion die Deckelung der Solar-Förderung abschaffen. Die bisherige Regelung sehe vor, ab dem Erreichen einer installierten Kapazität von 52.000 Megawatt bundesweit keine Anlagen mehr über die Einspeisevergütung zu fördern, heißt es im Gesetzentwurf.

Dieser Deckel der Solarförderung werde voraussichtlich im Lauf des Jahres 2020 erreicht. Die steigende Unsicherheit und fehlende Planbarkeit für neue Solaranlagen bereits vor dem Erreichen des Deckels sollte nach dem Willen der Fraktion durch eine rechtzeitige Anschlussregelung vermieden werden. Eine Anschlussregelung liege jedoch nicht vor, erklärten die Abgeordneten. Sie plädierten dafür, die Deckelung der Förderung auf Solaranlagen auf 52.000 Megawatt aufzuheben.

Grünen-Antrag zur Klimafolgenforschung abgelehnt

Abgelehnt wurde schließlich ein Antrag der Grünen mit dem Titel „Ein Forschungsrahmenprogramm im Kampf gegen die Klimakrise“ ( 19/5816 ). Die Vorlage fand bei Unterstützung durch die Linksfraktion keine Mehrheit gegen die Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung ( 19/15124 ) zugrunde. Die Grünen forderten die Bundesregierung darin auf, ein Rahmenprogramm zur Klima- und Klimafolgenforschung zu beschließen, das ressortübergreifend alle Förderaktivitäten der Bundesregierung im Bereich der Klima- und Klimafolgenforschung verknüpft, weiterentwickelt und stärkt.

Es sollten Schwerpunkte im Bereich der Klimamodellierung, regionaler und sektoraler Aspekte der simulierten Klimaänderung gesetzt werden. Zudem sollte die Klimafolgenforschung, vor allem im Hinblick auf regionale Unterschiede und Interaktionen mit anderen gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen Wandlungsprozessen, gesetzt werden. Insbesondere biologische, chemische, geologische, ozeanografische, meteorologische, geophysikalische und glaziologische Langzeitmessungen sollten verstetigt und intensiviert werden, heißt es in dem Antrag. (lbr/sas/rol/eis/15.11.2019)


KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm, Programm „Energieeffizient Sanieren”, Teilschuldenerlass, bilanzielle Behandlung

Nach dem KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm bot die KfW-Förderbank eine langfristige, zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben zur CO2-Minderung an. Finanziert wurden verschiedene Maßnahmepakete zur Wärmedämmung, Erneuerung der Heizanlage, der Fenster oder Umstellung des Heizenergieträgers sowie die Errichtung, die Herstellung oder der Ersterwerb von KfW-Energiesparhäusern mittels langfristiger, zinsgünstiger Annuitätendarlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren. Darüber hinaus wurde unter bestimmten Voraussetzungen ein Teilschulderlass in Aussicht gestellt.

Dieses Programm wurde zum 31.3.2009 geschlossen. Eine modifizierte Förderung wird seit dem 1.4.2009 im Programm Energieeffizient Sanieren weitergeführt. Die Förderung erfolgt ebenfalls durch die Vergabe zinsverbilligter langfristiger Darlehen mit tilgungsfreien Anlaufjahren sowie durch Tilgungszuschüsse, die sich nach der Höhe der Energieeinsparung bemessen.

Zur Frage, ob es sich bei den Teilschulderlassen bzw. Tilgungszuschüssen um Zuschüsse i.S.v. R 6.5 EStR (ehemals R 34 EStR) handelt, ist entsprechend einer Abstimmung auf Bund-Länder-Ebene folgende Auffassung zu vertreten:

Der Teilschulderlass ist ein Vermögensvorteil, den die KfW zur Förderung eines auch in ihrem Interesse liegenden Zwecks, der Förderung von Umwelt- und Klimaschutz durch CO2-Minderung, zuwendet. Die Tatsache, dass die Förderung durch Teilschulderlass (Gutschrift als Darlehenssondertilgung) gewährt wird, steht – wie aus R 6.5 Abs. 3 Satz 2 EStR zu entnehmen ist – einer Beurteilung als Zuschuss nicht entgegen. Mithin handelt es sich bei dem Teilschulderlass um einen Zuschuss i.S.v. R 6.5 EStR , soweit die bezuschussten Aufwendungen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten eines im Sinne des Förderprogrammes begünstigten Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens sind. Nach R 6.5 Abs. 2 EStR besteht also folgendes Wahlrecht:

  • erfolgswirksame Behandlung der Zuschüsse als Betriebseinnahme oder
  • erfolgsneutrale Behandlung durch Kürzung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.

Die Gebäudesanierung, mit dem Ziel der Energieeinsparung, soll künftig nicht nur über zinsgünstige Darlehen der KfW gefördert werden, sondern zudem ist geplant, dass 10 bis 25 % der Sanierungskosten verteilt über 10 Jahre von der Steuerschuld abgezogen werden können. Die Umsetzung ist derzeit wieder fraglich, da im Koalitionsausschuss am 24.2.2015 keine Einigung erzielt werden konnte. FinMin Berlin, 6.12.2010, III B - S 2171 - 1/2010

Siehe auch Energetische Sanierung steuerlich absetzen


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