Rechtsstand: 1. Juli 2026

CO₂-Steuer berechnen: Klimapaket, CO₂-Preis und nationaler Emissionshandel 2026

CO2-Steuer und Klimapaket 2030 berechnen

Mit dem CO₂-Rechner berechnen Sie, wie stark Benzin, Diesel, Heizöl oder Erdgas durch den CO₂-Preis belastet werden – und welche steuerlichen Entlastungen beim Klimaschutz möglich sind.

Der Begriff CO₂-Steuer ist geläufig, aber rechtlich ungenau. In Deutschland wird der Ausstoß von Kohlendioxid bei fossilen Brenn- und Kraftstoffen über den nationalen Emissionshandel bepreist. Unternehmen, die Brennstoffe in Verkehr bringen, müssen Emissionszertifikate erwerben. Die Kosten werden typischerweise über Energiepreise an Verbraucher und Unternehmen weitergegeben.

55–65 € je Tonne CO₂ Für 2026 gilt im nationalen Emissionshandel ein gesetzlicher Preiskorridor.
Betroffen: Heizen und Tanken Vor allem Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel werden durch den CO₂-Preis verteuert.
Mieter/Vermieter-Aufteilung Bei Mietwohnungen werden CO₂-Kosten nach Gebäudeeffizienz gestaffelt aufgeteilt.
§ 35c EStG Energetische Sanierung kann bei selbstgenutztem Wohneigentum steuerlich gefördert werden.

CO₂-Steuer / CO₂-Preis berechnen

Geben Sie Verbrauch und Energieträger ein. Der Rechner ermittelt überschlägig die CO₂-Kosten. Für 2026 sollte der Rechner nicht mehr nur mit einem festen Jahreswert arbeiten, sondern idealerweise den Preisbereich von 55 € bis 65 € je Tonne CO₂ abbilden.

Klimapaket - Rechner

 



Durchschnittsverbrauch laut Hersteller:
(Liter,kWh)/100km

Tatsächlicher Durchschnittsverbrauch:
(Liter,kWh)/100km

Jahreskilometer:
Km/Jahr

Strompreis pro kWh (Nur bei E-Fahrzeuge):
Cent/kWh


Ticketkosten pro Jahr:
Euro


Anzahl Ihrer Arbeitstage:
Tage

Arbeitsweg (Einfache Strecken):
Km


Kurzstreckenflüge:

Anzahl Kurzstreckenflüge:
Flüge/Jahr

Flugkilometer (Hin + Zurück):
Km/Jahr

Mittelstreckenflüge:

Anzahl Mittelstreckenflüge:
Flüge/Jahr

Flugkilometer (Hin + Zurück):
Km/Jahr

Langstreckenflüge:

Anzahl Langstreckenflüge:
Flüge/Jahr

Flugkilometer (Hin + Zurück):
Km/Jahr





Stromverbrauch pro Jahr HT:
kWh/Jahr
Strompreis pro kWh HT:
Cent/kWh
Stromverbrauch pro Jahr NT:
kWh/Jahr
Strompreis pro kWh NT:
Cent/kWh


Kaffee:
Tassen pro Woche
Schokolade:
Gramm pro Woche
Rindfleisch:
Gramm pro Woche
Schweinefleisch:
Gramm pro Woche
Geflügel:
Gramm pro Woche
Butter:
Gramm pro Woche
Käse:
Gramm pro Woche

Achtung: Der CO₂-Preis ist bei Verbrauchern meist nicht als eigene Steuerposition sichtbar, sondern steckt im Energiepreis. Der tatsächliche Endpreis hängt zusätzlich von Energiesteuer, Umsatzsteuer, Netzentgelten, Beschaffung, Vertrieb und Marge ab.

CO₂-Steuer oder CO₂-Preis?

Wer „CO₂-Steuer“ sagt, meint meist den Preisaufschlag auf fossile Energieträger. Rechtlich wird der CO₂-Ausstoß aber über Zertifikate im nationalen Emissionshandel bepreist. Grundlage ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz.

Begriff Was bedeutet er? Warum wichtig?
CO₂-Steuer umgangssprachlicher Begriff Für Suchanfragen verständlich, rechtlich aber ungenau.
CO₂-Preis Kosten je Tonne CO₂ Relevant für Berechnung von Heiz- und Kraftstoffkosten.
Nationaler Emissionshandel Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen Rechtlicher Mechanismus nach BEHG.
nEHS-Zertifikat Emissionszertifikat für eine Tonne CO₂ Preis 2026 innerhalb des Korridors 55–65 €.
Praxis-Tipp: Verwenden Sie im Text beide Begriffe: „CO₂-Steuer“ für die Nutzeransprache und „CO₂-Preis im nationalen Emissionshandel“ für die rechtlich saubere Erklärung.

CO₂-Preis 2021 bis 2026

Der nationale CO₂-Preis startete 2021 mit Festpreisen. 2026 beginnt die Versteigerungsphase mit gesetzlich festgelegtem Preiskorridor.

Jahr CO₂-Preis je Tonne Einordnung
2021 25 € Start des nationalen Emissionshandels.
2022 30 € Festpreisphase.
2023 30 € Anhebung wurde zeitweise verschoben.
2024 45 € deutliche Verteuerung fossiler Brennstoffe.
2025 55 € letzter Festpreis vor der Versteigerungsphase.
2026 55–65 € Versteigerung mit gesetzlichem Mindest- und Höchstpreis.
Die Infografik zeigt Brennstoffverbrauch, Emissionsfaktor, CO2-Preis und daraus entstehende Kosten. Verbrauch Liter oder kWh Emissionsfaktor kg CO₂ je Einheit CO₂-Preis 2026: 55–65 €/t Kosten CO₂-Preis verteuert fossile Energie – klimafreundliche Alternativen werden attraktiver Für Mieter, Vermieter und Unternehmen gelten zusätzlich eigene Nachweis- und Aufteilungsregeln.

Formel: CO₂-Kosten berechnen

Die CO₂-Kosten hängen vom Verbrauch, dem Energieträger und dem CO₂-Preis ab. Je mehr CO₂ ein Brennstoff pro Liter oder Kilowattstunde verursacht, desto höher ist die Belastung.

CO₂-Emissionen = Verbrauch × Emissionsfaktor CO₂-Kosten netto = CO₂-Emissionen in Tonnen × CO₂-Preis je Tonne CO₂-Kosten brutto = CO₂-Kosten netto + Umsatzsteuer, soweit im Endpreis weitergegeben
Achtung / häufiger Fehler: Der CO₂-Preis ist ein Preis je Tonne CO₂, nicht je Liter oder je Kilowattstunde. Für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas entstehen deshalb unterschiedliche Belastungen je Verbrauchseinheit.

Beispiele: Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas 2026

Die folgende Tabelle zeigt gerundete Orientierungswerte bei einem CO₂-Preis von 65 € je Tonne CO₂. Der tatsächliche Endpreis kann abweichen, weil Versorger, Händler und Tankstellen den CO₂-Preis unterschiedlich in ihre Gesamtpreise einrechnen.

Energieträger Typische Recheneinheit CO₂-Kosten bei 65 €/t, grob brutto Praxis-Hinweis
Benzin Liter ca. 18 Cent je Liter CO₂-Aufschlag ist Teil des Kraftstoffpreises.
Diesel Liter ca. 20 bis 21 Cent je Liter Diesel verursacht pro Liter mehr CO₂ als Benzin.
Heizöl Liter ca. 20 bis 21 Cent je Liter Bei Mietwohnungen Aufteilung nach CO₂KostAufG prüfen.
Erdgas kWh ca. 1,5 bis 1,6 Cent je kWh In der Heizkostenabrechnung gesondert relevant.

Beispielrechnung Erdgas

Ein Haushalt verbraucht 20.000 kWh Erdgas. Bei einem gerundeten CO₂-Kostenanteil von 1,55 Cent je kWh ergeben sich überschlägig 310 € CO₂-Kosten im Jahr. Bei Mietwohnungen ist anschließend zu prüfen, welcher Anteil auf Mieter und Vermieter entfällt.

CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter aufteilen

Seit dem Abrechnungsjahr 2023 werden CO₂-Kosten bei Mietwohnungen nach einem Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Maßgeblich ist der Kohlendioxidausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Je schlechter die energetische Qualität des Gebäudes, desto höher ist grundsätzlich der Vermieteranteil.

Für Mieter wichtig
  • Heizkostenabrechnung prüfen,
  • CO₂-Kostenanteil nachvollziehen,
  • Wohnfläche und Verbrauch kontrollieren,
  • bei Selbstversorgung Erstattungsanspruch prüfen.
Für Vermieter wichtig
  • Gebäudeeinstufung korrekt ermitteln,
  • CO₂-Kosten in Abrechnung ausweisen,
  • Sanierungsanreiz wirtschaftlich prüfen,
  • Nachweise aufbewahren.
Praxis-Hinweis: Bei Nichtwohngebäuden, gemischt genutzten Gebäuden, Wärmecontracting, Fernwärme und besonderen Mietkonstellationen sollten die Aufteilungsregeln gesondert geprüft werden.

Klimapaket und Klimaschutzgesetz

Das Klimapaket 2019 war der politische Ausgangspunkt für zahlreiche Maßnahmen in den Bereichen Energie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Steuerrecht. Heute ist für die rechtliche Einordnung vor allem das Bundes-Klimaschutzgesetz maßgeblich. Es verfolgt das Ziel, die Treibhausgasemissionen schrittweise zu senken und bis 2045 Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen.

Bereich Instrument Aktuelle Einordnung
Wärme und Verkehr nationaler Emissionshandel CO₂-Preis auf fossile Brenn- und Kraftstoffe.
Gebäude energetische Sanierung, Förderprogramme, § 35c EStG Steuerliche und förderrechtliche Entlastungen prüfen.
Verkehr Schiene, Elektromobilität, Luftverkehrsteuer Mehrere Maßnahmen wurden seit 2019 angepasst.
Klimaschutzgesetz gesetzliche Klimaziele 2045: Netto-Treibhausgasneutralität.
Monitoring mehrjährige, sektorübergreifende Gesamtrechnung Nach der KSG-Reform stärker zukunftsgerichtete Gesamtbetrachtung.
Korrektur zum Alttext: Die langen Parlamentsdebatten aus 2019 sind historisch interessant, aber für Nutzer heute zu ausführlich. Für eine Rechnerseite sind aktuelle Preise, Berechnungslogik, Steuerentlastungen und praktische Auswirkungen wichtiger.

Steuerliche Maßnahmen des Klimapakets

Das Klimapaket wurde auch steuerlich umgesetzt. Besonders relevant sind die steuerliche Förderung energetischer Sanierungen, Änderungen bei Pendlern und Maßnahmen im Verkehrsbereich.

Maßnahme Steuerliche Wirkung Hinweis
Energetische Sanierung selbstgenutzter Wohngebäude Steuerermäßigung nach § 35c EStG 20 % der Kosten, höchstens 40.000 € je Objekt.
Entfernungspauschale Entlastung für Pendler Seit 2026 einheitlich 0,38 € je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer.
Schienenfernverkehr ermäßigter Umsatzsteuersatz Begünstigung klimafreundlicher Mobilität.
Luftverkehrsteuer Ticketsteuer nach Entfernungsklassen Sätze zum 1. Juli 2026 wieder gesenkt.

Energetische Sanierung steuerlich absetzen

Wer ein selbstgenutztes Wohngebäude energetisch saniert, kann unter den Voraussetzungen des § 35c EStG eine Steuerermäßigung erhalten. Gefördert werden zum Beispiel Wärmedämmung, neue Fenster, Erneuerung der Heizung, digitale energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung sowie Fachplanung und Baubegleitung.

Förderbestandteil Höhe Besonderheit
Energetische Maßnahme 20 % der begünstigten Aufwendungen höchstens 40.000 € Steuerermäßigung je Objekt
Verteilung 7 % im Jahr des Abschlusses, 7 % im Folgejahr, 6 % im dritten Jahr gesetzliche Staffelung beachten
Fachplanung / Baubegleitung 50 % der Aufwendungen gesonderte Begünstigung möglich
Doppelförderung regelmäßig ausgeschlossen KfW-/BAFA-Förderung und § 35c EStG nicht ungeprüft kombinieren
Steuer-Tipp: Lassen Sie vor Beginn der Maßnahme prüfen, ob § 35c EStG, KfW-/BEG-Förderung oder ein Zuschuss wirtschaftlich günstiger ist. Entscheidend sind Objekt, Nutzung, Maßnahme, Fachunternehmerbescheinigung und Ihre persönliche Steuerlast.

Mehr dazu: Energetische Sanierung steuerlich absetzen .

Luftverkehrsteuer 2026

Die Luftverkehrsteuer war Teil der politischen Klimapaket-Debatte. Die Sätze wurden später mehrfach angepasst. Zum 1. Juli 2026 wurden die Steuersätze wieder auf das Niveau vor der Erhöhung zum 1. Mai 2024 gesenkt.

Entfernungsklasse Steuersatz ab 01.07.2026 Einordnung
bis 2.500 km 13,03 € Kurzstrecke / viele Inlands- und Europaflüge.
2.500 bis 6.000 km 33,01 € Mittelstrecke.
über 6.000 km 59,43 € Langstrecke.

Was Unternehmen beachten müssen

Für Unternehmen wirkt der CO₂-Preis je nach Rolle unterschiedlich. Brennstofflieferanten sind regelmäßig unmittelbar in das System des nationalen Emissionshandels eingebunden. Andere Unternehmen spüren den CO₂-Preis über Energie-, Heiz-, Logistik- und Mobilitätskosten.

Direkt betroffen
  • Inverkehrbringer von Brennstoffen,
  • Energiehändler,
  • Mineralölunternehmen,
  • Gasversorger,
  • Unternehmen mit BEHG-Berichtspflichten.
Indirekt betroffen
  • produzierende Unternehmen mit Gas- oder Ölverbrauch,
  • Logistik und Fuhrpark,
  • Vermieter und Immobilienunternehmen,
  • Hotel- und Gastronomiebetriebe,
  • Handwerk und Dienstleister mit hohem Energieverbrauch.

CO₂-Kosten in der Kalkulation

Energiekostenplanung 2026: Verbrauch je Energieträger × Emissionsfaktor × CO₂-Preis im Korridor 55–65 €/t + Umsatzsteuer / Nebenkosten / Liefermarge = Kostenwirkung in Einkauf, Produktion, Fuhrpark oder Gebäude
Achtung: Für Unternehmen kann der CO₂-Preis nicht nur eine Kostenposition sein, sondern auch ein Kalkulations-, Investitions- und Wettbewerbsfaktor. Prüfen Sie Energieverträge, Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen, CO₂-Klauseln und Fördermöglichkeiten.

Häufige Fehler bei CO₂-Steuer und Klimapaket

Rechenfehler
  • CO₂-Preis je Tonne mit Preis je Liter verwechselt,
  • 2026 weiter mit 55 € Festpreis gerechnet,
  • Umsatzsteuerwirkung ignoriert,
  • Erdgas in m³ statt kWh falsch umgerechnet,
  • CO₂-Kosten in der Heizkostenabrechnung nicht geprüft.
Steuerliche Fehler
  • § 35c EStG mit KfW-/BAFA-Förderung unzulässig kombiniert,
  • Fachunternehmerbescheinigung vergessen,
  • energetische Sanierung erst nachträglich steuerlich geplant,
  • Vermieteranteil an CO₂-Kosten nicht sauber abgerechnet,
  • alte Klimapaket-Werte aus 2019/2021 ungeprüft übernommen.

Checkliste: CO₂-Kosten und Klimapaket richtig prüfen

  • Verbrauch je Energieträger erfassen: Benzin, Diesel, Heizöl, Erdgas, Flüssiggas.
  • Für 2026 mit Preisspanne von 55–65 € je Tonne CO₂ rechnen.
  • Brutto- und Nettoeffekt unterscheiden.
  • Bei Mietwohnungen CO₂-Kostenaufteilung nach Gebäudeeffizienz prüfen.
  • Heizkostenabrechnung, Verbrauch und Wohnfläche kontrollieren.
  • Bei Unternehmen Energieverträge und CO₂-Klauseln prüfen.
  • Energetische Sanierung vor Beginn steuerlich und förderrechtlich planen.
  • § 35c EStG, KfW-/BEG-Förderung und Doppelförderungsverbot abgleichen.
  • Fachunternehmerbescheinigung und Rechnungen aufbewahren.
  • Rechnerwerte jährlich aktualisieren, weil CO₂-Preis und Energiepolitik dynamisch bleiben.

FAQ: CO₂-Steuer, CO₂-Preis und Klimapaket

Wie hoch ist die CO₂-Steuer 2026?

Rechtlich handelt es sich um einen CO₂-Preis im nationalen Emissionshandel. Für 2026 liegt der Preis in einem Korridor von 55 € bis 65 € je Tonne CO₂.

Welche Brennstoffe sind betroffen?

Betroffen sind vor allem fossile Brenn- und Kraftstoffe wie Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas. Nicht betroffen sind erneuerbare Energieträger ohne fossile CO₂-Emissionen.

Warum ist 2026 kein fester CO₂-Preis mehr genannt?

2026 beginnt die Versteigerungsphase im nationalen Emissionshandel. Der Preis bildet sich innerhalb eines gesetzlich festgelegten Korridors von 55 € bis 65 €.

Wie berechne ich CO₂-Kosten für Erdgas?

Multiplizieren Sie den Erdgasverbrauch in kWh mit dem CO₂-Faktor und dem CO₂-Preis je Tonne. Als grobe Orientierung liegen die CO₂-Kosten bei 65 €/t bei etwa 1,5 bis 1,6 Cent je kWh brutto.

Wie werden CO₂-Kosten bei Mietwohnungen verteilt?

Bei Wohngebäuden richtet sich die Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter nach dem CO₂-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr. Je schlechter das Gebäude energetisch ist, desto höher ist regelmäßig der Vermieteranteil.

Kann ich energetische Sanierung von der Steuer absetzen?

Ja, unter den Voraussetzungen des § 35c EStG können energetische Maßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum mit 20 % der Aufwendungen, höchstens 40.000 € je Objekt, steuerlich gefördert werden.

Was ist das Ziel des Klimaschutzgesetzes?

Das Bundes-Klimaschutzgesetz verfolgt das Ziel, die Treibhausgasemissionen zu mindern und bis 2045 Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen.

CO₂-Kosten nicht nur berechnen – sondern gezielt senken

Der CO₂-Preis macht fossile Energie teurer. Wer Verbrauch reduziert, Heizung und Gebäude optimiert, Fuhrpark und Mobilität überprüft oder Sanierungsförderung nutzt, senkt nicht nur Emissionen, sondern auch laufende Kosten.

Der größte Hebel liegt oft nicht im Rechnen, sondern in der Investitionsentscheidung.

Weitere hilfreiche Rechner und Themen

Disclaimer: Dieser Beitrag stellt keine individuelle steuerliche, rechtliche, energieberatende oder förderrechtliche Beratung dar und ersetzt nicht das Gespräch mit einem Steuerberater, Rechtsanwalt, Energieberater oder der zuständigen Förderstelle.

Quellen und Rechtsstand

  • § 10 BEHG, Veräußerung von Emissionszertifikaten; 2025: 55 €, 2026: Preiskorridor 55–65 € je Emissionszertifikat, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • DEHSt, Nationalen Emissionshandel verstehen; Versteigerung 2026 mit Preiskorridor 55–65 €, Stand: 05.03.2026.
  • Umweltbundesamt, Der nationale Emissionshandel; Preiskorridor 2026 und Übergang zur freien Preisbildung, Stand: 21.05.2026.
  • § 3 KSG, nationale Klimaschutzziele; Netto-Treibhausgasneutralität bis 2045, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • Bundes-Klimaschutzgesetz in der Fassung nach der Reform 2024; mehrjährige, sektorübergreifende Gesamtrechnung.
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, CO₂-Kostenaufteilung; Aufteilung nach CO₂-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr.
  • § 35c EStG, Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden, Rechtsstand: 01.07.2026.
  • BMF, Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen; 20 % der Kosten, höchstens 40.000 € je Wohnobjekt; Fachplanung/Baubegleitung zu 50 %.
  • BMF-Schreiben vom 23.12.2024 zur Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nach § 35c EStG.
  • BMF, Senkung der Luftverkehrsteuer; Steuersätze ab 01.07.2026: 13,03 €, 33,01 € und 59,43 €.
  • § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG, Entfernungspauschale; ab 2026 einheitlich 0,38 € je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer.

Weitere Informationen zu diesem Thema aus dem Steuer-Blog:


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